Das BVG ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es regelt die berufliche Vorsorge (sogenannte „2. Säule“) im Schweizer Vorsorgesystem.
Die 2. Säule ist als Ergänzung zur 1. Säule gedacht und richtet ergänzend im Alter und bei Invalidität oder im Todesfall Leistungen aus. Die Rente aus der zweiten Säule soll dir zusammen mit der AHV-Rente im Ruhestand die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. damit Sie sicher sein können, im Ruhestand eine angemessene Rente zu erhalten.
Falls du die Schweiz verlässt, dich selbstständig machst oder Wohneigentum kaufst, kannst du dein bis dahin angespartes Kapital auch vorzeitig auszahlen lassen. Falls du eine Zeit lang nicht arbeitest oder vor dem ordentlichen Rentenalter aufhörst zu arbeiten, wird dein Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Die wichtigsten Grundlagen zum BVG hat das Bundesamt für Sozialversicherungen zusammengestellt. In den Geltungsbereich des BV gehören insbesondere folgende Gesetze und Verordnungen:
- Die wichtigste Verordnung zum BVG ist die BVV 2
- Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV)
- Freizügigkeitsgesetz (FZG) und Freizügigkeitsverordnung (FZV)
- Verordnung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des 3a-Sparens (BVV 3)
Last update: 03.10.2022 17:29