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Wann kann ich in Pension gehen in der Schweiz?

Wann kann ich in Pension gehen
Lesedauer 7 Minuten

Wann kann ich in Pension gehen? Die Antwort darauf hat sich in der Schweiz zuletzt deutlich geändert. Denn die Annahme der AHV21-Reform durch die Schweizer Bevölkerung bringt grosse Veränderungen. Betroffen vom veränderten Start in die Pension sind nicht nur Frauen. Sondern auch alle, die In Frühpension gehen oder über 65 hinaus weiterarbeiten wollen. Wir haben die Änderungen durchleuchtet. Welche Chancen bringt die Veränderung?

Wir schauen uns in diesem Beitrag zunächst an, wann du nach geltendem Recht als Mann oder Frau in Pension gehen kannst. Ferner zeigen wir dir, welche Regeln für eine Frühpensionierung in der AHV und Pensionskasse gelten. Und was es bedeutet, wenn du deine Rente später als mit 64 bzw. 65 Jahren beziehst. Anschliessend schauen wir, welche Chancen sich für dich mit der AHV21-Reform ergeben. Und das sind einige.

Wann kann ich in Pension gehen? Bis Ende 2023 gilt Rentenalter 65 für Männer und 64 für Frauen

Bisher gilt in der Schweiz ein unterschiedliches Rentenalter für Männer und Frauen. Das «ordentliche Rentenalter» liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Mit dem ordentlichen Rentenalter entsteht dein Anspruch auf eine Altersrente aus der AHV und -falls vorhanden- der beruflichen Vorsorge.

Unser Tipp: Die Altersrente kommt nicht von allein – rechtzeitig anmelden

Sowohl bei der AHV als auch bei deiner Pensionskasse musst du deinen Rentenanspruch schriftlich anmelden. Dass du deine Rente beziehen willst, teilst du deiner zuständigen AHV-Ausgleichskasse und deiner Pensionskasse mit. Mindestens 3 Monate vorher solltest du deinen Rentenanspruch anmelden.

Hast du eine private Vorsorge in der Säule 3a und willst diese beziehen? Dann musst du auch da deinem Anbieter Bescheid sagen, dass du dein Geld beziehen willst.

Vorzeitige Pensionierung oder Rentenaufschub sind bis Ende 2023 relativ unflexibel

Du kannst dich auch frühpensionieren lassen oder die Pension aufschieben und weiter arbeiten. Und zwar kannst du bei der AHV entweder 1 oder 2 ganze Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter in Pension gehen: Männer also mit 64 oder 63 Jahren, Frauen mit 63 oder 62 Jahren. Solch ein Vorbezug kürzt deine Rente pro vorbezogenes Jahr um 6.8 Prozent – ein Leben lang. Auch hier solltest du dies 3-4 Monate vor dem gewünschten Pensionsalter erledigen. Denn wenn du zu spät bist, bekommst du die Rente erst ab dem darauffolgenden Geburtstag.

Eigentlich sieht das BVG gar nicht vor, dass du früher in Rente gehst. Allerdings erlauben heute viele Pensionskassen eine Frühpensionierung ab Alter 58 für Männer und Frauen.

Unser Tipp: Frühpensionierung mit Pensionskasse klären

Falls eine Frühpensionierung für dich in Frage kommt, wende dich am besten 12 Monate vor deinem 58. Geburtstag an deine Pensionskasse. Sie kann dir mitteilen, ob eine Frühpensionierung möglich ist und zu welchen Bedingungen. Beachte, dass du auch dann noch bis zum Zeitpunkt deiner AHV-Rente AHV-Beiträge zahlen musst, selbst wenn du nicht mehr erwerbstätig bist.

Eine Säule 3a kannst du übrigens bis zu 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. Also mit 60 Jahren für Männer und ab 59 Jahren für Frauen. Beachte, dass du jedes Konto / Guthaben nur vollständig (nicht in Teilbeträgen) beziehen kannst. Falls du dein Säule 3a Konto vorbeziehen möchtest, wende dich am besten einige Monate vorher an deinen Anbieter.

Ein Aufschub der AHV-Rente ist bisher nicht attraktiv

Kann ich in Pension gehen und weiter arbeiten? Vielleicht hast du Spass an deinem Job, möchtest deine Vorsorgeleistungen gestaffelt beziehen oder du brauchst schlicht das Arbeitseinkommen? In der Schweiz ist es möglich, auch über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Dann kannst du deine AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre aufschieben. Das heisst also: du kannst sie als Mann bis zum vollendeten 70. Lebensjahr und als Frau bis zum vollendeten 69. Lebensjahr aufschieben. Dafür bekommst du einen Renten-Zuschlag, dessen Höhe (+5,2 % bis 31,5 %) von der Dauer des Aufschubs abhängt. Mindestens ein Jahr musst du die AHV-Rente aber schon aufschieben, weniger geht nicht. Anschliessend kannst du die AHV-Rente auf einen beliebigen Monat hin auszahlen lassen. Heute ist es jedoch so, dass du auf Einkommen, die den sog. «AHV-Rentnerfreibetrag» übersteigen trotzdem weiter AHV-Beiträge einzahlen musst. Und das, obwohl sie deine Rente nicht erhöhen. Hallo?

Doch künftig wird mit der AHV21-Reform Einiges anders.

Wann kann ich in Pension gehen? Ab 1. Januar 2024 gehen Männer und Frauen einheitlich mit 65 in Pension

Am 25. September 2022 wurde die AHV21-Reform von der Schweizer Bevölkerung angenommen, die nun voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit der AHV-Reform wird der Renteneintritt viel flexibler. Wann kann ich in der Schweiz in Rente gehen? – Dies kannst du künftig viel freier entscheiden.

Trotzdem braucht es einen Bezugspunkt, wann du die Vollrente (ohne Kürzung für Vorbezug oder Zuschlag für Aufschub) beziehen kannst: das sogenannte «Referenzalter». Es liegt ab 2028 für Männer und Frauen einheitlich bei 65 Jahren. Für Männer ändert sich bis dahin nichts, denn für sie liegt das ordentliche Rentenalter ja schon heute bei 65 Jahren. Für Frauen erhöht sich das Referenzalter schrittweise auf 65. Das gilt übrigens nicht nur in der AHV, sondern auch bei deiner Pensionskasse.

Das harmonisierte Referenzalter löst das bisherige Rentenalter von 65 / 64 Jahren ab. Sobald du also das Referenzalter erreichst, hast du Anspruch auf eine Vollrente. Unverändert wird die Altersrente jeweils ab dem Folgemonat ausgezahlt, der auf deinen Geburtstag folgt, mit dem du das Referenzalter erreichst. Schauen wir uns das an Beispielen an.

Für die Frauen-Jahrgänge ab 1961 verschiebt sich der Rentenbeginn

Karin ist im Dezember 1960 geboren. Sie wird im Dezember 2024 64 Jahre alt, hat also ab dem 1. Januar 2025 Anspruch auf Altersrente. Für sie und ihren Jahrgang 1960 verändert sich gegenüber heute nichts.

Anders sieht dies für Elisabeth aus. Sie ist im Juni 1961 geboren und wird im Juni 2025 64 Jahre alt. Als Übergangsgeneration ist Elisabeth von der Anhebung des Referenzalters betroffen. Ihr Anspruch auf Altersrente entsteht nicht zum 1. Juli, sondern erst 3 Monate später: zum 1. Oktober 2025.

Anna hat im März 1963 Geburtstag. Sie feiert also im März 2027 ihren 64. Geburtstag. Auch Anna ist als Übergangsgeneration von der Anhebung des Rentenalters betroffen. Ihr Anspruch auf Altersrente entsteht nicht zum 1. April, sondern aufgrund ihres Jahrgangs 1963 erst 9 Monate später: zum 1. Januar 2028.

JahrJahrgangReferenzalter
2024196064 Jahre
2025196164 Jahre und 3 Monate
2026196264 Jahre und 6 Monate
2027196364 Jahre und 9 Monate
2028196465 Jahre
Referenzalter für Frauen nach Jahrgang, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

So weit so klar? Ich denke, dass du als Frau mit diesen drei Beispielen und der Tabelle die Antwort auf die Frage verstehst „wann kann ich in Pension gehen?“.

Unser Tipp: Rentenalter berechnen – so geht’s!

Du bist Jahrgang 64 oder jünger? Dann kannst du als Frau dein Rentenalter ganz einfach ausrechnen: Jahrgang plus 65 ergibt das Jahr, in dem du Anspruch auf eine Vollrente hast. Für Männer funktioniert das für alle Jahrgänge genauso.

Der Start in die Pension wird flexibler – neu sind Vorbezüge monatsweise möglich

Mit der AHV21-Reform wird der Renteneintritt viel variabler. Neu kannst du deine AHV-Rente flexibel ab Alter 63 bis 70 Jahre abrufen. Neu ist auch ein Rentenvorbezug und -aufschub in einem beliebigen Monat möglich. Und du kannst neu auch nur eine Teilrente von mindestens 20 bis 80 Prozent beziehen und den Rest deiner AHV-Rente aufzuschieben. Ab frühestens 2027 soll so ein schrittweiser Übergang in die Rente erleichtert werden. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen Sätze (im Jahr 2022: 6,8 % für ein Jahr Vorbezug und 13,6 % für zwei Jahre Vorbezug. Diese neue Möglichkeiten erlauben dir beispielsweise weniger zu arbeiten und das fehlende Einkommen durch einen Teilbezug der AHV-Rente auszugleichen.

Bei einer Pensionierung vor dem Referenzalter wird ein Abschlag auf die AHV-Rente angewendet, bei einer Pensionierung nach dem Referenzalter ein Aufschlag. Welche Sätze genau gelten werden, legt der Bundesrat kurz vor deren Einführung fest. Klar ist bereits, dass die Kürzungen bei Vorbezug und Zuschläge bei Aufschub an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst und entsprechend gesenkt werden. Ferner sollen die Kürzungen für tiefere durchschnittliche Jahreseinkommen (solcher unter 57’360 Franken) geringer ausfallen. Der AHV-Verordnungsentwurf sieht folgende Zuschläge für einen Rentenaufschub vor:

Aufschubdauer
in Jahren
und 0–2 Monatenund 3–5 Monatenund 6–8 Monatenund 9–11 Monaten
15.26.68.09.4
210.812.3.13.915.5
317.118.820.522.2
424.025.827.729.6
531.5
Erhöhungssätze in Prozent der Altersrente, Quelle: AHV-Verordnungsentwurf Dezember 2022

Bestimmte Frauenjahrgänge bekommen für höheres Referenzalter einen Ausgleich

Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) gelten zwei Ausgleichsmassnahmen. Sie können entweder ihre Rente bereits ab 62 vorbeziehen. Für sie fällt dann die Rentenkürzung bei Vorbezug tiefer aus; damit soll das erhöhte Referenzalter ausgeglichen werden. Sie können sich also mit weniger Renteneinbusse frühpensionieren lassen. Ferner werden als weitere Kompensationsmassnahmen die Renten dieser Frauen mit tiefen Einkommen weniger gekürzt als bei Frauen mit höherem Einkommen.

Vorbezug im Alter vonKürzung bei Ø Jahreseinkommen
≤ 57’360 CHF
Kürzung Ø Jahreseinkommen
57’361 bis 71’700 CHF
Kürzung Ø Jahreseinkommen
≥ 71’701 CHF
64 Jahren0%2.5%3.5%
63 Jahren2%4.5%6.5%
62 Jahren3%6.5%10.5%
Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration 1961-1969, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Entscheiden sich diese Frauen stattdessen für einen regulären Rentenantritt, dann erhalten sie einen lebenslangen Rentenzuschlag. Dieser unterliegt nicht der Plafonierung der Altersrente von verheirateten Frauen und wird über die Maximalrente hinaus ausbezahlt. Du kannst den Zuschlag beim Bundesamt für Sozialversicherungen im Abschnitt «Individuelle Abfragen» abfragen.

Auch dieser Rentenzuschlag ist für Frauen mit tieferen Einkommen höher. Er berechnet sich in Prozent eines einkommensabhängigen Grundzuschlags:

  • 160 Franken / Monat für tiefe durchschnittliche Jahreseinkommen (≤ CHF 57 360),
  • 100 Franken für mittlere durchschnittliche Jahreseinkommen (CHF 57’361 – CHF 71’700) und
  • 50 Franken für hohe durchschnittliche Jahreseinkommen (≥ CHF 71’701).

Die Zuschläge werden nicht der Lohn und Preisentwicklung angepasst. Schauen wir das an einem Beispiel an. Anna hat Jahrgang 1963 und fällt in die Kategorie «tiefes durchschnittliches Jahreseinkommen». Sie erhält also einen monatlichen Zuschlag von 160 CHF * 0.75% (Jahrgang 1963) = 120 Franken. auf ihre AHV-Rente.

JahrgangAHV-Rentenzuschlag pro Monat in % des Grundzuschlags
1960Kein Zuschlag
196125%
196250%
196375%
1964100%
1965100%
196681%
196763%
196844%
196925%
monatliche AHV-Rentenzuschläge auf den Grundzuschlag für die Frauenjahrgänge der Übergangsgeneration, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Den Start der Rente aufschieben wird attraktiver

Bisher ist es so: wenn du im Rentenalter arbeitest, erhöhen deine AHV-Beiträge deine Rente nicht. Das wird jetzt mit der AHV21-Reform behoben. Denn neu hast du nämlich ein Wahlrecht, ob auf Einkommen im Rentenalter der AHV-Rentnerfreibetrag angewendet werden soll oder nicht. Du kannst also entscheiden, auf den ganzen Lohn AHV-Beiträge zu zahlen oder nur auf den Teil oberhalb des AHV-Rentnerfreibetrags.

Zudem werden gezahlte AHV-Beiträge neu auch nach 65 Jahren für deine Rentenberechnung berücksichtigt. Dadurch kannst du einerseits Fehljahre ausgleichen und deine Beitragszeit vergrössern wie andererseits dein durchschnittliches Jahreseinkommen erhöhen. So kannst du deine Rente bis höchstens zur Maximalrente erhöhen. Diese Anpassung macht es finanziell attraktiver, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten.

Zusammenfassung «Wann kann ich in Pension gehen in der Schweiz?»

Bis Ende 2023 bekommen Männer die AHV-Altersrente ab 65 Jahren, Frauen ab 64 Jahren. Im September 2022 wurde die AHV21 angenommen. Sie erhöht erstmals seit 25 Jahren das Rentenalter und trägt damit der demographischen Entwicklung Rechnung. Entsprechend kommt ab 1. Januar 2024 für Männer und Frauen ein einheitliches Referenzalter 65 für die volle Altersrente. Falls du vorher in Rente gehst, gibt’s Abzug, wenn du länger arbeitest gibt’s Zuschläge. Abzüge und Zuschläge werden ebenfalls der längeren Lebenserwartung angepasst. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961-1969) haben als Kompensation für das höhere Referenzalter entweder tiefere Kürzungen bei einer Frühpensionierung oder Rentenzuschläge wenn sie regulär in Rente gehen. Von beiden Vorteilen profitieren sie ein Leben lang. und schliesslich kannst du künftig deinen Rentenbeginn flexibel wählen und so die letzte Phase deines Berufslebens flexibel gestalten. Du kannst länger oder kürzer als 65 Jahre arbeiten und den Übergang in die Pension unmittelbar oder gleitend gestalten.

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Last update: 18.12.2022 18:00

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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