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AHV21, STAF und BVG-Reform: was bedeutet das für mich

AHV21
Lesedauer 7 Minuten

Last update: 20.03.2022 21:20

Verschiedene Reformen im Schweizer Vorsorgesystem sind unterwegs. WTF bedeutet STAF? Und was kommt mit der geplanten AHV21 und der BVG-Reform auf mich zu? Wie lange muss ich noch arbeiten und was passiert mit meiner Rente? Wir bringen die Fakten und erklären was die Reformen für deine Finanzen bedeuten.

So ist das Schweizer Vorsorgesystem aufgebaut

Mit 3 Bausteinen sorgen Staat und du dafür, dass du auch nach dem Berufsleben noch genug Geld hast. AHV und berufliche Vorsorge sind Bausteine eins und zwei. Sie sollen zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichern. Wie viel kommt da raus? Nun, das Leistungsziel von erster und zweiter Säule beträgt 60% für ein Einkommen von 85’320 Franken. Wenn du immer mindestens und ohne Unterbruch so viel verdient hast, wirst du ziemlich sicher 60% davon bekommen, also knapp 4’700 Franken im Monat. Aber das ist ziemlich unwahrscheinlich. Denn für Einkommen von mehr als 85’320 Franken (BVG-Versicherungsgrenze) schaffen AHV und BVG nur eine tiefere Ersatzquote. Deshalb ist die Idee, dass du selbst noch was zurück legst. Das ist der dritte Baustein, die private Vorsorge in der Säule 3a und Säule 3b. Damit du da vielleicht doch wirklich was machst, winkt der Staat mit einem Steueranreiz

Steigende Lebenserwartung und Niedrigzins machen Reformen unausweichlich

In den letzten Jahren führten verschiedene Faktoren dazu, dass die Bausteine eins und zwei etwas bröckeln. Weil die Lebenserwartung in der Schweiz steigt und es immer weniger Kinder gibt, finanzieren immer weniger Aktive immer mehr Rentner und die Rentenphase dauert auch noch länger. Zu dieser demografischen Herausforderung kommt im Niedrigzinsumfeld noch die tiefere Renditeerwartung auf dem Anlagevermögen der Vorsorgeeinrichtungen hinzu, weil da wesentliche Vermögensteile in Obligationen angelegt sind. Nach dem Scheitern der Altersvorsorge 2020 gibt es nun einen neuen Versuch die erste und zweite Säule zu reformieren. Das erfolgt getrennt voneinander, scheibchenweise mit 3 Werkstücken. Das erste Werkstück ist gemacht, zwei weitere sind noch in der Werkstatt. Als Kunden musst du die Werkstücke 2 und 3 noch im Referendum abnehmen. Schauen wir uns die Werkstücke genauer an. 

Werkstück 1: STAF verbessert die AHV-Finanzierung – du zahlst höhere Beiträge

Zunächst wurde die AHV finanziell stabilisiert. Weil das Volk im Mai 2019 dem Referendum zugestimmt hat, trat zum 1.Januar 2020 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft. Damit bekommt die AHV mit 3 Massnahmen rund 2 Milliarden Franken mehr Geld pro Jahr. Die erste Massnahme bezahlst du direkt durch höhere Beiträge. Die beiden anderen Massnahmen zahlst du indirekt.

Höhere Beiträge für alle

Für Arbeitnehmer steigt der AHV-Beitragssatz erstmals seit 1975. Und zwar um 0,3 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent. Die Erhöhung bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Selbstständigerwerbende tragen den Anstieg um 0,3 Prozentpunkte allein. Ihre AHV/IV/EO-Beiträge belaufen sich ab 1. Januar 2020 auf 5,344 bis 9,95 Prozent. Der AHV-Mindestbeitrag für Selbständige mit Einkommen von 9’400 Franken oder weniger und für Nichterwerbstätige steigt auf 496 Franken pro Jahr. Auch für Nichterwerbstätige steigt der Mindestbeitrag, ihr Höchstbeitrag liegt neu bei 24’800 Franken. Daraus erwartet die AHV rund 1,2 Milliarden Franken Mehreinnahmen jährlich.

Was heisst das für dich? Die AHV funktioniert nach Solidarprinzip und Generationenvertrag. Das heisst, dass die Einzahlungen von (jüngeren) Versicherten genutzt werden um laufende Renten zu decken. Sie kommen also in die Kasse (den AHV-Ausgleichsfonds) rein und gehen gleich an jemand anders wieder raus. Bei einem Einkommen von 85’320 Franken Einkommen heisst das für dich: du finanzierst neu mit umgerechnet weiteren rund 130 Franken im Jahr die Solidarität zwischen den Generationen. 

AHV bekommt mehr Geld vom Bund 

Seit 1999 wird das sogenannte Demografieprozent mit der Mehrwertsteuer erhoben. Neu gehen auch wirklich 100% davon direkt an die AHV. Weil das bisher nicht so war, bringt das der AHV jährlich 520 Millionen Franken mehr. Und der Bund steht künftig nicht mehr nur für 19,55 Prozent sondern für 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben gerade. Dies bringt der AHV 2020 weitere 300 Millionen Franken mehr ein. Das Geld steht dem Bund nicht mehr für andere Ausgaben zur Verfügung.

Werkstück 2: mit AHV21 länger und flexibler arbeiten

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV21)  liegt seit August 2019 im Parlament. Das Leistungsniveau in der AHV soll erhalten bleiben und das finanzielle Gleichgewicht der Versicherung gesichert werden. Was angesichts des negativen Ergebnisses der letzten Jahre eine grosse Herausforderung ist. Der Vorschlag umfasst im Kern 3 Elemente. 

AHV21 bringt ein einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer

Neu spricht man nicht mehr von Rentenalter, sondern von Referenzalter. Für dich als Frau bedeutet die AHV21 eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters von drei Monaten pro Jahr ab 2023, sofern die Reform wie geplant 2022 in Kraft tritt. Im Ergebnis gilt dann ab 2026 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Frauen mit Jahrgang 1959-1967 möchte man das um 1 Jahr erhöhte Rentenalter durch zwei Ausgleichsmassnahmen schmackhaft machen. Das sind erstens eine geringere Kürzung, wenn du deine Rente vorbeziehst. Und zweitens eine angepasste Rentenformel für Frauen, die weniger als die maximale Altersrente bekommen. Wenn dein Jahreseinkommen im Durchschnitt unter 85’320 Franken liegt, profitierst du dann von durchschnittlich 76 Franken pro Monat mehr Rente. 

Mit AHV21 kannst du den Zeitpunkt deiner Rente flexibler wählen

Die AHV21 gibt dir mehr Wahlmöglichkeiten, wann du deine Altersrente beziehen willst. Künftig ist der Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren möglich; Männer können so im Vergleich zu heute ein Jahr früher in Rente gehen. Ein Vorbezug ist neu nicht nur zum Jahresanfang, sondern auf jeden Monat möglich. Berücksichtigt wird auch die längere Lebenserwartung: sie schlägt sich in angepassten Sätzen für Vorbezug oder Aufschub der Rente nieder. Neu kannst du gleitend in den Ruhestand gehen. Dazu kannst du eine Teilrente vorbeziehen oder aufschieben und gleichzeitig Teilzeit arbeiten. 

Länger als 65 arbeiten? Geht weiterhin, darum sind auch künftig 1’400 Franken pro Monat bzw. 16’800 Franken pro Jahr in der AHV beitragsfrei. Neu werden AHV-Beiträge nach dem 65. Altersjahr bei der Rentenberechnung berücksichtigt. So kannst du allfällige Beitragslücken (“Fehljahre“) schliessen und deine Rente erhöhen.

Mit AHV21 zahlst du im Alltag mehr – die Mehrwertsteuer steigt auf 8.4% 

Ergänzend zur Angleichung des Rentenalters und der Flexibilisierung des Renteneintritts braucht der AHV-Ausgleichsfonds noch mehr Einnahmen. Weil die Schweizer immer länger leben, sollen nicht nur die aktiven Beitragszahler mit höheren Beiträgen (vgl. Werkstück 1 – STAF), sondern auch die Pensionierten einen Finanzierungsbeitrag leisten. Deshalb wird die Mehrwertsteuer erhöht. Damit dies sozial schwächere Menschen nicht so hart trifft, steigt der Steuersatz für Güter des täglichen Bedarfs nur von 2.5% auf 2.7%. Die erwarteten Mehreinnahmen von 21 Milliarden Franken zwischen 2022 und 2030 fliessen in den AHV-Ausgleichsfonds. Um die Mehrwertsteuer zu erhöhen, muss die Bundesverfassung angepasst werden. Darum wird dieses Element der AHV21 zum obligatorischen Referendum kommen, während die beiden anderen Elemente nur dem fakultativen Referendum unterliegen.

Werkstück 3: mit BVG-Reform mehr einzahlen und tieferer Umwandlungssatz 

Zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) gab der Bundesrat im Dezember 2019 das Modell der Sozialpartner in die Vernehmlassung. Dieses Modell ist ein Kompromiss zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften. So soll das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Das Modell bringt folgende Massnahmen mit sich.

Rasche Senkung des Umwandlungssatzes

Der Mindestumwandlungssatz sinkt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform in einem Schritt von 6.8% auf 6%. Mit dem Umwandlungssatz wird dein Altersguthaben in eine Rente übersetzt. Die Folge für dich: deine monatliche BVG-Rente sinkt sofort. Bei einem Altersguthaben von 300’000 Franken macht das 2’400 Franken pro Jahr oder 200 Franken / Monat aus.

Kompensation durch Zuschlag für AHV-Bezüger

Um das abzumildern, sollen künftige AHV- und IV-Rentner lebenslang einen monatlichen Zuschlag bekommen. Und zwar so: die ersten fünf Jahrgänge bekommen 200 Franken, die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken, die nachher folgenden fünf Jahrgänge 150 Franken. Später soll der Zuschlag durch den Bundesrat jährlich neu festgelegt werden. Dieser Rentenzuschlag wird solidarisch über einen Beitrag von 0.5% auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen finanziert. Also nochmal langsam: damit die Umwandlung nicht so heftig einschlägt, gibt’s eine finanzielle Kompensation durch einen neuen AHV-Zuschlag. Dreimal darfst du raten wer den Schnaps bezahlt? Die aktiv Versicherten, siehe STAF. Der Zuschlag hier kostet dich bei einem Einkommen von 85’320 Franken rund 215 Franken pro Jahr. Für Selbständige das Doppelte, denn sie zahlen den Zuschlag vollständig allein.

Halbierter Koordinationsabzug fördert BVG-Altersguthaben

Der Koordinationsabzug ist der Teil deines AHV-pflichtigen Einkommens, auf den du in der beruflichen Vorsorge keinen Beitrag bezahlst. Eben weil darauf ja bereits ein AHV-Beitrag bezahlt wird, sonst zahlst du zweimal auf das gleiche Einkommen Sozialversicherungsbeitrag. Wenn also der Koordinationsabzug gesenkt wird, unterliegt MEHR von deinem Einkommen dem AHV-Satz UND gleichzeitig dem BVG-Zwangssparen. Die Halbierung des Koordinationsabzugs bedeutet also, dass du und dein Arbeitgeber auf MEHR von deinem Einkommen Altersguthaben im BVG ansparen. So sollen auch Teilzeiter eine BVG-Rente aufbauen können. Und was heisst das für deine Finanzen? Als Arbeitnehmer zahlst du neu auf auch das Einkommen von 12’444- 24’885 Franken den BVG-Rentenbeitrag. Für die Altersgruppe 25 – 44 Jahre werden das neu 9% sein, das macht also pro Jahr 560 Franken mehr Zwangssparen für dich aus. Dieses Geld zieht dein Arbeitgeber direkt ab und du kannst darüber nicht mehr als Einkommen verfügen.

Neu nur noch zwei Sätze für Altersgutschriften

Künftig gibt es bei den Altersgutschriften nur noch einen Gutschriftensatz für die Altersgruppe 25 – 44 Jahren von 9% und einen Satz von 14% für die Altersgruppe ab 45 Jahren. Die neuen Sätze sind zwar optisch tiefer als bisher, beziehen sich aber auf einem versicherten Lohn mit halbiertem Koordinationsabzug. Vereinfacht lässt sich sagen, dass die heute jüngste Altersgruppe künftig schneller mit dem Kapitalaufbau ihres Altersguthabens beginnt und darum einen höheren Satz zahlt. Mit der neuen Staffelung entfallen die Mehrkosten für über 54-jährige Personen gegenüber den 45- bis 54-Jährigen. So wird der strukturelle Nachteil dieser Gruppe am Arbeitsmarkt beseitigt. 

Gutschriftensätze nach Altersgruppe in der beruflichen Vorsorge
Alter Satz heute in % des koordinierten Lohns Satz künftig in % des koordinierten Lohns
25–34 7 9
35–44 10 9
45-54 15 14
ab 55 18 14

Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Dezember 2019

Fazit

STAF bringt über den höheren AHV-Beitragssatz direkt Mehrkosten für dich. Mit der AHV21 kannst du deine Pensionierung flexibler angehen und hast demografisch angepasste Kürzungs- und Aufschubssätze. Sie bringt dir auch Mehrkosten im Alltag durch die Mehrwertsteuer und als Frau musst du länger Beiträge zahlen, um die Maximalrente zu erhalten. Die BVG-Reform bringt über den tieferen Umwandlungssatz tiefere Renten, die je nach Jahrgang durch einen systemfremden Zuschlag aus der AHV kompensiert werden. Den Zuschlag bezahlst du mit erhöhten AHV-Beiträgen. Ausserdem bringt sie mehr verordnete Kapitalbildung für alle, u.a. weil der Koordinationsabzug halbiert wird und die Beitragssätze bereits für jüngere Altersgruppen höher liegen als bisher.

Mit STAF und AHV21 soll eine Stabilisierung für die zwanziger Jahre erreicht werden. Demografie und Zinsumfeld werden es aber unausweichlich machen, in einigen Jahren weitere Leistungskürzungen oder höhere Beiträge umzusetzen, damit die AHV-Finanzen auch über 2030 hinaus gesichert sind. Umso wichtiger ist es, dass du dich selbst und rasch mit deiner privaten Vorsorge in der Säule 3a und Säule 3b beschäftigst, um maximal lang vom Zinseszins-Effekt zu profitieren. 

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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