Finanzlexikon

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug ist der Teil deines AHV-pflichtigen Einkommens, auf den du in der beruflichen Vorsorge keinen Beitrag bezahlst. Er beträgt ⅞ der maximalen einfachen AHV-Jahresrente, also 25’725 Franken (Stand 2024). Den Koordinationsabzug nutzt die Pensionskasse, um den bei ihr versicherten Lohn im Obligatorium zu berechnen.