Last update: 26.11.2021 23:00
Das Obligatorium sind Mindestleistungen, die du aus der 2. Säule bekommst.
Seit 1985 gilt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Das BVG soll die AHV-Leistungen so ergänzen, dass du deine gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortsetzen kannst. Das BVG unterscheidet einerseits obligatorisch und freiwillig Versicherte, andererseits Arbeitnehmer und Selbstständige. Primär zielt das BVG auf Arbeitnehmer, es schliesst seit 1997 auch Arbeitslose ein. Es beschreibt in welchen Fällen sie sich zwangsweise versichern, also Pflichtbeiträge leisten müssen. Und was sie dafür bekommen – das Obligatorium.
Wann muss ich BVG-Beiträge leisten?
Das ist der Fall, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens, du hast einen Arbeitsvertrag und bist bei der AHV/IV versichert. Zweitens, du bist zwischen 18 Jahre und hast das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht (64 / 65 Jahren Frau / Mann, Stand 2020). Drittens, dein jährlicher Lohn liegt über der sogenannten Eintrittsschwelle. Dann muss dein Arbeitgeber Beiträge von deinem Lohn an die Pensionskasse abführen. Die Höhe von Eintrittsschwelle und BVG-Versicherungsgrenze hängen von der AHV-Maximalrente ab. Die AHV-Maximalrente und die davon abgeleiteten Grenzbeträge werden alle 2 Jahre überprüft. Für deine BVG-Beiträge bekommst du das so genannte Obligatorium.
Obligatorium als Gegenleistung für die BVG-Beiträge
Das Obligatorium sind Mindestleistungen für Altersrente, bei Tod und bei Invalidität. Selbständige können sich freiwillig in der beruflichen Vorsorge versichern. Dazu schliessen sie sich einer entsprechenden Vorsorgeeinrichtung oder der Stiftung Auffangeinrichtung an und bezahlen dort Beiträge.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dich beim Bundesamt für Sozialversicherungen informieren oder den Beitrag zur “Vorsorgesprache” lesen.
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