Last update: 02.07.2023 08:24
Muss ich als Rentner AHV-Beitrag bezahlen? Grundsätzlich ja. Denn falls du dich entscheidest nach dem ordentlichen Rentenalter weiter zu arbeiten, musst du nach geltendem Recht auf dieses Einkommen weiter AHV-Beiträge bezahlen. Davon ausgenommen sind Einkommen von weniger als 1’400 Franken pro Monat bzw. 16’800 Franken im Jahr. Dies ist der sogenannte AHV-Rentnerfreibetrag. Auf diesen Teil deines Erwerbseinkommens musst du keine AHV-Beiträge bezahlen. Diese Freibeträge gelten für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.
Wann muss ich als Rentner AHV-Beitrag bezahlen?
Schauen wir uns die Freibeträge anhand von zwei Beispielen genauer an.
- Martin ist im Rentenalter und verdient pro Monat 4’800 Franken. Dann sind die ersten 1’400 Franken beitragsfrei und die verbleibenden 3’400 Franken sind AHV-beitragspflichtig. Sein Freibetragt wird übrigens nicht aufgeteilt, auch wenn sein Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats beginnt oder endet. Merke: du kannst den Freibetrag dann bei altem und neuem Chef bekommen.
- Birgit ist ebenfalls im Rentenalter. Sie hilft jeweils in den Sommermonaten Mai-September des Jahres und hilft in einer Kita aus. Damit bezieht sich ihr Entgelt auf mehr als 1 Monat, aber weniger als 1 Jahr. Dann wird der Freibetrag nach dem entsprechenden Jahresbruchteil bestimmt. Er beträgt dann 1’400 Franken für jeden vollen oder angebrochenen Kalendermonat. Birgit hat also Anspruch auf 5*1’400 Franken Freibetrag.
Muss ich als Rentner auf Teilzeit-Jobs AHV-Beitrag bezahlen?
Wie gesagt musst du grundsätzlich auf alle Einkommen AHV-Beiträge zahlen, die den Freibetrag übersteigen. Falls du jedoch für mehrere Arbeitgeber arbeitest, gilt der AHV-Rentnerfreibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Dies ist ein klarer Vorteil für Teilzeitmitarbeitende.
Erhöhen AHV-Beiträge im Rentenalter meine Rente?
Leider nein. Die zusätzlichen AHV-Beiträge erhöhen deine Altersrente nach geltendem Recht nicht. Aber: das wird mit der AHV21-Reform behoben, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Neu hast du dann nämlich ein Wahlrecht, ob auf Einkommen im Rentenalter der AHV-Rentnerfreibetrag angewendet werden soll oder nicht. Dann kannst du also entscheiden, ob du auf den ganzen Lohn AHV-Beiträge zahlen willst oder nur auf den Teil oberhalb des AHV-Rentnerfreibetrags.
Ausserdem beeinflussen neu die nach dem Referenzalter von 65 Jahren gezahlten AHV-Beiträge auch deine Altersrente. Das bedeutet zum einen, dass du Fehljahre ausgleichen und deine Beitragszeit vergrössern kannst. So rutscht du in eine höhere Rentenskala. Zum Anderen kannst du dein durchschnittliches Jahreseinkommen erhöhen, was sich ebenfalls positiv auf deine Rentenhöhe auswirkt. Allerdings kannst du deine Rente nur bis höchstens zur Maximalrente steigern. Mit dieser Anpassung soll es finanziell attraktiver werden, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten.