Säule 3a anlegen

Säule 3a für US-Persons

Säule 3a für US-Persons
Lesedauer 3 Minuten

Last update: 15.09.2024 14:07

Die Säule 3a ist auch für US-Persons ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in der Schweiz. Doch US-Bürger oder US-Doppelbürger mit Wohnsitz in der Schweiz haben es häufig schwer, eine Säule 3a mit Wertschriften abzuschliessen. Entdecke, was eine US-Person ist, warum viele Schweizer Banken keine US-Persons als Kunden haben wollen und bei welchen Anbietern du als US-Person eine Säule 3a abschliessen kannst.

Was ist eine US-Person?

Eine US-Person ist eine Person, die entweder die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, in den USA lebt, eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung besitzt (wie die US-Greencard), oder innerhalb eines Jahres mehr als 31 Tage in den USA und in den letzten drei Jahren insgesamt mehr als 183 Tage in den USA verbracht hat. Juristische Personen, die nach amerikanischem Recht gegründet sind oder ihren Sitz in den USA haben, gelten auch als US-Personen. Gleiches gilt für Personen, die aus anderen Gründen in den USA steuerpflichtig sein könnten, wie beispielsweise einen Zweitwohnsitz besitzen, eine gemeinsame Steuererklärung mit einer US-Person ausfüllen oder auf die US-Staatsbürgerschaft oder eine langfristige Aufenthaltsbewilligung in den USA verzichtet haben.

Warum wollen viele Schweizer Banken keine US-Persons als Kunden?

Die USA sind so ziemlich der einzige Staat der Welt, der seine Bürger alleine aufgrund der Staatsangehörigkeit besteuert. Daher spielt es für die die US-Steuerverwaltung keine Rolle, wo ihre Bürger leben. Sie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung abliefern.

Und da kommt FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) für die US-Persons mit den besonderen steuerlichen Meldepflichten in Spiel. FATCA ist ein US-amerikanisches Gesetz und soll die Steuerhinterziehung durch US-Personen für Auslandskonten bekämpfen. Die FATCA-Meldepflichten gelten auch für Schweizer Banken, die US-Persons als Kunden haben.

Wegen der hohen Kosten und des administrativen Aufwands, der mit der Erfüllung der FATCA-Anforderungen verbunden ist, wollen viele Schweizer Banken keine US-Persons als Kunden. Denn dann müssen sie z.B. automatisch Informationen über ihre amerikanischen Kunden an die US-Steuerbehörde IRS übermitteln. US-Persons haben deshalb oft Probleme, ein Bankkonto in der Schweiz zu eröffnen, eine Hypothek oder eben eine Säule 3a zu bekommen.

Ist eine Säule 3a für US-Persons sinnvoll?

Als US-Person bist du bezüglich Vorsorgegeldern in den USA steuerpflichtig. Gemäss unserem Wissensstand werden Gewinne, die du als US-Person in der Vorsorge erzielst, zu einem sehr hohen Steuersatz versteuert. Ausserdem sieht das IRS Einzahlungen von US-Persons in die gebundene Vorsorge (zweite und dritte Säule) als steuerpflichtiges Einkommen an. Ob sich vor diesem Hintergrund die Vorsorge in der Säule 3a mit Wertschriften für US-Persons lohnt, ist fraglich. Darum empfehlen wir dir, die Situation mit einem qualifizierten Experten zu besprechen, bevor du Einzahlungen in die Säule 3a vornimmst.

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Wer bietet eine Säule 3a für US-Persons an?

Obwohl die meisten Schweizer Banken keine US-Persons als Kunden haben wollen, ermöglichen doch einige Anbieter US-Persons die Anlage in Säule 3a Lösungen mit Wertschriften.

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Das kommt auf den Anbieter deiner Säule 3a Lösung an. Einige akzeptieren nur Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, andere akzeptieren auch Kunden mit ausländischem Wohnsitz. Die Details klärst du am besten direkt mit deinem Anbieter.

Was passiert bei Wegzug aus der Schweiz mit einer Säule 3a für US-Persons?

Wenn du die Schweiz endgültig verlässt, kannst du dein Guthaben aus der Säule 3a ohne Einschränkungen beziehen. Dann fällt eine Kapitalbezugssteuer an. Oder du darfst es wahlweise auch stehen lassen und hast «ein Konto in der Schweiz» (sofern dein aktueller Anbieter dies für Kunden mit Wohnsitz im Ausland zulässt). Je nachdem, in welches Land du ziehst, gibt es unterschiedliche steuerliche Folgen. Mehr dazu findest du in diesem Artikel.

Zusammenfassung: Säule 3a für US-Persons

US-Persons unterliegen weltweit der US-Besteuerung. Das US-Gesetz FATCA soll die Steuerhinterziehung von US-Persons im Ausland bekämpfen. Die damit verbundenen Aufwände und Meldepflichten führen dazu, dass viele Schweizer Finanzdienstleister und Banken für US-Persons keine Säule 3a Lösungen anbieten. Als US-Person kannst du (Stand November 2023) bei finpension und Inyova 3a Lösungen mit Wertschriften abschliessen. Ob dies sinnvoll ist, solltest du zuvor mit einem qualifizierten Steuerberater prüfen.

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  1. Website finpension Abruf 29.10.2023 und persönlichem Gespräch mit finpension ↩︎
  2. Website Inyova, Abruf 29.10.2023 ↩︎

Disclaimer

Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für Korrektheit und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Experten und/oder der zuständigen kantonalen Behörde abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Autor

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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