
Die geplante Vorsorgesteuer bei Bezug von Säule 3a, Pensionskasse oder Freizügigkeitsleistungen im Entlastungspaket 2027 sorgt für Aufregung in der Schweiz. Mit dieser Steuererhöhung möchte der Bund Kapitalbezüge stärker besteuern. Doch was bedeutet das konkret für deine Altersvorsorge? Viele Sparer könnten vor einer erheblichen finanziellen Belastung stehen. Entdecke in unserem Artikel, welche Auswirkungen die geplante Steuererhöhung auf dich hat und was du darüber wissen musst.
Warum plant der Bund eine Vorsorgesteuer auf Kapitalbezüge?
Du fragst dich vielleicht, warum der Bund plötzlich an deinem Vorsorgekapital interessiert ist. Der Grund dafür liegt in der Annahme der 13. AHV-Rente Anfang 2024. Diese zusätzliche Rente führt zu Mehrkosten für den Bund, die gedeckt werden müssen. Um das drohende Defizit zu vermeiden, hat der Bundesrat eine Expertenkommission1 beauftragt, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Eine der vorgeschlagenen Massnahmen betrifft deine Altersvorsorge direkt: Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a soll gemäss Vorschlag der Expertenkommission abgeschafft werden. Der Bericht Maillard argumentiert: «Der Kapitalbezug soll beim Bund nicht mehr begünstigt werden im Vergleich zu den Rentenleistungen.» Doch dieser Vorschlag wurde begraben.
Wie sieht der Vorschlag zur Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug aus?
Der Bund plant nun eine Erhöhung der Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug. Dies hätte Auswirkungen auf die Kapitalauszahlungssteuer. Vom ursprünglichen Vorschlag der Expertenkommission «Kapitalbezüge gleich wie Renten besteuern» ist der Bund in seiner Vernehmlassungsvorlage2 glücklicherweise abgekommen: Vielmehr sollen Kapitalbezüge auch künftig – wie bisher – nachgelagert und gesondert vom übrigen Einkommen versteuert werden. Stattdessen ist neu eine Steuererhöhung auf Kapitalbezüge vorgesehen.
Unser Tipp: Steuerabzüge bei Einzahlung bleiben unverändert
Was weiterhin gilt: Die Steuerabzüge, die du bei einer Einzahlung in Säule 3a und Pensionskasse heute geltend machen kannst, stehen mit der geplanten Massnahme nicht zur Disposition. An diesen sowie an der Befreiung der Guthaben von der Vermögenssteuer soll in jedem Fall festgehalten werden.3
Wie hoch ist die neue Vorsorgesteuer bei Kapitalbezug?
Die geplante Steueränderung betrifft nur die Direkte Bundessteuer. Die Steuern auf Stufe der Kantone und Gemeinden sind davon nicht betroffen. Es ist denkbar, dass die Kantone ihre entsprechenden Steuern ebenfalls anpassen werden; sie können diesbezüglich autonom entscheiden. Pläne sind dazu bisher nicht bekannt.

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Disclaimer
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Last update: 30.06.2025 22:42