Kindesvermögen Schweiz ist gesetzlich geschützt und gehört immer deinem Kind. Viele Eltern und Grosseltern fragen sich, wie sie das Vermögen richtig verwalten. Finde heraus, welche Unterschiede zwischen gebundenem und freiem Kindesvermögen bestehen und wie du das Kindesvermögen Schweiz sicher und gesetzeskonform verwaltest.
Was ist Kindesvermögen Schweiz und wie unterscheiden sich gebundenes und freies Kindesvermögen?
Kindesvermögen Schweiz umfasst alle Vermögenswerte, die rechtlich deinem Kind gehören. Das Gesetz (Art. 318–327 ZGB) unterscheidet klar zwischen gebundenem und freiem Kindesvermögen. Diese Unterscheidung ist zentral, weil sie bestimmt, wer über das Geld verfügen darf und wie du es verwaltest.
Gebundenes Kindesvermögen entsteht, wenn dein Kind Geld durch Schenkungen, Erbschaften oder spezielle Zuwendungen erhält. Grossvater Peter aus Bern etwa schenkt seiner Enkelin Lara 15’000 Franken zur Geburt. Dieses Geld zählt als gebundenes Kindesvermögen. Du verwaltest es als Elternteil treuhänderisch und darfst nur die Erträge (wie Zinsen) für den Unterhalt, die Ausbildung oder Gesundheit deines Kindes einsetzen. Das Kapital bleibt für dein Kind gesperrt, bis es volljährig ist. Möchtest du auf das Kapital zugreifen, brauchst du eine Bewilligung der KESB.
Freies Kindesvermögen entsteht, wenn dein Kind selbst Geld verdient, etwa durch einen Lehrlingslohn, Ferienjob oder Taschengeld. Sobald dein Kind 16 Jahre alt ist, darf es frei über dieses Vermögen verfügen. Jonas aus Lausanne arbeitet neben der Schule als Velokurier und verdient 500 Franken im Monat. Dieses Geld ist sein freies Kindesvermögen, und er entscheidet selbst, was er damit macht.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick zeigt dir die Tabelle.
Unser Tipp:
👉 Lege von Anfang an fest, ob es sich um gebundenes oder freies Kindesvermögen handelt. So vermeidest du späteren Streit und schaffst klare Verhältnisse für dein Kind.
Wem gehört das Kindesvermögen und wer verwaltet es?
Kindesvermögen Schweiz gehört immer deinem Kind – und zwar von Anfang an. Das steht so im Gesetz. Egal, ob es sich um gebundenes Kindesvermögen oder um freies Kindesvermögen handelt: Das Vermögen ist rechtlich klar getrennt von deinem eigenen Geld.
Als Elternteil verwaltest du das Kindesvermögen treuhänderisch. Das heisst, du kümmerst dich darum, dass das Geld sicher angelegt bleibt und im Interesse deines Kindes genutzt wird. Du darfst das Vermögen nicht für eigene Zwecke verwenden, auch nicht vorübergehend. Wenn du zum Beispiel für deine Tochter Mia aus Zürich ein Sparkonto eröffnest, gehört das Guthaben allein ihr – du bist nur die Verwalterin.
Bei grösseren Beträgen oder wenn es Streit gibt, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingreifen. Die KESB prüft dann, ob das Kindesvermögen Schweiz richtig verwaltet wird. Sie kann zum Beispiel verlangen, dass das Vermögen separat angelegt wird oder eine Beistandsperson einsetzen.

Unser Tipp:
👉 Führe für das Kindesvermögen immer ein separates Konto auf den Namen deines Kindes. So kannst du jederzeit nachweisen, dass das Geld wirklich deinem Kind gehört. 🏦
Wie dürfen Eltern das Kindesvermögen nutzen und wie sieht die steuerliche Behandlung aus?
Du verwaltest das gebundene Kindesvermögen treuhänderisch und darfst es nur im Interesse deines Kindes verwenden. Das heisst: Du nutzt die Erträge, wie Zinsen oder Dividenden, für den Unterhalt, die Ausbildung oder medizinische Kosten deines Kindes. Das Kapital selbst bleibt jedoch geschützt und darfst du nur mit einer Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) anrühren.
Du darfst das Kindesvermögen nicht für eigene Zwecke verwenden. Das Gesetz schützt das Vermögen deines Kindes streng, damit es nicht durch falsche Entscheidungen verloren geht.
Auch beim Thema Steuern gibt es klare Regeln für das Kindesvermögen Schweiz. Das Vermögen deines Kindes wird in der Steuererklärung der Eltern aufgeführt, solange dein Kind minderjährig ist. Das gilt für gebundenes Kindesvermögen und auch für freies Kindesvermögen. Die Zinserträge aus Sparkonten unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 %, wenn sie mehr als 200 Franken pro Jahr betragen. Bleibt der Betrag darunter, fällt keine Verrechnungssteuer an.
Ein Beispiel: Wenn dein Sohn Tim in Winterthur 5’000 Franken auf einem Sparkonto hat und dafür im Jahr 150 Franken Zinsen erhält, wird keine Verrechnungssteuer abgezogen. Steigen die Zinsen auf 250 Franken, zieht die Bank automatisch 35 % Verrechnungssteuer ab. Du kannst diese Steuer aber zurückfordern, wenn du das Vermögen und die Erträge korrekt in der Steuererklärung angibst.
Wichtig: Das gesamte Kindesvermögen Schweiz zählt bei der Vermögenssteuer zu deinem Familienvermögen. Die Erträge werden deinem steuerbaren Einkommen zugerechnet, solange dein Kind minderjährig ist. Erst wenn dein Kind volljährig ist, muss es das Vermögen und die Erträge selbst versteuern.
Unser Tipp:
👉 Bewahre alle Kontoauszüge und Steuerbelege sorgfältig auf. So kannst du die Verrechnungssteuer einfach zurückfordern und behältst den Überblick über das Kindesvermögen. 📂
Was passiert bei Missbrauch oder Streit um das Kindesvermögen?
Das Schweizer Recht schützt das Kindesvermögen Schweiz besonders streng. Wenn du das Vermögen deines Kindes für eigene Zwecke verwendest oder nicht korrekt verwaltest, drohen rechtliche Konsequenzen. Die KESB kann in solchen Fällen eingreifen und Massnahmen anordnen.
Ein Beispiel: Sandra aus Aarau hebt 3’000 Franken vom Sparkonto ihres Sohnes ab, um eigene Rechnungen zu bezahlen. Das ist nicht erlaubt. Kommt ein solcher Fall ans Licht, kann die KESB eine Beistandsperson einsetzen, das Konto sperren oder eine Rückzahlung verlangen. In schweren Fällen kann das Verhalten als Untreue nach Artikel 158 StGB gewertet werden, was strafbar ist.
Auch bei Streit unter den Eltern – zum Beispiel nach einer Trennung – prüft die KESB, ob das Kindesvermögen Schweiz korrekt von dir verwaltet wird. Sie kann verlangen, dass das Vermögen getrennt vom Vermögen der Eltern geführt wird. Manchmal setzt sie eine unabhängige Beistandsperson ein, die das Vermögen überwacht.

Wie kannst du Kindesvermögen Schweiz sicher anlegen und welche Begünstigungsmodelle gibt es?
Du möchtest das Kindesvermögen Schweiz sicher und verantwortungsvoll anlegen. Das Gesetz verlangt, dass du das Vermögen deines Kindes getrennt von deinem eigenen Geld verwaltest. Das heisst: Du eröffnest ein separates Konto auf den Namen deines Kindes. Nur so stellst du sicher, dass das Geld eindeutig deinem Kind gehört und du jederzeit den Überblick behältst.
Für gebundenes Kindesvermögen wie Schenkungen oder Erbschaften bist du verpflichtet, dieses sorgfältig zu verwalten. Du darfst das Kapital nicht ohne Bewilligung der KESB antasten. Die Erträge, etwa Zinsen, kannst du für den Unterhalt, die Ausbildung oder medizinische Kosten deines Kindes einsetzen. Das Kapital bleibt jedoch geschützt und wächst idealerweise über die Jahre an.
Unser Tipp:
👉 Führe für jedes Kind ein eigenes Konto und dokumentiere alle Einzahlungen, Zinsen und Ausgaben sorgfältig. Das schützt dich und dein Kind bei späteren Nachfragen und sorgt für Transparenz. 💼
Du kannst dein Kind auf zwei verschiedene Arten mit Geld unterstützen. Die erste Möglichkeit ist eine direkte Schenkung. Dabei zahlst du das Geld sofort auf ein Konto ein, das auf den Namen deines Kindes läuft. Dieses Konto verwalten die Eltern als gesetzliche Vertreter. Das Geld gehört ab diesem Zeitpunkt zum Kindesvermögen Schweiz und steht rechtlich deinem Kind zu.
Die zweite Möglichkeit ist die sogenannte «Göttivariante». Früher haben Paten oft ein Sparheft auf den Namen des Kindes eröffnet, es aber bis zu einem besonderen Anlass wie der Konfirmation oder der Volljährigkeit selbst verwaltet und erst dann übergeben. Auch heute bieten viele Banken spezielle Konten an, die diese Tradition weiterführen. Hier zahlst du das Geld zwar auf ein Konto, triffst aber mit der Bank die Abmachung, dass du als Einzahler – zum Beispiel als Vater oder Götti – weiterhin über das Geld verfügen kannst. Das Vermögen bleibt bis zur offiziellen Übergabe in deinem Besitz. Erst wenn du der Bank oder dem Kind mitteilst, dass das Geld nun dem Kind gehören soll, wird es zum Kindesvermögen Schweiz.
Heutzutage legen viele Göttis das Geld nicht mehr auf einem Sparheft an, sondern lassen das Geld in einem ETF-Sparplan wachsen, um von höheren Renditechancen zu profitieren. Auch bei dieser Lösung kannst du die Göttivariante umsetzen.

Unser Tipp:
👉 Überlege dir frühzeitig, welche Variante für dich und dein Kind am besten passt. Klare Absprachen sorgen für Vertrauen und vermeiden Missverständnisse. 🎁
Ab wann dürfen Jugendliche über ihr Kindesvermögen verfügen?
Sobald dein Kind 16 Jahre alt ist, darf es über das sogenannte freie Kindesvermögen selbst verfügen. Das bedeutet: Hat dein Sohn oder deine Tochter etwa einen Lehrlingslohn, Ferienjob oder Taschengeld angespart, kann er oder sie ab dem 16. Geburtstag eigenständig darüber entscheiden. Jugendliche können dann selbst Geld abheben, Überweisungen tätigen oder das Geld für eigene Wünsche nutzen.
Beim gebundenen Kindesvermögen sieht es anders aus. Dieses Geld bleibt bis zur Volljährigkeit – also bis zum 18. Geburtstag – unter der Verwaltung der Eltern. Erst dann erhält dein Kind das volle Verfügungsrecht über das gesamte gebundene Kindesvermögen. Bis dahin darfst du als Elternteil nur die Erträge für dein Kind einsetzen, das Kapital selbst bleibt gesperrt.
Ein Beispiel: Sarah aus Chur ist 17 Jahre alt und hat während ihrer Lehre bereits 4’000 Franken verdient. Über dieses freie Kindesvermögen kann sie selbst verfügen. Zusätzlich hat sie von ihrer Grossmutter 8’000 Franken als Schenkung erhalten. Ausserdem bekam sie von ihr zur Konfirmation ein Goldvreneli. Dieses gebundene Kindesvermögen bleibt noch bis zu ihrem 18. Geburtstag unter der Verwaltung ihrer Eltern.
Unser Tipp:
👉 Sprich mit deinem Kind rechtzeitig über den Umgang mit Geld. So hilfst du Jugendlichen, finanzielle Verantwortung zu übernehmen und clevere Entscheidungen zu treffen. 💬
Zusammenfassung: Kindesvermögen Schweiz
Kindesvermögen Schweiz ist klar geregelt und schützt das Vermögen deines Kindes. Du unterscheidest zwischen gebundenem Kindesvermögen, wie Schenkungen oder Erbschaften, und freiem Kindesvermögen, das dein Kind zum Beispiel durch einen Lehrlingslohn verdient. Das Vermögen gehört immer deinem Kind – du verwaltest es nur treuhänderisch und darfst es ausschliesslich im Interesse deines Kindes nutzen.
Die Verwaltung ist streng geregelt: Du musst das Kindesvermögen getrennt von deinem eigenen Geld führen und darfst das Kapital nur mit Bewilligung der KESB antasten. Zinserträge unterliegen ab 200 Franken pro Jahr der Verrechnungssteuer, die du aber zurückfordern kannst, wenn du alles korrekt deklarierst. Bei Missbrauch oder Streit kann die KESB Massnahmen ergreifen, um das Vermögen deines Kindes zu schützen.
Sobald Jugendliche 16 Jahre alt sind, dürfen sie über ihr freies Kindesvermögen selbst verfügen. Das gebundene Kindesvermögen bleibt bis zur Volljährigkeit unter deiner Verwaltung. Mit 18 Jahren erhält dein Kind das volle Verfügungsrecht über das gesamte Vermögen.
Klare Regeln, eine saubere Dokumentation und offene Gespräche mit deinem Kind sorgen für Vertrauen und schützen das Kindesvermögen Schweiz. So hilfst du deinem Kind, finanziell sicher in die Zukunft zu starten. 🌱

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Disclaimer
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

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FAQs zum Kindesvermögen Schweiz
Was zählt alles zum Kindesvermögen Schweiz?
Kindesvermögen Schweiz ist das Vermögen, das rechtlich deinem Kind gehört. Es umfasst alles, was dein Kind durch Schenkungen, Erbschaften, eigene Arbeit oder andere Zuwendungen erhält. Das Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 318–327 ZGB) regelt klar, dass dieses Vermögen ausschliesslich deinem Kind zusteht und nicht dir als Elternteil oder Grosseltern. Du unterscheidest beim Kindesvermögen zwischen gebundenem Kindesvermögen (zum Beispiel Schenkungen oder Erbschaften, die du als Elternteil verwaltest) und freiem Kindesvermögen (zum Beispiel selbst verdientes Geld, über das Jugendliche ab 16 Jahren selbst verfügen dürfen)
Was ist der Unterschied zwischen gebundenem Kindesvermögen und freiem Kindesvermögen?
Beim Kindesvermögen Schweiz gibt es zwei Kategorien: Gebundenes Kindesvermögen entsteht durch Schenkungen, Erbschaften oder spezielle Zuwendungen und bleibt bis zur Volljährigkeit unter der Verwaltung der Eltern. Du darfst hier nur die Erträge (wie Zinsen) für dein Kind nutzen, das Kapital bleibt gesperrt und ist besonders geschützt. Freies Kindesvermögen ist Geld, das dein Kind selbst verdient, zum Beispiel durch einen Lehrlingslohn, Ferienjob oder Taschengeld. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen frei über dieses Vermögen verfügen und es selbst verwalten.
Ab wann dürfen Jugendliche über ihr eigenes Vermögen verfügen?
Jugendliche dürfen in der Schweiz ab dem 16. Geburtstag frei über ihr selbst verdientes Geld, also das freie Kindesvermögen, verfügen. Dazu zählen unter anderem Lehrlingslohn, Ferienjobs oder Taschengeld. Über gebundenes Kindesvermögen, wie Schenkungen oder Erbschaften, können sie erst ab dem 18. Geburtstag vollständig verfügen – bis dahin verwalten die Eltern dieses Vermögen und dürfen nur die Erträge für das Kind nutzen.
Wer verwaltet das Kindesvermögen und welche Pflichten haben Eltern dabei?
Als Elternteil verwaltest du das Vermögen treuhänderisch. Du musst das Geld sicher anlegen, darfst es nur im Interesse deines Kindes nutzen und nicht für eigene Zwecke verwenden. Bei grösseren Beträgen oder Streit kann die KESB eingreifen, das Vermögen kontrollieren oder eine Beistandsperson einsetzen.
Wann darf auf das gebundene Kindesvermögen zugegriffen werden?
Auf das gebundene Kindesvermögen darfst du nur zugreifen, wenn es wirklich nötig ist und ausschliesslich im Interesse deines Kindes – etwa für Ausbildung oder medizinische Kosten. Das Kapital selbst bleibt gesperrt und darfst du nur mit einer Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nutzen. Die Erträge wie Zinsen kannst du für dein Kind verwenden, das Kapital bleibt aber bis zur Volljährigkeit geschützt.
Wie kann ich ein Kinderkonto für gebundenes Kindesvermögen eröffnen?
Für gebundenes Kindesvermögen eröffnest du ein Konto auf den Namen deines Kindes, das du als Elternteil verwaltest. Das Konto wird als gebundenes Kindesvermögen geführt und ist von deinem Vermögen getrennt. Einzahlungen können jederzeit erfolgen, zum Beispiel durch Eltern, Grosseltern oder Paten. Die Verwaltung bleibt bis zur Volljährigkeit beim Elternteil, das Konto selbst ist aber rechtlich dem Kind zugeordnet.
Wie muss das Kindesvermögen Schweiz versteuert werden?
Solange dein Kind minderjährig ist, führst du das gesamte Kindesvermögen Schweiz in deiner Steuererklärung auf. Zinserträge über 200 Franken pro Jahr unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 %, die du zurückfordern kannst, wenn du das Vermögen korrekt deklarierst. Die Erträge zählen zum steuerbaren Einkommen der Eltern. Erst ab der Volljährigkeit versteuert dein Kind das Vermögen und die Erträge selbst
Können Grosseltern, Göttis oder andere Verwandte direkt auf das Kinderkonto einzahlen?
Ja, Grosseltern, Göttis oder andere Verwandte können jederzeit Geld direkt auf das Kinderkonto einzahlen. Bei einer direkten Schenkung wird das Geld auf ein Konto eingezahlt, das auf den Namen deines Kindes läuft und als gebundenes Kindesvermögen gilt. Das Konto wird von dir als Elternteil verwaltet, gehört aber rechtlich deinem Kind. Bei der sogenannten «Göttivariante» bleibt das Geld bis zur offiziellen Übergabe noch auf einem Konto des Einzahlers, erst danach wird es zum Kindesvermögen Schweiz.
Welche Kontomodelle gibt es für Kinder und Jugendliche?
Sparkonto und Jugendsparkonto laufen auf den Namen deines Kindes und werden bis zur Volljährigkeit von den Eltern verwaltet. Das Geschenkkonto bleibt bis zur Übergabe beim Schenkenden (z. B. Götti); erst nach der Übergabe gehört das Guthaben rechtlich dem Kind.
Was ist die «Göttivariante» und wie funktioniert sie?
Die «Göttivariante» ist ein spezielles Kontomodell: Hier zahlt etwa ein Götti oder eine Gotte Geld auf ein Konto ein, das zwar für das Kind bestimmt ist, aber bis zur offiziellen Übergabe noch vom Einzahler verwaltet wird. Erst wenn der Götti entscheidet, das Guthaben zu übergeben – etwa zur Volljährigkeit oder bei einem besonderen Anlass – wird das Geld rechtlich zum Kindesvermögen des Kindes. Bis zur Übergabe bleibt das Vermögen im Besitz des Schenkenden.
Was passiert mit dem Kindesvermögen bei Scheidung oder Trennung der Eltern?
Bei einer Scheidung oder Trennung bleibt das Kindesvermögen Schweiz immer Eigentum deines Kindes und ist klar vom Vermögen der Eltern getrennt. Die Verwaltungspflicht bleibt bestehen, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Verwaltung und Steuererklärung des Kindesvermögens?
Für Verwaltung und Steuererklärung des Kindesvermögens Schweiz brauchst du alle Kontoauszüge, Belege über Einzahlungen und Auszahlungen, Nachweise über Schenkungen oder Erbschaften sowie die jährlichen Steuerbescheinigungen der Bank. Diese Unterlagen helfen dir, das Vermögen korrekt zu verwalten, die Verrechnungssteuer zurückzufordern und auf Nachfrage der KESB oder Steuerbehörde alles lückenlos nachzuweisen.
Was geschieht mit dem Kindesvermögen, wenn das Kind volljährig wird?
Mit dem 18. Geburtstag erhält dein Kind automatisch das volle Verfügungsrecht über das gesamte Kindesvermögen Schweiz. Die Eltern verlieren sämtliche Rechte und Pflichten an diesem Vermögen, egal ob es sich um gebundenes oder freies Kindesvermögen handelt. Auch Werte, die ohne Wissen des Kindes auf dessen Namen angelegt wurden, stehen ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich dem Kind zu.
Dürfen Erträge aus dem Kindesvermögen für den Familienunterhalt verwendet werden?
Nein, Erträge aus dem gebundenen Kindesvermögen – wie Zinsen oder Dividenden – darfst du nur für den Unterhalt, die Ausbildung oder medizinische Kosten deines Kindes verwenden. Sie sind nicht für den allgemeinen Familienunterhalt bestimmt und dürfen nicht für eigene Zwecke genutzt werden. Das Kapital selbst bleibt bis zur Volljährigkeit deines Kindes gesperrt und besonders geschützt.
Was sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für das Kindesvermögen Schweiz?
Die gesetzlichen Grundlagen für das Kindesvermögen Schweiz findest du im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere in den Artikeln 318 bis 327. Dort ist geregelt, wie das Vermögen deines Kindes geschützt, verwaltet und bei Volljährigkeit übergeben wird.
Last update: 13.07.2025 14:49

