Last update: 03.10.2024 16:00
Als Arbeitnehmer bist du in der Regel in der zweiten Säule versichert. Falls du deine Pensionskasse vor einem Rentenbezug verlässt, überweist diese deine Austrittsleistung entweder an eine neue Pensionskasse oder auf dein Freizügigkeitskonto BVG. Im Beitrag schauen wir uns alles rund ums Freizügigkeitskonto an, etwa Eröffnung, Gebühren und Kosten, Wechsel, Auflösung, Bezug in verschiedenen Fällen oder Steuerfolgen.
Die berufliche Vorsorge (zweite Säule) ist im Gesetz über die berufliche Vorsorge geregelt. Dies regelt u.a., ab welchem Lohn du für Risiken (Alter, Tod, Invalidität) welche Leistungen (Rente, Kapital) erhältst. Den Transfer deines Kapitals beim Wechsel deines Arbeitgebers zwischen alter und neuer Pensionskasse regelt das Freizügigkeitsgesetz. Und hier kommt das Freizügigkeitskonto der Pensionskasse ins Spiel.
Diese Fragen zum Freizügigkeitskonto beantworten wir und geben Tipps dazu:
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Wenn du in der 2. Säule versichert bist und deine Pensionskasse vor dem Vorsorgefall (Alter, Tod oder Invalidität) verlässt, hast du Anspruch auf das gesamte bisher angehäufte Altersguthaben. Bis du in eine neue Pensionskasse eintrittst, muss die Austrittsleistung zweckgebunden im Vorsorgekreislauf bleiben. Das geht entweder als Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot bei einer Bank oder als Police bei einer Versicherung.
Ein Freizügigkeitskonto ist also ein spezielles Konto, auf dem deine Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge liegt. Du brauchst ein Freizügigkeitskonto, wenn du – aus welchem Grund auch immer – die Pensionskasse deines Arbeitgebers verlässt und noch keine neue Vorsorgeeinrichtung hast, auf die deine bisherige Pensionskasse deine Austrittsleistung übertragen kann. Solche Gründe können etwa sein:
- Beim Jobwechsel machst du eine Pause (Auszeit, noch keine neue Stelle)
- du nimmst eine Auszeit vom Job (Babypause, längere Reise, Auslandsaufenthalt, Ausbildung und Weiterbildung, Sabbatical),
- Bye-bye Schweiz! Als Grenzgänger oder Ausländer sagst du der Schweiz Adieu und gehst im Ausland arbeiten
- du gibst deine Erwerbstätigkeit auf, oder machst dich selbstständig
- dein Lohn sinkt (etwa wegen Teilzeitarbeit oder Stellenwechsel) unter die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge
Deine Austrittsleistung wird dann auf ein von dir ausgewähltes Konto, das Freizügigkeitskonto, überwiesen. Dieses Konto wird auf deinen Namen geführt und von einer Freizügigkeitsstiftung verwaltet, die das Geld für dich “parkt”, bis du eine neue Stelle in der Schweiz findest, das Rentenalter erreichst oder das Geld aus einem anderen Grund beziehst. Es dient also als “gesperrtes Pensionskassenguthaben”.
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Wie kannst du ins Freizügigkeitskonto einzahlen oder ein Freizügigkeitsdepot eröffnen?
Um ein Freizügigkeitskonto oder ein Freizügigkeitsdepot in der Schweiz zu eröffnen, wendest du dich an eine Freizügigkeitsstiftung. Diese verwalten als Spezialisten sowohl Freizügigkeitskonten als auch Freizügigkeitsdepots. Reviews zu den Freizügigkeitskonten findest du hier zu finpension und frankly.
Unser Tipp: zu hohe Austrittsleistung auf Freizügigkeitsdepot parken
Manchmal ist die neue Pensionskasse «schlechter» als die alte. Dann benötigst du nicht das ganze Geld zum Einkauf in Leistungen der neuen Kasse. In diesem Fall kannst (und musst) du den überschüssigen Betrag auf eine Freizügigkeitseinrichtung einzahlen.
Du wählst eine Stiftung deiner Wahl. Die Eröffnung des Freizügigkeitskontos erfolgt online. Dazu brauchst du in der Regel folgende Infos:
- Pass oder Identitätskarte,
- deine AHV-Nummer sowie die Konto- oder Vertragsnummer der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskassenausweis oder Kontoauszug des bestehenden Freizügigkeitskontos)
- ein Handy für die Legitimation,
- eine E-Mail-Adresse
Nachdem die Stiftung deinen Antrag bearbeitet hat, erhältst du die Kontoeröffnungsunterlagen und die Kontonummer. Anschliessend kannst du deine Austrittsleistung auf das neu eröffnete Freizügigkeitskonto überweisen lassen.
Mit dem klassischen Freizügigkeitskonto BVG kannst du deine Vorsorgegelder kurzfristig parkieren. Falls du die Freizügigkeitsgelder mittel- bis langfristig nicht in eine neue Pensionskasse einbringen musst, lohnt es sich, über eine Anlage mit mehr Rendite in einem Freizügigkeitsdepot nachzudenken.
Wie kann ich ein Freizügigkeitskonto wechseln?
Gesetzlich ist Wettbewerb zwischen den Freizügigkeitsstiftungen vorgesehen. Deshalb kannst du – anders als bei der Pensionskasse – deine FZ-Einrichtung selbst wählen und jederzeit wechseln. Rund 75 % der Freizügigkeitsguthaben liegen bei Banken, der Rest bei Versicherungen. Neben einer reinen Sparlösung auf dem Freizügigkeitskonto ist auch das Wertschriftensparen mit einem Freizügigkeitsdepot möglich, was aber wovon nur weniger als 20 % der Inhaber von Freizügigkeitsguthaben Gebrauch machen.
Das Freizügigkeitskonto wechseln ist problemlos möglich. Zunächst eröffnest du ein neues Freizügigkeitskonto beim gewünschten Anbieter. Anschliessend informierst du deine aktuelle Freizügigkeitsstiftung über den Kontowechsel und beantragst die Übertragung deines Guthabens auf das neue Konto. Meistens kannst du die Übertragung direkt über deinen neuen Anbieter auslösen lassen.
Die bisherige Stiftung ist verpflichtet, deinem Übertragungswunsch nachzukommen. Manche Stiftungen kennen Kündigungs- oder Bearbeitungsfristen (z.B. ein Monat), bevor sie das Geld auszahlen. Nachdem das Guthaben auf das neue Konto übertragen wurde, wird das alte Konto aufgelöst. Der gesamte Vorgang ist für dich als Kontoinhaber ziemlich unkompliziert und in aller Regel kostenfrei.
Falls du ein Freizügigkeitsdepot gewählt hast, werden deine Vorsorgefonds verkauft. Denn zwischen Anbietern werden nie Wertpapiere übertragen, ein Transfer erfolgt stets als Banküberweisung.
Unser Tipp: Vergessene Freizügigkeitsguthaben prüfen
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG liegen mehrere Milliarden Franken vergessene Austrittsleistungen. Falls du Guthaben aus der 2. Säule vermisst, kannst du kostenlos beim Sicherheitsfonds BVG kostenlos eine Suche beauftragen.
Wie hoch sind die Gebühren für ein Freizügigkeitskonto BVG?
Die Gebühren für ein Freizügigkeitskonto variieren je nach Anbieter. Früher waren Freizügigkeitskonten oft kostenlos. Heutzutage verlangen aber immer Anbieter eine monatliche oder jährliche Kontoführungsgebühr. Einige Anbieter erheben auch zusätzliche Gebühren für bestimmte Dienstleistungen, etwa für Kontoauszüge oder Kontoüberträge.
Wie hoch ist der Zins auf dem Freizügigkeitskonto BVG?
Anders als bei Pensionskassen besteht für Freizügigkeitsstiftungen in der Schweiz keine Verpflichtung, einen Mindestzins zu vergüten. Daher liegt der Zins auf einem Freizügigkeitskonto in der Regel tiefer als auf einem Sparkonto. Die Zinssätze variieren je nach Anbieter und werden regelmässig angepasst, ähnlich wie bei Sparkonten. Solche Zinsanpassungen erfolgen meistens Anfang Monat, werden aber in der Regel nicht aktiv kommuniziert. Du erfährst das dann meist erst mit dem Jahreskontoauszug per Post.
Einige Anbieter bieten Vorzugszinsen, deutlich über dem Durchschnitt. Grundsätzlich kannst du das Freizügigkeitskonto mit dem höchsten Zins wählen. Beachte, ob dir der Anbieter hohe Kosten, z.B. für die Kontoführung oder bei Auflösung berechnet. Von solchen Anbietern raten wir ab. Auch sind Gebühren für den Bezug der Freizügigkeitsleistung für Wohneigentum verbreitet und können mehrere Hundert Franken betragen.
Unser Tipp: reale Verzinsung des Freizügigkeitskontos prüfen
Aktuell beträgt die Inflationserwartung rund 2.0%. Das ist höher als die Verzinsung von allen Anbietern. Du verlierst also mit deinem Freizügigkeitskonto Geld. Falls dein Anlagehorizont viele Jahre umfasst, kannst du ein Freizügigkeitsdepot prüfen.
Kann ich meine Altersvorsorge auch ohne Stelle und ohne Freizügigkeitskonto fortführen?
Ja, das geht. Innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Vorsorge kannst du dich bei der Stiftung Auffangeinrichtung als Einzelperson freiwillig versichern. Dabei kannst du entscheiden, ob du nur das Sparen fürs Alter oder die gesamte Vorsorge selbst weiterführen willst. Falls du dich selbst versichern willst, musst du dazu ein paar Formulare ausfüllen. Ferner musst du noch ein paar Belege ergänzen (etwa letzter Vorsorgeausweis und Kopie der Austrittsabrechnung).
Freizügigkeitskonto und neue Stelle: was muss ich tun?
Herzlichen Glückwunsch zu deiner neuen Stelle! Das Freizügigkeitsgesetz verpflichtet dich, alle Austrittsleistungen beim Eintritt in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen. Das bedeutet, dass du grundsätzlich dein Freizügigkeitskonto(s) auflösen musst. Die neue Pensionskasse unterstützt dich in diesem Prozess.
In der Praxis musst du bei einem Eintritt in die neue Pensionskasse eine Erklärung über die vollständige Einbringung deiner Austrittsleistung unterzeichnen. Sonst gibt es jedoch keine Kontrolle und uns sind keine Sanktionen bekannt, falls du das Kapital nicht in die neue Kasse überweist.
Wie muss ich das Freizügigkeitskonto in der Steuererklärung deklarieren?
Das ist gleich wie bei der Säule 3a. Du musst weder Vermögen noch Erträge noch Verrechnungssteuern aus deinem Freizügigkeitsguthaben in der Steuererklärung angeben, solange es bei der Vorsorgestiftung liegt. Erst beim Bezug musst du das bezogene Kapital in der Steuererklärung angeben. Dann fällt die Kapitalsteuer an.
Unser Tipp: Bezug des Guthabens aufschieben
Bei den meisten Freizügigkeitsstiftungen kannst du den Bezug deines Guthabens 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus aufschieben. Dies kann sich in puncto Steuern sehr lohnen. Denn Erträge auf Freizügigkeitsguthaben musst du nicht als Einkommen versteuern, und das Guthaben unterliegt bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer.
Was passiert mit meinem Freizügigkeitskonto, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn du die Schweiz verlässt, hängen die Auswirkungen auf dein Freizügigkeitskonto davon ab, wohin du gehst:
- Wenn du in einen Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ziehst und weiter versicherungspflichtig bist, dann ist die Auszahlung des obligatorischen Teils der Freizügigkeitsvermögen nicht möglich. Dieser wird weiter nach den schweizerischen Vorschriften geführt. Den überobligatorischen Teil deines Guthabens kannst du dir beim Verlassen der Schweiz auszahlen lassen. Oder du lässt ihn bis zu deiner Pensionierung stehen.
- Wenn du in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehst, kannst du alle Freizügigkeitsgelder beziehen.
Du bist nicht sicher, ob du im neuen Wohnsitzland versicherungspflichtig bist? Am besten informierst du dich beim Sicherheitsfonds BVG.
Wie viele Freizügigkeitskonten sind erlaubt?
Bis zu zwei pro Person. Beim Austritt aus deiner aktuellen Pensionskasse darfst du sie anweisen, dein Guthaben auf maximal zwei Konten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen zu überweisen. Eine solche Splittung der Austrittsleistung bringt zwei grosse Vorteile.
Erstens reduzierst du dein Verlustrisiko, falls dein Anbieter in Konkurs geht. Denn durch die Einlagensicherung der Banken ist Guthaben nur bis maximal 100’000 Franken pro Bank und pro Kunde gesichert.
Zweitens kannst du dein Guthaben später zeitlich gestaffelt beziehen. Mit einem Bezug in Schritten senkst du die Kapitalsteuer. Du sparst deutlich Steuern. Mehr dazu findest du im Artikel über die Kapitalsteuer.
Unser Tipp: Schweizer Kantonalbanken mit Staatsgarantie
Mit Ausnahme der Kantonalbanken Waadt, Bern und Genf haben alle Kantonalbanken über die Einlagensicherung hinaus eine Staatsgarantie. Das bedeutet, dass deine Guthaben dort auch über 100’000 Franken hinaus bei einem Konkurs der Kantonalbank geschützt sind.
Wie hoch ist die Steuer bei Auszahlung eines Freizügigkeitskontos?
Die Auszahlung eines Freizügigkeitskontos unterliegt der Kapitalauszahlungssteuer. Diese ist progressiv und hängt vom Wohnort ab. Mehr dazu findest du im Artikel über die Kapitalsteuer.
Kann ich mein Freizügigkeitskonto für Wohneigentum nutzen?
Ja, du kannst dein Freizügigkeitskonto für den Kauf von Wohneigentum nutzen. Allerdings kannst du die Gelder aus dem Freizügigkeitskonto nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. So muss es sich um von dir selbst bewohntes Wohneigentum handeln. Die Finanzierung einer Zweitwohnung ist ausgeschlossen. Möglich ist Wohneigentum in der Schweiz oder im Ausland (etwa bei einem Grenzgänger). Zudem muss es sich immer um den Hauptwohnsitz handeln. Für Leute ab Alter 50 gilt eine weitere Bedingung. Sie dürfen nur das Freizügigkeitsguthaben, über welches sie am 50. Geburtstag verfügten, oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung vorbeziehen. Davon kann der jeweils höhere der beiden Beträge bezogen werden. Und schliesslich musst du mindestens 20’000 Franken vorbeziehen.
Bei einer Auszahlung infolge Wohneigentumsförderung ist sowohl ein Bezug des Gesamtvermögens als auch ein Teilbezug möglich. Auch Hypotheken kannst du mit Geld aus deinem Freizügigkeitskonto tilgen.
Kann ich mein Freizügigkeitskonto in Fonds investieren?
Ja, es ist möglich, dein FZ-Guthaben mit einem Freizügigkeitsdepot in Fonds zu investieren. Viele Freizügigkeitsstiftungen und Banken bieten das an. Du kannst dann im Freizügigkeitsdepot in Vorsorgefonds mit Aktien- und Obligationen anlegen und aus mehreren Anlagestrategien wählen. Je nach Anbieter werden günstige Indexfonds oder aktive Fonds eingesetzt. Mit einer Anlage in Fonds kannst du langfristig eine höhere Rendite erzielen als mit einem Freizügigkeitskonto.
Unser Tipp: kein Freizügigkeitsdepot bei kurzen Arbeitsunterbruch
Ein Freizügigkeitskonto ist eine gute Wahl für dich, wenn die Freizügigkeitsleistung nur für einen kurzen Zeitraum geparkt werden soll (oder muss). Denn wenn du eine neue Stelle beginnst, musst du grundsätzlich dein Freizügigkeitsdepot auflösen. Sind in der Zwischenzeit die Börsenkurse gefallen, musst du einen Kurverlust realisieren: Du bringst weniger Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse in, als dir die alte ausgezahlt hat. Lege darum deine Austrittsleistung nur bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahren in Wertschriften an.
Ein Wechsel vom Freizügigkeitskonto mit Zins zu einem Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften oder umgekehrt ist im Prinzip jederzeit möglich.
Ist eine Rente aus einem Freizügigkeitskonto möglich?
Nein, das geht nicht. Eine Rente aus einem Freizügigkeitskonto ist nicht möglich. Eine Rente aus der zweiten Säule wird nur aus einer Pensionskasse gezahlt. Falls du dir eine Rente aus einem Freizügigkeitskonto statt einer Kapitalauszahlung wünschst, musst du dich daher eine Pensionskasse anschliessen, in die du dein Freizügigkeitsguthaben einbringst. Sprich: du musst dich anstellen lassen und mehr als die BVG-Mindestschwelle (Stand 2024: mindestens 22’050 Franken) verdienen. Dann hast du später beim Bezug deines Altersguthabens aus der Pensionskasse ein Wahlrecht: Bezug von Kapital, Rente oder eine Mischung aus beidem.
Ein direkter Bezug des Freizügigkeitskontos als Rente ist leider nicht möglich, daher kannst du folgende Alternative prüfen: Du schliesst stattdessen bei einer Versicherung eine Rentenversicherung ab. Das ist zwar keine Rente aus dem Freizügigkeitskonto, aber funktioniert ähnlich. Du lässt dir dazu das Freizügigkeitskapital auszahlen und zahlst den Erlös als Einmaleinlage in die Versicherung ein. Diese zahlt dir daraus eine lebenslange, jährliche Rente.
Beachte, dass wie bei jeder Versicherungslösungen erst Abschlusskosten abgezogen werden und dein Vermögen mit laufenden Verwaltungskosten sowie Prämien zur Absicherung deines Langlebigkeitsrisikos belastet wird. Vielleicht bist du mit einem Entnahmeplan für dein Freizügigkeitsvermögen besser bedient. Wir empfehlen dir, dies mit einem unabhängigen Berater zu prüfen.
Wie ist Bezug, Vorbezug oder Teilbezug des Freizügigkeitskontos möglich?
Ein vorzeitiger Bezug deines Freizügigkeitskontos ist nur in wenigen Fällen möglich. Dies findest du in diesem Artikel.
Was passiert mit meinem Freizügigkeitskonto bei Arbeitslosigkeit?
Wenn du arbeitslos wirst, kannst du ein Freizügigkeitskonto eröffnen oder ein bestehendes weiterführen. Das angesparte Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto bleibt auch während der Arbeitslosigkeit erhalten und wird von der Freizügigkeitsstiftung verwaltet. Das Guthaben bleibt weiterhin auf dem Freizügigkeitskonto gesichert, bis du eine neue Anstellung findest.
Falls du während der Arbeitslosigkeit weiter in die obligatorische berufliche Vorsorge einzahlen willst, ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG eine interessante Lösung. Diese Stiftung wurde im Auftrag des Bundes gegründet. Du kannst bei der Auffangeinrichtung nämlich ein Freizügigkeitskonto eröffnen, damit dein bestehendes Altersguthaben einbringen und während der Arbeitslosigkeit weiter Sparbeiträge für Alter leisten und dich gegen Invalidität und Tod versichern. Allerdings zahlst du dann auch die Arbeitgeberbeiträge mit. Beachte, dass du dort nur obligatorische, nicht aber überobligatorische Leistungen versichern kannst.Unser Tipp:
Unser Tipp: Freiwillige Versicherung bei Arbeitgeber-Kündigung
Falls du 58 Jahre oder älter bist und die Kündigung durch deinen Betrieb erfolgt, kannst du weiterhin als freiwillig Versicherter bei deiner bisherigen Pensionskasse bleiben. Dann zahlst du sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeitrag für die Risiken Tod und Invalidität sowie die Verwaltungskosten. Dein Altersguthaben wächst nicht mehr durch Sparbeiträge, aber du bleibst gegen existenzielle Risiken versichert und bekommst später eine Altersrente aus der Pensionskasse.
Kann ich mich ins Freizügigkeitskonto einkaufen? Ist eine Einzahlung möglich?
Nein, ein Einkauf in das Freizügigkeitskonto oder eine freiwillige Einzahlung auf das Freizügigkeitskonto sind weder möglich noch erlaubt. Du kannst auf das Freizügigkeitskonto nur Gelder der 2. Säule übertragen lassen. Diese können aus einer Pensionskasse, einem anderen Freizügigkeitskonto oder einer FZ-Police stammen.
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