Finanzlexikon

Überobligatorium / überobligatorische Leistungen

Überobligatorium – das sind Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung, die über die gesetzlichen Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge hinausgehen. Während das Obligatorium also den BVG-Pflichtleistungsumfang umfasst, sind die überobligatorischen Leistungen ein Extra.