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Altersvorsorge 2020. Können wir uns das tägliche Glace noch leisten

Smolio Wissen: Altersvorsorge 2020. Können wir uns das tägliche Glace noch leisten?
Lesedauer 3 Minuten

Im Herbst stimmen wir über die Reform zur Altersvorsorge 2020 ab. Aktuell wird vielerorts über die Senkung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen diskutiert. Viele stellen sich die Frage, was die Reform nun eigentlich bedeutet. Wie viel könnte ich verlieren? Muss ich etwas unternehmen?

Damit wir auch im Alter einen gewissen Lebensstil beibehalten können, versorgen uns automatisch und nicht wählbar AHV (die 1. Säule,  Grundabsicherung) und BVG
(die 2. Säule, Beruflichen Vorsorge). Wir können uns jedoch immer weniger darauf verlassen, dass die 1. und 2. Säule, die gebundene Vorsorge, 60% unseres bisherigen Einkommens auch im Alter stellen werden. Die verbleibende Lücke ist ohnehin über die freie
Vorsorge abzudecken. Dazu kannst du mehr in einem eigenen Beitrag zur 3. Säule erfahren.

Als Antwort auf gestiegene Lebenserwartung, rückläufige Geburtenzahlen und das Niedrigzinsumfeld der letzten Jahre werden die 1. und 2. Säule reformiert. Die Renten-Leistungen der 1. Säule (AHV) sollen ausgebaut werden. Die Renten-Leistungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) gehen zurück. Dabei soll der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Umwandlungssatz in den Pensionskassen in 4 Schritten um je 0.2% von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Finanziert werden sollen die zusätzlichen Rentenleistungen in der 1. Säule durch eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer bis 2029. Aber was bedeuten diese Zahlen für dich?

Grundlagen
Das ändert sich bei der Reform Altersvorsorge 2020

Für einige mehr AHV-Leistungen (1. Säule)

  • Bestehende Rentner erhalten weiterhin maximal 2’350 CHF Rente (3’525 CHF für Ehepaare). Bei Rentenantritt im Jahr 2019 erhöht sich die Maximalrente um 70 CHF (um 226 CHF für Ehepaare).
  • Das Rentenalter für Frauen wird auf 65 Jahre angehoben, das für Männer bleibt unverändert bei 65 Jahren.
  • Ab dem Jahr 2018 steigt die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte, ab dem Jahre 2021 nochmals um 0,3 Prozentpunkte und der AHV-Beitrag um 0.3%, um die verbesserten AHV-Leistungen zu finanzieren. Bereits Die Mehrwertsteuererhöhung geht zu deinen Lasten als Konsument, die höheren AHV-Beiträge trägt zur Hälfte dein Arbeitgeber.

Für die meisten tiefere Pensionskassenrenten (2. Säule)

  • Der Umwandlungssatz wird ab dem 1.1.2019 gesenkt, also jener Prozentsatz, der für die Berechnung der Rente herangezogen wird. Er sinkt von 6.8% auf 6.0%. Es gibt also fürs bestehende Altersguthaben weniger monatliche Rente, um der Langlebigkeit besser
    Rechnung zu tragen – schliesslich läuft die Rente ja bis an dein Lebensende.
  • Der Koordinationsabzug sinkt und wird flexibilisiert. Das ist der Betrag, auf den kein BVG-Sparbeitrag gezahlt wird: vom Einkommen wird ein bestimmter Betrag abgezogen, auf den Restbetrag werden Beiträge entrichtet, aus denen sich deine spätere Rente
    errechnet. Daher zahlen wir bei weniger Kordinationsabzug höhere Sparbeiträge, stocken unser Altersguthaben auf und bekommen so später wiederum eine höhere BVG-Rente.
  • Der Sparbeitrag erhöht sich in der Altersgruppe von 35 auf 44 Jahren von 10% auf 11%. Das heisst in diesem Alter zahlen wir mehr in die Pensionskasse ein. In der Altersgruppe 45 und 54 Jahren wird der Sparbeitrag ebenfalls um 1 Prozentpunkt von 15% auf 16% erhöht. Die Erhöhung wird – wie bei den BVG-Beiträge üblich – in der Regel zur Hälfte von dir und zur anderen Hälfte von deinem Arbeitgeber getragen.
  • Neben den höheren Sparbeiträgen sollen Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds BVG für die Übergangsgeneration (45 Jahre) das Rentenniveau der 2. Säule erhalten.

Für dich bedeutet das also…

  • Je nach Rentenantritt mehr AHV
  • Höhere Mehrwertsteuer als Konsument
  • Höhere Sparbeiträge in der 2. Säule um das Niveau der Pensionskassenrente zu erhalten

Besonders die Anpassung des Umwandlungssatzes (UWS) in der 2. Säule fällt für dich ins Gewicht. Ein Pensionskassenguthaben von 500’000 Franken ergibt bei einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent eine Rente von 34’000 Franken pro Jahr. Je niedriger der Satz, desto niedriger die Rente. Bei 6% kommen wir mit dem selben Pensionskassenguthaben auf 30’000 CHF Rente, 4’000 CHF weniger pro Jahr. Anders ausgedrückt, das tägliche Glace ist dahingeschmolzen.

Guthaben UWS Rente
500’000 CHF 6.6% 34’000 CHF
500’000 CHF 6.0% 30’000 CHF
Differenz – 0.6% – 4’000 CHF

Weniger tönt immer nach weniger. Jedoch kommt es – Altersreform hin oder her – darauf an, ob du genug hast. Wie viel Glace können und wollen wir uns in der Pension leisten? Und wie lange? Dazu solltest du dir ein umfassendes Bild deiner Vermögenssituation machen. Der Smolio Vorsorgecheck zeigt dir dein Einkommen im Ruhestand mit Altersvorsorge 2020.

Smolio Vorsorgecheck zeigt Einkommen im Ruhestand mit Altersvorsorge 2020

Wenn Eigenverantwortung wichtiger wird hilft nur eins: prüfen und handeln. Willst du wissen, wie deine Pensionsleistungen mit der Reform aussehen?

  1. Prüfe deine Vorsorgesituation
  2. Nutze die Möglichkeiten zum Handeln. Etwa indem du durch Einkäufe in die Pensionskasse das Maximum rausholst oder auf 3. Säule und/oder freie Vorsorge setzt.

Last update: 11.01.2020 14:43

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