Der Bundesrat legte am 28. August 2024 die neue AHV-Maximalrente fürs kommende Jahr fest. Daraus ergibt sich automatisch auch der neue Säule 3a Maximalbetrag 2025. Entdecke im Artikel, welcher 3a Höchstbetrag ab 2025 gilt.
Das ist der neue Säule 3a Maximalbetrag 2025 für Angestellte und Selbstständige
Im Jahr 2025 steigt der Säule 3a Maximalbetrag im Vergleich zum Vorjahr. Der Höchstbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a 2025 steigt. Für 2025 gilt somit folgender Maximalbeitrag für die Säule 3a:
Säule 3a Maximalbetrag 2025 mit Pensionskasse: 7’258 Franken
Das ist der sogenannte kleine Maximalbeitrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Sie dürfen maximal 7’258 Franken einzahlen. Das sind 202 Franken mehr als im Vorjahr.
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Säule 3a Maximalbetrag 2025 ohne Pensionskasse: 36’288 Franken
Das ist der sogenannte kleine Maximalbeitrag für Erwerbstätige ohne Pensionskasse. Sie dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 36’288 Franken einzahlen. Das sind 1’008 Franken mehr als im Vorjahr.
Unser Tipp:
Der neue Maximalbetrag gilt erst 2025. Das bedeutet: du darfst bis 31. Dezember 2024 nicht mehr als bis zum aktuellen Maximalbetrag von 7’056 bzw. 35’280 Franken einzahlen. Mehr ist nicht besser – denn der überzahlte Betrag wird steuerlich nicht als Abzug anerkannt.
Die Höchstabzüge sind zugleich das massgebliche Einzahlungslimit. Das bedeutet, dass du nicht mehr einzahlen und auch bei den Steuern nicht mehr als diesen Betrag abziehen darfst. Bei den Einzahlungen ist auch ein Aufrunden nicht zulässig.😉
Nachfolgend gehe ich noch mal auf 2-3 häufige Fälle ein, weil ich immer wieder danach gefragt werde:
- „Erwerbstätig sein“ bedeutet, dass du AHV-pflichtigen Arbeitslohn ausgezahlt bekommst.
- Angestellte Teilzeitmitarbeitende dürfen den Maximalbetrag einzahlen, auch wenn sie nicht 100 % arbeiten.
- Bei Ehepaaren mit zwei Einkommen darf jede Person für sich den Maximalbetrag beanspruchen.
- Ja, du darfst im Jahr deiner Pensionierung den vollen Säule 3a Maximalbetrag 2025 einzahlen.
Mehr dazu findest du in unseren zahlreichen Fachbeiträgen zur Säule 3a.
Ich habe mehrere 3a Konten. Wie hoch ist der 3a Maximalbetrag 2025 bei mehreren Konten?
Nein, du bekommst nicht mehr 😢 Egal, ob du ein, drei, fünf oder zehn Konten führst – der 3a Maximalbetrag ändert oder erhöht sich dadurch nicht. Du kannst pro Jahr so viel einzahlen, wie du willst: Hauptsache, in Summe zahlst du nicht mehr als den aktuell gültigen 3a Maximalbetrag ein. Denn nur Einzahlungen bis zu dieser Höhe sind abzugsfähig.
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Wie wird der Säule 3a Maximalbetrag 2025 ermittelt?
Der Bundesrat legt mindestens alle zwei Jahre die maximale AHV-Rente fest. Dabei berücksichtigt er die Preis- und Lohnentwicklung. 📈 Aus dieser Grösse leiten sich zahlreiche andere Vorsorgekennzahlen ab, so auch der maximale BVG-Jahreslohn. Nach Artikel 7 Absatz 1 BVV 3 sind pro Jahr Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen in Höhe von bis zu 8 Prozent bzw. 40 Prozent des maximalen BVG-Jahreslohns abziehbar (vgl. Kreisschreiben Nr. 18 der EStV über die steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a).
Dies führt zu folgenden Höchstabzügen in der Säule 3a 2025:
- 8 % von 90’720 = 7’258 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse, dem „kleinen“ Säule 3a Beitrag (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a BVV 3)
- 40 % von 90’720 = 36’288 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse, dem „grossen“ Säule 3a Beitrag (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b BVV 3)
Die Ergebnisse werden auf ganze Franken gerundet.
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Historische Entwicklung des Säule 3a Maximalbetrags
Die freiwillige Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde in der BVV3-Verordnung geregelt und ist am 1. Januar 1987 in Kraft getreten. Der Rahmen dafür steht in der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen („BVV 3“).
In der Regel wird der Säule 3a Maximalbetrag alle zwei Jahre angepasst, denn dieser ist an die Entwicklung der AHV-Rente gekoppelt. Die historische Entwicklung des Säule 3a Höchstbetrags kannst du dir in der Grafik anschauen.
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Kurz gesagt: Deine Einzahlung muss in diesem Kalenderjahr bei deinem Vorsorgeanbieter eintreffen, damit du im gleichen Steuerjahr den Abzug geltend machen kannst. Und sie muss dort verbucht sein. Mehr dazu findest du im entsprechenden Fachbeitrag.
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Zusammenfassung Säule 3a Maximalbetrag 2025
Der Säule 3a Maximalbetrag 2025 steigt zum 1. Januar 2025. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal 7’258 Franken einzahlen. Wenn du keiner Pensionskasse angeschlossen bist, darfst du bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 36’288 Franken einzahlen.
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Last update: 28.10.2024 21:53