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BVG-Reform Referendum: ja oder nein stimmen?

BVG-Reform Referendum
Lesedauer 7 Minuten

Last update: 17.08.2024 13:01

Zum BVG-Reform Referendum ja oder nein stimmen? Am 22. September 2024 entscheidet die Schweiz über die Zukunft der beruflichen Vorsorge. Die Reform bringt grosse Änderungen für deine Altersrente. Finde heraus, was das BVG-Reform Referendum konkret für dich und deine Finanzen in Zukunft heisst.

Was sind die Hauptziele der BVG-Reform?

Die BVG-Reform zielt darauf ab, deine berufliche Vorsorge für die Zukunft fit zu machen. Stell dir vor, du bist wie Lisa, eine 35-jährige Grafikerin aus Zürich. Du willst, dass deine Rente später sicher ist, egal ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest? Genau das bezweckt die Reform. Die Hauptziele der BVG21 Reform sind gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen:

  • Das Rentenniveau erhalten: Du sollst im Alter genug zum Leben haben.
  • Die Finanzierung stärken: Deine Rente soll auf einem soliden Fundament stehen.
  • Die Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten verbessern: Besonders Frauen wie Lisa, die oft Teilzeit arbeiten, sollen davon profitieren.

Diese Ziele sind wichtig, weil die Renten heute im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr gut genug finanziert sind. Das liegt an den tiefen Erträgen an den Finanzmärkten und der steigenden Lebenserwartung. Besonders betrifft das Pensionskassen, die ihren Versicherten nur das gesetzliche Minimum oder wenig mehr anbieten.

Die Reform will auch ein zweites Problem angehen: Wenn du wie Pesche aus Bern wenig verdienst, hast du später keine oder eine geringe Pensionskassenrente. Das trifft überdurchschnittlich oft Frauen, die häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen tätig sind. Mit der BVG21 Reform soll sich das ändern. Du sollst eine sichere und faire Rente erhalten, egal ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest, viel oder wenig verdienst.

Welche Anpassungen bringt die BVG-Reform?

Die BVG-Reform bringt einige Änderungen für deine berufliche Vorsorge. Nachfolgend findest du die wichtigsten Punkte. Ausführlicher habe ich die Änderungen in einem weiteren Fachartikel beschrieben.

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes: Der Satz wird von 6.8 % auf 6.0 % gesenkt. Das klingt kompliziert, aber stell dir vor, du hast wie Anna, eine Lehrerin mit 50 Jahren aus Luzern, 100’000 Franken in deiner Pensionskasse. Bisher hättest du damit eine Jahresrente von 6’800 Franken erhalten. Mit dem neuen Satz wären es 6’000 Franken.
    Wichtig zu wissen: Aktuell sind etwa 14 Prozent aller BVG-Versicherten minimal versichert. Das heisst, 86 Prozent betrifft diese Senkung gar nicht. Für sie ist der Umwandlungssatz schon heute tiefer (durchschnittlich 5,3 Prozent). Bei ihnen haben ihre Pensionskassen auf den überobligatorischen Beiträgen den Umwandlungssatz so tief abgesenkt, dass im Mittel als Umwandlungssatz eben 5.3 % resultiert.
  • Senkung des Koordinationsabzugs: Dieser beträgt nicht mehr fix 25’725 Franken unabhängig vom Beschäftigungsgrad, sondern künftig 20 Prozent des AHV-Lohns. Somit hängt die Höhe des Koordinationsabzugs künftig vom Lohn ab. Das ist gut für dich, wenn du Teilzeit arbeitest, mehrere Beschäftigungsverhältnisse hast oder wenig verdienst. Mehr von deinem Lohn wird versichert, und du sparst mehr für deine Rente.
  • Anpassung der Altersgutschriften: es gibt neu nur noch zwei Beitragsstaffeln. Für 25- bis 44-Jährige steigen sie von 7 % auf 9 % des versicherten Lohns. Für über 45-Jährige sinken sie von 18 % auf 14 %. Das macht ältere Arbeitnehmende für Arbeitgeber attraktiver.
  • Einführung eines Rentenzuschlags: Um die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen, gibt es für 15 Jahrgänge einen Zuschlag zur Rente. Dieser beträgt 100 bis 200 Franken pro Monat.
  • Erleichterter Eintritt in die Pensionskasse: Der Mindestlohn für den Eintritt in die Pensionskasse wird von 22’050 Franken auf 19’845 Franken gesenkt. So können mehr Menschen eine Pensionskassenrente aufbauen.

Diese Änderungen sollen dafür sorgen, dass mehr Menschen im Alter besser abgesichert sind. Weil kleine Löhne künftig mehr Lohnabzüge als vorher tragen müssen, sprechen SP und Gewerkschaften von einem «BVG-Bschiss». Sie setzen in der Altersvorsorge auf die erste Säule und möchten diese ausbauen. Denn bei den Pensionskassen sparst du im Prinzip für dich selbst. Das macht versteckte Umverteilungen – wie in der AHV – von Jung zu Alt und von hohen zu kleinen Löhnen schwieriger. Deshalb kam es zum BVG-Reform Referendum.

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Welche Vorteile hat die BVG-Reform? Ja-Argumente

Die BVG-Reform bringt mehrere Vorteile mit sich:

  1. Bessere Absicherung für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit tiefen Einkommen: Durch die Senkung des Koordinationsabzugs profitieren besonders Teilzeitbeschäftigte und Personen mit niedrigen Löhnen. Stell dir vor, du bist wie Martina, die in Teilzeit arbeitet. Dank der Reform wird ein grösserer Teil deines Lohns versichert, was deine spätere Rente erhöht.
  2. Ausgleich für die Senkung des Umwandlungssatzes: Die Einführung eines Rentenzuschlags für 15 Jahrgänge, die kurz vor dem Rentenalter stehen, soll die Senkung des Mindestumwandlungssatzes abfedern. Das bedeutet, dass du als Angehöriger der Übergangsgeneration trotz der Anpassung des Umwandlungssatzes eine angemessene Rente erhältst. Der Zuschlag beträgt 100 bis 200 Franken pro Monat.
  3. Relativer Koordinationsabzug (20 %) statt fixem Abzug macht den Aufbau eines Pensionskassenguthabens auch für Teilzeitmitarbeitende einfacher. Das würde gemäss Swisscanto-Studie für rund 20 Prozent aller Versicherten Nutzen bringen, deren Pensionskassen (noch) den gesetzlichen Koordinationsabzug anwenden. Die übrigen wenden heute bereits variable Abzüge an oder verzichten auf einen Koordinationsabzug.
  4. Erleichterter Zugang zur Pensionskasse: Der Mindestlohn für den Eintritt in die Pensionskasse wird gesenkt. Das bedeutet, dass mehr Menschen in die berufliche Vorsorge zahlen werden. Wenn du wie Pesche in einem Niedriglohnsektor tätig bist, kannst du so überhaupt mit dem Aufbau deiner Pensionskassenrente beginnen.
  5. bessere Finanzierung der 2. Säule: Die Reform soll die Finanzen der Pensionskassen im Obligatorium besser machen. Dies wird durch mehr Beiträge (in Folge tieferen Koordinationsabzugs) von mehr Versicherten (in Folge tieferer Eintrittsschwelle) sowie den tieferen Umwandlungssatz erreicht werden.

Diese Vorteile zeigen, dass die BVG21 Reform darauf abzielt, deine berufliche Vorsorge zukunftssicherer zu gestalten.

BVG-Reform Referendum

Welche Kritikpunkte gibt es an der BVG-Reform? Nein-Argumente

Trotz der angestrebten Verbesserungen gibt es handfeste Kritik an der BVG21 Reform. Hier sind die wichtigsten Punkte mit konkreten Zahlen. Diese helfen dir, die Auswirkungen der Reform besser zu bewerten:

Überkompensation der Umwandlungssatzsenkung

Experten des renommierten PK-Beratungsunternehmens c-alm haben ausgerechnet, dass 50 % der Versicherten vom Rentenzuschlag begünstigt werden, obwohl die Reform nur rund 15 % der Versicherten betrifft. Dem Zuschlag steht bei 35 % der Versicherten keine Rentenkürzung gegenüber, vielmehr erhalten sie eine Zuwendung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Der Geschäftsführer der Migros Pensionskasse beschreibt die Situation bei sich so: «Wir haben 51’000 Versicherte, von der Umwandlungssatz-Senkung betroffen sind 23 Personen. Rund 19’000 gehören zur Übergangsgeneration, 8’000 könnten Zuschläge erhalten». Es wird nach dem Giesskannenprinzip verteilt, um die Chancen für ein «ja» zu erhöhen.

Umverteilung wird eine Generation lang zementiert

Der Rentenzuschlag hat eine Amortisationszeit von 28 Jahren, wie die Experten von c-alm ausgerechnet haben. Denn durch die Senkung des Umwandlungssatzes werden die Jüngeren mit 400 Millionen Franken weniger Umverteilung pro Jahr entlastet. Dem stehen jedoch Mehrkosten für die Rentenzuschläge von 11.3 Milliarden gegenüber. Faktisch bezahlen sie Rentenerhöhungen von Versicherten in der Übergangsgeneration, die gar nicht von Kürzungen betroffen sind. Die finanziellen Entlastungen für die Jüngeren treten erst in rund 30 Jahren ein. Würdest du privat dein Geld in ein Projekt mit so langem Payback investieren?

Komplexität in der Umsetzung des Rentenzuschlags

Es bestehen zahlreiche, ungelöste Umsetzungsprobleme bei der Ermittlung des Rentenzuschlags, zumal gewisse notwendige Informationen den Kassen überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Experten rechnen daher mit einer deutlichen Zunahme der Verwaltungskosten.

Finanzielle Nachhaltigkeit

Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 % auf 6.0 % reicht laut Experten nicht aus, um die langfristige Finanzierung zu sichern. Berechnungen zeigen, dass ein Satz von 5.0 % bis 5.5 % angemessen wäre, um die Renten im Obligatorium nachhaltig zu finanzieren. Fakt ist, dass der durchschnittlich angewandte Umwandlungssatz gemäss aktueller PK-Studie von Swisscanto 5.3 % beträgt.

Umverteilung zwischen Versicherten

Die Reform führt zu einer Umverteilung von Versicherten mit umhüllenden Vorsorgeplänen zu Versicherten, die überwiegend im Obligatorium versichert sind. Heute sind etwa 86 % der Versicherten in umhüllenden Kassen versichert, die bereits ihre Hausaufgaben gemacht haben und tiefere Umwandlungssätze anwenden. Für sie bringt die Reform kaum Verbesserungen. Vielmehr werden sie durch die Reform abgestraft. Denn nach Inkrafttreten der Reform müssen alle Vorsorgeeinrichtungen künftig während 15 Jahren einen Zusatzbeitrag leisten, um den Rentenzuschlag zu finanzieren. Dieser kostet etwa 11,3 Milliarden Franken und muss von allen Pensionskassen über einen lohnabhängigen Beitrag von bis zu 339 Franken pro Jahr und Person bezahlt werden. Während also alle Versicherten Beiträge leisten müssen, fliessen die Zuschläge an die kleine Gruppe der heute 50 – 65-Jährigen überwiegend in solchen Pensionskassen, die ihren Versicherten nur das gesetzliche Minimum oder wenig mehr anbieten. Eine klassische Umverteilung.

Je nach Lohnhöhe und Alter wirkt sich die Reform beträchtlich auf Leistungen und deren Finanzierung aus. Dies zeigt eine Studie im Auftrag von Proparis, einer gewerblichen Pensionskasse mit rund 70’000 KMU-Versicherten vieler Branchen (u.a. Coiffeure, Metzger, Maler, Floristen). Etwa 58 Prozent der Versicherten müssten mit einer tieferen Rente rechnen. Und obwohl deren Versicherte und Arbeitgeber je ca. 0.9 % höhere Lohnbeiträge leisten müssten, würde proparis in den nächsten 15 Jahren jährlich rund CHF 8.3 Mio mehr Pensionierungsverluste tragen. Auch die Gastrosuisse mit ihrer Pensionskasse Gastrosocial, die gegen 200’000 Mitarbeitende aus Hotellerie und Restauration versichert, hat sich gegen die BVG-Reform ausgesprochen.

Die Reform bringt also für viele von uns auch ganz konkrete Nachteile über eine lange Zeit.

BVG-Reform Referendum

BVG-Reform Referendum: Wie sehen die finanziellen Auswirkungen aus?

Die BVG21-Reform hat weitreichende finanzielle Auswirkungen, sowohl für dich als Versicherten als auch für das gesamte System der beruflichen Vorsorge. Laut dem ASIP (Schweizerischer Pensionskassenverband) belaufen sich die Gesamtkosten der Reform auf über 11 Milliarden Franken über einen Zeitraum von 28 Jahren; diese fallen für die Finanzierung des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration an. Ein positiver Aspekt aus Sicht der Jüngeren ist die Reduktion der Umverteilung: Durch die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 % wird diese um 400 Millionen Franken pro Jahr verringert.

Die Reform kann sich auch direkt auf deine Lohnabzüge auswirken, wenn deine Pensionskasse bisher den vollen Koordinationsabzug verwendet hat und du deshalb nicht versichert warst. Durch die prozentuale Ausgestaltung des Koordinationsabzugs wird dein Lohn möglicherweise erstmals in einer Pensionskasse versichert. Das führt dann jetzt zu höheren Lohnabzügen für dich, aber später auch zu einer höheren Rente, insbesondere wenn du Teilzeit arbeitest oder ein niedriges Einkommen hast. Für viele Unternehmen bedeutet die Reform zusätzliche Kosten, weil sie mehr Lohneinkommen für die berufliche Vorsorge versichern müssen.

Die Senkung des Umwandlungssatzes wird für die heute 50 – 65-Jährigen durch einen Rentenzuschlag ausgeglichen.

Die Bewertung der Reform fällt unterschiedlich aus: Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) betrachtet sie als “ausgewogenen und kostenverträglichen Kompromiss für eine zukunftsfähige Altersvorsorge”. Der ASIP hingegen sieht “mehr Nach- als Vorteile” und kritisiert, dass die Vorlage die angestrebten Ziele verfehlt.

Zusammenfassung: BVG-Reform Referendum: ja oder nein stimmen?

Die BVG-Reform zielt darauf ab, die berufliche Vorsorge in der Schweiz an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Sie bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich:

Pro-ArgumenteKontra-Argumente
Verbesserte Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und GeringverdienernHohe Kosten von über 11 Milliarden Franken führen Umverteilung über 28 Jahren fort
Ausgleich der Umwandlungssatzsenkung durch RentenzuschlägeKomplexe Übergangsregelung führt zu Umverteilung und Ungleichheiten
Stärkung der finanziellen Stabilität der 2. SäuleZusätzliche finanzielle Belastung für Versicherte und Unternehmen
Pro- und Kontra-Argumente BVG-Reform Referendum

Wie sollst du also im BVG-Reform Referendum abstimmen? Willst du ein Zeichen setzen für die Reformierbarkeit der beruflichen Vorsorge und trotz BVG-Reform Referendums die Mängel akzeptieren? Nach dem Motto «lieber eine schlechte als keine Reform»? Auch wenn dies mit handfesten Nachteilen und neuer Umverteilung verbunden ist?

Viele Fachverbände, mit Ausnahme der Pensionskassenexperten, haben sich trotzdem zu einem «Ja!» durchgerungen. Oder schliesst du dich dem «Nein!» des linken Lagers um SP, Grüne und Gewerkschaften an, denen die Stärkung von Teilzeitmitarbeitenden, Bezüger tiefer Löhne und Kompensation der Übergangsgeneration nicht weit genug geht?

Die Antwort überlasse ich dir. Mit den genannten Fakten kannst du nun als Stimmbürger die Argumente sorgfältig abwägen und deine Entscheidung abhängig von deiner persönlichen Bewertung der Vor- und Nachteile sowie deinen Prioritäten für die Zukunft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz treffen.

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Disclaimer

Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für Korrektheit und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Experten und/oder der zuständigen kantonalen Behörde abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Autor

Articles

Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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