
Die geplante Vorsorgesteuer bei Bezug von Säule 3a, Pensionskasse oder Freizügigkeitsleistungen im Entlastungspaket 2027 sorgt für Aufregung in der Schweiz. Mit dieser Steuererhöhung möchte der Bund Kapitalbezüge stärker besteuern. Doch was bedeutet das konkret für deine Altersvorsorge? Viele Sparer könnten vor einer erheblichen finanziellen Belastung stehen. Entdecke in unserem Artikel, welche Auswirkungen die geplante Steuererhöhung auf dich hat und was du darüber wissen musst.
Warum plant der Bund eine Vorsorgesteuer auf Kapitalbezüge?
Du fragst dich vielleicht, warum der Bund plötzlich an deinem Vorsorgekapital interessiert ist. Der Grund dafür liegt in der Annahme der 13. AHV-Rente Anfang 2024. Diese zusätzliche Rente führt zu Mehrkosten für den Bund, die gedeckt werden müssen. Um das drohende Defizit zu vermeiden, hat der Bundesrat eine Expertenkommission1 beauftragt, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Eine der vorgeschlagenen Massnahmen betrifft deine Altersvorsorge direkt: Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a soll gemäss Vorschlag der Expertenkommission abgeschafft werden. Der Bericht Maillard argumentiert: «Der Kapitalbezug soll beim Bund nicht mehr begünstigt werden im Vergleich zu den Rentenleistungen.» Doch dieser Vorschlag wurde begraben.
Wie sieht der Vorschlag zur Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug aus?
Der Bund plant nun eine Erhöhung der Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug. Dies hätte Auswirkungen auf die Kapitalauszahlungssteuer. Vom ursprünglichen Vorschlag der Expertenkommission «Kapitalbezüge gleich wie Renten besteuern» ist der Bund in seiner Vernehmlassungsvorlage2 glücklicherweise abgekommen: Vielmehr sollen Kapitalbezüge auch künftig – wie bisher – nachgelagert und gesondert vom übrigen Einkommen versteuert werden. Stattdessen ist neu eine Steuererhöhung auf Kapitalbezüge vorgesehen.
Unser Tipp: Steuerabzüge bei Einzahlung bleiben unverändert
Was weiterhin gilt: Die Steuerabzüge, die du bei einer Einzahlung in Säule 3a und Pensionskasse heute geltend machen kannst, stehen mit der geplanten Massnahme nicht zur Disposition. An diesen sowie an der Befreiung der Guthaben von der Vermögenssteuer soll in jedem Fall festgehalten werden.3
Wie hoch ist die neue Vorsorgesteuer bei Kapitalbezug?
Die geplante Steueränderung betrifft nur die Direkte Bundessteuer. Die Steuern auf Stufe der Kantone und Gemeinden sind davon nicht betroffen. Es ist denkbar, dass die Kantone ihre entsprechenden Steuern ebenfalls anpassen werden; sie können diesbezüglich autonom entscheiden. Pläne sind dazu bisher nicht bekannt. Mit unserem Rechner kannst du ermitteln, wie hoch die Steuer künftig ausfällt.
Welche Kapitalbezüge sind von der Vorsorgesteuer betroffen?
Viel mehr, als du zunächst denkst. Art. 38 und Art. 22 DBG4 regeln die Steuer auf Kapitalleistungen aus der 2. Säule, der Säule 3a sowie aus Leibrentenversicherungen. Der Artikel greift auch für Zahlungen, die wegen Todesfalls, bei bleibenden körperlichen oder gesundheitlichen Nachteilen geleistet oder für Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, die durch Arbeitgeber gezahlt werden.
Vereinfacht gesagt: jedes Mal, wenn du Geld aus Pensionskasse, Freizügigkeitseinrichtung, Säule 3a oder von einer privat abgeschlossenen Versicherung mit Vorsorgecharakter als Kapital beziehst, betrifft dich die höhere Vorsorgesteuer. Da ist es also ganz egal, ob du das Geld wegen Pensionierung, Invalidität, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, zur Wohneigentumsförderung oder wegen Wegzug ins Ausland beziehst.
Welche Auswirkungen hätte die Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug?
Die geplante Vorsorgesteuer wird deine Finanzplanung für den Ruhestand stark beeinflussen. Für manche Sparer könnte sich die Steuerbelastung sogar vervierfachen. Ein Beispiel: Max aus Bern plant, 300’000 Franken aus der Pensionskasse und 100’000 Franken aus der Säule 3a zu beziehen. Bisher wurde dieses Kapital günstiger besteuert. Mit der neuen Regel würde Max rund 2’3’00 Franken mehr Steuern zahlen müssen. Das sind 44 % mehr als nach heutiger Regelung.
Diese Änderung könnte viele Sparer dazu bringen, ihre Strategie zu überdenken. Sie könnten sich für eine Rente entscheiden. Das würde aber ihre Flexibilität einschränken.

Kann ich mit einem Wegzug ins Ausland die höhere Vorsorgesteuer umgehen?
Nein. Wenn du dauerhaft die Schweiz verlässt, kannst du dein Kapital ganz oder teilweise beziehen, das ist richtig. In diesem Fall wird dann auf dein Kapital eine Quellensteuer erhoben; sie ist das Gegenstück zur Kapitalauszahlungssteuer für Schweizer, die ihr Kapital im Inland beziehen. Wie die Quellensteuer bei Wegzug funktioniert, haben wir in diesem Fachbeitrag beschrieben.
Aber mit einem Wegzug ins Ausland kannst du die geplante höhere Vorsorgesteuer nicht umgehen. Denn auch der Quellensteuersatz für die Bundessteuer wird unter Rückgriff auf Art. 38 DBG berechnet. Kommt die Gesetzesänderung für die höhere Steuer im Inland durch, erhöht sich damit auch die Quellensteuer für Auswanderer. Sorry, bad luck. 👎
Kann ich mit einem Bezug für Wohneigentumsförderung die höhere Vorsorgesteuer umgehen?
Ja. Wohneigentumsförderung ist ein zulässiger Bezugsgrund für Kapital aus Säule 3a, Pensionskasse oder Freizügigkeit. Wenn du das Kapital vor Inkrafttreten der neuen Regelung beziehst, kommst du um die höheren Steuern für den Bezug herum.
Aber: du verbaust dir damit die Möglichkeit eines späteren steuerwirksamen Einkaufs in die Pensionskasse. Der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz im Jahr des Einkaufs und Steuertarif beim Kapitalbezug dürfte für die meisten dennoch ausreichend grosse sein, sodass ein Bezug aus der Pensionskasse zur Tilgung einer Hypothek vor der Rente gut überlegt sein will.
Anders sieht dies bei Kapitalbezügen aus der Säule 3a aus. Ein Bezug hindert dich nicht daran, im selben Jahr oder späteren Jahren erneut den Maximalbetrag einzuzahlen und den Steuerabzug zu beanspruchen.
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Welche Nachteile hat die geplante Vorsorgesteuer? – Kontra-Argumente
- Alle zahlen mehr: Ein zentrales Argument gegen die Steuererhöhung ist die erhebliche steuerliche Mehrbelastung für alle, die Kapital beziehen. Es betrifft alle. Egal, wofür du Geld beziehst. Und anders als viele meinen, nicht nur die «Reichen». Die Steuerbelastung kann sich für einige Sparer sogar vervierfachen. Grund dafür ist, dass Sparer bei der Auszahlung ihres Alterskapitals in eine höhere Progressionsstufe rutschen, was eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet.
- Unfaire Regeländerung: Die geplante Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezüge wird als unfair empfunden, da Altersvorsorge ein Langzeitprojekt ist und viele Menschen jahrelang unter bestimmten Annahmen gespart haben. Eine plötzliche Steuererhöhung ohne Übergangsfristen wird als Änderung der Spielregeln mitten im Spiel aufgefasst, was als höchst unfair betrachtet wird.
- Vertrauensverlust in das Vorsorgesystem: Die geplante Steuererhöhung untergräbt das Vertrauen in das Vorsorgesystem. Viele haben unter der Annahme gespart, dass steuerliche Vorteile ihnen dabei helfen, im Alter finanziell unabhängig zu bleiben. Viele haben im Glauben auf die steuerlichen Vorteile in die Säule 3a und Pensionskasse eingezahlt, um fürs Alter zu sparen. Diese fühlen sich nun hintergangen.
- Negative Auswirkungen auf die private Vorsorge: Die geplante Änderung könnte die private Vorsorge massiv beeinträchtigen. Am Beispiel von Lisa, einer selbstständigen Unternehmerin aus Luzern, wird deutlich, wie langjährige Investitionen in die Säule 3a durch höhere Steuern bei der Auszahlung bestraft würden. Sie hat ihre Altersvorsorge in der grossen Säule 3a aufgebaut. Dies könnte viele dazu bringen, ihre Altersvorsorgestrategie zu überdenken und möglicherweise weniger zu sparen.

Welche Vorteile bringt die Änderung bei der Vorsorgesteuer? – Pro-Argumente
- Vom Einkommen getrennte Besteuerung: Der Vorschlag des Bundesrats weicht von der Expertenkommission ab, die vorschlug, Bezüge dem Einkommen des jeweiligen Jahres hinzuzurechnen. Der Vorschlag des Bundesrats sieht vielmehr vor, dass Kapitalbezüge wie bisher getrennt vom übrigen Einkommen mit einem separaten Tarif besteuert werden. Sie haben so auch künftig keinen Progressionseffekt auf das übrige Einkommen.
- Abzugsfähigkeit von Einzahlungen und Einkäufen bleibt: Auch künftig kannst du Einzahlungen und Nachzahlungen in die Säule 3a, sowie Einkäufe in die Pensionskasse vom Einkommen abziehen. Erst nachgelagert erfolgt eine Besteuerung beim Bezug, und während der Laufzeit bis zum Bezug bleiben die Erträge und Vermögen im Vorsorgevermögen steuerfrei.
- Wegfall der Heiratstrafe bei der Besteuerung von Bezügen: Die geplante Vorsorgesteuer sieht keine Zusammenrechnung der Bezüge eines Jahres von Ehepaaren oder eingetragenen Partnern mehr vor. Dies erleichtert die Planung der Bezüge bei der Pensionierung.
Welche politischen Reaktionen gibt es auf die geplante Vorsorgesteuer?
Die geplante Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezüge hat eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Die FDP lehnt die Steuererhöhung stark ab. Sie fordert stattdessen eine Ausgabenbremse zur Lösung des strukturellen Defizits und argumentiert: «Wir haben ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem.» Doch die FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter schlug die Steuererhöhung vor, um das Defizit zu senken. Kritiker meinen, dies würde vor allem den Mittelstand treffen. Hätte man diesen schützen wollen, wäre ein Freibetrag eine passende Lösung. Aber dann würde das Steueraufkommen aus der geplanten Massnahme in sich zusammenfallen.
Auch das Volk ist besorgt. Viele fühlen sich überrumpelt und fürchten um ihre Altersvorsorge, dies zeigen über tausend Kommentare in einer populären Tageszeitung. Ein Kommentar fasst zusammen: «Wer für Steuervorteile eingezahlt hat, fühlt sich betrogen.» Einige fordern daher ein Referendum. Das Volk soll selbst abstimmen können. Die Diskussion zeigt, wie wichtig das Thema Altersvorsorge für die Schweizer:innen ist.
Du kannst dich wie bereits über 42’000 Stimmberechtigte ebenfalls einer Petition gegen die Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug anschliessen.

Wann ist mit einer Einführung der Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug zu rechnen? Wie sieht der Zeitplan der Vorsorgesteuer aus?
Die geplante Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezüge könnte schneller Realität werden, als du denkst. Nachfolgend siehst du den aus Sicht des Bundesrats angestrebten Zeitplan:
Der Bundesrat stimmt dem Entlastungspaket 2027 zu, das die Regelung für die Kapitalbezüge enthält
Der Bundesrat kommuniziert, wie die Regelungen für Kapitalbezüge ausgestaltet werden soll und startet Vernehmlassung.
Ende des Vernehmlassungsverfahrens
Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat zuhanden des Parlaments
Beginn der parlamentarischen Beratungen in der Wintersession 2025
früheste Einführung der neuen Regelung
Du siehst, dass die Änderungen frühestens Anfang 2027 in Kraft treten können. Ausserdem unterliegt das Entlastungspaket dem fakultativen Referendum. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Einführung im Fall einer Volksabstimmung auf 2028 oder später verschiebt.
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Zusammenfassung: Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug im Entlastungspaket 2027
Die geplante Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezüge könnte das Schweizer Vorsorgesystem stark ändern. Der Bund will die Steuer auf Kapitalbezüge progressiv ausgestalten und damit die Einnahmen deutlich erhöhen.
Politisch gibt es Widerstand gegen die Steuererhöhung. Viele Schweizer:innen fühlen sich überrumpelt und sorgen sich um ihre Altersvorsorge. Es bleibt offen, wie sich die Diskussion entwickelt und ob die Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug tatsächlich kommt. Die nächsten Monate sind entscheidend. Sie zeigen, ob du weiter auf einen verlässlichen Staat bei deiner Altersvorsorge zählen kannst.

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Last update: 13.04.2025 09:46