Last update: 08.09.2024 11:22
Die maximale AHV-Rente 2025 beeinflusst viele weitere Vorsorgekennzahlen 2025, etwa in der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a. Diese legen fest, wie hoch deine Renten ausfallen und wie viel du in der 3a maximal bei den Steuern abziehen kannst. Auf den 1. Januar 2025 gibt’ s eine höhere maximale AHV-Rente. Entdecke die Neuerungen und was das heisst.
Jedes Jahr gibt es zum 1. Januar Änderungen bei den Sozialversicherungen. Darüber informiert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in verschiedenen Veröffentlichungen. Wir haben sie für dich gelesen und das Wichtigste zusammengefasst. Wie ändert sich die Rentenhöhe Schweiz 2025?
In der 1. Säule steigt die maximale AHV Rente 2025
Alle zwei Jahre prüft der Bundesrat, ob die AHV- und IV-Rentenhöhe wegen der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden muss. Der Entscheid ist ein Mittelwert aus der Preis- und Lohnentwicklung und greift die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission auf. Zuletzt hat der Bundesrat die Renten 2023 angepasst. Auf den 1. Januar 2025 steigt die AHV-Maximalrente um 840 Franken pro Jahr. Früher als auch schon hat dies der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen.1
Wie viel wird die AHV-Rente 2025 erhöht?
Die maximale AHV-Rente 2025 für Singles steigt ab 1. Januar 2025 um 2.9 % und beträgt neu 2’520 Franken pro Monat. Das sind erstmals mehr als 30’000 Franken pro Jahr, um genau zu sein neu 30’240 Franken. Damit du diese maximale AHV Rente 2025 bekommst, musst du 44 Jahre lang im Durchschnitt mindestens 90’720 Franken verdient haben und/oder Erziehungsgutschriften / Betreuungsgutschriften angerechnet bekommen haben, die dich über diesen Durchschnitt lüpfen. Ja, das ist viel und leider erhalten nicht alle genug Lohn, um diesen Wert zu erreichen. Es ist aber so. 🙁
Die maximale AHV-Ehegattenrente ab 1. Januar 2025 beträgt wegen der Plafonierung zusammen 3’780 Franken (=2’520 Franken * 1.5) oder 45’360 Franken pro Jahr.
Wie hoch ist die minimale Altersrente 2025?
Die AHV-Minimalrente steigt ab 1. Januar 2025 auch, und zwar für Singles von 1’225 auf 1’260 Franken pro Monat oder entsprechend 15’120 Franken pro Jahr.
Minimale AHV-Rente 2025 | Maximale AHV-Rente 2025 | maximale AHV-Ehegattenrente |
---|---|---|
15’120 Franken pro Jahr | 30’240 Franken pro Jahr | 45’360 Franken pro Jahr |
1’260 Franken pro Monat | 2’520 Franken pro Monat | 3’780 Franken pro Monat |
Wie entwickeln sich die AHV-Beiträge der Selbstständigen und Nichterwerbstätigen?
Diese steigen ebenfalls: die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen zum 1. Januar 2025 von 514 auf 530 Franken pro Jahr. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 980 auf 1’010 Franken. Mehr dazu kannst du im Merkblatt mit den Änderungen zum 1. Januar 2025 lesen.
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In der 2. Säule steigt der Koordinationsabzug 2025
Die maximale AHV-Rente 2025 ist die zentrale Grösse der Vorsorgekennzahlen 2025. An sie sind weitere Grössen in der beruflichen Vorsorge über feste Formeln und Quotienten verbunden. Deshalb ändern sich auch die zu erwartenden BVG-Renten und BVG-Kennzahlen 2025. (Aktualisierung Link folgt)
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Wie viel Einkommen ist in der beruflichen Vorsorge versichert?
Die berufliche Vorsorge versichert obligatorisch nur den “versicherten Lohn”. Diesen nennt man auch koordinierten Lohn. Darauf zahlst du Beiträge, die rentenbildend wirken. Wie hoch der versicherte Lohn ausfällt, legen der obere Grenzbetrag, also der maximale BVG-Jahreslohn und der Koordinationsabzug 2025 fest.
Der obere Grenzbetrag steigt zum 1. Januar 2025 auf 90’720 Franken. Der Koordinationsabzug 2025 beträgt neu 26’460 Franken. Um die Höhe des versicherten Lohns zu ermitteln, zieht die Vorsorgeeinrichtung von deinem Jahres-Bruttolohn den Koordinationsabzug ab. Falls dein Jahresbrutto zwischen 22’680 (BVG-Eintrittsschwelle 2025) und 30’240 Franken liegt (maximale AHV-Einzelrente), versichert dich die Pensionskasse mit dem BVG-Mindestlohn von 3’780 Franken.
Maximaler BVG-Jahreslohn | BVG-Koordinationsabzug 2024 | max. versicherter BVG-Lohn |
90’720 Franken | ./. 26’460 Franken | = 64’260 Franken |
BVG Eintrittsschwelle 2025: Ab welchem Lohn muss ich Beiträge für die berufliche Vorsorge zahlen?
Das regelt die BVG Eintrittsschwelle 2025, auch Mindestjahreslohn genannt. Diese erhöht sich 1. Januar 2024 auf 22’680 Franken pro Jahr. Wenn du weniger verdienst, wirst du nicht in der beruflichen Vorsorge versichert. Dann bekommst du später keine Rente aus der zweiten Säule. Darum müssen Teilzeitbeschäftigte oder Mehrfach-Jobber mit tiefen Arbeitspensen aufpassen, dass sie unbedingt mehr als die BVG Eintrittsschwelle 2025 verdienen. Hoffen wir mal, dass dein Lohn 2025 mindestens mit der Inflation wächst und du über die Eintrittsschwelle kommst!
Koordinationsabzug 2025 | BVG Eintrittsschwelle 2025 | versicherter BVG-Mindestlohn 2025 |
26’460 Franken | ./. 22’680 Franken | = 3’780 Franken |
Wie hoch ist der BVG-Mindestzinssatz 2025?
Der BVG-Mindestzinssatz 2025 wurde bis jetzt nicht vom Bundesrat verabschiedet. Die Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge hat dem BR am 2.9.2024 empfohlen, dass der BVG-Mindestzinssatz 2025 wie schon im Vorjahr unverändert bei 1.25 % liegen soll. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat der Empfehlung folgen wird.
Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent dein Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Was ist in der AHV und was im BVG versichert?
Auf dein gesamtes Einkommen musst du in der AHV Beiträge zahlen. In der AHV bestimmen Lohnhöhe und Anzahl Jahre, wie hoch deine Rente ausfällt. Anders ist das in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Da bildet nur ein kleineres Teil deines Einkommens deine spätere Rente: dein Lohn bis zum oberen Grenzbetrag minus Koordinationsabzug. Du kannst dir das so vorstellen: für die ersten 26’460 Franken deines Lohns (=Koordinationsabzug 2025) bist du nur in der AHV versichert. Auf dem darüber hinausgehenden Lohn sparst du sowohl bei AHV als auch Pensionskasse für deine spätere Rente. Auf Einkommen, die über den oberen Grenzbetrag hinausgehen oder unter dem Koordinationsabzug liegen, sparst du in der beruflichen Vorsorge überobligatorisch gemäss Reglement deiner Pensionskasse.
In der Säule 3a steigt der Maximalbetrag 2025 auf 7’258 Franken
Aus der AHV-Rente 2025 leiten sich noch weitere Vorsorgekennzahlen 2025 ab. Etwa der kleine und der grosse Maximalbetrag Säule 3a. Dieses Mal erhöht sich der Säule 3a-Abzugs. Die liegt daran, dass dieser über einen Faktor an die maximale AHV-Einzelrente gekoppelt ist. Darum darfst du ab 2025 in der Säule 3a mehr abziehen als im Jahr 2024. Auch für Selbstständige steigt der Säule 3a Maximalbetrag 3a 2025. Damit sie das Maximum von 20 % oder 36’288 Franken ausschöpfen können, müssen sie allerdings mindestens 176’400 Franken verdienen. Ich wünsche es dir!
- Der kleine Maximalbetrag Säule 3a 2025 für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt 7’258 Franken
- der grosse Maximalbetrag Säule 3a 2025 für Selbstständige oder Teilzeitbeschäftigte ohne Pensionskasse beträgt 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal 36’288 Franken
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Unglaublich – die meisten zahlen zu viel für ihre Säule 3a und bekommen zu wenig Rendite. Gehörst du auch dazu? Ermittle mit wenigen Klicks im kostenlosen Vergleich, welche Säule 3a am besten zu dir passt.
Den kleinen Maximalbetrag Säule 3a nutzt du, wenn du über deinen Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert bist. Den grossen Maximalbetrag Säule 3a kannst du ausschöpfen, wenn du keiner Pensionskasse angehörst, beispielsweise als Selbständige:r oder Teilzeiter:in. Der grosse Maximalbetrag soll verhindern, dass eine Vorsorgelücke auftritt, weil du aus der beruflichen Vorsorge keine Rente erhalten wirst.
So geht’s: nutze deine Möglichkeiten maximal und vermeide häufige Fehler in der Säule 3a.
Zusammenfassung maximale AHV Rente 2025
Ab nächstem Jahr ändert sich einiges bei den Vorsorgekennzahlen 2025, weil sich die maximale AHV-Rente 2025 erhöht. Darum ändern sich Koordinationsabzug sowie Eintrittsschwelle und Obergrenze in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Und in der Säule 3a steigt der maximale Steuerabzug auf 7’258 Franken für Angestellte. Nutze deshalb nach Möglichkeit unbedingt die Chancen in der privaten Vorsorge mit der Säule 3a.
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- Der Bundesrat (2024): AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken, Medienmitteilung 28.08.2024, Link ↩︎
- Der Bundesrat (2024): Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht, Medienmitteilung 28.08.2024, Link ↩︎
Weitere Fragen zur AHV-Rente
Wird die AHV-Rente 2025 erhöht?
Ja. Die AHV/IV-Renten steigen zum 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent. Pro Monat sind das 70 Franken bei der maximalen AHV-Rente und 35 Franken bei der minimalen AHV-Rente.
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2025?
2025 werden pro Monat 2’520 Franken als maximale AHV-Rente ausgezahlt. Dies entspricht 30’240 Franken pro Jahr. Die minimale AHV-Rente beträgt 1’260 Franken pro Monat. Dies entspricht 15’120 Franken pro Jahr.
Wie hoch ist die jährliche maximale plafonierte AHV-Rente 2025?
2025 werden Ehepaaren/eingetragenen Partnerschaften pro Monat 3’780 Franken als maximale plafonierte AHV-Rente ausgezahlt. Dies entspricht 45’360 Franken pro Jahr. Einen Anspruch auf die jeweilige Maximalrente hast du erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90’720 Franken und mehr (Stand 2025). Wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die maximale AHV-Vollrente. Falls und solange die Summe der beiden Einzelrenten 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende übersteigt, werden diese gekürzt: et voila, das ist die maximale plafonierte Rente.
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2024?
2024 werden pro Monat 2’450 Franken als maximale AHV-Einzelrente ausgezahlt. Dies entspricht 29’400 Franken pro Jahr. Die minimale AHV-Rente beträgt 1’225 Franken pro Monat. Dies entspricht 14’700 Franken pro Jahr.
Wie viele Jahre muss ich arbeiten, um eine maximale AHV-Rente zu bekommen?
Die maximale AHV-Vollrente bekommst du nur, wenn dein Konto bei der AHV-Ausgleichskasse lückenlos Beiträge zeigt und diese im Durchschnitt mindestens dem maximalen BVG-Jahreslohn (Stand 2025: 90’720 Franken) entsprechen. Bei Männern sind das 44 Jahre und bei Frauen 43 Jahre, ansteigend auf 44 Jahre im Rahmen der AHV21-Reform. Falls deine Beitragshistorie unvollständig ist oder der erfassten Einkommen oder anrechenabren Betreuungs- bzw. Erziehungsgutschriften tiefer liegen, bekommst du nur eine Teilrente.