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Last update: 26.11.2021 23:02
AHV steht für „Alters- und Hinterlassenenversicherung“. Sie ist der Grundpfeiler der Vorsorge in der Schweiz und wird darum auch 1. Säule genannt.
Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle Einwohner obligatorisch, egal ob du erwerbstätig bist oder nicht. Beiträge bezahlst du bis zum ordentlichen Rentenalter, und zwar ab dem 18. Geburtstag (falls du arbeitest) oder ab dem 20. Geburtstag (wenn du nicht arbeitest). Doch wie viel Geld bekommst du aus der AHV und der zweiten Säule, also der beruflichen Vorsorge? Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.
Viele Fragen beantwortet das Bundesamt für Sozialversicherungen