Pensionierung und Rente planenSchweizer Vorsorgesystem verstehen

Pensionskassenausweis / Vorsorgeausweis: Alles was du dazu wissen musst.

Lesedauer 9 Minuten

Deine Pensionskasse ist vermutlich dein grösstes Finanzvermögen. Mit dem Vorsorgeausweis erstattet sie dir jährlich Bericht. Nicole versteht ihren Pensionskassenausweis nicht wirklich. Geht’s dir auch so? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären mit Nicole die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Vorsorge.

Nicole (34) arbeitet seit einigen Jahren als Sachbearbeiterin bei einem mittelständischen Handwerksbetrieb in Winterthur. Ihre Pensionskasse wird nicht im Betrieb selbst geführt, sondern von einer grossen Sammelstiftung organisiert. Mit Noah (4) hat sie ein paar Jahre pausiert. Seit er im Kindergarten ist, hat sie den Beschäftigungsgrad wieder auf 80% aufgestockt und dabei zu ihrem heutigen Betrieb gewechselt. Damals hat das Personalbüro die Änderung ihres Beschäftigungsgrads an die Vorsorge-Stiftung geschickt. Aber wie das mit ihrer Rente so ganz genau funktioniert, konnte ihr die junge Kollegin nicht sagen. Die Stiftung schickt ihr einmal im Jahr einen Pensionskassenauszug, „da steht das alles drauf“. Nicole gehörte bisher zur knappen Mehrheit der Schweizer, die gemäss Vorsorgebarometer 2020 ihren Pensionskassenausweis flüchtig oder gar nicht anschauen.

Was sagt mein Pensionskassenausweis / Vorsorgeausweis?

Nicole hat schon gelesen, wie Pensionskassen rechnen. Jetzt will sie’s noch genauer wissen. Wir fangen mit A wie Altersguthaben an und hören mit Z wie Zinsen auf und gehen mit Nicole Schritt für Schritt ihren Vorsorgeausweis durch. Denn der Pensionskassenausweis beantwortet verschiedene Fragen, beispielsweise die folgenden:

  • Welches Vermögen habe ich in der Pensionskasse (PK)?
  • Wie hoch ist meine Rente aus der PK?
  • Um wie viel wächst mein Geld in der PK von Jahr zu Jahr?
  • Wie viel kann Geld ich aus der PK nehmen um eine Immobilie zu kaufen?
  • Was bekommen meine Angehörigen aus der PK wenn ich sterbe?

Wie hoch ist mein Altersguthaben und meine Altersgutschriften?

Das aktuelle Altersguthaben (oft mit AGH abgekürzt, auch Vorsorgeguthaben oder Austrittsleistung) entspricht der Summe der bisher gesammelten Einzahlungen und der ihrem Konto gutgeschriebenen Zinsen. Da Nicole Geld aus ihrer früheren Pensionskasse (Freizügigkeitsleistung) eingebracht hat, ist das auch in ihrem Altersguthaben drin. Das Altersguthaben steigt jährlich um die Altersgutschriften und die Zinsen auf ihr Altersguthaben. Dieses Guthaben gehört ihr.

Unser Tipp: Entwicklung Altersguthaben jährlich prüfen

Die Höhe deines Altersguthabens ist zentral für deine spätere Rente. Manchmal passieren der Pensionskasse Fehler bei dessen Ermittlung. Prüfe deshalb, wie sich dein Altersguthaben entwickelt, wenn du Geld zusätzlich in die Pensionskasse einbringst. Beispielsweise bei Einkäufen, freiwilligen Beiträgen oder beim Stellenwechsel.

Die Altersgutschrift ist der Betrag, der Nicole’s Konto bei der Pensionskasse jedes Jahr gutgeschrieben wird. Die Altersgutschrift ist ein Prozentsatz ihres versicherten Lohns. Die Höhe des Betrags hängt von ihrem Alter ab. Nicole und ihr Arbeitgeber bezahlen dies gemeinsam. Ihr Chef muss mindestens die Hälfte zahlen. Zahlt er mehr, bleibt Nicole mehr Geld von ihrem Lohn. Wie bei den wenigsten zahlt auch ihr Chef 50% der Beiträge. Nicole ist gerade an der Schwelle zur nächst höheren Altersgutschrift. Das heisst für sie: im nächsten Jahre gibt’s 1.5% weniger Lohn aufs Konto, weil der Beitrag um 3% Punkte steigt und sie davon die Hälfte selbst einzahlen muss. Die höhere Altersgutschrift sieht sie dann im Pensionskassenausweis.

Alter der versicherten Person25-3435-4445-5455-64/65
Altersgutschrift in %7%10%15%18%
jährliche Altersgutschrift in % des versicherten Lohns

Unser Tipp: Pensionskassenausweis jährlich prüfen

Der Arbeitgeber schuldet der Vorsorgeeinrichtung die gesamten Beiträge. Leider ist es schon vorgekommen, dass Arbeitnehmern zwar die Beiträge vom Lohn abgezogen wurden, diese aber nicht an die Pensionskasse überwiesen wurden – dann entsteht ein Loch in deiner Altersvorsorge. Ein Blick in den Pensionskassenausweis zeigt Nicole, dass ihre Altergutschriften im laufenden Jahr korrekt auf ihrem Konto verbucht wurden. Schau auch du am Jahresende in deinen Auszug rein.

Bin ich im Leistungs- oder Beitragsprimat versichert?

Auf ihrem Pensionskassenausweis sieht Nicole verschiedene Zeilen mit Altersguthaben und Rente und den Jahren 64, 63, 62. Damit ist klar, dass sie im Beitragsprimat versichert ist. Bei diesem Vorsorgeplan legt die Vorsorgeeinrichtung zuerst die Beitragshöhe im Reglement fest und ermittelt daraus ihre Leistungen. Ihre Beiträge steigen mit dem Alter und fliessen auf ihr Konto bei der Pensionskasse. Die Summe ihrer Beiträge, die Verzinsung und der Umwandlungssatz bestimmen also, wie viel Rente sie einmal bekommen wird. Je mehr Beiträge sie einzahlt, desto mehr hat sie im Alter.

Früher war Nicole bei der Gemeinde in ihrem Wohnort beschäftigt. Dort war sie im Leistungsprimat versichert. Bei diesem Vorsorgeplan war ihre Vorsorgeleistung einfacher ermittelbar als im Beitragsprimat: Vorsorgeleistung = Prozentsatz des versicherten Lohns (z.B. 60% Rente auf den versicherten Lohn). Das Leistungsprimat ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsorgeeinrichtung zuerst die Art und Höhe deiner Vorsorgeleistungen im Reglement festlegt und daraus die notwendige Beitragshöhe ermittelt. Lange war bei öffentlichen Arbeitgebern das Leistungsprimat Standard, aber heute setzen nur noch wenige Vorsorgeeinrichtungen auf diesen Vorsorgeplan. Der Systemwechsel findet bei den privatrechtlichen Unternehmen rascher statt als bei den öffentlichen Institutionen, weil der Staat auf die Steuerzahler zurückgreifen und das Finanzierungsrisiko für die Vorsorgeleistungen besser tragen kann.

Mit welchem Umwandlungssatz wird meine Rente berechnet?

Für Nicole’s Rente wird das tatsächlich angesparte Pensionskassenkapital mit einem im Reglement definierten Umwandlungssatz multipliziert. Da Nicole im Beitragsprimat versichert ist, interessiert sie der Mindestumwandlungssatz (MUWS) viel mehr. Denn im BVG ist festgelegt, dass Vorsorgeeinrichtungen im Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters auf den obligatorischen Teil ihres Vorsorgekapitals den MUWS anwenden müssen. Dieser beträgt heute (Stand 2020) 6,8 %. Anders formuliert: pro 100‘000 Franken Altersguthaben im Obligatorium erhälst du bei ordentlichen Rentenantritt eine jährliche, lebenslange Rente von 6‘800 Franken. Der MUWS gilt nur für ihr obligatorisches Altersguthaben. Für das Überobligatorium kann die Kasse einen anderen Umwandlungssatz anwenden.

Die Pensionskasse von Nicole ist eine sogenannte umhüllende Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert auch Leistungen über die Minimalvorgaben des BVG hinaus. Deshalb wendet sie für das gesamte Altersguthaben einen einheitlichen Umwandlungssatz an. Dieser umhüllende Umwandlungssatz führt dazu, dass der Umwandlungssatz für Nicole’s Altersguthaben von 5.8% unter dem Umwandlungssatz von 6.8% liegt.

Aber was ist der Umwandlungssatz genau? Im Beitragsprimat wird im Alter ihr effektives, verzinstes Guthaben entweder aufs Mal als Kapital ausgezahlt oder in eine lebenslange jährliche Rente umgerechnet oder als eine Kombination von Rente und Kapital ausgezahlt. Die Überlegung „Kapitalauszahlung oder Rente?“ ist für Nicole noch weit weg. Schliesslich geht sie erst in über 30 Jahren in Rente. Darf sie das ganze Altersguthaben als Kapital beziehen? Das kommt drauf an, ihr Pensionskassen-Reglement gibt dazu Auskunft. Mindestens ein Viertel des Altersguthabens kann sie gemäss BVG immer als Kapital beziehen. Weil sie mit David einen eingetragenen Partner hat, muss dieser dem Kapitalbezug schriftlich zustimmen. Der Umwandlungssatz bestimmt also, wie viel aus Nicole’s Kapitalvermögen wiederkehrend als lebenlange Altersrente fliesst. Je höher der Umwandlungssatz ist, umso höher ist ihre Rente.

Wie hoch ist meine Rente aus der Pensionskasse?

Im Abschnitt „voraussichtliche Altersleistung“ findet Nicole im Pensionskassenausweis die unverbindliche Information, wie hoch ihre künftige Rente einmal ausfallen könnte. Dabei hat die Pensionskasse eine Hochrechnung erstellt. In dieser berücksichtig sie das vorhandene Altersguthaben, die verbleibende Anzahl Jahre bis zum Pensionsalter, das aktuelle Einkommen und den technischen Zins. Das so ermittelte künftige Altersguthaben multipliziert die Pensionskasse mit dem Umwandlungssatz gemäss Reglement. Nicole kann also bequem ablesen, wie hoch ihre monatliche Altersrente ausfällt, wenn alles genau so eintritt wie angenommen. Das ist noch weit hin und Nicole geht deshalb davon aus, dass sich ihr Einkommen noch erhöhen (also ihr Altersguthaben erhöhen) und der Umwandlungssatz weiter sinken wird. Denn sie hat auch bereits gelesen, dass die durchschnittliche Pensionskassenrente in den letzten Jahren immer weiter gesunken ist.

Wie hoch ist meine Freizügigkeitsleistung?

Als Nicole wegen Noah aufhörte zu arbeiten, zahlte ihre Pensionskasse eine Freizügigkeitsleistung (auch Austrittsleistung genannt) aus. Diesen Betrag bekommt eine versicherte Person beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung, damit sie das Geld bei der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbringen kann oder bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben zwischenparken kann. Die Leistung entspricht bei Kassen im Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen Leistung; bei Kassen im Beitragsprimat dem vorhandenen Altersguthaben am Tag des Austritts. Nicole hat ihre Freizügigkeitsleistung als Eintrittsleistung in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht, so ist es vorgeschrieben. Die Höhe dieses Betrags ist im Vorsorgeausweis unter den Zusatzinformationen als „eingebrachte Austrittleistung zum (Datum)“ dokumentiert.

Unser Tipp: Nach Stellenwechsel Pensionskassenausweis prüfen

Beim Stellenwechsel wird die Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitssperrkonto bei einer Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Dazu musst du deiner bisherigen Vorsorgeeinrichtung mitteilen, wohin sie die Austrittsleistung überweisen soll. Wenn du es nicht tust oder es dort vergessen geht, muss sie dein Altersguthaben nach spätestens 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen. Dort sind aktuell über 5 Milliarden Franken geparkt. Darum prüfe nach einem Stellenwechsel ob die Austrittsleistung auf der Abrechnung deiner bisherigen Pensionskasse mit dem Betrag übereinstimmt, der auf dem Versicherungsausweis deiner neuen Pensionskasse aufgeführt ist.

Wie viel bekommt meine Familie aus der Pensionskasse wenn ich sterbe?

Falls Nicole etwas zustösst, bezahlt ihre Pensionskasse die Todesfall-Leistungen (auch: Hinterlassenenleistung). Ihre Hinterbliebenen bekommen eine Rente und ein einmaliges Todesfall-Kapital. Wie viel Geld bekommen also ihr Partner David und ihr Sohn Noah? Auch das steht auf dem Pensionskassenausweis. Je nachdem wann Nicole stirbt, wird entweder ein Prozentsatz von ihrer Invalidenrente ausgerichtet (falls sie vor der Pensionierung stirbt) oder ein Prozentsatz ihrer Altersrente (falls sie nach der Pensionierung stirbt). Im Obligatorium beträgt die Hinterlassenenleistung 60% der entsprechenden Bezugsgrösse für ihren Partner David und 20% für ihren Sohn Noah. Die Pensionskasse darf bessere Leistungen an die Hinterbliebenen ausrichten.

Wie hoch ist meine Verzinsung bei der Pensionskasse?

Auch der Mindestzins ist für Nicole relevant. Das BVG legt fest, dass der Bundesrat jährlich den Zinssatz festlegt, zu welchem ihre Vorsorgeeinrichtung ihr obligatorisches Altersguthaben mindestens verzinsen muss. Dieser beträgt heute (Stand 2020) 1%. Der Mindestzins ist nur für Nicole’s obligatorisches Altersguthaben bindend. Auf das Überobligatorium darf ihre Kasse den Zins frei festlegen. Zudem darf ihre Kasse das Obligatorium höher verzinsen – muss es aber nicht.

Die Zinsen (oder Zinsgutschrift) sind der Betrag, der Nicole jeweils am Jahresende auf ihrem Pensionskassenkonto gutgeschrieben wird. Zinsen gibt es nur im Beitragsprimat. Da Nicole in einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung versichert ist, bekommt sie auch nur eine Zinsgutschrift. Ihre Zinsen auf obligatorisches und überobligatorisches Guthaben werden nicht separat ausgewiesen. In ihrem Fall liegt der Zinssatz bei 1.25%. Immerhin ein wenig über der BVG-Mindestverzinsung.

Unser Tipp: Zinsgutschrift prüfen

Dein Altersguthaben sollte jedes Jahr um die Altersgutschriften (=Beiträge von dir und von deinem Arbeitgeber) und den erhaltenen Zins steigen. Vergleiche den aktuellen Vorsorgeausweis mit dem Vorsorgeausweis des Vorjahres und prüfe, ob der Zuwachs im Altersguthaben stimmt.

Welcher Lohn ist bei der Pensionskasse versichert?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) trat 1985 in Kraft. Es bestimmt, ob Nicole sich obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichern muss und definiert die Mindestleistungen, die ihre Pensionskasse mindestens anbieten muss. Pensionskassen dürfen bessere Leistungen als das gesetzlich definierte BVG-Minimum anbieten.

Die Mindestleistungen für Alter, Tod und Invalidität nennt man das sogenannte Obligatorium. Für ihr Einkommen ab 21’510 Franken (untere Eintrittsschwelle, Stand 2021) bis 86’040 Franken (BVG-Obergrenze, Stand 2021) muss Nicole gemäss BVG Beiträge an eine Pensionskasse leisten, die dafür „obligatorische Leistungen“ bietet. Die Grenzbeträge ändern sich alle 2 Jahre, da sie von der AHV-Rente abhängen, die alle 2 Jahre überprüft wird. Die jeweils aktuellen Werte findest du hier. Darüber hinaus bieten viele Pensionskassen an, auch weitere Einkommensteile zu versichern. Diese Beiträge fliessen ins Überobligatorium und führen zu verbesserten Leistungen.

Die BVG-Eintrittsschwelle ist für Nicole nicht mehr relevant. Weil sie 80% arbeitet, übersteigt ihr Einkommen den Mindestjahreslohn von 21’510 Franken locker, den sie bei einem Arbeitgeber erzielen muss, um gemäss BVG versichert zu sein. Bei ihrer Schwester Claudia ist das anders. Claudia hat zwei Teilzeitstellen und verdient bei keiner genug, um die Eintrittsschwelle zu überspringen. Darum hat sie leider auch kein Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert.

Was bedeuten versicherter Lohn und Koordinationsabzug ?

Nicole schaut ihren Pensionskassenausweis an. Versicherter Lohn? Ist das dasselbe wie ihr Einkommen? Kann sein, muss aber nicht. Deshalb steht auf vielen Vorsorgeausweisen auch der „gemeldete Lohn„. Das ist der vom Arbeitgeber an die Vorsorgeeinrichtung gemeldete Jahreslohn inklusive dem 13. Monatslohn, aber ohne Erfolgsanteile oder Boni. Vom gemeldeten Lohn zieht die Pensionskasse den Koordinationsabzug ab. Der gemeldete Lohn ist also vereinfacht dein Einkommen ohne Boni, aber nicht immer der versicherte Lohn. Zunächst einmal ist der versicherte Lohn (auch koordinierter Jahreslohn genannt) die zentrale Grösse, anhand der ihre Pensionskasse die Vorsorgeleistungen ermittelt. Im BVG ist festgelegt, dass mindestens der Bruttolohn abzüglich dem Koordinationsabzug versichert sein muss. Es darf aber auch mehr sein; einige Kassen versichern den Koordinationsabzug ebenfalls oder Einkommensbestandteile über der BVG-Obergrenze.

Der Koordinationsabzug soll eine Doppelversicherung des Einkommens in der AHV und der 2. Säule vermeiden. Darum berechnen Pensionskassen im Obligatorium die Höhe der Beiträge, indem sie von gemeldeten Lohn den Koordinationsabzug abziehen. Auf den versicherten Lohn ziehen sie dann die Spar- und Risikobeiträge ein. Bei Nicole ist der Koordinationsabzug zusätzlich versichert, aber die obere Grenze bleibt bei 86’040 Franken. Du kannst dir also merken: versicherter Lohn im Obligatorium ist der Lohnanteil zwischen BVG-Obergrenze (2021: aktuell 86’040 Franken) minus dem Koordinationsabzug (2021: 25’095 Franken). Darüber hinaus versicherter Lohnbestandteile gehören zum Überobligatorium. Glücklicherweise ist die Pensionskasse von Nicole’s Arbeitgebers etwas komfortabler. Sie verzichtet auf den Koordinationsabzug und versichert deshalb auch die ersten 25’095 Franken (Stand 2021) ihres Lohns. Das wird für Nicole in Zukunft zu höheren Vorsorgeleistungen führen.

Unser Tipp: Versicherten Lohn im Pensionskassenausweis prüfen

Deine Vorsorgeleistungen basieren auf dem versicherten Lohn. Darum solltest du prüfen, ob der aufgeführte Jahreslohn auf dem Pensionskassenausweis auch deinem tatsächlichen Lohn entspricht. Sonst könnten deine Altersleistungen zu tief ausfallen.

Wie viel Geld kann ich für Wohneigentum aus meiner Pensionskasse beziehen?

Im Abschnitt Zusatzinformationen findet Nicole die Zeile „möglicher Vorbezug für Wohneigentumsförderung„. Die Zahl entspricht dem Betrag, den sie für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie oder für die Abzahlung einer Hypothek aus der Pensionskasse maximal noch nutzen kann. Wohneigentum ist aktuell für Nicole kein Thema. Wenn sie schon etwas bezogen hätte, würde ihre Kasse das ebenfalls als „vollzogenen Bezug für Wohneigentum“ auf dem Ausweis vermerken.

Unser Tipp: Statt Vorbezug Pensionskassenguthaben verpfänden

Wenn du vorhast etwas zu kaufen, prüfe dein Pensionskassenguthaben zu Gunsten der Bank zu verpfänden statt es zu beziehen. So arbeitet dein Kapital weiterhin in der Pensionskasse für dich und – noch wichtiger: falls ein Vorsorgefall eintritt, ist dein Guthaben höher.

Hat meine Pensionskasse genug Geld?

Nicole hat Glück mit ihrer Pensionskasse. Diese verfügt über einen hohen Deckungsgrad von 109%. Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vorsorgevermögen aller Versicherten inkl. Überschüsse und Kursschwankungsreserven (also: wie viel Vermögen hat die Kasse?) und dem notwendigen Vorsorgekapital, damit die Kasse allen künftigen Vorsorgeverpflichtungen für die Aktiven und Rentner nachkommen kann. Bei einem Deckungsgrad von beispielsweise 105% bestehen 5% Reserven. Liegt er unter 100%, besteht eine Unterdeckung.

Nicole hat sich über den hohen Deckungsgrad ihrer Pensionskasse gefreut. Wir erklären Nicole, dass sie den Deckungsgrad immer in Verbindung mit dem technischer Zinssatz betrachten muss. Er ist eine Renditeerwartung der Pensionskasse auf das Vorsorgevermögen: „wie hoch kann das für die künftigen Rentenzahlungen zurückgestellte Vorsorgevermögen in Zukunft verzinst werden?“ Ihre Kasse verwendet einen technischen Zins von 2%, das ist im Vergleich der privaten Kassen relativ vorsichtig.

Über das Thema Unterdeckung muss sich Nicole derzeit keine Gedanken machen. Denn wie wir gesehen haben, hat ihre Kasse ja einen Deckungsgrad von 109%. Eine Unterdeckung besteht hingegen, wenn am Bilanzstichtag das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Oder einfacher gesagt: der Deckungsgrad kleiner 100% ist. Oder noch einfacher: die Kasse hat aktuell nicht Vermögen, um alle laufenden und künftigen Versicherungszusagen zu finanzieren. Dann leitet sie Sanierungsmassnahmen ein, also zeitlich definierte Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung.

Wertschwankungsreserven muss Nicole’s Kasse noch weiter aufbauen. Diese dienen dazu, Kursschwankungen auf den Vermögensanlagen aufzufangen, um eine Unterdeckung und allfällige Sanierungsmassnahmen zu vermeiden. Nachdem die Altersguthaben verzinst sind, legt die Kasse aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen Mittel in die Wertschwankungsreserve ein. So kann sie niedrige Anlageergebnisse ausgleichen, wenn sich der Finanzmarkt mal ungünstig entwickelt. Die Höhe der notwendigen Wertschwankungsreserve unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und hängt von der Vermögensaufteilung der Kasse ab.

Und Nicole, noch Fragen?

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Last update: 10.02.2021 14:53

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Thomas verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise als Privatanleger in fast allen Anlageklassen und zwei Vorsorgesystemen. Er gestaltet seit vielen Jahren einfache Kunden- und Serviceerlebnisse, bewegt Menschen und Organisationen und hat ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen von Menschen bei Finanzthemen gewonnen. Thomas bringt mit seinem Background als Doktor in Wirtschaftswissenschaften Themen einfach und pragmatisch auf den Punkt.
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