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Kindern Geld schenken: 7 Tipps für Eltern und Grosseltern

Kindern geld schenken
Lesedauer 6 Minuten

Kindern Geld schenken ist mehr als nur eine nette Geste – du legst damit einen wichtigen Grundstein für deren finanzielle Zukunft. Doch wie verschenkst du Geld am cleversten? Wann musst du Steuern beachten und welche Kontolösung passt zu deinem Ziel? Entdecke jetzt alle Möglichkeiten, Tipps und Fallstricke rund ums Kindern Geld schenken – und finde heraus, wie du mit deinem Geschenk wirklich langfristig etwas bewirken kannst!

Welche Möglichkeiten gibt es, Kindern Geld zu schenken?

Wenn du deinem Enkel, Gottenkind oder Kindern Geld schenken möchtest, hast du verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste Form ist ein direktes Bargeldgeschenk – etwa ein Umschlag mit 200 Franken zum Geburtstag. Solche Geschenke sind unkompliziert.

Viele Eltern oder Grosseltern eröffnen ein Jugendsparkonto auf den Namen des Kindes. Bis zum 18. Geburtstag verwalten die Eltern das Konto, danach verfügt das Kind frei über das Geld. Diese Variante ist praktisch, aber du hast ab dem 18. Geburtstag keine Kontrolle mehr darüber, wie das Geld genutzt wird.

Als Alternative kannst du ein Geschenksparkonto auf deinen Namen eröffnen. Du behältst die Kontrolle über das Geld, auch wenn das Kind volljährig wird, und bestimmst, wann und wie du das Ersparte weitergibst. Ein Praxisbeispiel: Götti Markus aus Solothurn legt jeden Monat 100 Franken für sein Patenkind zurück und überweist das Geld erst mit 25 Jahren, wenn der Start in die erste eigene Wohnung ansteht.

Immer beliebter werden ETF-Sparpläne. Du richtest dabei etwa einen automatischen Sparplan mit 50 Franken pro Monat in einen breit gestreuten Aktienfonds ein. Das lohnt sich besonders langfristig: Wenn du über 18 Jahre hinweg regelmässig 50 Franken pro Monat einzahlst und im Schnitt eine Rendite von 6.7 % pro Jahr erzielst, wächst das Vermögen auf rund 22’800 Franken an. Damit erhält dein Kind zum 18. Geburtstag ein Startkapital, das fast das Doppelte der eingezahlten Summe beträgt – und deutlich mehr als bei einem klassischen Sparkonto. Das zeigt, wie eindrucksvoll der Zinseszinseffekt wirkt, wenn du frühzeitig und regelmässig für dein Kind investierst.

Unser Tipp

👉 Behalte Flexibilität mit gemischten Lösungen: Eine Kombination aus ETF-Sparplan und gelegentlichen Bargeldgeschenken erfüllt kurzfristige Wünsche und bringt langfristige langfristige Rendite.

Du kannst dein Geschenk auch als Festgeld oder mit Kassenobligationen anlegen. Hier profitiert das Kind von höheren Zinsen (1–1.5 % bei Festgeld). Wichtig ist, dass das Wertpapierdepot klar auf den Namen des Kindes geführt wird – nur so zählt es rechtlich als Kindesvermögen.

Schliesslich kannst du auch Sachwerte wie Goldmünzen, Schmuck oder sogar Immobilienanteile schenken. Bei Geschenken wie Weinflaschen müssen Eltern den Gegenwert verkaufen und dem Kind als Geld gutschreiben.

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Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Arten von Geldgeschenken?

Wenn du Kindern Geld schenken willst, stehst du vor der Entscheidung, welche Form am besten zu deinen Zielen passt. Jede Variante bringt eigene Stärken und Einschränkungen mit sich.

Ein Beispiel: Schenkst du deinem Enkel Luca 1’000 Franken bar, liegt das Geschenk in seiner Verantwortung. Legst du das Geld auf ein Geschenksparkonto, wählst du selbst den Zeitpunkt der Übergabe – beispielsweise zur Ausbildung.

Unser Tipp

👉 Investiere langfristig für das Kind. Ein regelmässiger ETF-Sparplan kann aus kleinen Beträgen ein stolzes Vermögen machen. Fange möglichst früh damit an. Je länger das Geld angelegt bleibt, desto mehr wirkt der Zinseszinseffekt.

Was ist Kindesvermögen und wer verwaltet es?

Kindesvermögen umfasst alles, was ein Kind geschenkt bekommt, erbt oder verdient – dazu zählen auch Wertpapiere und Sachgeschenke. Entscheidend ist, auf wessen Namen das Vermögen läuft. Überweist du Geld direkt auf ein Konto auf den Namen deines Kindes, gehört es ab sofort zum Kindesvermögen. Bis zum 18. Geburtstag verwalten die Eltern das Geld treuhänderisch. Sie dürfen Zinserträge für Ausbildung oder besondere Bedürfnisse nutzen, aber das Grundkapital bleibt für das Kind reserviert. Ohne Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde dürfen Eltern das Vermögen nicht für eigene Zwecke verwenden.

Führst du einen ETF-Sparplan oder ein Geschenksparkonto auf deinen Namen, bleibt das Geld bis zur Übergabe Teil deines Vermögens. Erst mit der tatsächlichen Übertragung – egal ob mit 18 oder 25 Jahren – wird es Teil des Kindesvermögens.

Kindern geld schenken

Ein Beispiel: Neni Martin eröffnet ein Jugendsparkonto für Enkel Ben. Die Eltern verwalten das Konto bis Bens Volljährigkeit, können Zinsen für Bens Musikunterricht nutzen, aber das Kapital bleibt erhalten. Entscheidet sich Götti Alain aus Lausanne für einen ETF-Sparplan auf eigenen Namen und notiert es als «Sparplan für Pauls Ausbildung», gehört das Geld offiziell trotzdem weiter Alain– Paul erhält dies erst bei späterer Schenkung als Vermögen.

Unser Tipp

👉 Entscheide früh über den richtigen Kontotyp.Überlege dir vor dem Schenken, auf wessen Namen das Geld liegen soll.

Welche steuerlichen Folgen und Unterschiede gibt es beim Kindern Geld schenken?

Die steuerliche Behandlung hängt in erster Linie vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Schenkung ab. Schenkungen an eigene Kinder oder Enkel sind in allen Schweizer Kantonen vollständig von der Schenkungssteuer befreit – unabhängig vom Betrag.

Du musst eine Schenkung ab 5’000 Franken aber immer in der Steuererklärung sowohl von dir als auch von deinem Kind oder Enkel erfassen. Gelegenheitsgeschenke unter 5’000 Franken bleiben von der Pflicht verschont. Sobald das Kind volljährig ist, gibt es das Vermögen selbst in seiner Steuererklärung an. Für nichtverwandte Kinder – wie Gotten- oder Patenkinder – gelten kantonal unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Hier können hohe Steuern anfallen, etwa in Basel-Stadt (fast 8’000 Franken auf 35’000 Franken Geschenk) oder in Bern (rund 3’700 Franken Steuern auf denselben Betrag).

Unser Tipp

👉 Schenkungen an eigene Kinder und Enkel sind in allen Kantonen steuerfrei. Für Gottenkinder, Patenkinder oder Stiefkinder können je nach Kanton hohe Schenkungssteuern anfallen. Prüfe darum bei Geschenken an nichtverwandte Kinder und Patchwork-Konstellationen frühzeitig die kantonalen Freibeträge und Steuersätze.

In Patchwork-Familien ist entscheidend, ob das beschenkte Kind rechtlich als Nachkomme zählt. Stiefkinder werden in einigen Kantonen wie leibliche Kinder behandelt, in anderen nicht. Erkundige dich vor der Schenkung beim Steueramt, wie dein Kanton Stiefkinder einstuft.

Unser Tipp

👉 Prüfe ob du das Geld zuerst deinem Partner schenkst, der es dann an das eigene Kind weitergibt, um Steuern zu sparen.

Kindern geld schenken

Wie funktioniert die Besteuerung und Deklaration von Kindesvermögen?

Das geschenkte Geld wird ab offizieller Übertragung auf den Namen des Kindes sein Vermögen und ist bis zur Volljährigkeit von den Eltern in der Steuererklärung anzugeben. Ab dem 18. Geburtstag deklariert das Kind sein Vermögen dann selbst. Führst du ein Konto, Depot oder Sparplan auf deinen Namen, versteuerst du das Vermögen, bis du es überträgst. Mehr Details zum Kindesvermögen findest du in diesem Fachartikel (erscheint Anfang Juni 2025).

Ein Beispiel: Max überträgt 20’000 Franken aufs Jugendsparkonto seiner Tochter Jana. Bis zu ihrem 18. Geburtstag taucht das Vermögen in der Steuererklärung von Max unter «Kindesvermögen» auf. Danach wird Jana steuerpflichtig. Solange also ein Geschenksparkonto oder ein ETF-Depot auf deinen Namen läuft, bleibt es dein Vermögen.

Für kleine, regelmässige Geschenke unter 5’000 Franken pro Jahr ist keine Deklaration nötig. Bewahre für grössere Geschenke Belege und Kontoauszüge auf, damit du jederzeit nachweisen kannst, dass das Geld tatsächlich beim Kind angekommen ist.

Unser Tipp

👉 Beachte die Deklarationspflicht in der Steuererklärung: Alle Schenkungen ab 5’000 Franken musst du sowohl in deiner eigenen als auch in der Steuererklärung des Kindes oder Enkels angeben – selbst wenn keine Steuern anfallen.

Welche Kontoarten eignen sich beim Kindern Geld schenken und wie unterscheiden sie sich?

Die Wahl der Kontoart bestimmt, wer über das geschenkte Geld verfügen kann und wie flexibel du bleibst. Das klassische Jugendsparkonto läuft auf den Namen des Kindes. Die Eltern verwalten das Geld bis zum 18. Geburtstag, danach kann das Kind eigenverantwortlich darüber verfügen.

Das Geschenksparkonto wird auf deinen Namen eröffnet, aber offiziell für das Kind geführt. Du bestimmst, wann und wie das Geld übertragen wird. Dieser Weg ist besonders geeignet, wenn du das Geld für einen bestimmten Zweck oder Zeitpunkt reservieren willst.

ETF-Sparpläne und Depots funktionieren ähnlich wie das Geschenksparkonto: Solange sie auf deinen Namen laufen, behältst du die Kontrolle. Überträgst du das Depot auf den Namen des Kindes, wird es zu Kindesvermögen.

Unser Tipp

👉 Überlege dir vor der Kontoeröffnung, wie viel Kontrolle du behalten möchtest. Für kleine, sofort verfügbare Beträge eignet sich ein Jugendsparkonto, für grosse und zweckgebundene Geschenke ein Geschenksparkonto oder eigenes Depot.

Zusammenfassung: Kindern Geld schenken – die wichtigsten Punkte

Kindern Geld schenken bietet in der Schweiz viele Wege mit unterschiedlichen Regeln und Vorteilen. Mit Bargeld oder einem Jugendsparkonto schenkst du ganz unkompliziert – aber die Kontrolle endet ab der Volljährigkeit des Kindes. Willst du bestimmen, wann und wie das Geld beim Kind ankommt, wähle ein Geschenksparkonto oder ein eigenes Depot auf deinen Namen.

Für Kinder und Enkel sind Schenkungen immer steuerfrei, müssen ab 5’000 Franken aber in der Steuererklärung auftauchen. Bei nichtverwandten oder Patchwork-Konstellationen prüfe die kantonalen Freibeträge und Steuersätze frühzeitig. Das Geld wird zum Kindesvermögen, sobald es auf dessen Namen übertragen wird, und ist ab diesem Zeitpunkt vom Kind (oder seinen Eltern bis zur Volljährigkeit) zu versteuern. Langfristige Sparformen wie ein ETF-Sparplan bieten Potenzial für ein solides Startkapital. Halte Schenkungen ab 5’000 Franken immer schriftlich fest und bewahre Belege auf. Mit dem richtigen Vorgehen schenkst du nicht nur Geld, sondern ermöglichst finanzielle Sicherheit und einen gelungenen Start ins Erwachsenenleben. 🧑‍🎓✨

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Disclaimer

Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Last update: 11.05.2025 08:16

Autor

Articles

Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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