Last update: 26.11.2021 22:02
Der Umwandlungssatz (auch UWS) ist ein Prozentsatz, mit dem du aus dem Altersguthaben deine jährliche lebenslange Rente berechnen kannst. Genauer gesagt handelt es sich um einen Mindestumwandlungssatz. Dieser schreibt vor, wie das Altersguthaben bei Rentenbeginn in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Obligatorium) in eine Rente umgerechnet wird.
Derzeit (Stand 2020) beträgt dieser für Frauen und Männer einheitlich 6.8 Prozent. Der Satz soll schon seit Jahren im Rahmen geplanter Reformen gesenkt werden, was deutliche Konsequenzen für dich haben wird. Schauen wir uns dies an einem Beispiel an. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent bekommst du pro 100’000 Franken Altersguthaben pro Jahr lebenslang eine Rente von 6’800 Franken (=100’000 * 0.068).
Im Überobligatorium schreibt das Gesetz für die Berufliche Vorsorge in Art. 14 Abs. 2 keinen Umwandlungssatz vor. Deshalb liegt dieser in aller Regel deutlich tiefer als im obligatorischen Vorsorgevermögen. Viele Pensionskassen weisen nur einen Zins und einen Satz aus. Man spricht dann von einem umhüllenden Umwandlungssatz. Aber keine Sorge, auch dann bekommst du auf dem obligatorischen Anteil deines Vermögens den gesetzlichen Mindestzins und den Mindestumwandlungssatz.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du dich beim Bundesamt für Sozialversicherungen informieren oder den Beitrag zur “Vorsorgesprache” lesen.
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