Finanzlexikon

Jugendjahre

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Was sind Jugendjahre? Das sind die ersten 3 Beitragsjahre in der AHV. Grundsätzlich muss in der Schweiz jeder Einwohner Beiträge zur AHV zahlen. Als Arbeitnehmer bist du ab dem 1. Januar nach Vollendung deines 17. Altersjahrs verpflichtet AHV-Beiträge zu zahlen. Als Nichterwerbstätiger bist du ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs verpflichtet AHV-Beiträge zu zahlen. Diese 3 Jahre nennt man Jugendjahre.

Eine volle Rente setzt unter anderem voraus, dass du „vom Start weg“ bis zum ordentlichen Rentenalter jährlich Beiträge gezahlt hast. Oder für einzelne Jahre Erziehungs-/Betreuungsgutschriften angefallen sind. Oder dein (Ehe-)Partner mindestens den doppelten AHV-Mindestbetrag einbezahlt hat, falls du selbst nicht eingezahlt hast. Als Mann musst du also derzeit 44 Jahre Beitragsjahre aufweisen können: Rentenalter 65-21 = 44. Fehlen dir Beitragsjahre ab 21 Jahren, kannst du Fehljahre mit bis zu 3 Jugendjahren ausgleichen.

Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dir bei der AHV noch mehr zu Fehljahren und Beitragslücken anschauen oder den Beitrag zur „Vorsorgesprache“ lesen.

Last update: 26.11.2021 22:26

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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