Last update: 26.11.2021 21:58
Das Altersguthaben ist dein angesammeltes Kapital auf dem “Pensionskassenkonto” deiner Vorsorgeeinrichtung. Je nach Pensionskasse nennt sie dies auch AGH, Sparguthaben, Vorsorgeguthaben, Austrittsleistung oder ähnlich.
Es entsteht aus vier Bausteinen. Erstens, deinen monatlichen Altersgutschriften (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge), zweitens den Zinserträgen, drittens den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und viertens freiwilligen Einkäufen. Die Höhe deines Altersguthabens hängt also davon ab, wie viel du und dein(e) Arbeitgeber insgesamt einzahlen und wie viel deine Pensionskasse darauf als Ertrag erzielt. Auf deinem Pensionskassenauszug findest du die Informationen, wie viel dein Altersguthaben im letzten Jahr gestiegen ist. Denn Jahr für Jahr kommen neue Altersgutschriften sowie die Verzinsung deines bereits vorhandenen Kapitals dazu. Deshalb steigt dein Rentenanspruch auch jedes Jahr. Denn aus dem Altersguthaben kannst du mit dem Umwandlungssatz deine künftige Rente ermitteln: (Umwandlungsatz x Altersguthaben = Altersrente).
Wie du später im Alter dein Altersguthaben beziehen kannst, regelt die Pensionskasse. Entweder darfst du es aufs Mal als Kapital beziehen, oder umgewandelt in eine lebenslange Rente oder als eine Mischung daraus. Auf jeden Fall darfst du gemäss Gesetz mindestens ¼ als Kapital beziehen.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dich über dein vermutlich grösstes Finanzvermögen informieren.
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