Corona und Steuern zahlen? Demnächst steht die Abgabe der Steuererklärung und in vielen Kantonen auch eine Vorauszahlung an. Für einige von uns kann das finanziell eng werden. Was tun? Wir sagen, was du machen kannst.
Der Lockdown macht vielen Unternehmen, Selbstständigen und Angestellten wirtschaftlich zu schaffen. Für viele von uns hat dies auch direkte Folgen aufs Einkommen. Corona und Steuern zahlen? Steuern zahlen muss schon sein, aber nur so viel wie nötig. In dieser schwierigen Situation haben sich Bund und die kantonalen Steuerverwaltungen ganz schön was überlegt, wie sie dir in diesen Zeiten entgegenkommen können. Die wichtigsten Entlastungsmassnahmen für dich und deine Finanzen haben wir für dich zusammengestellt.
Unser Tipp: Schnell zuständige Steuerverwaltung finden
Was deine kantonale Steuerverwaltung in der Trickkiste hat, findest du mit wenigen Klicks schnell selbst heraus. Ganz einfach geht das über diese Liste der kantonalen Steuerverwaltungen.
Längere Frist zum Einreichen der Steuererklärung
Viele Steuerverwaltungen haben den anstehenden Abgabetermin für die Steuerverwaltung verlängert. Wohl auch aus ganz praktischen Gründen, da die Schalter für Beratungen geschlossen sind. Corona und Steuern wirkt sich halt auch dort aufs Personal aus.
Die längere Frist gilt sowohl für Privatpersonen und Selbstständige als auch für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften und Quellenbesteuerte, die sich nachträglich ordentlich besteuern lassen. In Bern wurde die Frist beispielsweise von 15. März auf 15. September 2020 verlängert (einfach so, ohne Gesuch) oder in Zürich, Basel, Luzern oder St. Gallen vom 31. März auf 31. Mai um im Aargau sogar bis 30. Juni.
Unser Tipp: Statt daheim langweilen jetzt Steuererklärung machen
Aber wenn du eh‘ zuhause hocken musst, kannst du das leidige Thema ja vielleicht auch grad erledigen? Unsere super-best-of Liste der Steuerabzüge unterstützt dich dabei, dass du nur so viel wie nötig zahlst.
Corona und Steuern: Keine Mahnungen bei verspäteter Abgabe und Betreibungsstopp für offene Forderungen
Einzelne Kantone (wie Bern oder Aargau), haben für sämtliche Forderungen einen Mahn- und Betreibungsstopp bis 30. Juni 2020 erlassen. Egal, ob für Privatpersonen oder juristische Personen. Diese Frist geht deutlich über den vom Bundesrat beschlossenen Rechtsstillstand bis 4. April 2020 hinaus. So wird etwa der Kanton Bern bis Ende Juni keine gebührenpflichtigen Mahnungen bzgl. Zahlungsfristen und keine Betreibungen durchführen.
Kulanz bei der Stundung offener Steuerrechnungen
Wenn du definitiv in Rechnung gestellte Steuern nicht fristgerecht bezahlen kannst, kannst du bei vielen Steuerverwaltungen ein Gesuch auf Stundung oder Teilzahlung stellen. Sie versichern, dies kulant zu prüfen.
Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 selbst reduzieren
Viele Unternehmen und Personen werden 2020 leider weniger Einkünfte erzielen und deshalb ein geringeres zu versteuerndes Einkommen haben. Aber im laufenden Steuerjahr bezahlst du ja in vielen Kantonen quartalsweise eine Vorauszahlung auf die definitive Steuerschuld. Und die Vorauszahlung wird anhand deiner letztjährigen Einkünfte erstellt. Du meinst, das ist zu hoch? Dann haben wir etwas für dich. Wenn du davon ausgehst, dass dein Einkommen um 30 Prozent sinkt, werden auch deine Steuern in vergleichbarer Höhe sinken. Deshalb musst du in Zeiten von Corona beispielsweise im Kanton Bern auch nur noch so viel im Voraus zahlen, wie voraussichtlich an Steuern anfallen wird. Das kannst du selbst abschätzen. In Zürich geht das auf ein Gesuch hin. Die meisten Kantone stellen dir online einen Steuerrechner dazu bereit.
Sicherer hoher Vergütungszins….
Falls du flüssig bist und lieber doch nicht Geld am Aktienmarkt investieren willst, dann kannst du in einigen Kantonen von einem vergleichsweise hohen Zins auf im Voraus zu viel bezahlte Steuern bekommen. In den letzten Jahren sind die Vorauszahlungszinsen ziemlich geschrumpft, aber neu bekommst du im Kanton Bern einen Vorauszahlungszins von 0.5 Prozent. Top, wo gibt’s sonst ein halbes Prozent auf etwas, was du ohnehin zahlen musst?
….und kein Verzugszins bei verspäteter Zahlung von Steuern
Die Bundesbeamten haben noch einen schicken Namen erfunden: die COVID-19-Verzichtsverordnung. Ja, das hätten wir alle gern: Corona-Verzicht, kann man das verordnen? Nun, wegen dieser Verordnung gibt’s keine Verzugszinsen für Steuern aus 2020. Wenn du also knapp bei Kasse bist, kannst du die Zahlungen für Steuern des Jahres 2020 in die Zukunft verschieben, ohne dass dich der Verzugszins-Hammer trifft, der ja wie umgekehrter Zinseszins funktioniert. Beachte, dass dies nur für Steuern gilt, die im 2020 anfallen; für bereits in Rechnung gestellte Steuern des Vorjahrs entfällt der Verzugszins nicht.
Genauer: bei verspäteter Zahlung von Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 fällt von 20. März 2020 bis Ende 2020 kein oder ein reduzierter Verzugszins an. Einen Zins von null kennen beispielsweise Aargau, Bern oder Luzern, Zürich hat von 4.5 auf 0.25 % reduziert.
Und wenn du im Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2020 fällige direkte Bundesteuer später zahlst, gibt’s ebenfalls keinen Verzugszins. Das betrifft aktuell vor allem die provisorische oder definitive Rechnung zur direkten Bundessteuer für 2019.
Zusammenfassung Corona und Steuern zahlen
Cool, was das Eidgenössische Finanzdepartement und viele kantonale Steuerverwaltungen im Zusammenhang mit Corona und Steuern in den letzten 2 Wochen für ihre Kunden auf die Beine gestellt haben. Zwar spiegelt sich das föderale System in den Massnahmen und ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung wider. Aber verlängerte Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen, Mahn- und Betreibungsstopps, Verzicht auf Verzugszinsen und die Möglichkeit, das zu erwartende steuerbare Einkommen zu reduzieren, sind ein sinnvolles Massnahmen-Set, damit du in dieser Zeit erhöhter Belastung flüssig bleiben kannst. Coronavirus und Steuern – Mach das Beste daraus.
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Last update: 01.12.2024 20:56