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Steuerabzüge: So geht Steuern sparen mit Abzügen und Pauschalen für 2023

Steuerabzüge Schweiz
Lesedauer 13 Minuten

Steuern helfen Bund, Kanton und Gemeinde dabei, ihre Aufgaben zu erfüllen. Steuerabzüge sorgen dafür, dass du nicht mehr Geld als nötig für diese Aufgaben beiträgst. Denn sie reduzieren dein steuerpflichtiges Einkommen. Wie kannst du mit Steuerabzügen Steuern sparen? Entdecke unsere besten Abzüge!

Grundlage für die Steuerberechnung ist der Nettolohn. Dieser ergibt sich, indem dein Arbeitgeber vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abzieht. Den Nettolohn findest du auf deinem Lohnausweis. Diesen musst du in der Steuererklärung angeben und kannst ihn um die Steuerabzüge vermindern. So ergibt sich dein steuerbares Einkommen. Je tiefer dein steuerbares Einkommens, umso tiefer deine Steuern. Also, welche Steuerabzüge kannst du beanspruchen?

Einheitliche Steuerabzüge auf Bundesebene, unterschiedliche Steuerabzüge auf Kantonsebene

Steuern zahlst du an den Bund und an den Kanton, in dem du am 31.12. des Jahres wohnst. Auf Bundesebene sind die Steuerabzüge überall in der Schweiz und in der Höhe gleich. Für’s Jahr 2023 erhöhen sich aufgrund der Inflation zahlreiche Steuerabzüge bei der Bundessteuer. Was du auf Bundesebene abziehen kannst, gilt in der Regel auch auf Kantonsebene als Steuerabzug. Die Höhe und Art der Steuerabzüge unterscheidet sich jedoch kantonal. Die Kantone veröffentlichen dazu jährlich sogenannte  „Wegleitungen zur Steuererklärung“, in der alle zulässigen Abzüge aufgelistet sind.

Einige Steuerabzüge erfolgen automatisch, persönliche Steuerabzüge musst du geltend machen. Die folgenden Steuerabzüge mildern die Steuerlast bestimmter Gruppen und erfolgen automatisch. Sie fallen kantonal unterschiedlich hoch aus:

  • der allgemeine Steuerabzug
  • der Steuerabzug für Verheiratete
  • der Zweiverdienerabzug
  • der Steuerabzug für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen

Für Quellenbesteuerte gelten andere Regeln

Vom Einkommen „an der Quelle“, also Zahlungen von Arbeitgeber, Pensionskasse oder Versicherung, wird bei bestimmten Personengruppen eine Pauschalsteuer für Bund, Kanton und Gemeinde („die Quellensteuer“) an die kantonale Steuerverwaltung abgeführt. So soll sichergestellt werden, dass sie Steuern bezahlen. Quellenbesteuert werden alle ausländischen Arbeitnehmeri:nnen, die in der Schweiz wohnen, ausser sie oder ihr Ehepartner haben einen C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) oder einen Schweizer Pass. Ebenfalls quellenbesteuert werden Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Referenten, Sportler, Künstler, die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz Einkommen erzielen werden. Die Quellentarife unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Wer an der Quelle besteuert wird, muss keine Steuererklärung ausfüllen (sofern Einkommen unter 120’000 CHF und Vermögen unter 150’000 CHF pro Jahr liegen und weitere Einkünfte 3^000 CHF nicht übersteigen). Welche der nachfolgend beschriebenen Steuerabzüge für dich nutzbar sind, hängt von Kanton zu Kanton ab. Bitte informiere dich bei deiner kantonalen Steuerverwaltung.

Die Best-of-Liste für deine persönlichen Steuerabzüge 2023 bei der ordentlichen Veranlagung

Neben den automatischen Steuerabzügen kannst du persönliche Steuerabzüge beanspruchen, falls die Voraussetzungen für dich zutreffen und du Auslagen gehabt hast. Einige Abzüge sind in der Höhe beschränkt. Das bedeutet, dass die Steuerverwaltung deinen Abzugsbetrag automatisch aufs gesetzliche Maximum reduziert.

Unser Tipp: Lieber mehr als weniger Abzug beanspruchen

Mache jeweils deine gesamten Aufwendungen als Steuerabzug geltend – eine Kürzung erfolgt im Fall der Fälle automatisch.

Nachfolgend findest du die besten persönlichen Steuerabzüge, zusammengestellt nach unterschiedlichen Situationen. Was trifft auf dich zu?

Persönliche Steuerabzüge 2023 in Verbindung mit deiner Berufstätigkeit

Du arbeitest und hast Fahrtkosten?
Du fährst gelegentlich mit dem Velo zur Arbeit?
Du arbeitest und kannst mittags nicht nach Hause?
Du hast hohe berufsbedingte Auslagen?
Du arbeitest nachts oder im Schichtbetrieb?
Du wohnst während der Woche nicht zu Hause?
Du hast dich weitergebildet?

Persönliche Steuerabzüge rund um die Familie

Dein Ehepartner arbeitet auch?
Du hast Kinder?
Deine Kinder waren in fremder Betreuung?
Du zahlst Unterhalt?
Deine Kinder sind auswärts in Ausbildung?

Persönliche Steuerabzüge rund um Gesundheit und besondere Bedürfnisse

Du hast Versicherungsprämien bezahlt?
Du hast hohe Krankheits- oder Unfallkosten?
Du hast wegen einer Behinderung Mehrkosten?

Persönliche Steuerabzüge in Verbindung mit deiner Altersvorsorge

Du hast AHV-Beiträge nachgezahlt oder bist Frühpensionär:in?
Du hast dich in die 2. Säule eingekauft?
Du hast in die Säule 3a eingezahlt?

Persönliche Steuerabzüge für Hausbesitzer und Schuldner

Du hast Schuldzinsen bezahlt?
Du hast eine Liegenschaft? Oder du hast sie renoviert?
Du hast Schulden?

Persönliche Steuerabzüge, wenn du Geld gemacht oder verschenkt hast

Du hast gespendet?
Du hast Kosten für Wertpapiere?
Du hast Verrechnungssteuer bezahlt?

Nachfolgend findest du alle Details zu den möglichen persönlichen Steuerabzügen.

Persönliche Steuerabzüge zu deiner Berufstätigkeit

Du arbeitest und hast Fahrtkosten?

Deine Kosten für den Arbeitsweg kannst du beim Bund mit bis zu 3’000 Franken pro Jahr abziehen. Zu den Kosten gehören ein Abo des öffentlichen Verkehrs, eine Pauschale für Fahrrad, E-Bike, Motorfahrrad oder Motorrad mit gelbem Kontrollschild und die Fahrkilometer deines Autos von zu Hause zum Arbeitsort. Die Fahrkilometer von 70 Rappen / Kilometer darfst du aber nur ansetzen, wenn einer der folgenden 3 Fälle vorliegt:

  • Fall 1: Wohn- oder Arbeitsort liegen mehr als 1 Kilometer von der nächsten öffentlichen Haltestelle entfernt
  • Fall 2: du sparst mit dem Auto für die Strecke mehr als 1 Stunde Zeit
  • Fall 3: Dir kann der öffentliche Verkehr nicht zugemutet werden, weil du zu krank oder zu gebrechlich bist oder der Fahrplan zu ungünstig ist. In diesem Fall kannst du auch versuchen, die Kosten für deinen angemieteten Parkplatz am Arbeitsort geltend zu machen.

Im Kanton Zürich wurde der Steuerabzug für Fahrtkosten 2018 neu auf 5’000 Franken beschränkt. Im Kanton Bern beträgt der Steuerabzug für Fahrtkosten bis zu 6’700 Franken.

Du fährst gelegentlich mit dem Velo zur Arbeit?

Wenn du mit dem Velo zur Arbeit fährst, kannst du je nach Kanton zwischen 300 und 700 Franken als Velo-Pauschale abziehen.

Unser Tipp: Velo-Abzug in Kombination mit Abzug für ÖV

Velopauschale und die Kosten für dein ÖV-Abo kannst du gemäss einem Bundesgerichts-Urteil auch gleichzeitig abziehen. Also sowohl ÖV-Abo wie auch die Pauschale für das Velo! Der Arbeitsweg muss nicht „artrein“ zurückgelegt werden. Beispielsweise kannst du mit dem Velo zum Bahnhof fahren und von dort mit dem Zug / S-Bahn weiter zur Arbeit. Es ist gemäss Gerichtsurteil auch egal, wie viel Zeit mehr (!) oder weniger Zeit du brauchst, wenn du mit dem Velo fährst statt läufst. 

Du arbeitest und kannst mittags nicht nach Hause?

Falls du mittags nicht zu Hause essen gehen kannst, darfst du unabhängig von den tatsächlichen Kosten eine Tagespauschale für Auswärtige geltend machen. Die Pauschale beträgt 15 Franken pro Tag, maximal jedoch 3’200 Franken pro Jahr. Wenn dein Arbeitgeber vergünstigtes Essen anbietet (wie z.B. durch Kantine, Barbeitrag oder Essensgutscheine), darfst du immerhin noch 7.50 Franken pro Tag oder maximal 1’600 Franken pro Jahr abziehen.

Du hast hohe berufsbedingte Auslagen?

Für berufsbedingte Kosten (wie spezielle Berufskleidung, Werkzeuge incl. IT-Hard- und Software, Fachliteratur, privates Arbeitszimmer) machst du einen pauschalen Abzug von 3 % des Nettolohns (mindestens 2’000 Franken, maximal 4’000 Franken pro Jahr) geltend. Falls du höhere Kosten hast, kannst du auch die tatsächlichen Kosten nachweisen und ansetzen.

Du arbeitest nachts oder im Schichtbetrieb?

Für jeden ausgewiesenen Schichttag mit mindestens 8-stündiger Schicht- oder Nachtarbeit wird ein voller Schichtabzug von 15 Franken pro Tag gewährt, maximal aber 3’200 Franken pro Jahr. Dies gilt selbst dann, wenn während der Schicht eine Kantinenverpflegung möglich wäre.  Allerdings kannst du den Steuerabzug nicht zusätzlich zu den Abzügen für auswärtige Verpflegung oder für auswärtigen Wochenaufenthalt beanspruchen.

Du wohnst während der Woche nicht zu Hause?

Wenn du unter der Woche am Arbeitsort bleibst und regelmässig an den arbeitsfreien Tagen nach Hause zurückfährst und daher dort steuerpflichtig bist, kannst du verschiedene Steuerabzüge beanspruchen. Dies gilt aber nur dann, wenn dein Lebensmittelpunkt nicht am Arbeitsort liegt. Für Verheiratete mit Kindern ist regelmässig der Wohnort der Lebensmittelpunkt – und dort bist du steuerpflichtig. Bei Ledigen wird vermutet, dass nach über 5 Jahren Tätigkeit am Arbeitsort und einem Alter von mehr als 30 Jahren der Lebensmittelpunkt am Arbeitsort liegt. Doch Ausnahmen sind möglich, wenn du sie gut begründen kannst, z.B. sehr intensive und regelmässige Beziehungen zu Familie, Freunden, Vereinskollegen, Dienstleistern (wie Coiffeur, Ärzte). Fallen also zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz nicht zusammen, kannst du in der Regel folgende Steuerabzüge für den auswärtigen Wochenaufenthalt geltend machen:

  • Mehrkosten auswärtige Verpflegung: 15 Franken für eine Hauptmahlzeit, somit 30 Franken pro Tag, maximal 6’400 Franken pro Jahr bei ganzjährigem Wochenaufenthalt. Falls dein Arbeitgeber das Mittagessen verbilligt (wie z.B. Kantine, Kostenbeitrag), kannst du für diese Mahlzeit nur den halben Steuerabzug (7.50 Franken) beanspruchen, maximal also 22.50 Franken pro Tag und 4’800 Franken pro Jahr.
  • Mehrkosten Unterkunft: du kannst nur die Kosten für ein Zimmer/Studio als Steuerabzug geltend machen, auch wenn du eine grössere Wohnung mietest. In diesem Fall berechnest du den Abzug so: Miete (inkl. Nebenkosten) geteilt durch die Anzahl Zimmer mal 1.5. Ausserdem gilt ein Mindestabzug von 6’000 Franken pro Jahr. Wenn dein Mietaufwand tiefer ist, darfst du nur den effektiven Aufwand abziehen.
  • Fahrkosten für nach Hause: Die Hin- und Rückreise am Wochenende kannst du einmal pro Woche als Steuerabzug geltend machen, nicht aber zusätzliche Fahrten unter der Woche aus familiären Gründen. Als Fahrtkosten gelten in der Regel Kosten des öffentlichen Verkehrs.

Du hast dich weitergebildet?

Falls du einen Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehre, Matura usw.) hast oder älter als 20Jahre bist und es sich nicht um Ausbildungskosten für einen ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt, kannst du alle Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen bei der Bundessteuer und in allen Kantonen bis zu einer Höhe von 12’000 Franken abziehen. Natürlich nur, wenn du die Weiterbildung selbst bezahlst. Deine Weiterbildung muss dir Wissen vermitteln, mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und willst – das ist neben  einer abgeschlossener Erstausbildung die zweite Bedingung. Du musst jedoch kein eigenes Erwerbseinkommen haben (beispielsweise als Ehepartner), um den Ausbildungsabzug zu beanspruchen.

Der Kanton Zürich gewährt eine Pauschale von 500 Franken für Aus- und Weiterbildungen ohne besonderen Nachweis.
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Persönliche Steuerabzüge 2023 rund um die Familie

Dein Ehepartner arbeitet auch?

Einen Zweiverdienerabzug machen Kanton und Bund automatisch; er liegt beim Bund zwischen 8’100 und 13’400 Franken (2019). Auch hier ist der Maximalbetrag kantonal unterschiedlich hoch. Bern lässt etwa maximal 9’300 Franken zu, Zürich bis zu 5’900 Franken.

Du hast Kinder?

Dann liegen 6’500 Franken Steuerabzug bei der direkten Bundessteuer automatisch für jedes Kind drin, das jünger als 18 Jahre alt ist oder sich noch in beruflicher Erstausbildung befindet. Den Steuerabzug gibt es auch, wenn du hilfsbedürftige Personen unterstützt. Kantonal gibt es für den Kinder- und Unterstützungsabzug unterschiedliche Höchstgrenzen. Beispielsweise anerkennt der Kanton Bern 8’000 Franken als Kinderabzug bzw. 4’700 Franken als Steuerabzug für die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen oder der Kanton Zürich 9’000 Franken (für Kinder) bzw. 2’700 Franken (für Hilfsbedürftige).

Deine Kinder waren in fremder Betreuung?

Dein zu versteuerndes Einkommen kannst du reduzieren, wenn dein(e) Kind(er) von Dritten (wie Tagesmutter, Kinderkrippe) betreut werden. Dein Kind muss unter 14 Jahren alt sein, bei dir leben, zum Kinderabzug berechtigen und die Kosten müssen entstehen, damit du deine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung wahrnehmen kannst. Nachgewiesene Kosten kannst du bis maximal 10’100 Franken pro Jahr pro Kind beim Bund abziehen. Kantonal ist der Maximalbetrag unterschiedlich geregelt. Beispielsweise lässt Bern 12’000 Franken oder Zürich 10’110 Franken pro Jahr und Kind als Steuerabzug zu. Wenn du im Konkubinat lebst und mit deinem Partner ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart hast, können beide Partner den hälftigen Betrag in ihrer jeweiligen Steuererklärung beanspruchen.

Neu steigt ab 2023 die Höhe des Abzugs für Kinderbetreuungskosten (für 2022 gilt noch der Abzug von 10’100 Franken). Du kannst im Jahr 2023 nachgewiesene Kosten von bis zu maximal 25’000 Franken für Drittbetreuung von Kindern abziehen.

Du zahlst Unterhalt?

Unterhaltsbeiträge für deine Kinder („Alimente“) unter 18 Jahren oder wenn sie noch in Erstausbildung sind (mit kleinem eigenem Einkommen bzw. Vermögen) kannst du abziehen, falls die Kinder nicht in deinem Haushalt leben. Diese Kosten musst du belegen. Falls die Kinder in deinem Haushalt leben, kommt der Kinderabzug zur Anwendung. Wer bei getrennt veranlagten Ehepaaren wie viel und wie lang abziehen darf, hängt auch davon ab, wo die Kinder wohnen. Die Details dazu stehen in der Wegleitung deines Kantons.

Unterhaltsbeiträge für deinen geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehepartner während des Steuerjahres kannst du ebenfalls als Abzug voll geltend machen. Dazu gehören Mietzinsen, Krankenkassenprämien, Steuern oder andere Lebenshaltungskosten.

Deine Kinder sind auswärts in Ausbildung?

Einige Kantone, nicht aber der Bund, anerkennen Kosten bei auswärtiger Ausbildung oder für zusätzliche Ausbildungskosten im Kontext der Grundausbildung von Kindern. Die Kinder können dabei durchaus schon Erwachsene sein; einige Kantone kennen ein Alterslimit von 25 Jahren für den Kinderabzug von Kindern in Ausbildung, während in anderen Kanton ein Einkommenslimit des Kindes greift. Bern akzeptiert beispielsweise bis zu 6’200 Franken pro Jahr pro Kind, wenn die Ausbildung von der Schule organisiert ist.
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Persönliche Steuerabzüge rund ums Thema Gesundheit und besondere Bedürfnisse

Du hast Versicherungsprämien bezahlt?

Deine Prämien für Krankenkassen-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung kannst du zusammenrechnen und geltend machen. Die Steuerverwaltung wird dir dann deine Erträge aus Bank- und Sparkonten zurechnen und den Abzug auf einen Maximalbetrag kappen. Dieser beträgt beim Bund 1’700 Franken (für Ledige) bzw. 3’500 Franken (für Ehepaare und bei eingetragener Partnerschaft). Häufig kannst du dir viel Arbeit sparen, die Prämien haarklein zusammenzustellen. Denn schon mit den Ausgaben für die Grundversicherung der Krankenkasse erreichst du häufig den Maximalabzug.

Du hast hohe Krankheits- oder Unfallkosten?

Selbst getragene Ausgaben für medizinisch notwendige Leistungen kannst du als Steuerabzug geltend machen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen Auslagen für Arzt, Zahnarzt und verordnete Medikamente, Brillen und Kontaktlinsen, ärztlich verordnete Spital- und Kuraufenthalte und Heilbehandlungen sowie für die Pflegekosten. Viele wissen nicht, dass neben den selbst bezahlten Arzt- und Medikamentenkosten auch die Franchise in der Krankenversicherung und der bezahlte Selbstbehalt gehören. Von diesen Kosten musst du Erstattungen abziehen, die Dritte getragen haben. Alles, was unter Schönheitschirurgie fällt, ist übrigens nicht abzugsfähig.

Anerkannt wird bei den Krankheits- und Unfallkosten in den meisten Kantonen nur der Betrag, der 5 % deines Reineinkommens übersteigt. Einige Kantone (z.B. Bern) akzeptieren bei Glutenunverträglichkeit eine Zöliakie-Pauschale von 2’500 Franken ohne Kostennachweis.

Du hast aufgrund einer Behinderung Mehrkosten?

Wenn du eine dauerhafte körperliche oder geistige Behinderungen hast, kannst du die selbst getragenen effektiven Kosten ohne Selbstbehalt geltend machen. Steuerabzüge für Behinderungen können Bezieher von IV-Renten oder Hilflosenentschädigungen, Spitex-Patienten mit mehr als 60 Minuten Pflege und Betreuungsaufwand pro Tag und Heimbewohner mit Pflegestufe 4 und mehr. Alternativ zu den effektiven Kosten kannst du dafür eine Pauschale beanspruchen, die je nach Behinderungsgrad zwischen 2’500 und 7’500 Franken beträgt bzw. für Heimbewohner die gesamten effektiven Heimkosten abzüglich Lebenshaltungspauschale umfasst. Die Pauschalen kannst du auch dann beanspruchen, wenn du Leistungen von Dritten (wie z.B. eine Hilflosenentschädigung) bekommen hast. Behindertenverbänden liefern zahlreiche Informationen dazu.
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Persönliche Steuerabzüge 2023 in Verbindung mit deiner Altersvorsorge

Du hast AHV-Beiträge nachgezahlt?

Fehljahre in der AHV kannst du bis 5 Jahre zurück schliessen, indem du freiwillig den AHV-Mindestbeitrag einzahlst. Diese Beiträge kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Und auch als Frühpensionär:in kannst du deine AHV-Beiträge bei den Steuern abziehen. Denn Frühpension schützt nicht vor der AHV-Beitragspflicht; diese gilt bis zum ordentlichen Rentenalter – egal ob du noch erwerbstätig bist oder nicht. Ausnahme: du bist verheiratet / in eingetragener Partnerschaft und dein Partner bezahlt mindestens den doppelten Mindestbeitrag.

Du hast dich in die 2. Säule eingekauft?

Wenn du dich bei deiner Pensionskasse eingekauft hast, kannst du den Einkaufsbetrag in voller Höhe als Steuerabzug abziehen.

Du hast in die Säule 3a eingezahlt?

Deine effektiven Einzahlungen in die Säule 3a kannst abziehen. Die Höhe des Abzugs erhöht sich in der Regel alle zwei Jahre, entsprechend den Anpassungen der AHV-Rente. Wenn du angestellt bist, kannst du im Steuerjahr erfolgten Einzahlungen bis zum kleinen 3a Maximalbetrag abziehen. Wenn du selbstständig bist (ohne Pensionskasse) kannst du den grossen 3a Maximalbetrag abziehen. Die gültigen Maximalbeträge findest du in diesem Fachartikel. Alle Steuervorteile zur Säule 3a findest du in diesem Artikel.
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Unser Säule 3a Tipp: Produktfinder nutzen

Unglaublich – die meisten zahlen viel zu viel Kosten für ihre Säule 3a und bekommen zu wenig Rendite. Gehörst du auch dazu? Ermittle mit wenigen Klicks in unserem kostenlosen 3a Vergleich, welche Säule 3a Lösung mit Wertschriften am besten zu dir passt. Lass dir das Profil der Anbieter zeigen. Oder klicke dich direkt zum Anbieter durch.

Persönliche Steuerabzüge für Hausbesitzer und Schuldner

Du hast Schuldzinsen oder in den Erneuerungsfonds bezahlt?

Alle gezahlten Schuldzinsen darfst du als Steuerabzug geltend machen. Dazu gehören inbesondere Hypothekenzinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn der Kredit bei derselben Bank fortgeführt wird, Kosten für Bankkredite, Privatkredite, Überziehungszinsen auf dem Giro- oder Kreditkartenkonto oder auch Verzugszinsen bei einer Steuernachzahlung.

Nicht als Schulden abziehen darfst du Hypothekentilgungen (sog. Amortisation). Auch Kredit-Rückzahlungsgebühren oder  Aufhebungsgebühren, die Banken bei einer Saldierung der Hypothek oder einem Wechsel zu einem anderen Kreditgeber erheben, darfst du in den meisten Kantonen nicht als Schulden abziehen – immerhin kannst du diese dann als „Vermögensverwaltungskosten“ geltend machen. Bei der Einkommenssteuer können Vorfälligkeitsentschädigungen nur dann als abzugsfähige Schuldzinsen geltend gemacht werden, wenn die aufgelöste Hypothek durch eine andere beim gleichen Kreditgeber ersetzt wird. 

Und Leasingraten kannst du gar nicht abziehen. Denn mit der Leasinggebühr bezahlst du für die Gebrauchsüberlassung, weil dir der Leasinggegenstand (z.B. Auto) während der Leasingdauer nicht gehört.

Wenn du als Stockwerkeigentümer Einzahlungen in den Erneuerungsfonds geleistet hast, kannst du diese im jeweiligen Jahr als Steuerabzug aufführen.

Du hast eine Liegenschaft? Oder du hast sie renoviert?

Bei den Steuern unterscheidet man werterhaltende und wertvermehrende Ausgaben für Liegenschaften. Nur das, was den Wert deiner Liegenschaft erhält, kannst du im Steuerjahr als Liegenschaftsunterhalt abziehen. Was genau dazu gehört, ist recht detailliert in den kantonalen Wegleitungen erfasst. Renovationen und Malerarbeiten gehören beispielsweise dazu oder der gleichwertige Ersatz von technischen Anlagen wie der Heizung. Alle Ausgaben, die den Wert der Liegenschaft erhöhen, darfst du nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Davon gibt es eine wesentliche Ausnahme: Ausgaben, die die Energieeffizienz erhöhen. Diese können (ausser im Kanton Luzern) sofort vollständig abgezogen werden.
Was viele nicht wissen oder einfach vergessen: die Versicherungsprämien für Sach- und Haftpflichtversicherungen darfst du bei den Liegenschaftsaufwendungen abziehen. Etwa die Gebäudezusatzversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich ist es sehr vorteilhaft, wenn du grössere Unterhaltsausgaben (z.B. Umbauten) über zwei Steuerperioden verteilst. So kannst du in beiden Perioden die Steuerprogression brechen. Das erreichst du mit einem Baubeginn im Herbst und Abschluss im Frühjahr und entsprechender Rechnungsstellung durch die Handwerker. Je nach Kanton entscheidet der Zeitpunkt der Arbeiten oder das Datum des Rechnungseingangs (in Einzelfällen auch das Zahlungsdatum oder der Rechnungstermin) darüber, in welcher Steuerperiode du die Ausgabe abziehen kannst. Tipp: Erkundige dich bei umfangreichen Renovationsarbeiten über den Jahreswechsel vorher bei deiner Steuerverwaltung, welches Datum in deinem Kanton über die Zuordnung zu einer Steuerperiode entscheidet.

Du hast Schulden?

Von deinem Vermögen darfst du die Schulden abziehen. So reduzierst du die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer. Die meisten wissen, dass ihre Hypotheken-Zinsen abziehen dürfen.

Zu den Schulden gehören aber nicht nur (Bank-)Kredite oder andere Darlehensverpflichtungen, Wertpapier-(Lombard-) Kredite, sondern auch offene Handwerker- oder ausstehende Steuerrechnungen am 31.12. des Jahres. Du darfst auch die Zinsen von private aufgenommenen Darlehen, auf Konsumkredite und sogar Kreditkarten als Abzug angeben. Viele Finanzdienstleister und Banken stellen dir diese automatisch am Jahresende in einer Aufstellung zusammen.

Übrigens, Guthaben der 2. und der Säule 3a unterliegen nicht der Vermögenssteuer, du musst sie in der Steuererklärung also auch nicht angeben.

Und noch etwas: Leasingraten sind bei Privatpersonen nicht bei den Steuern abzugsfähig; idealerweise vermeidest du es, dein Geld in teure Fahrzeuge zu stecken. Autos sind Verpflichtungen und keine Vermögenswerte.

Unser Tipp: Direkte Bundesteuer als Schulden abziehen

Gemeinde- und Kantonssteuern werden üblicherweise im Steuerjahr in Rechnung und fällig gestellt (z.B. fürs Jahr 2022), aber für die Bundessteuer kommen Rechnung und Fälligkeit meistens erst im Folgejahr (z.B. 2023). Unabhängig davon ist die Bundessteuer aber zum 31.12. des Jahres geschuldet, für das du deine Steuererklärung einreichst. Du kannst deshalb in praktisch allen Kantonen die voraussichtlich für die Steuerperiode 2022 geschuldete Bundessteuer als Schulden von deinem Vermögen abziehen, auch wenn diese noch nicht fällig ist. Wie viel? Du setzt als erwarteten Betrag einfach die Höhe der letzten fälligen Bundessteuer an.

Bonus-Tip: in den meisten Kantonen darfst du die am Ende des Steuerjahrs geschuldeten, aber noch nicht bezahlten  Steuern ebenfalls als Schulden abziehen. Die Steuerverwaltung Bern sagt dazu beispielsweise „Die am Stichtag 31.12. nicht bezahlten Steuern des laufenden Jahres und früherer Jahre können als Schulden abgezogen werden. Dies gilt auch für die direkte Bundessteuer, obschon die Steuer für das vorausgegange Jahr erst Ende Februar fällig wird.

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Persönliche Steuerabzüge, wenn du Geld gemacht oder verschenkt hast

Du hast gespendet?

Top, denn für Spenden an politische Parteien oder Organisationen mit ausschliesslich gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck (Kirche, Heilsarmee, usw.) kannst du einen sehr hohen Abzug beanspruchen. Dieser beträgt beim Bund bis zu 20 Prozent deines Nettoeinkommens, kantonal liegt der Abzug je nach Kanton zwischen 10 und 20 Prozent. Spenden sind freiwillige Leistungen von Geld oder anderen Vermögenswerten ohne Gegenleistung. Darum sind Mitgliederbeiträge und Arbeitsleistungen („Zeitspenden“) keine Spenden. Parteispenden sind beim Bund auf 10’000 Franken pro Jahr begrenzt. Der Kanton Luzern aktualisiert regelmässig eine Liste gemeinnütziger Organisation auch in anderen Kantonen. Falls deine Organisation nicht dabei ist, kannst du es mit Abzug versuchen, vielleicht ist sie bisher nicht in der Liste erfasst.

Unser Tipp: Kleinspende

Viele Kanton akzeptieren ohne Beleg Kleinspenden von 100-200 Franken wie sie an der Haustüre, für Strassenmusiker oder beim Kirchenbesuch anfallen. Einige Kantone akzeptieren sogar ein paar hundert Franken, z.B. 500.- ohne Belege als «Diverse Spenden».

Du hast Kosten für Wertpapiere?

Grundsätzlich kannst du die Kosten für die Aufbewahrung des Vermögens steuerlich absetzen. Du kannst in den meisten Kantonen entscheiden, ob du die effektiven Kosten oder eine Pauschale abziehst. 

Zu den effektiven Kosten gehören insbesondere Depotkosten für deine Wertpapiere und Spesen für deine Kontokorrent-, Anlage- oder Sparkonten oder Kosten für einen Steuerausweis mit den Ertragsangaben deiner Wertpapiere. Dazu gehören auch Gebühren für ein Bankschliessfach oder einen Safe und Inkassospesen für die Einlösung von Coupons. Negativzinsen und Portokosten für die Zustellung der Auszüge gehören ebenfalls dazu.

Nicht abziehbar dagegen sind Kosten, die dazu dienen, das Vermögen zu vermehren. Darunter fallen Transaktionskosten und anfallende Courtagen, Stempelabgaben oder Gebühren, Provisionen oder EC-/Kreditkartengebühren. Ebenfalls nicht abziehen darfst du Kosten für Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung oder für das Ausfüllen der Steuererklärung.

Unser Tipp: Pauschalabzug für Vermögensverwaltungskosten

Für viele Steuerpflichtige ist der Pauschalabzug aufgrund der effektiven Depotgebühren der Bank interessant. Die kantonale Veranlagungspraxis lässt für die Verwaltung des privaten Wertschriftenvermögens durch Dritte einen pauschalen Steuerabzug von 2-3 Promille zu (z.B. ZH, AG, BL, BS, LU, SO, ZH 3‰, GR 2.5‰ und SG, TG 2‰). So soll dir der häufig schwierige Nachweis der tatsächlich angefallenen, abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten erspart werden. So bringen dir beispielsweise 0.3% Pauschale auf ein Wertschriftenvermögen von 100’000 Franken 300 Franken Abzug – ohne Nachweis. Die Pauschale beziehst du auf das Total des beweglichen Vermögens gemäss Wertschriftenverzeichnis; vom Total ziehst du zuvor geschäftliche Bankkonten, Darlehen und selbst verwaltete Wertschriften ab (z.B. Stammaktien deiner eigenen Aktiengesellschaft).

Du hast Verrechnungssteuer bezahlt?

Die Verrechnungssteuer (VSt) ist eine Steuervorauszahlung bei gewissen Ausschüttungen. Diese Vorauszahlung wird dir später bei deiner Steuererklärung als bereits gezahlte Steuer auf deine Steuerschuld angerechnet. Die Höhe der Verrechnungssteuer unterscheidet sich je nach Art der Ausschüttung:

  • 35 % auf Zins- oder Dividendenzahlungen
  • 15 % auf Leibrenten und Pensionen
  • 8 % auf Versicherungsleistungen in Kapitalform

Gewinne aus Lotterien, Wettbewerben und Internetcasinos bis zu 1 Million Franken sind ab 2019 nicht nur verrechnungssteuerfrei, sondern ganz von der Steuer befreit (angeben musst du sie aber trotzdem). Nur verrechnungssteuerfrei sind hingegen Zinserträge bis 200 Franken auf Konten, die eine jährliche Zinszahlung und einen jährlichen Abschluss haben (z.B. Sparkonti). Was musst du tun? Deklariere diese Ausschüttungen und die bereits bezahlte Verrechnungssteuer in deiner Steuererklärung. So rechnet die Steuerverwaltung die gezahlte Verrechnungssteuer auf deine Steuerschuld an.

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Disclaimer

Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für Korrektheit und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären werden. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Last update: 11.02.2024 18:37

Autor

Articles

Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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