Last update: 03.10.2024 12:53
Wenn du in der Schweiz steuerpflichtig bist und gespartes Geld aus deiner Altersvorsorge beziehst, dann fällt eine Steuer an: die Kapitalauszahlungssteuer (auch: Kapitalsteuer oder Kapitalbezugssteuer). Sie fällt auf Auszahlungen der Vorsorge an und besteuert sowohl Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule und Freizügigkeit) als auch Leistungen aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a).
Die Kapitalauszahlungssteuer fällt nicht nur an, wenn du in Rente gehst und Kapital auszahlen lässt, sondern auch bei einem Vorbezug für Wohneigentumsförderung. Doch die gute Nachricht ist: wenn du dieses Geld wieder in die Pensionskasse “zurückzahlst”, bekommst du die Kapitalauszahlungssteuer zurück. Ein echt netter Zug, merci!
Wichtig: Die Kapitalauszahlungssteuer wird unabhängig und separat von deinem steuerbaren Einkommen berechnet. Wie hoch dein steuerbares Einkommen im Jahr des Kapitalbezugs ausfällt, ist darum schnurzpiepegal.
Wie hoch ist die Kapitalauszahlungssteuer?
Für Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge wird bei der Bundessteuer ein reduzierter Satz angewendet. Das ist auch in allen Kantone so. Und natürlich bekommt auch deine Gemeinde und die Kirche ihren Anteil an der Kapitalsteuer.
Je nach Wohnsitz unterscheidet sich, wie viel Kapitalbezugssteuer du zahlen musst. Die Steuerbehörden zählen alle Bezüge von Vorsorgeguthaben aus Pensionskasse, Freizügigkeitskonto und der Säule 3a zusammen, die im selben Steuerjahr erfolgt sind. Der Gesamtbetrag bestimmt dann den Steuersatz. Die meisten Kantone besteuern Kapitalauszahlungen zwischen 5 % und 10 %. Das ist ein Vielfaches weniger als der Grenzsteuersatz auf dein Einkommen. Dieser liegt in der Regel zwischen 25 – 40 %.
Die Kapitalauszahlungssteuer auf Vorsorgeleistungen kannst du mit der Einkommenssteuer auf deinen Lohn vergleichen. Sie ist wie die Einkommenssteuer in den meisten Kantonen progressiv. Steuerprogression bedeutet, dass für ein höheres Vorsorgevermögen ein höherer Steuersatz gilt als für ein tieferes Vorsorgevermögen. Lässt du dir 100‘000 Franken auszahlen, fällt die Steuer also mehr als doppelt so hoch aus wie bei einem Bezug von 50‘000 Franken. Kurz: je mehr du dir in einem Jahr auszahlen lässt, desto höher ist dein Steuersatz darauf.
Deshalb kannst du mit einer frühzeitigen Planung deine Steuerlast optimieren. Beispielsweise, indem du einen gestaffelten Bezug über mehrere Jahre vorbereitest und durchführst.
Wie hoch ist die Kapitalauszahlungssteuer in meinem Kanton?
Die Höhe unterscheidet sich nicht nur nach dem Bezugsbetrag, sondern auch nach dem Kanton und Wohnort im Kanton. Etwa werden auf 100’000 Franken am Kantonshauptort im Appenzell Innerhoden nur 2.60 % und auf 500’000 Franken 5.09 % Steuer erhoben. Hingegen besteuert Basel-Stadt den gleichen Betrag mit 9.4 %. Auf den steuergünstigen Kanton AI folgen die Nidwalden und Schaffhausen auf den Plätzen 2 und 3.
Welcher Wohnsitz bestimmt die Höhe der Kapitalauszahlungssteuer?
Die Einkommenssteuererklärung musst du dort abgeben, wo du am Ende des Jahres wohnst. Doch welcher Ort ist massgeblich für die Ermittlung der Kapitalauszahlungssteuer? Schliesslich haben die Kantone unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung der Kapitalbezugssteuer. 2014 wurde das Gesetz dahin gehend geändert, dass Kapitalbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a dort zu versteuern sind, wo du als Steuerpflichtiger zum Zeitpunkt des Bezugs der Leistung wohnst.
Wie kann ich die Kapitalbezugssteuer berechnen?
Die eidgenössische Steuerverwaltung stellt einen kostenlosen Steuerrechner für die Kapitalauszahlungssteuer zur Verfügung. Damit kannst du unkompliziert und in weniger als 1 Minute die Kapitalbezugssteuer bei Auszahlungen auf Vorsorgeleistungen berechnen.