Pensionierung und Rente planenSchweizer Vorsorgesystem verstehen

Wie hoch ist die Rente nach einer Scheidung?

Paar streitet um Aufteilung Rente bei Scheidung
Lesedauer 5 Minuten

Die aktuelle Diskussion auf SRF rund um Frauen und Geld und damit verbunden das Schreckensszenario Altersarmut für Frauen haben mich dazu gebracht, mich intensiver mit dem Thema der Rente nach einer Scheidung auseinanderzusetzen. Gemäss SRF erhalten Frauen in der Schweiz 37 Prozent weniger Rente als Männer. 

Diese Zahl hat mich schockiert und ich habe mich deshalb intensiv damit auseinandergesetzt. Dabei habe ich Antworten auf folgende Fragen rund ums Thema Scheidung und Vermögensaufteilung gesucht:

  1. Wie wird das Vorsorgevermögen bei einer Scheidung aufgeteilt? 
  2. Erhält ein Ehepartner weniger Rente, weil er oder sie sich um die Kinder kümmert?
  3. Wie verhält man sich am besten, damit im Falle einer Scheidung beide Partner eine faire Rente erhalten?

Grundsätze zum Thema Vorsorgevermögen und Scheidung

  1. In der Schweiz sorgen wir über 3 Säulen vor: AHV, Pensionskasse und Säule 3a.
  2. Alle Einkünfte und das Vermögen, das während einer Ehe angefallen ist, gehören beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen.
  3. Das Vermögen, das ein Partner in die Ehe eingebracht hat, nimmt diese Person auch wieder aus der Ehe hinaus.

Anhand von diesen 3 Grundsätzen lässt sich für AHV, Pensionskasse und die Säule 3a ableiten, welche Folgen sich für Rente und Vorsorgevermögen nach einer Scheidung ergeben. Dabei gebe ich auf die nach Gesetz vorgesehenen Regeln ein. Gewisse Bestimmungen könnten insbesondere mit einer Gütertrennung anders geregelt werden. Aber schauen wir uns das im Detail an.

Wie hoch ist die AHV-Rente nach der Scheidung?

Die Berechnung der AHV-Rente basiert auf dem Einkommen, das während der 44 Beitragsjahre erbracht wurde. Vereinfacht gesagt wird während der Ehejahre das Haushaltseinkommen hälftig beiden Partnern gutgeschrieben. Falls es Kinder gibt, gibt es pro Kind eine Betreuungsgutschrift, die ebenfalls zum Einkommen hinzugerechnet wird.

Bei der Scheidung ist es also dann auch recht einfach: Das während der Ehe angefallene Einkommen wird wieder halbiert und beiden Partner auf ihr individuelles Konto bei der AHV gutgeschrieben. Hier sind also automatisch beide gleichgestellt.

Was passiert mit der Pensionskasse bei einer Scheidung?

Die Rente aus der Pensionskasse wird anhand des Vermögens und dem Umwandlungssatz berechnet. Auf den Umwandlungssatz hast du als Sparer keinen Einfluss. Somit ist es hier für die Rente entscheidend, wie viel Vermögen angespart wird.

Die Vermögensaufteilung aus der beruflichen Vorsorge ist am kompliziertesten von allen 3 Säulen. Hier müssen sich die beiden Parteien im Rahmen eines Scheidungsverfahren auf eine Lösung einigen.

Was es bei der Pensionskasse und der Scheidung kompliziert macht, sind einige Spezialfälle. Zum Beispiel sind das:

  • Frei­willige Einkäufe in die Pensionskasse
  • Vermögen bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen 
  • Vorbezüge für den Kauf von Wohneigentum
  • Barauszahlungen zum Beispiel für die Aufnahme einer beruflichen Selbstständigkeit

Grundsätzlich gilt aber auch hier: Das vor der Ehe angesparte Vermögen verbleibt bei der entsprechenden Person. Alles was bis zum Zeitpunkt der Scheidung angespart wurde, wird durch zwei geteilt. 

Dabei muss das Geld im Pensionskassensystem verbleiben. Es kann also nicht bar ausbezahlt werden. Das bedeutet, dass das Vorsorgevermögen in eine andere Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden muss. Wird das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen, sollte unbedingt auf den Zins geachtet werden. Heutzutage gibt es auch viele Möglichkeiten, um Vorsorgegelder in kostengünstige passive Fonds anzulegen.

Rente aus der Säule 3a nach einer Scheidung

In der Säule 3a kannst zum Zeitpunkt der Pensionierung immer frei über das gesamte Vermögen verfügen. Somit ist hier alleine das gesamthaft angesparte Vermögen entscheidend. Im Falle einer Scheidung ist die Aufteilung in der 3. Säule die einfachste. 

Vorsorgegelder in der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge) werden analog zu anderem Vermögen behandelt: Alles was während der Ehe angespart wurde, wird bei der Scheidung durch zwei geteilt. 

Das Geld wird auch hier nicht bar ausbezahlt, sondern bleibt bis zum Bezugszeitpunkt Vorsorgevermögen. D.h. es muss in eine andere Säule 3a einbezahlt werden.

Wie Gelder der 3. Säule bei einer Scheidung behandelt werden, kannst du im Rahmen einer Gütertrennung anders regeln. Besteht kein triftiger Grund raten wir von dieser Option ab. Auch im Rahmen der Scheidung kannst du noch eine andere Aufteilung als die gesetzlich vorgesehene hälftige Aufteilung des Vermögens aus der Säule 3a vereinbaren.

Erhält ein Ehepartner weniger Rente, weil er oder sie sich um die Kinder kümmert?

Wie oben ausgeführt wird das während der Ehe verdiente und angesparte Vermögen zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner aufgeteilt. Gewisse Anpassungen können mit einer Gütertrennung vorgenommen werden.

Sofern keine speziellen Vorkehrungen getroffen wurden, um eine Partei besserzustellen, gibt es aus finanzieller Sicht grundsätzlich keine Benachteiligungen. Dies bedeutet aber nicht, dass es keine gibt. 

Wie verhält man sich am Besten, damit im Falle einer Scheidung beide Partner eine faire Rente erhalten?

Das AHV-Einkommen wird bei einer Scheidung halbiert

Das verdiente Einkommen während der Ehejahre wird beiden Partnern zu gleichen Teilen gutgeschrieben. Erzielte ein Paar 100’000 Franken als durchschnittliches Einkommen, werden also beiden Partnern 50’000 CHF auf ihr individuelles Konto gutgeschrieben.

Das kann zu einer Renten-Reduktion, oder aber auch zu einer Erhöhung führen. Den als Ehepaar ist die AHV Rente „gedeckelt“. Als Ehepaar kann man maximal 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende erhalten. Aktuell sind das 3’585 CHF.

Es lohnt sich hier also genau zu Rechnen. Da man als einzelne Partei vermutlich mehr Geld benötigt, kann dies zu einem Problem führen. Und diese “Lücke” sollte dann mit den anderen Säulen ausgeglichen werden.

Grobe Einordnung über die höhe der AHV Rente nach Einkommen

ø Massgebliches Einkommen aus 44 BeitragsjahreAHV Einzelrente
86’040CHF 2’390 (Maximum)
~70’000CHF 2’180
~60’000CHF 2’046
~50’000CHF 1’912
~40’000CHF 1’754
~30’000CHF 1’537
Quelle Rentenskala44 (Stand 2021): https://www.ahv-iv.ch

Wichtig: Dies ist nur eine grobe Einschätzung zur Verdeutlichung der Grössenordnung. Es fehlen wichtige Parameter wie z.B. die Aufwertung über die 44 Jahre, oder die Berücksichtigung von Kindern, oder andere Betreuungsgutschriften. Das Smolio Rentencockpit berücksichtigt diese Parameter.

Beide müssen AHV-Beiträge bezahlen

Wenn sich nach der Scheidung ein Partner mehrheitlich um die Kinder kümmert, muss sichergestellt werden, dass AHV-Beiträge bezahlt werden. Denn die AHV-Versicherungspflicht gilt für alle Einwohner in der Schweiz, unabhänigig davon ob sie arbeiten oder nicht. Das muss individuell sichergestellt werden damit es nicht zu Fehljahren kommt. Wie sich Fehljahre aufs Renteneinkommen auswirken, kannst du mit dem Smolio Rentencockpit simulieren.

Wenn ein Ehepartner arbeitet, ist dies im Normalfall sichergestellt. Andernfalls müssen Nichterwerbstätige ebenfalls einen Beitrag in die AHV einzahlen. 

Pensionskasse überprüfen und selber anlegen

Bei der Pensionskasse muss erst ab einem Jahreseinkommen von 21’510 CHF  (Koordinationsabzug) automatisch einbezahlt werden. Gerade bei Teilzeitarbeit kannst du schnell unter dieses Niveau fallen. Unterhalb dieser Einkommensgrenze gibt es keinen Abzug für die berufliche Vorsorge und du du bekommst somit auch keinen Arbeitgeberbeitrag, um dein Vorsorgevermögen aufzubauen. Dafür kannst du frei entscheiden, wie du dein Geld für’s Alter anlegen möchtest.

Heutzutage gibt es verschiedene einfache Möglichkeiten, wie du Geld selbst anlegen kannst, beispielsweise in einen ETF anlegen

Lohnausfall nach der Scheidung berücksichtigen

Kümmert sich ein Partner mehrheitlich um die Kinder, kann es sein, dass er dadurch Aufstiegschancen im Beruf nicht wahrnehmen konnte. Dies kann sich nach der Scheidung langfristig negativ aufs Einkommen und somit das (Vorsorge-) Vermögen auswirken. Weil Arbeitgeberbeiträge in der beruflichen Vorsorge fehlen und der Zinseszins einen grossen Effekt hat, kommt hier schnell eine grösserer Betrag zusammen.

Dieser Umstand wird aktuell vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Die Partner könnten bei der Scheidung eine für beide Seiten vertretbare Lösung finden. Oder sie suchen bereits während der Partnerschaft nach einem Modell, das es beiden Parteien ermöglicht, berufstätig zu bleiben.

Zusammenfassung: Wie hoch ist die Rente nach einer Scheidung?

Das Gesetz stellt durch einige Vorkehrungen sicher, dass beide Parteien bei einer Scheidung gleichgestellt sind. Das kann aber über eine Gütertrennung abweichend geregelt werden. Die Gleichstellung führt zu einer “Halbierung” und kann eine grössere Vorsorgelücke für beide Partner bedeuten. Es gibt keine Garantie, dass beide Partner automatisch eine gute Rente erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass sich beide Partner mit ihrer Rente auseinandersetzen und eigene Vorkehrungen treffen. Z.B. in der Säule 3a oder mit anderen freien Anlagemöglichkeiten. Und das am besten jetzt.

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Last update: 10.12.2023 07:32

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Bereits als Jugendlicher fand ich es faszinierend wie man sein Geld für sich arbeiten lassen kann. Über die Jahre habe ich mir ein breites Finanzwissen erarbeitet und meine eigenen Finanzen gemäss meinem Risikoprofil bestmöglich optimiert. Dabei halte ich mich an einige grundsätzlichen Regeln. Mit Smolio möchte ich diese Finanzgrundlagen allen Interessierten näher bringen und so dazu beitragen, dass alle mehr aus ihrem Geld machen können. Und wer weiss, vielleicht wird dadurch ja sogar das Vermögen etwas gerechter verteilt. Adrian hat einen Bachelor in Betriebswirtschaft der ZHAW und einen Master in Human Computer Interaction Design der HSR.
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