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Vorsorge-Kennzahlen 2021: Was ändert sich bei AHV-Maximalrente, BVG, Säule 3a?

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Zwei Faktoren bestimmen deine Rentenhöhe im Alter. Erstens, was sich bei den Vorsorge-Kennzahlen 2021 (AHV und berufliche Vorsorge) ändert. Und zweitens was du in deiner eigenen Vorsorge in der dritten Säule 3a und 3b privat machst. Wie jedes Jahr ändert zum 1. Januar 2021 Einiges. Wir zeigen dir, welche Folgen die Änderungen bei den Vorsorge-Kennzahlen 2021 auf deine Rentenhöhe haben.

In der 1. Säule steigt die AHV-Maximalrente zum 1. Januar 2021

Mindestens alle zwei Jahre prüft der Bundesrat, ob die Rentenhöhe in der AHV/IV-Renten aufgrund der Preisentwicklung angepasst werden muss. Zuletzt wurde die Rentenhöhe auf den 1. Januar 2019 angepasst. Neu erhöht sich ab 1. Januar 2021 die minimale Altersrente auf 1’195 Franken (+10 CHF) pro Monat und auch die AHV-Maximalrente bei voller Beitragsdauer steigt auf 2’390 Franken. Das sind 20 Franken mehr pro Monat. Die sogenannte Plafonierung sorgt jedoch dafür, dass bei Ehepaaren die Summe der AHV-Einzelrenten begrenzt wird. Die Grenze liegt bei 150% des Höchstbetrages der beiden AHV-Einzelrenten. Entsprechend beträgt die maximale Ehegattenrente ab 1. Januar zusammen 3’585 Franken (=2’390 Franken * 1.5) . Die Anpassung bedeutet für dich, dass sich deine künftige AHV-Einzelrente bei voller Beitragsdauer um mindestens 10, höchstens 20 Franken pro Monat erhöht. Die AHV-Maximalrente ist die zentrale Grösse der Vorsorge-Kennzahlen 2021, von ihr werden weitere Grössen abgeleitet.  

Auf der Beitragsseite müssen Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO neu 10.6% (+0.05%) berappen und mindestens 503 Franken (+7 CHF) pro Jahr. Auch der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung bei der AHV steigt um 8 Franken auf neu 958 Franken. Mehr dazu findest du in diesem Merkblatt.

Weil das Vorhaben “Altersvorsorge 2020” im Jahr 2017 gescheitert ist, hat sich der Bundesrat für getrennte Reformen der ersten und zweiten Säule entschieden. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (Projekt “AHV 21”) sieht vereinfacht gesagt drei Massnahmen vor (vgl. Details). Erstens bringt die AHV21 ein einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer. Frauen “dürfen” also künftig länger bis zur Rente arbeiten. Zweitens kannst du den Zeitpunkt deiner Rente flexibler wählen. Und drittens wird das alles u.a. mit einer höheren Mehrwertsteuer von künftig 8.4% finanziert.

Das Sozialsystem wird um einem bezahlten Vaterschaftsurlaub ab 1. Januar 2021 erweitert

Bekommst du bald Nachwuchs? Ab 2021 haben alle Männer, Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub für Kinder, die ab dem 1. Januar 2021 geboren werden. Diesen Urlaub kannst du innerhalb von 6 Monaten nach Geburt des Kindes einzeln oder am Stück beziehen. Du bekommst dafür einen Lohnersatz von 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 196 Franken pro Tag. Bezahlt wird das ganze durch Beiträge zur Erwerbsersatzordnung (EO). Darum steigt dein Lohnabzug für den EO-Beitragssatz ab Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent. Für angestellte Väter trägt der Arbeitgeber die Hälfte dieser Kosten. Was heisst das für dich? Bei einem Lohn von 78’000 Franken pro Jahr als Angestellter finanzierst du den “Vaterschaftsurlaub für alle” mit rund 20 Franken pro Jahr.

Wer kriegt den Vaterschaftsurlaub? 

Papis bekommen nur bezahlten Papa-Urlaub, wenn sie ein paar Bedingungen erfüllen. Erstens müssen sie bei der Geburt erwerbstätig sein. Zweitens müssen sie vor der Geburt neun Monate bei der AHV versichert gewesen sein. Nur “versichert gewesen sein” reicht aber nicht – sie müssen drittens in dieser Zeit mindestens fünf Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, also selbst Beiträge eingezahlt haben.

In der 2. Säule bleibt der Mindestzins unverändert bei 1%

Bei den Vorsorge-Kennzahlen 2021 in der 2. Säule ändert sich beim Mindestzinssatz nichts. Der seit 2017 geltende BVG-Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt auch für das Jahr 2021 auf seinem historischen Tiefststand von 1%. Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Im überobligatorischen Bereich darf deine Pensionskasse selbst frei festlegen, wie hoch sie dein Vorsorgeguthaben verzinst. Die tiefe Verzinsung im Obligatorium bedeutet für dich, dass dein rentenbildendes Altersvermögen nur sehr langsam wächst. Falls du nur obligatorische Leistungen aus deiner Vorsorgeeinrichtung bekommst, ist eine private Vorsorge für dich umso wichtiger.  Wie dramatisch sich die tiefe Verzinsung auf deine Rentenhöhe auswirkt, kannst du hier nachlesen

Ab welchem Lohn muss ich 2021 Beiträge für die berufliche Vorsorge zahlen? 

Das regelt die Eintrittsschwelle, auch Mindestjahreslohn genannt. Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich die Eintritsschwelle um 180 Franken auf 21’510 Franken Einkommen pro Jahr. Das snd immer 6/8 der AHV-Maximalrente 2021. Wenn du also pro Jahr weniger als die Eintrittsschwelle verdienst, beispielsweise weil du in Teilzeit arbeitest oder zwei Stellen hast die jeweils mit Jahreslöhnen unter der Eintrittsschwelle bezahlt werden, kriegst du später keine Rente aus der beruflichen Vorsorge. 

Wie viel Einkommen ist in der beruflichen Vorsorge versichert?

Wie viel in Einkommen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichert ist legt einerseits der obere Grenzbetrag für deinen Jahreslohn fest. Andererseits spielen da der Koordinationsabzug bzw. der minimale Koordinationsabzug rein. Das sind weitere Vorsorge-Kennzahlen 2021.

Der obere Grenzbetrag erhöht sich zum 1. Januar 2021 auf 86’040 Franken (+720 CHF). Er ergibt sich immer aus der dreifachen maximalen AHV-Altersrente (=3*28’680). Damit gewisse Einkommensteile nicht in der AHV und der  beruflichen Vorsorge doppelt versichert werden, wird in der obligatorischen 2. Säule von deinem Jahreslohn der Koordinationsabzug von 25’095 Franken abgezogen (+ 210 Franken vs. Vorjahr). 

Der Koordinationsabzug beträgt immer ⅞ der maximalen AHV-Altersrente. Für Einkommen knapp oberhalb der Eintrittschwelle bis zu 28’800 Franken (= Koordinationsabzug + minimal versicherter Lohn) wird immer ein Mindestlohn im BVG versichert, der so genannte minimal versicherte bzw. koordinierte Lohn. Er beträgt ab dem 1. Januar 2021 3’585 Franken. Wenn du also Teilzeit arbeitest und knapp über der Eintrittsschwelle liegst, bekommst du mindestens 3’585 Franken im BVG versichert. Übrigens gelten die Grenzbeträge und der Koordinationsabzug unabhängig von deinem Beschäftigungspensum.

Was von meinem Einkommen ist in der AHV und was im BVG versichert?

In der AHV zahlst du auf deinen gesamten Jahreslohn Beiträge und bildest daraus Rentenansprüche. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge zahlst du nur auf einen Teil des Lohns (=oberer Grenzbetrag minus Koordinationsabzug) Beiträge und bildest daraus deinen BVG-Rentenanspruch. Du kannst dir das etwa so vorstellen: die ersten rund 25’000 Franken deines Lohns (=Koordinationsabzug) sind nur in der AHV versichert. Auf den darüber hinausgehenden Lohn zahlst du sowohl bei AHV als auch Pensionskasse Beiträge für deine spätere Rente. Für Löhne über dem oberen Grenzbetrag sparst du nur dann Beiträge in der beruflichen Vorsorge an, wenn deine Vorsorgeeinrichtung das auch anbietet. Die Anhebung des Koordinationsabzugs zum 1. Januar 2021 bedeutet für dich also, dass 210 Franken mehr von deinem Einkommen ins solidarische Umverteilungsmodell der AHV fliessen, und gleichzeitig 210 Franken weniger in die vom Grundsatz her individuelle 2. Säule. Ausserdem fallen 720 Franken mehr deines Einkommens ins BVG-Obligatorium, weil sich BVG-Obergrenze erhöht.

In der Säule 3a steigt der Maximalbetrag für 2021 auf 6’883 Franken

Aus der einfachen AHV-Rente leiten sich noch weitere Vorsorge-Kennzahlen 2021 wie der kleine und der grosse Maximalbetrag Säule 3a ab. Da sich zum 1. Januar 2021 die einfache AHV-Maximalrente und damit die AHV-Rentenhöhe steigt, erhöht sich auch der Säule 3a Maximalbetrag, den du zu 100% bei den Steuern abziehen darfst:

  • kleiner Maximalbetrag Säule 3a 2021 für Erwerbstätige mit Pensionskasse: 6’833 Franken (+57 Franken)
  • grosser Maximalbetrag Säule 3a 2021 für Selbständige oder Teilzeitbeschäftigte ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal 34’416 Franken (+288 Franken)

Falls du selbständig bist oder in Teilzeit arbeitet und keiner Pensionskasse angehörst, darfst du den grossen Maximalbetrag Säule 3a nutzen. So kannst du selbst deine Vorsorgelücke reduzieren, weil du aus der beruflichen Vorsorge keine Rente erhalten wirst.

Mache das Maximum aus diesen Möglichkeiten und vermeide häufige Fehler in der Säule 3a

Zusammenfassung

Mit der AHV-Maximalrente erhöht sich die zentrale Vorsorge-Kennzahl 201. Die maximale AHV-Rentenhöhe steigt um 20 Franken pro Monat, die plafonierte Ehegattenrente um 30 Franken. Neu gibt es den Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen für Kids, die ab 2021 geboren werden. In der 2. Säule ändern sich aufgrund der AHV-Rentenanpassung verschiedene Vorsorge-Kennzahlen 2021, weshalb du mehr von deinem Einkommen in der zweiten Säule versichert hast und mehr in der 1. Säule AHV umverteilt wird. In der Säule 3a steigt der maximale Steuerabzug um knapp 60 Franken auf 6’833 Franken.

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Last update: 19.12.2021 10:50

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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