Last update: 31.08.2024 14:45
Die Vorsorgekennzahlen 2023 zu AHV, beruflicher Vorsorge und Säule 3a legen fest wie hoch deine Rente aus 1. und 2. Säule ausfallen. Auf den 1. Januar 2023 gibt es Änderungen bei den Vorsorgekennzahlen 2023. Entdecke, wie sich diese auf deine spätere Rentenhöhe auswirken und wie viel mehr du bei der Säule 3a ab 2023 abziehen kannst.
Jedes Jahr gibt es auf den 1. Januar 2023 mehr oder weniger bedeutsame Änderungen bei den Sozialversicherungen. Diese stellt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in zahlreichen Dokumenten und Publikationen bereit. Wir haben sie für dich gesichtet und auf die wichtigsten Neuerungen reduziert.
In der 1. Säule steigt die maximale AHV-Rente 2023 um 720 Franken pro Jahr
Alle zwei Jahre prüft der Bundesrat, ob die AHV- und IV-Rentenhöhe wegen der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden muss. Dieses Mal gibt es eine satte Erhöhung der AHV-Maximalrente um 720 Franken pro Jahr, das sind 2.5 % mehr als im Vorjahr. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen. Im Vergleich zur letzten Erhöhung im Jahr 2021 von 240 Franken ist das viel und spiegelt die erhöhten Inflationsraten wider. Daher steigt die maximale AHV-Rente 2023 ab 1.1.2023 von 28’680 auf 29’400 Franken pro Jahr. Damit du diese kriegst, musst du 44 Jahre lang im Durchschnitt mindestens 88’200 Franken verdient haben und/oder Erziehungsgutschriften / Betreuungsgutschriften angerechnet bekommen haben, die dich über diesen Durchschnitt lüpfen.
Die minimale Altersrente 2023 ab 1. Januar 2023 erhöht sich auf 1’225 Franken pro Monat. Auch die AHV-Maximalrente 2023 bei voller Beitragsdauer steigt. Sie beträgt neu 2’450 Franken pro Monat. Die maximale AHV-Ehegattenrente ab 1. Januar 2023 beträgt wegen der Plafonierung zusammen 3’675 Franken (=2’450 Franken * 1.5).
Vielleicht kommt aber noch etwas mehr dazu. Denn es dürften neben dieser Anpassungen im Jahresverlauf noch weitere Erhöhungen hinzukommen. Im Parlament wurden mehren Motionen angenommen, die eine vollständige Teuerungsanpassung für die Leistungen von AHV, IV, Ergänzungsleistungen (EL) und Überbrückungsleistungen (ÜL) fordern. Diese dürften in der Frühjahrssession 2023 im Dringlichkeitsverfahren behandelt werden.
Die AHV21-Reform tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 09. Dezember 2022 beschlossen. Wir haben in zwei Fachbeiträgen geprüft, was das für deine Rente aus der AHV heisst und welche Veränderungen in der zweiten Säule dies bringt.
Das Solidaritätsprozent in der AHV fällt ab 1.1.2023 weg
Für alle mit Jahreseinkommen über 148’200 Franken gibt’s gute Neuigkeiten. Das „Solidaritätsprozent“ von 1 % an die Arbeitslosenversicherung auf Lohnbestandteile über 148’200 Franken fällt weg. Von Lohn gibt’s also weniger Abzug. Bis zu dieser Lohnobergrenze beträgt der Beitragssatz 2,2 %. Bei Arbeitnehmenden zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags (1,1 %). Grund für den Wegfall ist eine Gesetzesbestimmung. Der Solidaritätsbeitrag darf nur solange erhoben werden, bis das Eigenkapital des ALV-Ausgleichsfonds per Ende Jahr 2,5 Milliarden Franken übersteigt. Dies wird Ende 2022 erreicht.
Wie entwickeln sich die Beiträge der Selbstständigen und Nichterwerbstätigen zur AHV?
Der Mindestbeitrag steigt ab Anfang 2023 von 503 auf 514 Franken. Mehr dazu kannst du im Merkblatt mit den Änderungen zum 1. Januar 2023 lesen.
Neu: Adoptionsurlaub ab 1. Januar 2023
Ausserdem wird das Sozialsystem in der ersten Säule mit einem Adoptionsurlaub von zwei Wochen erweitert. Dieser ergänzt den bezahlten Mutterschaftsurlaub (2005, 14 Wochen) und den bezahlten Vaterschaftsurlaub (2021, 2 Wochen). Der Adoptionsurlaub muss spätestens 12 Monate ab Aufnahme des Kindes entweder tageweise (10 Tage) oder wochenweise (2 Wochen) bezogen werden. Das Tagegeld wird aus der Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlt und beträgt 80 Prozent des vor der Aufnahme des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Du erreichst das maximale Taggeld ab einem Monatseinkommen von 8’250 Franken. Welche Voraussetzungen gibt es für den Adoptionsurlaub ab 2023? Et voila, die Checkliste:
- das Kind ist zum Zeitpunkt der Adoption jünger als vier Jahre alt
- Kein Anspruch besteht wenn du das Kind der Ehefrau oder des Ehemannes adoptierst.
- die Adoptiveltern waren vor der Aufnahme des Kindes in den gemeinsamen Haushalt >9 Monate lang in der AHV versichert
- die Eltern haben >5 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt und sind zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes erwerbstätig
- Wenn nur ein Elternteil die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat nur dieser Elternteil Anspruch auf den Adoptionsurlaub, wenn beide Elternteile Anspruch haben, können sie frei wählen, wer von ihnen den Urlaub bezieht oder den Urlaub aufteilen, ihn aber nicht gleichzeitig beziehen.
Übergangsregelung für Witwerrenten
Bei der Witwerrente in der AHV gilt seit Oktober 2022 und bis auf Weiteres eine Übergangsregelung. Neue Witwer mit Kind werden nun Witwen mit Kind gleichgestellt. Grund für die Änderung ist die erfolgreiche Klage eines Schweizer Witwers vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser verurteilte die Schweiz wegen Diskriminierung von Witwern gegenüber Witwen. Diskriminierend sei, dass für Witwer die Rente mit Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet, während Witwen in der gleichen Situation eine Rente auf Lebenszeit erhalten. Um solche Diskriminierungen künftig zu vermeiden, muss das AHV-Gesetz angepasst werden.
Unser Tipp: Schau dir unseren passenden Artikel an
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In der 2. Säule bleibt der Mindestzins unverändert bei 1 %
Die maximale AHV-Rente 2023 von neu 2’450 Franken ist die zentrale Grösse der Vorsorgekennzahlen 2023. An sie sind weitere Grössen in der beruflichen Vorsorge über feste Formeln und Quotienten verbunden. Deshalb ändern sich auch die zu erwartenden BVG-Renten und BVG-Kennzahlen.
Der Mindestzinssatz für BVG-Guthaben bleibt unverändert bei 1 % – wie schon seit 2017. Darüber hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 informiert. Der Bundesrat muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen und wird die Prüfung im nächsten Jahr vornehmen. Vielleicht weisst du bereits, dass der Mindestzinssatz nur für Guthaben im Obligatorium gilt. Im Überobligatorium legt deine Vorsorgeeinrichtung selbst fest, wie hoch sie deine Altersguthaben verzinst.
1% Zins hat als Folge, dass dein Altersguthaben nur sehr, sehr langsam wächst. Deine Rente daraus wird also nicht hoch ausfallen. Eine private Vorsorge ist deshalb umso wichtiger, je mehr du auf Rente aus dem BVG-Obligatorium angewiesen bist. Den dramatischen Effekt von tiefer Verzinsung auf deine Rentenhöhe kannst du dir in einem anderen Artikel anschauen.
Wie viel Einkommen ist in der beruflichen Vorsorge versichert?
In der beruflichen Vorsorge wird obligatorisch nur der „versicherte Lohn“ versichert. Diesen nennt man auch koordinierten Lohn. Darauf zahlst du Beiträge, die rentenbildend wirken. Wie hoch der versicherte Lohn ausfällt, legen der obere Grenzbetrag, also der maximale BVG-Jahreslohn und der Koordinationsabzug 2023 fest.
Der obere Grenzbetrag steigt ab 1. Januar 2023 auf 88’200 Franken. Der Koordinationsabzug 2023 beträgt 25’725 Franken. Um die Höhe des versicherten Lohns zu bestimmen, zieht die Vorsorgeeinrichtung von deinem jährlichen Bruttolohn den Koordinationsabzug ab. Falls dein jährlicher Lohn zwischen 22’050 (BVG-Eintrittsschwelle 2023) und 29’400 Franken liegt (maximale AHV-Einzelrente), versichert dich die Pensionskasse mit dem BVG-Mindestlohn von 3’675 Franken.
Maximaler BVG-Jahreslohn | BVG-Koordinationsabzug 2023 | max. versicherter BVG-Lohn |
88’200 Franken | ./. 25’725 Franken | = 62’475 Franken |
Ab welchem Lohn muss ich 2022 Beiträge für die berufliche Vorsorge zahlen?
Das regelt die BVG-Eintrittsschwelle, auch Mindestjahreslohn genannt. Diese erhöht sich zum 1. Januar 2023 auf 22’050 Franken pro Jahr. Wenn du weniger verdienst, wirst du nicht in der beruflichen Vorsorge versichert. Dann bekommst du später keine Rente aus der zweiten Säule. Darum müssen Teilzeit:er oder Mehrfach-Jobb:er mit tiefen Arbeitspensen aufpassen, dass sie unbedingt mehr als die BVG-Eintrittsschwelle 2023 verdienen. Hoffen wir mal, dass dein Lohn im 2023 mindestens mit der Inflation wächst und du über die Eintrittsschwelle kommst!
Koordinationsabzug 2023 | BVG-Eintrittsschwelle 2023 | versicherter BVG-Mindestlohn 2023 |
25’725 Franken | ./. 22’050 Franken | = 3’675 Franken |
Was ist in der AHV und was im BVG versichert?
Auf dein gesamtes Einkommen musst du in der AHV Beiträge zahlen. In der AHV bestimmten Lohnhöhe und Anzahl Jahre wie hoch deine Rente ausfällt. Anders ist das in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Da bildet nur ein kleineres Teil deines Einkommens deine spätere Rente: dein Lohn bis zum oberen Grenzbetrag minus Koordinationsabzug. Du kannst dir das so vorstellen: für die ersten rund 25’725 Franken deines Lohns (=Koordinationsabzug 2023) bist du nur in der AHV versichert. Auf dem darüber hinausgehenden Lohn sparst du sowohl bei AHV als auch Pensionskasse für deine spätere Rente. Auf Einkommen, die über den oberen Grenzbetrag hinausgehen oder unter dem Koordinationsabzug liegen, sparst du in der beruflichen Vorsorge überobligatorisch gemäss Reglement deiner Pensionskasse.
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In der Säule 3a steigt der Maximalbetrag auf 7’056 Franken
Aus der AHV-Rente 2023 leiten sich noch weitere Vorsorgekennzahlen 2023 ab. Insbesondere der kleine und der grosse Höchstbetrag für die Säule 3a. Dieses Jahr gibt es eine recht grosse Erhöhung des Säule 3a-Abzugs. Die liegt daran, dass dieser an über einen Faktor an die maximale AHV-Einzelrente gekoppelt ist. Und wie wir gesehen haben, ist diese ziemlich stark gestiegen. Deshalb darfst du ab 2023 in der Säule 3a auch 173 Franken mehr abziehen als im Jahr 2022. Auch Selbstständige dürfen mehr einzahlen. Damit sie das Maximum von 20 % oder 35’280 Franken ausschöpfen können, müssen sie allerdings mindestens 176’400 Franken verdienen. Ich wünsche es dir!
- Der kleine Maximalbetrag Säule 3a 2023 für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt 7’056 Franken
- der grosse Maximalbetrag Säule 3a 2023 für Selbstständige oder Teilzeitbeschäftigte ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal 35’280 Franken
Den kleinen Säule 3a Betrag nutzt du, wenn du über deinen Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert bist. Den grossen Betrag darfst du ausschöpfen, wenn du keiner Pensionskasse angehörst, beispielsweise als Selbständig:e oder Teilzeit:er. Dieser soll verhindern, dass eine Vorsorgelücke auftritt, weil du aus der beruflichen Vorsorge keine Rente erhalten wirst.
Unser Tipp: Säule 3a Dauerauftrag anpassen
Es ist ratsam, den Säule 3a Beitrag jeweils direkt zum Jahresbeginn einzuzahlen. Alternativ kannst du den Beitrag monatlich einzahlen. Stelle deshalb gleich jetzt deinen Dauerauftrag auf den neuen maximalen Monatsbetrag von 588 Franken (=7’056 :12) um.
So geht’s: nutze deine Möglichkeiten maximal und vermeide häufige Fehler in der Säule 3a.
Zusammenfassung Vorsorgekennzahlen 2023
Auf 2023 ändern sich viele wichtige Kennzahlen. Grund dafür ist die erhöhte maximale AHV-Rente. In der 2. Säule bleibt der Mindestzins unverändert tief bei 1 %. Und in der Säule 3a erhöhte sich der maximale Steuerabzug erstmals auf über 7000 Franken. Angesichts dieser wenig attraktiven Aussichten solltest du dich unbedingt um deine private Vorsorge kümmern.
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Wegen bevorstehender BVG Revision im höherem Alter nach Stellenwechsel mit Unterbruch Freizügigkeit nicht mehr in die PK einbringen? Wäre sehr dankbar einmal über die Verlierer zu reden, resp. über die noch möglichen Lösungen bis zur Pensionierung in ca. 7 – 8 Jahren. Sollte die BVG Revision in Kraft treten, haben v.a. die älteren weniger in der PK da die Abzüge resp. Beiträge Arbeitgeber sinken. Wäre es nicht sinnvoll ab Alter 57 die FZ Gelder, getrennt nach Obligatorium und überobligatorium auf frankly/viac zu belassen und die neue PK nach Unterbruch beim Stellenwechsel ohne Einzahlung laufen zu lassen? Es besteht bei der neuen PK ein Kadervertrag, also wären die Leistungen eh schon besser. Wäre das eine Überlegung Wert? Finde durchaus, dass v.a. ältere Frauen zu wenig PK aufgrund der Jahrzehnte langen Lohndiskriminierung hatten… möchte da nicht auf Geschlechterdiskriminierung eingehen, finde man sollte selber Lösungen suchen und das beste daraus machen, was ich u.a. auch mit diesem Post versuche zu lösen…. Bin gespannt was für Feedback ich erhalte. Besten Dank
Wie genau ist der Aufwertungsfaktor zu berechnen in meinem, Fall 1.071%
Auch hab ich mühe mit dem Unterschied Voll und Maximalrente Ich hab zum Beispiel ab 1978 einbezahlt und werde 2023 pensioniert
Hallo Gloria,
Mit dem Aufwertungsfaktor werden Erwerbseinkommen aus früheren Jahren auf das aktuelle Lohnniveau angehoben. Er bestimmt sich aufgrund des ersten für die Rentenberechnung massgeblichen Eintrages in deinem „Individuellen Konto“ bei der AHV-Ausgleichskasse. Die Aufwertungsfaktoren werden vom Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) jährlich festgelegt. Den musst du also nicht berechnen. Die Tabelle mit den Faktoren findest du in diesem Dokument (S.15). Die Voll- und die Maximalrente erklären wir in unserem Glossar.
Liebe Grüsse, Thomas
Eingangs des Artikels über die AHV heisst es sinngemäss: die maximale AHV erhält, wer 44 Jahre durchschnittlich Fr. 88’200.00 Arbeitseinkommen ausweist. Das stimmt so nicht, kein gewerblich angestellter Handwerker oder Büro-MitarbeiterIn erfüllt diese Bedingung.
Hallo Hans-Jürgen,
danke für dein Feedback. Die Details zur AHV-Rentenberechnung findest du hier: https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d
Die Höhe der AHV-Rente richtet sich nach (1) den anrechenbaren Beitragsjahren (-> definieren die Renten-Skala), (2) den Erwerbseinkommen sowie (3)den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften (-> definieren die Rentenhöhe der jeweiligen Skala).
Eine *AHV-Vollrente* kriegst du, wenn du die volle Beitragsdauer eingezahlt hast (als Mann: 44 Jahre). AH-Vollrente und maximale AHV-Rente sind nicht identisch. Die *maximale* AHV-Vollrente bekommen Personen, deren bereinigtes Jahreseinkommen im Durchschnitt während aller Beitragsjahre mindestens 88’200 Franken betrug. Gewisse Einkommen der Jahre 1973-1982 können dabei mit dem Aufwertungsfaktor hochgerechnet werden, falls sie nach deinem 21. Lebensjahr angefallen sind.
Liebe Grüsse,
Thomas