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Säule 3a Maximalbetrag 2025

Säule 3a Maximalbetrag 2025
Lesedauer 3 Minuten

Last update: 04.09.2024 21:45

Der Bundesrat legte am 28. August 2024 die neue AHV-Maximalrente fürs kommende Jahr fest. Daraus ergibt sich automatisch auch der neue Säule 3a Maximalbetrag 2025. Entdecke im Artikel, welcher 3a Höchstbetrag ab 2025 gilt.

Das ist der neue Säule 3a Maximalbetrag 2025 für Angestellte und Selbständige

Im Jahr 2025 steigt der Säule 3a Maximalbetrag im Vergleich zum Vorjahr. Der Höchstbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a 2025 steigt. Für 2025 gilt somit folgender Maximalbeitrag für die Säule 3a:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal 7’258 Franken einzahlen. Das sind 202 Franken mehr als im Vorjahr.
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 36’288 Franken einzahlen. Das sind 1’008 Franken mehr als im Vorjahr.

Die Höchstabzüge sind zugleich das massgebliche Einzahlungslimit. Das bedeutet, dass du nicht mehr einzahlen und auch bei den Steuern nicht mehr als diesen Betrag abziehen darfst. Bei den Einzahlungen aufrunden ist nicht zulässig.

Nachfolgend gehe ich noch mal auf 2-3 häufige Fälle ein, weil ich immer wieder danach gefragt werde:

  • Erwerbstätig sein heisst AHV-pflichtigen Lohn zu bekommen
  • angestellte Teilzeitmitarbeitende dürfen den Maximalbetrag einzahlen, auch wenn sie nicht 100 % arbeiten
  • bei Ehepaaren mit zwei Einkommen darf jede Person für sich den Maximalbetrag beanspruchen
  • ja, du darfst im Jahr der Pensionierung den vollen Säule 3a Maximalbetrag einzahlen

Mehr dazu findest du in den zahlreichen 3a Fachbeiträgen.

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Wie wird der Säule 3a Maximalbetrag 2025 ermittelt?

Der Bundesrat legt mindestens alle zwei Jahre die maximale AHV-Rente fest. Dabei berücksichtigt er die Preis- und Lohnentwicklung. Aus dieser Grösse leiten sich zahlreiche andere Vorsorgekennzahlen ab, so auch der maximale BVG-Jahreslohn. Nach Artikel 7 Absatz 1 BVV 3 sind pro Jahr Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen in Höhe von bis zu 8 Prozent bzw. 40 Prozent des maximalen BVG-Jahreslohns abziehbar (vgl. Kreisschreiben Nr. 18 der EStV über die steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a).

Dies führt zu folgenden Höchstabzügen in der Säule 3a 2025:

  • 8 % von 90’720 = 7’258 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse, dem „kleinen“ Säule 3a Beitrag (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a BVV 3)
  • 40 % von 90’720 = 36’288 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse, dem „grossen“ Säule 3a Beitrag (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b BVV 3)

Die Ergebnisse werden auf ganze Franken gerundet.

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Historische Entwicklung des Säule 3a Maximalbetrags

Die freiwillige Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde in der BVV3-Verordnung geregelt und ist am 1. Januar 1987 in Kraft getreten. Der Rahmen dafür steht in der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen („BVV 3“).

In der Regel wird der Säule 3a Maximalbetrag alle zwei Jahre angepasst, denn dieser ist an die Entwicklung der AHV-Rente gekoppelt. Die historische Entwicklung des Säule 3a Höchstbetrags kannst du dir in der Grafik anschauen.

Grafische Entwicklung Maximalbetrag Säule 3a von 1985 – 2025

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Zusammenfassung Säule 3a Maximalbetrag 2025

Der Säule 3a Maximalbetrag 2025 steigt zum 1. Januar 2025. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal 7’258 Franken einzahlen. Wenn du keiner Pensionskasse angeschlossen bist, darfst du bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 36’288 Franken einzahlen.

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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