Vorbezug für Wohneigentum (WEF) heisst, dass du dein Vorsorgevermögen vor der Pensionierung nutzt, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren. Dazu kannst du Mittel ganz oder teilweise auszahlen lassen oder verpfänden.
“Alles geht”: du darfst Mittel aus allen Quellen nutzen. Egal ob sie aus der obligatorischen, der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, aus Freizügigkeitspolicen oder Freizügigkeitskonti oder der Säule 3a kommen. Ein Vorbezug für Wohneigentum (WEF) ist also “Kohle hole” aus der Pensionskasse oder Säule 3a vor dem Rentenalter in definierten Fällen.
Der Zweck vom Vorbezug für Wohneigentum (WEF) ist gesetzlich auch ziemlich breit gefasst: du darfst dein Vorsorgevermögen nutzen, um Wohneigentum zu kaufen oder zu erstellen, auszubauen, umzubauen und bestehende Hypotheken zu tilgen. Oder du kannst Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen kaufen. Nur selbstgenutzt am Hauptwohnsitz muss das Wohneigentum sein, es darf nicht die schicke Ferienwohnung in den Bergen sein oder ein Zweitwohnsitz.
Der WEF-Vorbezug in der Säule 3a unterscheidet sich mehrfach vom WEF-Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge:
- in der Säule 3a gibt es keinen Mindestbetrag für einen Vorbezug (2. Säule: mindestens 20’000 Franken). Das ist ideal für dich, um ein “zu grosses” Säule 3a Konto auf den gewünschten Zielbetrag zu verkleinern
- keine Sperrfrist für Einzahlungen in die Säule 3a: bereits im Folgejahr nach einem WEF-Vorbezug kannst du in der Säule 3a wieder einzahlen und den Steuerabzug beanspruchen. In der 2. Säule musst du erst den Vorbezug zurückbezahlen, bevor du dich steuerwirksam einkaufen kannst
- keine Rückzahlpflicht für 3a WEF-Vorbezug: anders als bei einem WEF-Vorbezug aus der 2. Säule wird im Grundbuch weder eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen noch musst du bei einem Verkauf der Liegenschaft eine Rückzahlung des Vorbezugs machen.
- der 3a WEF-Vorbezug ist in der Höhe auch nicht beschränkt. Die 3a Gelder zählen als freie Eigenmittel, so dass du damit deine 20% Eigenmittelbedarf des Belehnungswerts bei einem Immobilienkauf vollständig damit bestreiten könntest. Anders beim WEF-Vorbezug aus der 2. Säule: hier musst du mindestens 10% des Belehnungswerts aus eigenen, freien Mitteln beibringen und kannst dann mit einem WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse um 10% auf die geforderten 20% aufstocken.
Wie viel Geld darfst du als Vorbezug für Wohneigentum (WEF) entnehmen? Das hängt von deinem Alter ab: bist du jünger oder älter als 50 Jahre?
Und der ausgerichtete Vorbezug kürzt selbstverständlich die Höhe deiner künftigen Vorsorgeleistungen. Wenn du Geld für Umbau- und Renovierungsarbeiten vorbeziehen benötigst und die Arbeiten selbst machst, ist das ein wenig mühsam. Denn erstens darfst du damit nur die Materialkosten bezahlen, nicht aber deine geleistete Arbeit. Zweitens zahlt deine Kasse oder Vorsorgestiftung Rechnungen nur direkt an die Materiallieferanten.
Unser Tipp: Darum ist es oft ratsam, keinen Vorbezug für Wohneigentum (WEF) zu machen, sondern dein Pensionskassen-Guthaben zu verpfänden. Denn dann sinkt der Vorsorgeschutz nicht. Nur wenn du deine Hypotheken nicht bedienen kannst und die Bank ihr Pfand verwerten will, ist auch dein Vorsorgeschutz in Höhe des verpfändeten Kapitals weg. Aber soweit soll es ja nicht kommen.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du noch mehr zur Umsetzung bei einer der grössten Pensionskassen anschauen oder den Beitrag zur “Vorsorgesprache” lesen.
Last update: 04.11.2023 22:59