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Säule 3a Irrtum und Mythos: Wie gut weisst du Bescheid?

Säule 3a Irrtum & Mythos
Lesedauer 6 Minuten

Die 3. Säule ist deine freiwillige, private Vorsorge für den Ruhestand. Wie gut kennst du dich damit aus? Wir räumen mit den häufigsten Säule 3a Irrtümern und Mythen auf. Liegst du bei den Fragen überall richtig? Finde es heraus.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 1: An mein 3a Guthaben komme ich vor der Pensionierung nicht mehr dran.

Falsch. Für bestimmte, im Gesetz definierte Zwecke darfst du deine Gelder aus der 3. Säule auch vorher beziehen. Dazu gehören beispielsweise die Finanzierung oder Renovation selbstgenutzten Wohneigentums oder die Finanzierung einer Selbständigkeit. Auch wenn du die Schweiz definitiv verlässt, bekommst du dein Geld zurück. Oder wenn du eine Hypothek zurückzahlen willst.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 2: Säule 3a ist überflüssig, AHV und Pensionskasse reichen aus.

Das kannst du so sehen. wir meinen: „Hilf dir selbst, dann ist dir geholfen“. Gemäss Raiffeisen Vorsorgebarometer 2018 sehen 75% der Schweizer die Verantwortung für die finanzielle Altersvorsorge bei sich selbst. 45% vertrauen in die Zukunftsfähigkeit und Finanzkraft der eigenen, privaten Altersvorsorge mit der 3. Säule. Nur je 15% verlassen sich auf AHV und 2. Säule.

Und fast zwei Drittel der Befragten meinen, dass sie nach der Pensionierung gleich viel oder gar mehr Geld brauchen als vorher. Dabei sollen die Renten aus AHV und Pensionskasse zusammen rund 60 Prozent des vor der Pensionierung erzielten Einkommens erreichen (sogenannte Ersatzquote). AHV und 2.Säule sind wegen der demografischen Entwicklung, den gültigen Leistungszusagen und dem tiefen Zinsniveau unter enormen Druck. Entsprechend werden die Leistungen laufend angepasst. So sanken in den letzten Jahren die kaufkraftbereinigten durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent und die BVG-Neurenten liegen tiefer als die laufenden BVG-Renten. Viele unterschätzen somit ihre Vorsorgelücke. Wenn du glaubst, dass die Säule 3a überflüssig ist, gehörst du vermutlich leider auch dazu.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 3: Ich bin erst 28 Jahre, in die 3. Säule muss man erst später einzahlen.

Falsch. Erstens musst du nicht in die 3. Säule einzahlen. Sie ist freiwillig. Zweitens darfst du in die 3. Säule einzahlen sobald du arbeitest und ein AHV-pflichtiges Einkommen hast. Je früher du damit beginnst, umso besser ist es: zum einen gewöhnst du dich daran, einen Teil deines Einkommens für deine private Vorsorge zurückzulegen. Zum anderen profitierst du von einem langen Anlagehorizont. Je länger der Zeitraum bis zum Bezug im Ruhestand ist, umso stärker hast du den Zinseszinseffekt bei Sparanlagen auf deiner Seite. Die Wirkung des Zinseszinses wird dramatisch unterschätzt. Bei Vorsorgefonds mit Aktienanlagen profitierst du von deren höherer Rendite – das Risiko bleibt, sinkt aber mit einem langen Anlagehorizont.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 4: Wenn ich nicht mehr arbeite, darf ich weiter einzahlen und darf das Geld stehen lassen.

Falsch. Neue Gelder einzahlen darfst du nicht – das geht nur in den Jahren, in denen du ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielst. Allerdings stimmt es, dass du bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterwerbstätigkeit die 3a Anlagen auf deinem Konto stehen lassen darfst. Sie erwirtschaften bis zu deinem ordentlichen Rentenalter für dich steuerfreie Erträge.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 5: Wenn ich frühpensioniert werde, muss ich das 3a Geld beziehen.

Falsch. Auch bei einer Frühpensionierung kannst du das Geld bis zum ordentlichen Rentenalter auf dem Konto stehen lassen – oder bis zu 5 Jahre vorher beziehen.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 6: Ich arbeite Teilzeit. Deshalb darf ich nicht den Maximalbetrag einzahlen.

Falsch. Voraussetzung dafür dass du in die Säule 3a einzahlen darfst ist nur ein AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr der Einzahlung. Selbst wenn du nur 20% arbeitest, darfst du den Maximalbetrag einzahlen. Es gibt keine Vorschriften oder Regelungen, die deine Säule 3a Einzahlung an den Beschäftigungsgrad koppeln.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 7: Für mich lohnt sich das nicht, weil ich nicht den Maximalbetrag einzahlen kann.

Falsch. Erstens muss man nicht den Maximalbetrag einzahlen, sondern darf nur bis zum Maximalbetrag einzahlen. Je früher du beginnst einzuzahlen, umso besser ist das für dich (siehe Mythos Nr. 3). Und es ist übrigens auch besser, am Jahresanfang einzuzahlen als am Jahresende . Auch wenn du nicht den Maximalbetrag einzahlen kannst, nutzt du einen grossen Steuervorteil für dich.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 8: Am besten ist es mein 3a Guthaben sicher anzulegen. Darum muss ich eine 3a-Versicherung oder Zinskonto abschliessen.

Falsch. 3a Gelder darfst du bei einer Vorsorgestiftung als Sparkonto oder in Vorsorgefonds anlegen. Banken und Versicherungen bieten entsprechende Produkte an, die zum Teil auch Versicherungselemente einschliessen (wie z.B. Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit). Sparen und Versicherung solltest du jedoch unbedingt trennen. Für einen langen Anlagehorizont eignen sich zudem auch Wertschriften in der Säule 3a, mit denen du deutlich höhere Renditen für dich erwirtschaften kannst. Ob du die mit Wertschriften verbundenen Wertschwankungsrisiken verkraften kannst, hängt von deiner Risikobereitschaft und deinem Anlagehorizont ab. Zumindest von 1926 bis 2018 hast du gemäss einer Studie der Bank Pictet über jeden beliebigen Anlagezeitraum von mehr als 13 Jahren mit Schweizer Aktien immer eine positive Gesamtrendite erzielt. Der Wertzuwachs am Schweizer Aktienmarkt lag im selben Zeitraum im Durchschnitt bei 7.6% – pro Jahr.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 9: Man darf nur ein Säule 3a Konto haben.

Falsch. Du kannst mehr als 1 Vorsorgekonto eröffnen. Das ist sogar empfehlenswert, weil ein Konto beim Bezug im Ruhestand immer vollständig bezogen werden muss. Vorsorgekonto schliesst in diesen Zusammenhang sowohl Säule 3a Sparkonto, Säule 3a Wertschriftenlösung als auch Säule 3a Versicherungspolice ein. Du kannst sowohl mehrere Säule 3a Wertschriften wie auch Säule 3a Konten gleichzeitig und bei verschiedenen Banken oder Finanzdienstleistern haben. Später dann, bei einem Bezug von Vorsorgeleistungen fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Diese ist unabhängig von der Einkommenssteuer. Wenn du zur Pension dann Vorsorgeleistungen (wie aus 2. Säule, 3. Säule) über mehrere Jahre verteilt gestaffelt beziehst, kannst du die Höhe der Kapitalauszahlungssteuer reduzieren (Stichwort Steuerprogression). Darum ist es sinnvoll, mehrere Säule 3a Konten einzurichten. Wie viele? Mehr als 5 Konten machen wenig Sinn, weil du die Säule 3a grundsätzlich erst 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter auflösen darfst. Du kannst den Bezug auch bis zu 5 Jahre aufschieben (und auch weiter in die Säule 3a einzahlen), falls du nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bist. Also: Bezug der 3a Gelder als Mann (Frau) frühestens ab 60 (59) Jahren, spätestens aber mit 70 (69) Jahren.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 10: Mein 3a Konto kann ich auch später noch in mehrere Konten aufteilen.

Falsch. Altershalber darfst du Gelder auf einem 3a-Konto nur als Gesamtbetrag beziehen. Auch „zügeln“ zu einem anderen Anbieter geht nur mit dem Gesamtbetrag eines Kontos. Ein Teilbezug ist nicht möglich. Darum ist es sinnvoll, bereits in der Sparphase mehrere 3a Konten einzurichten und zu füllen. Bis zu welchem Betrag ein 3a-Konto „aufgefüllt“ werden soll, hängt von der Steuerprogression deiner Gemeinde ab. Es ist empfehlenswert, ab 25’000 Franken ein weiteres Konto zu ergänzen, spätestens ab 50’000 Franken. So kannst du Gelder flexibel beziehen und deine Anlagen und damit Risiken besser diversifizieren.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 11: Man kann nicht von einer 3a-Versicherungslösung zu einer 3a-Banklösung wechseln oder umgekehrt.

Falsch. Du kannst ein 3a Sparkonto bei einer Bank eröffnen und später in eine 3a Police transferieren – und umgekehrt. Sinnvoll ist das meist nicht. Grundsätzlich bist du bei allen 3a-Lebensversicherungen an den einmal gewählten Anbieter gebunden, auch wenn dein Vertrag – wie häufig bei Selbständigen – flexible Einzahlungsbeträge zulässt. Eine Auflösung der Versicherungspolice ist in aller Regel mit relativ hohen Kosten (also Verlusten) für dich verbunden. Die Versicherung errechnet dir dazu einen sogenannten Rückkaufwert – wie viel bekommst du von deinem bis zum heutigen Zeitpunkt ausgezahlten Kapital ausgezahlt, um es zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Dieser ist besonders in den Anfangsjahren sehr klein. Denn von deinem jährlichen Beitrag werden erstmal die Prämien für die Versicherungsleistung, die Verwaltung deiner Police und für die Vermittlerprovision abgezogen. Darum ein Tipp zum Einstieg: Sparen von Versicherungen trennen, und als junger, alleinstehender Mensch keine langlaufenden 3a-Policen mit Versicherungsanteil abschliessen. Oder brauchst du einen Todesfallschutz, damit im Fall der Fälle dein Büsi mit 100’000 Franken versorgt ist?

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 12: Meine Einzahlung in die Säule 3a kann ich später nachholen.

(noch) Falsch. Wenn du in einem Jahr nicht eingezahlt hast, kannst du das derzeit (2021) nicht nachholen und auch nicht steuerlich geltend machen – anders als bei einem Einkauf in deine Pensionskasse. Aber: der letzte Anlauf auf politischer Ebene war endlich erfolgreich. Nach dem Ständerat (September 2019) hat auch der Nationalrat (im Juni 2020) eine Motion angenommen. Damit ist nun der Bundesrat beauftragt einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten. Mehr Details dazu findest du in diesem Beitrag. Bis dahin fliesst sicher noch viel Wasser die Aare runter – darum besser grad einzahlen statt zuwarten. 

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 13: Das 3a-Guthaben muss ich bei den Steuern als Vermögen deklarieren.

Falsch. Dein Säule 3a Guthaben, egal ob in Form einer Versicherung, einem Konto oder als Wertschriftenanlage, musst du nicht als steuerbares Vermögen in der Steuererklärung aufführen. Es sind also nicht nur die jährlichen Zinsen oder Erträge auf deiner 3a Anlage steuerfrei, du sparst also auch noch die jährliche Vermögenssteuer. Die 5 wichtigsten Steuertipps rund um die Säule 3a findest du in diesem Beitrag.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 14: Aktien in der Säule 3a sind kompliziert und teuer.

Falsch. In der Säule 3a haben in den letzten Jahren Indexfonds Einzug gehalten. Diese bilden stinklangweilig einen Index ab, statt dass ein Fondsmanager vergeblich nach „den besten“ Aktien sucht. Beim Investieren in Indexfonds sind viel die Kosten viel tiefer als bei aktiven Fonds. Und verschiedene Anbieter haben es sehr einfach gemacht, deine Sparbeiträge in ein breites Portfolio von Indexfonds zu investieren.

Säule 3a Irrtum & Mythos Nr. 15: Wenn ich pensioniert werde, muss ich alle 3a Guthaben beziehen. Auch wenn meine Wertschriften im minus stehen.

Falsch. Wenn du über’s Pensionsalter noch arbeitest, kannst du deine Säule 3a Gelder bis zu 5 Jahre (Alter 70 für Männer / Alter 69 für Frauen) stehen lassen.  Man nennt das „den Bezug aufschieben“. Leider ermöglichen es bis heute nur wenige Finanzinstitute, dass du deine Anlagefonds zum Pensionierungszeitpunkt in dein privates Depot überträgst. Vielmehr verkaufen sie die Fonds und zahlen den Erlös aus. Falls dein Anbieter dies ebenfalls nicht zulässt, ist es sinnvoll den Wertschriftenanteil in der Säule 3a vor dem Pensionsierungszeitpunkt schrittweise zu reduzieren. So senkst du auf den Pensionsierungszeitpunkt dein Wertschwankungsrisiko.

 

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Last update: 06.03.2024 21:40

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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