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Säule 3a im Todesfall: Wer erbt dein Geld?

Säule 3a im Todesfall
Lesedauer 7 Minuten

Du sparst fleissig in die 3a, aber hast du schon mal überlegt, was mit der Säule 3a im Todesfall passiert? Wer profitiert von deinem hart ersparten Geld, wenn du unerwartet stirbst? Die Antwort könnte dich überraschen. Denn die Vererbung der Säule 3a folgt eigenen Regeln. Entdecke jetzt, wie du sicherstellst, dass deine Liebsten profitieren.

Was passiert mit der Säule 3a im Todesfall?

Stell dir vor, du hast jahrelang in deine Säule 3a eingezahlt, aber verstirbst unerwartet vor dem Pensionsalter. Was passiert dann mit deiner Säule 3a? Keine Sorge, das Geld geht nicht verloren. Denn nach deinem Tod löst die Vorsorgestiftung deine Säule 3a auf und zahlt sie an deine Begünstigten aus.

Aber einen wichtigen Punkt solltest du unbedingt wissen: Dein Säule 3a Guthaben fällt nicht in deinen Nachlass. Es wird separat vererbt, unabhängig von deinem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Das bedeutet konkret:

  1. Deine Säule 3a ist nicht Teil der allgemeinen Erbteilung.
  2. Sie wird unabhängig von testamentarischen Regelungen an die Begünstigten ausbezahlt.
  3. Auch wenn du verschuldet bist, können Gläubiger nicht auf dein Säule 3a-Guthaben zugreifen.

Die Auszahlung erfolgt als einmalige Kapitalleistung direkt an die begünstigten Personen. Wer genau das Geld bekommt, legt die sogenannte Begünstigtenordnung fest. Diese Ordnung ist gesetzlich geregelt, aber – und das ist wichtig zu wissen – du kannst sie innerhalb bestimmter Grenzen anpassen.

Wer bekommt meine Säule 3a im Todesfall?

Die Begünstigtenordnung aus der BVV3-Verordnung legt in Artikel 2 fest, wer dein Säule 3a-Guthaben im Todesfall erbt. Sie sieht eine Kaskadenordnung vor: Wenn es keine Begünstigten an erster Stelle gibt, rücken solche an zweiter Stelle nach und so weiter, bis jemand in der Rangordnung zum Zug kommt. Sind mehrere Personen im gleichen Rang vorhanden, dann erfolgt die Zuteilung nach Köpfen.

1. An erster Stelle stehen dein überlebender Ehepartner oder eingetragener Partner

Sie erhalten das gesamte Guthaben, also 100 %. Punkt. Kinder stehen in der zweiten Ranggruppe; sie können nur dann begünstigt werden, wenn es keine berechtige Person im ersten Rang gibt. Falls du geschieden und erneut verheiratet bist, wird zuerst dein (aktueller) Ehepartner begünstigt. Bist du nach der Scheidung nicht mehr verheiratet, werden deine Kinder begünstigt.

2. Gibt es keine Begünstigten der ersten Stufe, geht das Guthaben an Personen im zweiten Rang

Die Personen im zweiten Rang umfassen:

  • deine Kinder
  • oder die natürlichen Personen, die von der dir in erheblichem Masse unterstützt worden sind,
  • oder die Person, die mit dir in den vergangenen fünf Jahren bis zu deinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss (also «Konkubinatspartner»)

3. Gibt es auch solche Personen nicht, sind im dritten, vierten und fünften Rang deine Eltern, deine Geschwister oder übrige Erben begünstigt.

Welche Begünstigten kann ich anpassen?

Die Begünstigten aus dem ersten und zweiten Rang können in der Reihenfolge nicht geändert werden. Für die Begünstigten aus Rang 2 und Rang 3-5 kannst du die Ansprüche und deren Anteile festlegen. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen ist jedoch der vollständige Ausschluss einer begünstigten Person nicht zulässig, in der Praxis wird daher ein kleiner Anteil gewählt, wenn etwa ein Lebenspartner gegenüber Kindern bessergestellt werden soll.

  • Beispiel 1: Max ist verheiratet und hat zwei Kinder. Im Todesfall erhält seine bessere Hälfte das ganz Säule 3a-Guthaben, da sie an erster Stelle steht. Seine Sprösslinge erhalten aus der Säule 3a keine Auszahlung. Allerdings wird der Wert der Säule 3a Guthaben für die Berechnung ihrer Pflichtteilansprüche berücksichtigt.
  • Beispiel 2: Moritz ist geschieden und hat auch zwei Kinder. Im Todesfall erhalten dessen Kinder sein Säule 3a-Guthaben.

Unser Tipp: Lebenspartner eintragen, sonst gibts nix

Lebenspartner in einer nicht eingetragenen Partnerschaft sind in dieser gesetzlichen Ordnung nicht automatisch berücksichtigt. Hier musst du aktiv werden, wenn du deinen Partner begünstigen möchtest. An zweiter Stelle kannst du deinen Konkubinats­partner als Begünstigten einsetzen, und zwar auch dann, wenn du Kinder hast. 

Säule 3a im Todesfall

Sind die Begünstigtenordnung der Säule 3a und der beruflichen Vorsorge gleich?

Nein. Zwar kennt auch die obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge (vgl. BVG) sowie die Freizügigkeitsregelung (vgl. FZV13) eine Begünstigtenordnung im Todesfall. Allerdings sind diese nicht mit derjenigen der Säule 3a identisch. Der Grund besteht darin, dass die beiden Säulen verschiedene Zwecke verfolgen.

In der obligatorischen Vorsorge sieht das BVG Hinterlassenenleistungen vor. Der Kreis der anspruchsberechtigten Hinterlassenen ist dabei beschränkt und alle stehen auf der gleichen Stufe, es gibt keine Kaskadenordnung. Erfüllen die Begünstigten gemäss Artikel 19, 19a und 20 BVG die Voraussetzungen, bekommen sie Leistungen.

Für den überobligatorischen Teil können die Vorsorgeeinrichtungen in ihren Reglementen weitere begünstigte Personen in einer Kaskadenordnung vorsehen (Art. 20a Abs. 1a bis c BVG), etwa faktische Lebensgemeinschaften, Eltern, Geschwister oder Kinder, die in der obligatorischen Vorsorge «leer» ausgehen. Wer dein Freizügigkeitsguthaben bekommt? Das richtet sich nach Artikel 15 FZV – dies haben wir in einem anderen Fachartikel untersucht. Grundsätzlich gilt eine Kaskadenordnung, aber du hast grossen Gestaltungsraum und kannst die Anteile aller Begünstigten nach freiem Ermessen festlegen.

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Wie hängen Begünstigtenordnung 3a und Testament zusammen?

Erbrecht und Vorsorgerecht haben sich unabhängig voneinander entwickelt. Im Erbrecht wird kein Vorsorgebedarf von Hinterbliebenen berücksichtigt, weil das Erbrecht lediglich die Vermögensübertragung regelt. Immerhin bringt das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen ist, relevante Anpassungen für die 3a. Denn es wurde neu geregelt, dass Säule 3a Vermögen explizit nicht zur Erbmasse gehören, sondern direkt an die Begünstigten statt in den Nachlass fliessen. Die Ansprüche aus der Säule 3a werden jedoch der Pflichtteilsberechnungsmasse hinzugerechnet, wobei 3a-Policen zum Rückkaufswert bewertet werden.

Allerdings wurde mit der Erbrechtsrevision keine Anpassung bei der Begünstigtenordnung vorgenommen. Als Folge daraus müssen die Begünstigten der Säule 3a nicht zwingend mit den Erben übereinstimmen. Deshalb der wichtige Hinweis: Verletzt die 3a-Auszahlung Pflichtteile, musst du als Begünstigter Ausgleichszahlungen an die anderen Pflichtteilsberechtigten leisten. Das kann vorkommen, wenn der Erblasser ausser dem 3a-Guthaben wenig Vermögen hinterlässt.

Im Testament kannst du also schreiben, was du willst. Die Begünstigtenordnung 3a regelt, wem das Geld aus deiner 3a zufliesst.

Unser Tipp: Begünstigtenordnung 3a nach Lebensereignissen prüfen

Prüfe nach einschneidenden Ereignissen (wie Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes), ob die Begünstigtenordnung noch für dich stimmt. So stellst du sicher, dass im Ernstfall die richtigen Personen von deiner 3a Vorsorge profitieren.

Wie kann die Begünstigtenordnung 3a angepasst werden?

Du hast die Möglichkeit, die gesetzliche Begünstigtenordnung 3a innerhalb bestimmter Regeln anzupassen. Diese Punkte musst du aktuell beachten:

1. Die erste Begünstigtengruppe umfasst nur deinen Ehepartner oder eingetragenen Partner. Diese Personen haben absoluten Vorrang. Du kannst hier deshalb keine Änderungen vornehmen und auch keine Konkubinatspartner aufnehmen – noch nicht. Dazu später mehr.

2. In der zweiten Gruppe hast du mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Hier kannst du die Ansprüche genau festlegen. Also, wer wie viel bekommen soll. Beachte, dass du niemanden ganz «auf null» setzen kannst.

3. In der dritten Gruppe (also für Eltern, Geschwister, übrige Erben) kannst du die Reihenfolge der Begünstigten und die Quoten (wer soll wie viel bekommen) beliebig ändern.

Um diese Änderungen vorzunehmen, musst du eine schriftliche Erklärung bei deiner Vorsorgeeinrichtung einreichen. Es versteht sich von selbst, dass deine Änderung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Leider ist der Irrtum weit verbreitet, dass man im Testament frei regeln könne, wer die Säule 3a bekommt. Die Vorsorgestiftung zahlt nur nach Begünstigtenordnung aus.

Unser Tipp: Lebenspartner auch vor Ablauf 5 Jahresfrist eintragen

Auch wenn die 5 Jahresfrist einer ununterbrochenen Lebensgemeinschaft noch nicht abgelaufen ist, kannst du bei deiner Vorsorgestiftung schon deinen Lebenspartner als Begünstigten eintragen. Gemacht ist gemacht.

Begünstigtenordnung 3a im Todesfall

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Säule 3a im Todesfall zu beachten?

Ein geflügeltes Wort sagt, dass nur zwei Dinge im Leben sicher sind: der Tod und die Steuer. Und in unserem betrachteten Fall Säule 3a im Todesfall schlägt leider beides zu – obwohl dich die Steuer wohl weniger interessieren dürfte.

Bei Auszahlung deiner Säule 3a im Todesfall fällt die Kapitalauszahlungssteuer an. Das bedeutet, dass die Säule 3a im Todesfall bei den Begünstigten separat vom übrigen Einkommen mit dem reduzierten Satz der Kapitalauszahlungssteuer besteuert wird. Die genaue Höhe des Steuersatzes variiert je nach Kanton. Die Berechnung erfolgt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Vorsorgenehmer und Begünstigten.

Für die Erbschaft fällt abhängig vom Kanton eine Erbschaftsteuer von 4 % bis 40 % an. Einzelne Kantone (Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug) verzichten auf eine Erbschaftssteuer.

Was schlägt der Bundesrat zur Anpassung der Begünstigtenordnung 3a vor?

Mit der Revision soll die Begünstigtenordnung 3a flexibler ausgestaltet und besser auf die heutigen Lebensformen abgestimmt werden. Denn der Bundesrat hat als Folge des Postulats 22.3220 Nantermod erkannt, dass die aktuelle Regelung der Säule 3a im Todesfall nicht immer den heutigen Lebensrealitäten entspricht. Schliesslich blieb die Rangfolge der Begünstigten seit Inkrafttreten der BVV 3 am 1. Januar 1987 ist unverändert.

Doch regelmässig tritt in Patchworkfamilien das Problem auf, dass der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner gegenüber den Kindern der verstorbenen Person bevorteilt ist. Denn es gibt heute keine Möglichkeit, die Begünstigung von Ehepartner oder eingetragenem Partner zu vermeiden. Dies ist zum Nachteil der eigenen Kinder.

Die Vorschläge im Bericht zur «Flexibilisierung der Begünstigtenordnung in der Säule 3a» vom Juni 2024 umfassen daher folgende Punkte:

  1. Wahlrecht in der Begünstigung: Du hast die Wahl, ob du etwas ändern möchtest. Wenn du nichts unternimmst, bleibt die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner alleine begünstigt.
  2. Flexibilität bei der Rangordnung: Neu kannst du eine oder mehrere begünstigte Personen aus dem 2. Rang in den 1. Rang heben. So würden etwa eigene Kinder gegenüber dem überlebenden Ehepartner nicht mehr benachteiligt. Auch deinen Konkubinatspartner könntest du so in den ersten Rang heben. Ausserdem kannst du für Personen aus der dritten Gruppe die Rangfolge ändern.
  3. Festlegung von Anteilen im 1. Rang: Neu kannst du auch für den 1. Rang die Ansprüche der Begünstigten aufteilen. Wenn keine andere Anordnung getroffen wird, erfolgt die Zuteilung nach Köpfen.

Unser Tipp: Entwicklung beobachten

Behalte die Entwicklungen in diesem Bereich im Auge. Sobald die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten, solltest du deine Begünstigtenordnung 3a überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Am besten du meldest dich für unseren Newsletter an, in dem wir gelegentlich über relevante Neuerungen in der Vorsorge informieren.

Zusammenfassung: Säule 3a im Todesfall – wer erbt?

Von deinem Säule 3a Guthaben im Todesfall profitieren heute deine Angehörigen nach einer wohl definierten Rangfolge. Diese bevorzugt Ehepartner oder eingetragene Partner:

  • Rang 1: Ehepartner oder eingetragener Partner. Sie bekommen alles. Wenn du verheiratet bist oder in eingetragener Partnerschaft lebst, brauchst du aktuell nichts zu tun. Denn du kannst ­-derzeit- auch nichts daran ändern.
  • Rang 2: Kinder, unterstützte Personen oder langjährige Lebenspartner. Sie profitieren, wenn es niemanden im ersten Rang gibt. Geplant ist, dass du künftig auch Personen aus dieser Gruppe in den ersten Rang bringen und ihren Anteil festlegen kannst.
  • Rang 3, 4 und 5: Eltern, Geschwister oder andere Erben. Sie bekommen etwas, wenn weder Personen in Rang 1 noch Rang 2 vorhanden sind.

Nach geltendem Recht kannst du die Rangfolge in der zweiten und dritten Gruppe anpassen. Die Auszahlung wird beim Empfänger als Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Deine Begünstigtenordnung solltest du regelmässig prüfen, vor allem nach bedeutenden Lebensereignissen. Anpassungen teilst du direkt deiner 3a Vorsorgestiftung mit. Sie stellt dir ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Der Bundesrat plant Änderungen, um die Regelung flexibler und zeitgemässer zu gestalten. Bleib über diese Entwicklungen auf dem Laufenden, um deine Vorsorgeplanung optimal zu gestalten.

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Last update: 22.07.2024 18:37

Autor

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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