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Säule 3a Einlagensicherung: Geld bei Bank-Konkurs sicher?

Säule 3a Einlagensicherung Konkursprivileg Säule 3a
Lesedauer 7 Minuten

Gibt es eine Säule 3a Einlagensicherung bei einem Bank-Konkurs? Die globale Finanzkrise von 2007 bis 2008 oder die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 zeigen uns, dass Krisen schneller da sind als wir unser Geld retten können. Wie steht’s um die Sicherheit der Säule 3a? Ist das Säule 3a Konto sicher? Und wie sicher ist das Freizügigkeitskonto? Gibt es einen Einlegerschutz Säule 3a? Entdecke überraschende Antworten.

Was bedeutet Einlegerschutz, Einlagensicherung und Privilegierung?

Wenn du als Kunde bei einer Bank Geld hinterlegst, nennt man das im Banken-Jargon «Einlage». Du bist der «Einleger» für das Guthaben, was juristisch gesehen eine Forderung gegen die Bank ist. Was passiert nun, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird? Dann greift das System der Einlegersicherung. Es umfasst gemäss Finanzmarktaufsicht FINMA drei Bausteine.

Erstens erfolgt eine Auszahlung aus den liquiden Mitteln der Bank. Einlagen werden bis zum Maximalbetrag von 100’000 Franken pro Kunde sofort ausbezahlt, falls die insolvente Bank dafür genug flüssige Mittel hat.

Zweitens kommt ergänzend die Einlagensicherung von esisuisse zum Zug, falls die gesicherten Einlagen nicht vollständig aus den Bankmitteln gedeckt werden können. Sie ist in Art. 37a bis Art. 37k Bankengesetz geregelt. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht die Banken, damit sie die Vorschriften einhalten. Dazu müssen die Banken unter anderem 125 Prozent der gesicherten und privilegierten Guthaben als Substanzwerte in der Schweiz vorhalten und Sicherheiten von 8 Milliarden Franken an esisuisse stellen.

Drittens greift die Konkursprivilegierung. Sämtliche Einlagen bis zum Maximalbetrag von 100’000 Franken pro Kunde werden bevorzugt in der zweiten Konkursklasse eingestuft. Im Konkursfall der Bank werden dann drei Gläubigergruppen nacheinander befriedigt. Zuerst werden alle Ansprüche der Gläubiger aus der ersten Gruppe aus dem noch vorhandenen Vermögen vollständig bedient. Mit dem noch übrigen Geld werden dann die Ansprüche der nächsten beiden Gruppen bedient:

  • Konkursklasse 1: dazu gehören die Löhne für die Bank-Mitarbeitenden
  • Konkursklasse 2: privilegierte Einlagen bis maximal 100’ 000 Franken pro Gläubiger; zu diesen Einlagen gehören u. a. dein Säule 3a Konto oder Freizügigkeitskonto.
  • Konkursklasse 3: dazu gehören die Vorsorgegelder, die den Höchstbetrag von 100’000 Franken pro Kunde übersteigen sowie alle übrigen Forderungen gegen die Bank, z. B. aus ausgegebenen Obligationen.

Konkursprivileg Säule 3a und Freizügigkeitskonto bei Insolvenz

Gesicherte Guthaben und privilegierte Guthaben sind nicht identisch, wie du aus der folgenden Tabelle entnehmen kannst.

EinlagentypBeschreibungEinlegerschutz
«Gesichert»Guthaben auf Konten, die auf deinen Namen lauten und den Betrag von 100’000 Franken pro Kunde und Bank NICHT übersteigenFür gesicherte Guthaben gilt das System der Einlagensicherung.
«Privilegiert» (aber nicht gesichert) Guthaben auf Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konten oder in Freizügigkeits- oder Säule 3a-DepotsKEINE Einlagensicherung, sondern die konkursrechtliche Privilegierung für die Konkursklasse 2.
Unterschied „Gesicherte“ und „privilegierte“ Guthaben

Während gesicherte Guthaben also durch Einlagen bei der esisuisse hinterlegt sind, werden privilegierte Guthaben im Konkursfall lediglich bevorzugt behandelt. Ansprüche aus privilegierten Guthaben – dazu zählen das Säule 3a Konto und das Freizügigkeitskonto – werden in der zweiten statt der dritten Konkursklasse berücksichtigt. Sie werden also «früher» aus der Konkursmasse bedient. Damit hast du immerhin eine hohe Wahrscheinlichkeit, wieder an dein Geld zu kommen.

Wir merken uns:

Geld bei der Bank ist bis 100’000 Franken pro Kunde durch die Einlagensicherung geschützt.
Vorsorgegeld ist nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Hier gilt das Konkursprivileg.

Wie funktioniert die Säule 3a Einlagensicherung?

Gar nicht. Die Säule 3a Kontoguthaben werden im Konkursfall der Depotbank nur privilegiert behandelt. Da spielt es auch keine Rolle, ob du dein Säule 3a oder Freizügigkeitskonto bei der Stiftung A oder B führst. Im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank gilt das Konkursprivileg.

Anders ist das bei 3a Wertschriften. Wertschriften im Wertschriftendepot werden zwar ebenfalls bei einer Bank geführt. Sie werden von der Bank jedoch bloss verwahrt, sind aber Eigentum des Kunden. Aber anders als Kontoguthaben gelten Wertschriften als Sondervermögen. Sie sind im Falle einer Insolvenz der Depotbank geschützt und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Im Fall eines Bankenkonkurses werden sie an die Vorsorgestiftung herausgegeben.

Konkursprivileg Säule 3a

Wie sicher ist mein Geld bei der Bank in der freien Vorsorge?

In der freien Vorsorge (Säule 3b) greift die Einlagensicherung esisuisse der Banken. Sie sichert Sparguthaben bis zu 100’000 Franken pro Einleger und Bank ab.

Die Einlagensicherung kommt erst nachgelagert zum Zug, falls die Vermögenswerte der Bank nicht ausgereicht haben, um die Forderungen der privilegierten Guthaben in der zweiten Konkursklasse zu decken. Denn ähnlich wie Vorsorgeguthaben sind Guthaben der freien Vorsorge durch einen Rang in der zweiten Konkursklasse mit bis zu 100’000 Franken pro Kunde privilegiert. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, fällt in die dritte Konkursklasse.

Wir merken uns:

Das Konkursprivileg für Mittel der freien Vorsorge und die nachgelagerte Einlagensicherung gelten pro Kunde und Bank zusammen bis maximal 100’000 Franken. Du bist also in der Säule 3b mit gesamthaft maximal 100‘000 Franken geschützt, auch wenn du dein Guthaben auf mehrere Konten bei dieser Bank aufteilst.

Unser Tipp: Risiko über zwei Banken verteilen

Falls du dein Risiko verteilen möchtest, solltest du Sparguthaben über 100’000 Franken zu einer anderen Bank mit einem anderen Geschäftsmodell übertragen. So profitierst du zweimal von Konkursprivileg und Einlagensicherung.

Wie sicher ist Säule 3a Konto oder Freizügigkeitskonto bei Insolvenz? Wie sind Säule 3a Gelder geschützt?

Weder dein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto noch dem Säule 3a Konto sind durch die Einlagensicherung gesichert. Outch.

Aber immerhin sind bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank insgesamt 100’000 Franken an Vorsorgegeldern (inkl. Freizügigkeitskonten) pro Kunde und Vorsorgestiftung im Konkurs privilegiert. Dieses Konkursprivileg für Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben gilt zusätzlich und unabhängig von anderen übrigen Einlagen bei derselben Bank.

Machen wir dazu ein Beispiel: Deine Bank geht hopps und du hast dort sowohl eine Säule 3a als auch ein dickes Sparkonto. Damit bist du für die Säule 3a durch das Konkursprivileg geschützt, für das Sparkonto über die Einlagensicherung. Pro Kunde sind also maximal bis zu 200 000 Franken pro Finanzinstitut privilegiert. Yay!

Wir merken uns:

Vorsorgegelder (Säule 3a Konto und Freizügigkeitskonto) und freie Vorsorge (Säule 3b) und sind separat voneinander geschützt.
Dein Vorsorgegeld ist zusätzlich bis 100’000 Franken zu Geld in der freien Vorsorge (Schutz ebenfalls bis 100’000 Franken) bei derselben Bank geschützt.

Allerdings kann es etwas länger dauern, bis du an dein Geld kommst. Denn deine Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule 3a-Konten werden erst im Laufe oder am Ende des Liquidationsverfahrens ausgezahlt. Selbstredend bekommst nicht du das Geld, sondern deine Vorsorgestiftung, bei der du die Freizügigkeit oder Säule 3a. Sie zahlt es dir aus, wenn ein definierter Bezugsgrund für Vorsorgegelder vorliegt.

Einlagensicherung Konkursprivileg Säule 3a

Gibt es ein Säule 3a Konto mit Staatsgarantie?

Ja. Einige Kantonalbanken haben eine Staatsgarantie. Bei den Kantonalbanken mit Staatsgarantie stellt der Kanton am Ende des langjährigen Liquidationsverfahrens die Deckung der Guthaben sicher. Allerdings kann die Staatsgarantie kantonal in der Höhe beschränkt sein, sodass nicht alle Guthaben garantiert sind. Die Einlagensicherung gilt aber auch für die Kantonalbanken mit Staatsgarantie, denn sie sind auch dem esisuisse angeschlossen. Mit einem Säule 3a Konto mit Staatsgarantie hast du also das Maximum an Sicherheit: erst decken die Vermögenswerte der Bank, dann esisuisse und dann der Kanton deine Forderungen gegen die Bank.

Welche Kantonalbanken haben eine Staatsgarantie?

Ganz einfach: Mit Ausnahme von Waadt, Bern, und Genf geben alle anderen Kantone ihren Kantonalbanken eine Staatsgarantie für alle Einlagen (Säule 3a Konto, Freizügigkeitskonto, freie Vorsorge Säule 3b, Konten). Dies gilt übrigens auch für Einlagen, die den sonst geltenden Höchstbetrag von 100’000 Franken pro Kunde und Bank gesamthaft übersteigen.
Also: wenn du maximal Sicherheit wünschst, meidest du die Waadtländische Kantonalbank (BCV), die Berner Kantonalbank (BEKB) und die Genfer Kantonalbank (BCGE), weil sie keine Staatsgarantie haben. Übrigens hat auch die Postfinance keine Staatsgarantie, obwohl sie als 100 % Tochter der Schweizer Post in Staatsbesitz ist.

Was passiert beim Konkurs der Bank mit meinem Freizügigkeitsdepot oder den Säule 3a Wertschriften?

Du ahnst es vielleicht schon. Wertschriften sind rechtlich etwas anderes als Guthaben bei der Bank.
Ein Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften oder ein Säule 3a Wertschriftendepot (etwa mit Fonds, Aktien oder Obligationen) ist vom Konkurs der Bank nicht direkt betroffen und deshalb auch nicht durch die Einlagensicherung der Banken gesichert.

Denn rechtlich ist die Freizügigkeits- oder Säule 3a-Stiftung stellvertretend für dich Eigentümer der Wertschriften, nicht die Bank. Im Konkursfall der Bank hat die Stiftung einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank. Deshalb ist für Wertpapiere weder ein Schutz durch die Einlagensicherung noch eine konkursrechtliche Privilegierung erforderlich.

Was passiert beim Konkurs der Versicherung mit meiner Freizügigkeitspolice oder der Säule 3a Versicherung?

Falls du eine Freizügigkeitspolice oder Säule 3a Versicherung bei einer Versicherung abgeschlossen hast, ist deine Police im Konkursfall der Versicherung weder durch Einlagensicherung noch durch Konkursprivileg geschützt. Es greift noch mal eine andere Sicherung 😉

Es ist nämlich so, dass die Ansprüche der Versicherten ein gebundenes und speziell ausgeschiedenes Sondervermögen bilden. Falls die Versicherung hopps geht, wird erst dieses Sondervermögen liquidiert. Daraus werden dann zuerst und vor allen anderen Gläubigern deine Ansprüche bedient.

Ausblick: Begrenzung des Konkursprivilegs auf 100’000 Franken wird entfallen

Mit der Motion Hegglin 23.3604 vom Juni 2023 soll die Limite der konkursrechtlichen Privilegierung auf nur 100’000 Franken in Artikel 37a Absatz 5 BankG aufgehoben werden. Zudem sollen die Vorsorgeguthaben an die Vorsorgestiftungen schneller ausgezahlt werden – nicht erst nach Abschluss des gesamten Konkursverfahrens. Du hast also kein Risiko mehr, Geld zu verlieren und bekommst es im Konkursfall der Bank auch schneller. Sowohl Ständerat (September 2023) als auch Nationalrat (Januar 2024) finden das eine gute Sache und haben die Motion einstimmig angenommen. Damit ist nun der Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen, mit der das aktuelle Limit der konkursrechtlichen Privilegierung von 100’000 Franken für Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben aufgehoben wird. Good News! Wann diese in Kraft treten wird, ist heute unklar.

Zusammenfassung Säule 3a Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt dein Geld in der freien Vorsorge bei der Bank – aber nicht deine Säule 3a oder dein Freizügigkeitskonto. Für Vorsorgegeld gilt jedoch das Konkursprivileg. Dies bedeutet, dass Barvermögen bis 100’000 Franken pro Vorsorgenehmer bevorzugt und zusätzlich zu deinem freien Vermögen bei derselben Bank in der zweiten Konkursklasse behandelt werden. Verbesserungen werden kommen, doch wann ist unbekannt.

Was kannst du bis dahin tun? Erstens kannst du dein Vorsorgevermögen auf mehrere Stiftungen verteilen und so dein Risiko verteilen. So kannst du mehrfach von der Privilegierung profitieren. Dies ist bei mehr als 100’000 Franken Vorsorgevermögen empfehlenswert. Also: nicht Eier in einen Korb legen und mehre Säule 3a Konten und Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Stiftungen führen. Mehr dazu findest du in unserem Vergleich von Freizügigkeitskonten.

Zweitens kannst du das Insolvenzrisiko mit Wertschriften statt Kontoguthaben weiter reduzieren. Wertschriften in der Freizügigkeit oder Säule 3a sind Sondervermögen in Verwahrung der Bank. Sie sind nicht vom Konkurs der Bank betroffen. Im Konkursfall der Bank hat deine Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank. Je nach Anlagehorizont solltest du eine Umschichtung von Säule 3a Konto in Säule 3a Wertschriften oder Freizügigkeitskonto in Freizügigkeitsdepot prüfen. Dies ist auch unter Rendite-Perspektive vorteilhaft. Die besten Säule 3a Angebote findest du mit unserem Produktfinder.

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Last update: 11.02.2024 14:23

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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