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AHV

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AHV steht für „Alters- und Hinterlassenenversicherung“. Sie ist der Grundpfeiler der Vorsorge in der Schweiz und wird darum auch 1. Säule genannt.

Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle Einwohner obligatorisch, egal ob du erwerbstätig bist oder nicht. Beiträge bezahlst du bis zum ordentlichen Rentenalter, und zwar ab dem 18. Geburtstag (falls du arbeitest) oder ab dem 20. Geburtstag (wenn du nicht arbeitest). Doch wie viel Geld bekommst du aus der AHV und der zweiten Säule, also der beruflichen Vorsorge? Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.

Viele Fragen beantwortet das Bundesamt für Sozialversicherungen  

Last update: 26.11.2021 23:02

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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