Was sind Jugendjahre? Das sind die ersten 3 Beitragsjahre in der AHV. Grundsätzlich muss in der Schweiz jeder Einwohner Beiträge zur AHV zahlen. Als Arbeitnehmer bist du ab dem 1. Januar nach Vollendung deines 17. Altersjahrs verpflichtet AHV-Beiträge zu zahlen. Als Nichterwerbstätiger bist du ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs verpflichtet AHV-Beiträge zu zahlen. Diese 3 Jahre nennt man Jugendjahre.
Eine volle Rente setzt unter anderem voraus, dass du „vom Start weg“ bis zum ordentlichen Rentenalter jährlich Beiträge gezahlt hast. Oder für einzelne Jahre Erziehungs-/Betreuungsgutschriften angefallen sind. Oder dein (Ehe-)Partner mindestens den doppelten AHV-Mindestbetrag einbezahlt hat, falls du selbst nicht eingezahlt hast. Als Mann musst du also derzeit 44 Jahre Beitragsjahre aufweisen können: Rentenalter 65-21 = 44. Fehlen dir Beitragsjahre ab 21 Jahren, kannst du Fehljahre mit bis zu 3 Jugendjahren ausgleichen.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dir bei der AHV noch mehr zu Fehljahren und Beitragslücken anschauen oder den Beitrag zur „Vorsorgesprache“ lesen.
Last update: 26.11.2021 22:26