FinanzlexikonFreizügigkeitskonto

Freizügigkeitsleistung / Freizügigkeitsguthaben im Freizügigkeitsfall

Lesedauer 4 Minuten

Bei der Freizügigkeitsleistung handelt es sich um Geld, das dir zusteht, wenn du eine Vorsorgeeinrichtung verlässt, bevor sie Leistungen für dich ausrichtet. Die Freizügigkeitsleistung wird auch Austrittsleistung oder Freizügigkeitsgeld genannt.

Die Freizügigkeitsleistung ist im Freizügigkeitsgesetz („Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“) festgelegt. Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) stellt seit 1985 die volle Freizügigkeit von angesparten Altersleistungen im gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge bei deinem Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung sicher. An dieses Gesetz müssen sich alle Vorsorgeeinrichtungen halten. Die Freizügigkeitsleistung ist das Kapital, das du im „Freizügigkeitsfall“ bekommst. Das ist der Austritt aus deiner Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt eines Leistungsfalls (Pensionierung, Tod, Invalidität). Immer dann, wenn du aus Vorsorgeeinrichtung vor Pensionierung, Tod oder Invalidität wechselst, liegt ein Freizügigkeitsfall vor.

Wie hoch fällt die Freizügigkeitsleistung im Freizügigkeitsfall aus?

Die Höhe der Freizügigkeitsleistung hängt von einer Vergleichsrechnung ab. Deine Pensionskasse berechnet das automatisch. Du bekommst im Freizügigkeitsfall den grössten von drei Beiträgen als Freizügigkeitsleistung: 

  • dem gesetzlichen Mindestbetrag, 
  • dem BVG-Altersguthaben oder 
  • die im Vorsorgereglement deiner Pensionskasse bestimmte Freizügigkeitsleistung.

Das Freizügigkeitsgesetz hat das Ziel, dass deine Vorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder Rückzug aus dem Erwerbsleben vor dem Rentenalter erhalten bleibt. Deshalb muss dein Arbeitgeber bei einem Stellenwechsel die gesamte Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) grundsätzlich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überweisen. Darum musst du deiner bisherigen Vorsorgeeinrichtung auch sagen, wohin sie die Austrittsleistung überweisen soll. Wenn du es nicht tust oder es dort vergessen geht, überweist sie deine Austrittsleistung nach spätestens 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Was ist das Freizügigkeitskonto?

Falls du (noch) keine neue Vorsorgeeinrichtung hast, geht deine Austrittsleistung auf ein von dir benanntes, besonderes Konto: das Freizügigkeitskonto. Dies lautet auf deinen Namen und wird von einer Freizügigkeitsstiftung geführt, die das Geld für dich „parkt“ bis du einen neuen Arbeitgeber hast oder das Rentenalter erreichst und dann deine Freizügigkeitsleistung beziehen kannst. Es ist quasi ein „gesperrtes Pensionskassenguthaben“.

Was ist ein Freizügigkeitsdepot?

Alternativ zu einem FT-Konto kannst du dein Geld im Freizügigkeitsfall auch auf ein Freizügigkeitsdepot einzahlen. Das kannst du dir wie eine Säule 3a mit Wertschriften vorstellen: statt dein Geld auf einem Konto zu parken, legst du es für einen längeren Zeitraum in Wertschriften an. Die meisten FZ-Stiftungen bieten neben einem FZ-Konto auch ein Freizügigkeitsdepot mit verschiedenen Anlagestrategien an.

Was ist die Freizügigkeitspolice?

Statt auf ein FZ-Konto oder ein Freizügigkeitsdepot kannst du mit deiner Freizügigkeitsleistung schliesslich auch eine Police bei einer Versicherung kaufen. Du erhältst dann auf deine Freizügigkeitsleistung einen von der Versicherung festgelegten Zinssatz. Zusätzlich versichert sie dann überwiegend den Todesfall, das bedeutet, dass du ein zusätzliches Kapital bekommst, wenn du stirbst. Mittlerweile bieten grosse Versicherungen (wie AXA, Mobiliar oder Zürich) aber keine Freizügigkeitspolicen mehr an. Im Regelfall ist ein Freizügigkeitskonto die bessere Lösung.

Unser Tipp: bei PK-Austritt Freizügigkeitsgeld auf zwei Konten verteilen

Teile beim Austritt aus der Pensionskasse deine Freizügigkeitsleistung auf zwei etwa gleich hohe Konten auf. So kannst du im Alter durch einen zeitlich gestaffelten Bezug Steuern sparen.

Wann kann ich die Freizügigkeitsleistung auszahlen lassen? Wie ist Bezug, Vorbezug oder Teilbezug des Freizügigkeitskontos möglich?

Das Freizügigkeitsgesetz bezweckt, dass dein Vorsorgeschutz erhalten bleiben soll. Deine Freizügigkeitsleistung auszahlen – dies kann die Stiftung nur in sehr wenigen Fällen tun:

  • du verlässt die Schweiz endgültig und unterliegst nicht in der EU / EFTA einer obligatorischen Altersvorsorge (bei Wegzug in EU/EFTA-Staaten nur ein Bezug des überobligatorischen Guthabens)
  • du machst dich selbstständig und unterliegst dabei nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge,
  • die Höhe deiner Freizügigkeitsleistung ist gering – sie beträgt weniger als einen Jahresbeitrag für die berufliche Vorsorge
  • Freizügigkeitsgeld kannst du – wie Gelder aus der Pensionskasse oder der Säule 3a – auch für Wohneigentumsförderung einsetzen. Es ist sowohl Teilbezug oder Bezug für Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum möglich
  • Rückzahlung deiner Hypothek
  • Übertrag in eine andere Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule
  • Bezug einer vollen Invaliditätsrente

Ein Teilbezug deines Freizügigkeitskontos ist nur beim Wohneigentum möglich. In den übrigen Fällen ist kein Teilbezug möglich, du musst dein Freizügigkeitskonto vollständig auflösen. Der vorzeitige Bezug des Freizügigkeitskontos hat steuerliche Auswirkungen – es fällt die Kapitalsteuer an.

Wie hoch ist der Zins auf dem Freizügigkeitskonto?

Im BVG gibt es zwar Vorschriften über den Mindestzins auf Altersguthaben bei den Pensionskassen. Es gibt aber keine Vorschriften über den Zins auf dem Freizügigkeitskonto bei den Freizügigkeitsstiftungen. Darum sind die Stiftungen der Banken und Versicherungen mit Zinsen auf die Freizügigkeitsleistung sehr zurückhaltend.

Die Zinssätze liegen in der Regel zwischen 0,0 % – 1,0 % (Stand Dezember 2023), was deutlich unter dem BVG-Mindestzins liegt. Das ist nicht nur aktuell so, sondern war in den letzten Jahren immer der Fall. Deshalb ist es vorteilhaft, dass du dein Freizügigkeitsgeld möglichst rasch wieder in die Vorsorgeeinrichtung deines neuen Arbeitgebers einbringst. Denn dort bekommst du mindestens den Mindestzins.

Wie sicher ist das Freizügigkeitskonto?

Freizügigkeitsstiftungen unterstehen der staatlichen Aufsicht und sind verpflichtet, das Vermögen der Versicherten getrennt vom eigenen Vermögen zu verwalten. Deshalb wird Freizügigkeitsgeld nicht bei der Freizügigkeitsstiftung, sondern bei einer Bank als Guthaben verwahrt. Die Stiftungen werden zwar in den meisten Fällen von einer Bank errichtet und unterliegen der Kontrolle der Finanzmarktaufsicht, die Stiftungen selbst sind aber keine Banken. Deshalb fällt Freizügigkeitsgeld nicht unter die Einlagensicherung der Banken.

Vorsorgekapitalien bei einer Bank gelten als Einlagen und sind in Fall eines Konkurses der Bank bis maximal 100’000 Franken pro Kunde geschützt. Das ist durch die Einlagensicherung der Banken „finanziert“. Gemäss Artikel 37b Absatz 4 des Bankengesetzes sind diese Guthaben in einem Konkurs unabhängig von den übrigen Einlagen des einzelnen Vorsorgenehmers und des einzelnen Versicherten bis zum Höchstbetrag von 100’000 Franken in der zweiten Klasse privilegiert. Dies ist vorteilhaft, weil im Konkursfall mit den vorhandenen Mitteln die Forderungen entsprechend den Konkursklassen bedient werden, also zuerst die erste, dann die zweite und dann die dritte Klasse.

Der weitaus grösste Teil der Forderungen fällt im Normalfall in der dritten Konkursklasse an. Die über 100’000 Franken hinaus gehenden Guthaben sind nicht besonders geschützt. Sie werden so weit möglich im Rahmen des Konkursverfahrens als Konkursdividende ausgezahlt. Das heisst, deine Chancen sind nicht schlecht, zumindest auf die ersten 100’000 Franken Freizügigkeitsleistung etwas zu bekommen.

Im Falle einer Insolvenz der Freizügigkeitsstiftung selbst gibt es keinen Schutz, denn der Sicherheitsfonds BVG schützt Versicherte nur bei Zahlungsunfähigkeit von Pensionskassen.

Unser Tipp: Konkursrisiko durch Diversifikation senken

Wenn du das Geld längerfristig bei der Freizügigkeitsstiftung belassen musst, kannst du das Risiko eines Stiftungskonkurses auf zwei Wege reduzieren.
Dazu wählst du erstens anstelle des Kontosparens das Wertschriftensparen; denn dann handelt es sich um treuhänderisches Vermögen, welches grundsätzlich nicht vom Konkurs einer Freizügigkeitsstiftung betroffen ist.
Oder du eröffnest, zweitens gestützt auf Artikel 12 FZV jeweils ein Konto bei zwei Freizügigkeitsstiftungen. Wähle bevorzugt solche, die das Freizügigkeitsguthaben bei Banken mit einer Staatsgarantie führen. Dazu gehören viele Kantonalbanken, aber nicht mehr die PostFinance. Oder du kombinierst beides.

Unser Tipp: 3a und Freizügigkeit bei verschiedenen Stiftungen verwahren

Falls du bei der gleichen Bank zusätzlich ein 3a-Konto hast, gilt der privilegierte Betrag von 100’000 Franken für das Freizügigkeits- und das 3a-Konto zusammen! Darum: Säule 3a und Freizügigkeit nicht bei der gleichen Stiftung führen.

Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dich beim Bundesamt für Sozialversicherungen informieren oder den Beitrag zur „Vorsorgesprache“ lesen.

Last update: 25.12.2023 15:26

Autor

Articles

Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
Ähnliche Beiträge
FreizügigkeitskontoSchweizer Vorsorgesystem verstehen

finpension Freizügigkeit Erfahrungen: Review 2024

Wie lege ich mein Freizügigkeitsguthaben an? Viele kennen finpension wegen der tiefen Säule 3a Gebühren. Entdecke unsere eigenen Erfahrungen und profitiere vom finpension Freizügigkeit Gutscheincode SMLUTQ.
Weiterlesen
FreizügigkeitskontoPensionierung und Rente planenSchweizer Vorsorgesystem verstehen

Freizügigkeitspolice - die 20 häufigsten Fragen

In einer Freizügigkeitspolice kannst du deine Austrittsleistung aus der Pensionskasse deponieren. Doch was ist das genau und macht das für dich Sinn? Entdecke im Artikel, was eine Freizügigkeitpolice ist, die Unterschiede zu einem Freizügigkeitskonto und die 20 häufigsten Fragen zur FZ-Police. So kannst du entscheiden, ob diese Lösung zu dir passt.
Weiterlesen
FreizügigkeitskontoPensionierung und Rente planen

Freizügigkeitskonto BVG – was ist das?

Was passiert, wenn du deine Pensionskasse vor der Rente ohne neuen Job verlässt? Im Beitrag schauen wir uns alles rund ums Freizügigkeitskonto an, etwa Eröffnung, Gebühren und Kosten, Wechsel, Auflösung, Bezug in verschiedenen Fällen oder Steuerfolgen.
Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert