In der Schweiz liegt das ordentliche Rentenalter bis 31.12.2023 bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Mit Annahme der AHV21-Reform im September 2022 erhöht sich das ordentliche Rentenalter für Frauen bis 2028 in Schritten ebenfalls auf 65 Jahre. Neu spricht man dann von «Referenzalter»
Dein Anspruch auf eine Rente entsteht am ersten Tag des Monats, der auf deinen 65. Geburtstag (für Männer) beziehungsweise 64. Geburtstag (für Frauen) folgt. Diese Regel findet sich im AHV-Gesetz. Sie gilt auch für deinen Rentenanspruch aus der Pensionskasse (BVG) und den Bezug von Leistungen aus der Säule 3a.
Übrigens, dein erstes Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet vor deinem ersten Geburtstag. Demnach wirst du nach Vollendung deines 65. Lebensjahres 65 Jahre alt, feierst also deinen 65. Geburtstag. Beispiel: Karin ist im November 1960 geboren. Sie wird im November 2024 64 Jahre alt, hat also ab dem 1. Dezember 2025 Anspruch auf Altersrente.
Last update: 03.10.2022 17:30
Sehr geehrter Thomas
Danke für deinen tollen Artikel. Ich habe kurz eine Frage.
Um gerade hierbei anzuknüpfen:
“Übrigens, dein erstes Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet vor deinem ersten Geburtstag. Demnach wirst du nach Vollendung deines 65. Lebensjahres 65 Jahre alt, feierst also deinen 65. Geburtstag. Beispiel: Karin ist im November 1960 geboren. Sie wird im November 2024 64 Jahre alt, hat also ab dem 1. Dezember 2025 Anspruch auf Altersrente.”
Die Rente von Karin wird ja berechnet/gebildet basierend auf 44 Jahren. Vom ersten Lebenjahr ab Ende des 20. Lebensjahrs (Jahr 1 ), für Karin = das ganze Jahr 1981, bis und mit dem ganzen 64. Lebensjahr, das am 31.12.2024 in ihrem Fall endet (Jahr 44). D.h. das 45. Erwerbsjahr, das vom 1.1.2024 – 1.12.2025 ist nicht mehr rentenbildend. Was passiert mit den AHV Beträgen (10.6%), die sie ind diesen 11 Monaten noch generiert? Fliessen die in den AHV-Fonds?
GLG und danke für eine Auskunft,
Jonas Bühler
Hallo Jonas,
für die individuelle AHV-Einzelrente werden alle Beiträge (aus selbständigen und unselbständigenEinkommen, Erziehungs/Betreuungszeiten) während deiner Beitragszeit herangezogen und damit das Durchschnittseinkommen berechnet. Für individuelle Fragen kannst du gern das Produkt “Finanzfrage klären” buchen.
Liebe Grüsse,
Thomas