Last update: 26.11.2021 22:55
Eine Pensionskasse muss jederzeit ihre eingegangenen Verpflichtungen decken können. Eine einfache Kennzahl sagt aus, ob ihr das gelingt: der Deckungsgrad. Er zeigt das Verhältnis aus dem Wert des Vermögen und den Verpflichtungen einer Pensionskasse.
Das Verhältnis wird gebildet zwischen
- dem Wert des Vorsorgevermögens aller Versicherten (also: wieviel angelegtes Vermögen hat die Kasse?) und
- und dem erforderlichen Betrag, den die Kasse für ihre künftigen Zahlungen an aktiv Versicherte und Rentner leisten muss.
Zum Beispiel weist ein Deckungsgrad von 105 % eine Wertschwankungsreserve in Höhe von 5% auf. Liegt er unter 100 %, besteht eine so genannten Unterdeckung. Dann hat die Pensionskasse nicht genügend Geld, um alle aktuellen und künftigen Verpflichtungen mit Vermögenswerten zu decken.
Die Höhe des Deckungsgrads hängt vom so genannten technischen Zinssatz ab, den die Vorsorgeeinrichtung anwendet. Der technische Zinssatz ist eine reine Rechengrösse. Damit werden die künftig fälligen Zahlungen auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Eine Senkung des technischen Zinssatzes führt daher zu einem tieferen Deckungsgrad.
Beim Vergleich zweier Pensionskassen mit vergleichbaren Deckungsgrad ist daher diejenige besser, die den tieferen technischen Zinssatz anwendet. Als Faustregel gilt: 0,5 Prozent Unterschied im technischen Zinssatz machen 5% Unterschied im Deckungsgrad aus. Die besten Pensionskassen haben bei 2% technischen Zins einen Deckungsgrad von 115 bis 120%.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du noch mehr zu verschiedenen Ausprägungen lesen oder den Beitrag zur “Vorsorgesprache” lesen.