Wann kann ich in Pension gehen und bekomme die Vollrente? Das sagt das Referenzalter aus. Dieser Begriff löst das bisherige «ordentliche Rentenalter» von 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen ab. Denn am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die AHV21-Reform angenommen. Sie tritt nun voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die AHV21-Reform macht den Rentenbeginn flexibel. Trotzdem braucht es einen Bezugspunkt, wann du die Vollrente (ohne Kürzung für Vorbezug oder Zuschlag für Aufschub) beziehen kannst. Dieser Zeitpunkt heisst neu «Referenzalter». Es liegt ab 2028 für Männer und Frauen einheitlich bei 65 Jahren. Für Männer ändert sich bis dahin nichts. Schliesslich liegt für sie das ordentliche Rentenalter ja heute schon bei 65 Jahren. Nur für Frauen erhöht sich in Schritten der Start des Rentenbezugs auf 65 Jahre. Das gilt übrigens nicht nur in der AHV, sondern auch in der beruflichen Vorsorge.
Neu gilt also für Frauen und Männer ein gleicher Rentenbeginn. Sobald sie das Referenzalter erreichen, haben sie Anspruch auf eine Vollrente. Wie bisher wird die Pension erstmals im Folgemonat ausgezahlt, der auf deinen Geburtstag folgt, mit dem du das Referenzalter erreichst.
Last update: 03.10.2022 20:36