Last update: 12.05.2024 09:22
Was sind Jugendjahre? Das sind die ersten 3 Beitragsjahre in der AHV. Grundsätzlich muss in der Schweiz jeder Einwohner Beiträge zur AHV zahlen. Als Arbeitnehmer bist du ab dem 1. Januar nach Vollendung deines 17. Altersjahrs verpflichtet, AHV-Beiträge zu zahlen. Als Nichterwerbstätiger bist du ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs verpflichtet, AHV-Beiträge zu zahlen. Diese 3 Jahre nennt man Jugendjahre.
Eine volle Rente setzt unter anderem voraus, dass du „vom Start weg“ bis zum ordentlichen Rentenalter jährlich Beiträge gezahlt hast. Oder für einzelne Jahre Erziehungs-/Betreuungsgutschriften angefallen sind. Oder dein (Ehe-)Partner mindestens den doppelten AHV-Mindestbetrag einbezahlt hat, falls du selbst nicht eingezahlt hast. Als Mann musst du also derzeit 44 Jahre Beitragsjahre aufweisen können: Rentenalter 65-21 = 44. Fehlen dir Beitragsjahre ab 21 Jahren, kannst du Fehljahre mit bis zu 3 Jugendjahren ausgleichen.
Übrigens, dein erstes Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet vor dem ersten Geburtstag. Demnach wirst du nach Vollendung des 17. Lebensjahres 17 Jahre alt, feierst also deinen 17. Geburtstag. Ab dem darauffolgenden 1. Januar musst du also (wenn du erwerbstätig bist) erstmals AHV-Beiträge zahlen, weil du das 17. Altersjahr vollendet hast. Beispiel: Carmen ist im Februar 1978 geboren. Sie feiert am 12. Februar 1995 ihren 17. Geburtstag. Entsprechend muss sie „ab dem Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs“ also dem 1. Januar 1996 AHV-Beiträge zahlen. Ist sie nicht-erwerbstätig, beginnt die Beitragspflicht für Carmen 3 Jahre später, also zum 1. Januar 1999.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dir bei der AHV noch mehr zu Fehljahren und Beitragslücken anschauen oder den Beitrag zur „Vorsorgesprache“ lesen.