Überobligatorium – das sind Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung, die über die gesetzlichen Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge hinausgehen. Während das Obligatorium also den BVG-Pflichtleistungsumfang umfasst, sind die überobligatorischen Leistungen ein Extra.
Doch bevor du jetzt anfängst zu feiern: das macht die Pensionskasse nicht einfach so. Wenn sie überobligatorische Leistungen anbietet, erhebt sie dafür auch Beiträge. Und zwar fallen für das Überobligatorium Beiträge auf denjenigen Teil deines Einkommens an, der über die BVG-Obergrenze hinausgeht. Derzeit (Stand 2020) liegt diese Obergrenze bei 85 320 Franken pro Jahr. Mit welchem Umwandlungssatz sie dein überobligatorisches Vorsorgevermögen in eine Rente umrechnet und wie sie dies verzinst – das darf sie selbst frei entscheiden.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dich beim Bundesamt für Sozialversicherungen informieren oder den Beitrag zur “Vorsorgesprache” lesen.
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Last update: 26.11.2021 22:05