Last update: 26.11.2021 22:48
Jede Vorsorgeeinrichtung muss stets in der Lage sein, die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen. Ob ihr das gelingt, sagt eine einfache Kennzahl: der Deckungsgrad. Er zeigt das Verhältnis zwischen dem Vermögen und den Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Eine Unterdeckung bedeutet, dass der Deckungsgrad kleiner 1 ist. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Pensionskasse nicht für alle heutigen und künftigen Verpflichtungen reicht.
Eine Unterdeckung besteht, wenn am Stichtag das verfügbare Vorsorgevermögen kleiner ist als das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital. Oder einfacher gesagt: der Deckungsgrad kleiner 100% ist. Oder noch einfacher: die Kasse hat aktuell nicht genug Vermögen, um neben den laufenden auch alle künftigen Versicherungszusagen vollständig zu zahlen. Eine vorübergehende Unterdeckung ist zulässig, wenn deine Kasse ihre laufenden Verpflichtungen erfüllt. Um eine andauernde Unterdeckung zu beheben, muss die Kasse nach BVG Sanierungsmassnahmen vornehmen. Das sind zeitlich befristete Massnahmen, um die Unterdeckung innerhalb von fünf bis sieben Jahren zu beheben.
Solche Massnahmen werden in der Regel dann eingeleitet, wenn der Deckungsgrad unter 90 Prozent sinkt. Dazu gibt es eine Reihe möglicher Massnahmen. Es ist zum Beispiel möglich
- die Anlagestrategie anzupassen,
- die Finanzierung anzupassen,
- künftige Leistungen zu reduzieren,
- den Umwandlungssatz zu senken,
- den Zins auf Altersguthaben zu senken,
- oder den Arbeitgeber zu Sondereinlagen bewegen.
Auch dürfen schliesslich Sanierungsbeiträge von den Versicherten erhoben werden, wenn andere Massnahmen nicht zum Ziel führen. Erst wenn Sanierungsbeiträge von den Versicherten erhoben werden, spürst du die Unterdeckung deiner Kasse mit höheren Abzügen bei deinem monatlichen Lohn.
Mehr dazu findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen.