Pensionierung und Rente planen

Die Pensionskasse. Dein wahrscheinlich grösstes Finanzvermögen

Lesedauer 3 Minuten

Beim Wort „Vermögen“ denken wir an hohe Einkommen, Unternehmensgewinne, Erbschaften und Immobilien. Für die meisten Menschen wird jedoch ihre Pensionskasse das grösste Finanzvermögen sein, das sie je haben werden. Daher solltest du dieses im Auge behalten.

Sobald du 25 Jahre alt und berufstätig bist werden von dir und von deinem Arbeitgeber Beiträge an eine Pensionskasse geleistet. Die Pensionskasse sucht dein Arbeitgeber aus – nach seinen Kriterien. Zwischen den Pensionskassen gibt es grosse Leistungsunterschiede. Daher ist es umso wichtiger für dich zu verstehen, was du hast bzw. haben wirst. Denn wie gesagt, die Pensionskasse ist für die meisten von uns das grösste Finanzvermögen.

  So liest du deinen Pensionskassenauszug
Massgeblich für deine Altersrente aus der 2. Säule sind das Guthaben, das du über die Jahre in deiner Pensionskasse ansammelst, der darauf angewendete Umwandlungssatz und natürlich dein Pensionierungszeitpunkt.
  • Altersguthaben
    Auf deinem “Pensionskassenkonto” sammelt sich über Jahre ein Betrag an, der je nach Pensionskasse Altersguthaben, Sparguthaben, Vorsorgeguthaben oder ähnlich genannt wird. Dieser Betrag setzt sich aus Beiträgen und Zinserträgen zusammen, die deinem Konto gutgeschrieben werden. Die Höhe hängt also davon ab, wieviel du und dein(e) Arbeitgeber insgesamt einzahlen und wieviel deine Pensionskasse darauf als Ertrag erwirtschaftet. Dabei ist ausschlaggebend, ob deine Pensionskasse neben obligatorisch versicherten Lohnanteil auch überobligatorisches Leistungen anbietet. Mehr zur Zusammensetzung des Altersguthabens liest du hier. Deine Pensionskasse regelt grundsätzlich, ob du im Alter dein Guthaben aufs Mal als Kapital oder umgewandelt in eine lebenslange Rente oder als eine Mischung daraus beziehen kannst. Gemäss Gesetz darfst du mindestens ¼ des Altersguthabens als Kapitalleistung beziehen.
  • Umwandlungssatz
    Wenn du eine Rente beziehen möchtest, wird dein Guthaben mit dem sogenannten Umwandlungssatz als lebenslange Rente ausbezahlt. Die meisten Pensionskassen verwenden einen einheitlichen Umwandlungssatz für die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben. Nehmen wir an, dieser beträgt 5%. Das bedeutet, dass du auf einen Betrag von 800’000 CHF Altersguthaben eine jährliche Rente von 800’000 CHF * 5% = 40’000 CHF erwarten kannst. Der effektive Umwandlungssatz kann somit auch unter dem derzeit gültigen Umwandlungssatz von 6.8% für nach BVG-Obligatorium ermittelte Altersguthaben liegen, denn den Umwandlungssatz für das überobligatorische Altersguthaben darf deine Pensionskasse festlegen.
  • Pensionierungszeitpunkt
    Die Versicherungspflicht endet, wenn du das ordentliche Rentenalter erreichst, dein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, dein Lohn unter die Versicherungsgrenze von 21’150 CHF sinkt oder dein Taggeld-Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung endet. Aktuell beträgt das ordentliche Pensionsalter für Frauen 64 Jahre, für Männer 65 Jahre. Wenn du vorzeitig in Ruhestand gehen möchtest, kannst du bei den meisten Pensionskassen ab Alter 58 dein Altersguthaben beziehen. Dein Pensionskassenauszug zeigt dir, welche finanziellen Einbussen du bei früherer Pensionierung in Kauf nehmen musst. Falls du den Ruhestand aufschieben möchtest, kann du bei einigen Pensionskassen bis längstens Alter 70 den Rentenbezug aufschieben.

Die Summe der eingezahlten Beiträge, die Erträge darauf (ausgedrückt als jährliche Zinsgutschriften), der Umwandlungssatz zum Pensionsalter und der Pensioniserungszeitpunkt bestimmen also, wie viel Rente du raus bekommst. Neben der Altersrente aus der beruflichen Vorsorge zahlt dir deine Pensionskasse im Fall der Fälle auch eine Invaliditätsrente und richtet Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen aus.

All diese Prognosen der Pensionskassen beruhen auf Hochrechnungen unter der Annahme, dass sich dein Einkommen nicht ändert, weder nach oben noch nach unten. Und dass sich auch die Vorschriften zum Umwandlungssatz nicht ändern. Smolio berechnet das Ruhestandseinkommen für dich und deinen Partner aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule. Zunächst bilden wir vereinfacht das BVG-Obligatorium ab. Mit den Angaben aus deinem Pensionskassenauszug kannst du deine Daten vervollständigen um ein genaueres Bild deines Ruhestandseinkommens zu bekommen.

Anhand dieser Angaben und deinen übrigen Einkommensquellen kannst du dir verschiedene Überlegungen machen. Reicht mir dieses erwartete Einkommen im Ruhestand? Ist mir das genug Polster oder muss ich jetzt mehr für später zurücklegen? Reicht es auch noch wenn ich mich früher pensionieren lassen möchte oder früher aufhören muss zu arbeiten? Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse? Möchte ich einen Teil der Pensionskasse für den Kauf einer Immobilie verwenden? In einem nächsten Wissensbeitrag werden wir auch diese Überlegungen näher betrachten.

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Last update: 14.12.2020 20:08

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