Viele Paare wollen die Vorsorgelücke ihres Partners schliessen – doch ist das steuerlich erlaubt und was gilt bei Ehe und Konkubinat? Entdecke jetzt, wie du in die Säule 3a für Partner einzahlen kannst, ohne in Schenkungssteuer-Fallen zu tappen, und welche Regeln für deinen Zivilstand gelten.
Säule 3a für Partner einzahlen: Warum die Frage so wichtig ist
In vielen Beziehungen gibt es Einkommensunterschiede. Diese Unterschiede führen zu einer Vorsorgelücke in der Pensionskasse und in der Säule 3a. Gerade wenn eine Person weniger verdient, das Pensum reduziert oder Care-Arbeit übernimmt, liegt es nahe, die Vorsorgelücke mit zusätzlichen Einzahlungen zu schliessen. Wer finanziell stärker dasteht, möchte dann oft in die Säule 3a für Partner einzahlen, um später für ihn oder sie eine höhere Rente zu erreichen.
Genau hier beginnt die steuerliche und rechtliche Feinmechanik: Wem gehört das 3a-Guthaben? Wer darf es abziehen? Und gilt eine Einzahlung ins 3a der Partnerin im Konkubinat als Schenkung? ⚖️
Säule 3a für Partner einzahlen: Wer darf überhaupt einzahlen?
Für diesen Fachbeitrag ist nur das Wichtigste relevant: In die Säule 3a einzahlen darf grundsätzlich, wer in der Schweiz erwerbstätig und mit einem Arbeitseinkommen AHV-pflichtig ist. Wie hoch du jedes Jahr maximal einzahlen darfst, hängt davon ab, ob du einer Pensionskasse angeschlossen bist oder nicht. Alle offiziellen Regelungen zur dritten Säule findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Die Details findest du in diesen Fachbeiträgen:
Entscheidend für unsere Frage «In die Säule 3a für Partner einzahlen?» ist: Nicht der Einzahler, sondern die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber ist massgebend.
Säule 3a für Partner einzahlen: Wem gehört das Guthaben – wer spart Steuern?
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Ein 3a-Konto oder eine 3a-Police gehört immer genau einer Person. Es gibt keine gemeinsamen 3a-Konten für Paare. Der Steuerabzug für die Einzahlung steht immer der Person zu, auf deren Namen das 3a geführt wird – egal, wer das Geld effektiv überweist.
Beispiel: Du überweist 3’000 Franken auf das Säule-3a-Konto deiner Partnerin Lea. Der Steuerabzug gehört Lea, weil sie Kontoinhaberin ist. Steuerlich wirkt es so, als hätte sie diesen Betrag aus ihrem Einkommen einbezahlt. Für das Steueramt bist du die Person, die die Mittel zur Verfügung gestellt hat. Und genau hier kommt je nach Zivilstand die Schenkungssteuer ins Spiel.

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Säule 3a für Ehepartner einzahlen: Was gilt bei Verheirateten?
Du darfst ohne Probleme in die Säule 3a deines Ehepartners einzahlen – also sein oder ihr 3a-Konto mitfinanzieren. Banken und Versicherungen interessieren sich nicht dafür, von welchem Konto der Betrag kommt, solange die formellen Bedingungen erfüllt sind (Einzahlung im Namen der Kontoinhaberin, innerhalb der Maximalgrenze etc.). 👍
Der Steuerabzug läuft immer über den Ehepartner, auf dessen Namen das 3a läuft. Das ist logisch, weil nur diese Person 3a-Vermögen aufbaut und später Leistungen daraus bezieht. In der gemeinsamen Steuererklärung von Ehepaaren spielt das eine untergeordnete Rolle, weil euer Einkommen und eure Abzüge ohnehin zusammen veranlagt werden.
Bei der Frage «Schenkung oder nicht?» sind Ehepaare klar im Vorteil: In allen Kantonen sind Schenkungen zwischen Ehepartnern von der Schenkungssteuer befreit. Zahlst du also faktisch die Säule 3a für deinen Ehepartner ein, hat das keine Schenkungssteuerfolgen, selbst wenn hohe Beträge fliessen. In der Praxis gelten solche Zahlungen häufig einfach als Teil der gegenseitigen Unterhaltspflicht in der Ehe. 🥳
Für verheiratete Paare ist es daher unproblematisch und oft clever, wenn beide ihre Säule-3a-Möglichkeiten ausschöpfen und ihr gemeinsam entscheidet, wer effektiv wie viel ins eigene 3a überweist. Ob du nun «formal» deine eigenen Beiträge zahlst und dein Ehepartner mehr Haushaltskosten trägt, oder ob du direkt in seine Säule 3a einzahlst, ist steuerlich in der Regel zweitrangig – Hauptsache, die Maximalbeträge werden sinnvoll genutzt.

Säule 3a für Partner im Konkubinat einzahlen: Wo lauern Fallen?
Bei unverheirateten Paaren (Konkubinat) ist die Lage deutlich heikler, wenn du in die Säule 3a für deinen Partner einzahlst. Im Schweizer Recht gibt es keinen automatischen «Ehe-Ersatz» für Konkubinatspaare. Ihr werdet getrennt besteuert. Es gibt keine gesetzliche Unterhaltspflicht wie in der Ehe. Für Erbschafts- und Schenkungssteuern gelten Konkubinatspartner je nach Kanton oft als «Dritte», also wie nicht verwandte Personen.
Beispiel: Technisch ist es möglich, dass du den Betrag direkt auf das 3a-Konto deines Partners Jonas überweist. Der Steuerabzug steht Jonas zu, weil er Kontoinhaber ist. Aus Sicht der Steuerbehörde ist der Betrag aber eine Zuwendung von dir an Jonas – und damit grundsätzlich eine Schenkung. Ob und wie hoch darauf Schenkungssteuer anfällt, hängt vom Kanton ab. ⚠️
Das Steueramt wird besonders aufmerksam, wenn die Beträge hoch sind (z. B. mehrere Jahre voller Maximalbetrag), ein klarer Einkommensunterschied besteht, ein Partner gar kein oder nur sehr wenig eigenes Einkommen hat, aber trotzdem 3a-Beiträge verbucht, oder du zusätzlich noch andere grössere Zahlungen für deinen Partner übernimmst (z. B. Kaufanteil an einer Wohnung). In solchen Fällen kann die Steuerverwaltung nachfragen, woher das Geld stammt – und es als steuerpflichtige Schenkung qualifizieren.
Unser Tipp:
👉 Wenn du die Säule 3a für deinen Partner im Konkubinat unterstützen willst, ohne gleich in die Schenkungssteuerfalle zu laufen, ist es meist sinnvoller, dass der Partner die 3a-Beiträge von seinem eigenen Konto ein zahlt (und den Abzug nutzt). Du übernimmst im Gegenzug mehr laufende Haushaltskosten (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel usw.). So stärkt ihr seine/ihre Vorsorge, ohne dass direkt eine grosse Schenkung in Form einer 3a-Einzahlung sichtbar wird. Ob der Kanton trotzdem eine Schenkung annehmen könnte, hängt von den Beträgen und eurer gesamten finanziellen Situation ab – darum lohnt sich im Zweifel eine kurze Rückfrage beim Steueramt oder bei einer Fachperson.
Säule 3a für Partner einzahlen und Schenkungssteuer: Warum der Wohnkanton zählt
Die Schenkungssteuer ist in der Schweiz Sache der Kantone. Entsprechend unterschiedlich sind die Regeln: Einige Kantone kennen gar keine Schenkungssteuer mehr oder verzichten in der Praxis auf Besteuerung. In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Schenkungssteuer befreit. Für Konkubinatspartner gelten aber häufig die Sätze für «nicht verwandte Personen» – mit tiefen Freibeträgen und teils hohen Steuersätzen. Eine Übersicht zu kantonalen Unterschieden bei der Schenkungssteuer bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung.🗺️
Eine einmalige, eher kleine Unterstützung (z. B. 1’000–2’000 Franken) wird mehrheitlich niemanden stören. Wiederkehrende Einzahlungen in die Säule 3a deiner Partnerin über viele Jahre können aber rasch einen beachtlichen Schenkungsbetrag ergeben. Ob und ab wann der Kanton zugreift, ist sehr unterschiedlich – deshalb lohnt sich eine kantonsspezifische Abklärung, besonders bei hohen oder regelmässigen Beträgen. 🔍
Säule 3a für Partner einzahlen und Todesfall: Partner richtig begünstigen
Wenn du über «Säule 3a für Partner einzahlen» nachdenkst, geht es vorwiegend um die Altersvorsorge. Genauso wichtig ist aber die Frage: Was passiert mit dem 3a-Guthaben, wenn jemand stirbt?
Die Begünstigtenordnung der Säule 3a ist gesetzlich vorgegeben. An erster Stelle stehen in der Regel der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin, bei Konkubinat je nach Stiftung der Lebenspartner, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. mindestens fünf Jahre Lebensgemeinschaft oder gemeinsames Kind).
Wenn du im Konkubinat lebst und willst, dass dein Partner im Todesfall von deiner Säule 3a profitiert, solltest du bei deiner 3a-Stiftung prüfen, welche Regeln für Lebenspartner gelten, und eine Begünstigungserklärung ausfüllen, in der du deinen Partner namentlich einträgst. So stellst du sicher, dass dein 3a-Guthaben nicht automatisch an andere gesetzliche Erben fliesst. ✍️
Zusätzlich zur 3a-Begünstigung können sinnvoll sein ein Testament, in dem du deinen Partner soweit möglich berücksichtigst, eine Risiko-Lebensversicherung (insbesondere bei Hypotheken) und die Information deiner Pensionskasse, dass ein Lebenspartner existiert und wie er begünstigt werden soll.

Praxisbeispiele zu «Säule 3a für Partner einzahlen»
Anna verdient 110’000 Franken, Ben 40’000 Franken. Beide sind der Pensionskasse angeschlossen; der Maximalbetrag der Säule 3a wird jährlich ausgeschöpft. Anna übernimmt zusätzlich die Einzahlungen in das 3a-Konto ihres Mannes. Beide können den vollen Maximalbetrag der Säule 3a abziehen. Es gibt keine Schenkungssteuer. Denn die Finanzierung zulasten von Anna ist im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht unproblematisch. Bei Ehepaaren ist «Säule 3a für Ehepartner einzahlen» in der Regel steuerlich einfach und lohnend.
Lukas verdient 120’000 Franken, Mia 30’000 Franken. Lukas zahlt jedes Jahr zusätzlich 6’000 Franken direkt in die 3a seiner Lebenspartnerin ein. Mia profitiert vom Steuerabzug, Lukas baut aber faktisch ihre Vorsorge auf. Abhängig vom Kanton kann die Steuerverwaltung diese Zahlungen als Schenkungen werten und Schenkungssteuer verlangen – insbesondere, wenn es sich über Jahre um hohe Summen handelt. Elegante Alternative: Mia zahlt von ihrem eigenen Konto in die Säule 3a ein (und nutzt den Abzug). Lukas übernimmt im Gegenzug einen grösseren Teil der laufenden Ausgaben. 🤝
Hat dein Partner gar kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, kann er kein eigenes 3a-Konto führen – egal, ob du bereit wärst, in die Säule 3a für deine Partnerin einzahlen zu wollen. In diesem Fall musst du andere Lösungen (z. B. freie Anlagen in der Säule 3b) nutzen, um ihn langfristig abzusichern.

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Checkliste: Säule 3a für Partner einzahlen – so gehst du vor
1. Zivilstand klären
Ehe / eingetragene Partnerschaft oder Konkubinat / unverheiratet?
2. Voraussetzungen prüfen
Hat dein Partner ein AHV-pflichtiges Einkommen und darf er überhaupt in die Säule 3a einzahlen? Wie hoch ist sein persönlicher Maximalbetrag?
3. Schenkungssteuer-Regeln im Wohnkanton anschauen
Gibt es Schenkungssteuer? Wie werden Konkubinatspartner eingeordnet? Ab welcher Höhe wird es kritisch?
4. Vorgehen abhängig vom Zivilstand wählen
Ehe: unproblematisch, wenn du Säule 3a für deinen Ehepartner mitfinanzierst.
Konkubinat: eher indirekt unterstützen (Partner zahlt selber, du übernimmst mehr Haushaltskosten).
5. Todesfall-Absicherung des Partners prüfen
Begünstigungserklärung bei der 3a-Stiftung kontrollieren. Testament und Risiko-Lebensversicherung prüfen.
Darf ich in die Säule 3a für meinen Partner einzahlen?
Ja – technisch kannst du problemlos in das 3a-Konto deines Partners einzahlen, solange es auf seinen Namen läuft. Der Steuerabzug geht immer an den Kontoinhaber. Ehe: steuerfrei. Konkubinat: mögliche Schenkungssteuer je nach Kanton.
Säule 3a für Ehepartner einzahlen – ist das steuerfrei?
Absolut. Schenkungen zwischen Ehepartnern sind in allen Kantonen von der Schenkungssteuer befreit. Du kannst das 3a-Konto deines Ehepartners direkt finanzieren – als Teil der gegenseitigen Unterhaltspflicht.
Säule 3a für Partner im Konkubinat – welche Fallen gibt es?
Direkte Einzahlungen gelten oft als Schenkung und können je nach Kanton besteuert werden. Besser: Dein Partner zahlt selbst in die 3a ein (und nutzt den Abzug), Du übernimmst mehr Haushaltskosten.
Wer bekommt den Steuerabzug bei Einzahlungen in die Säule 3a für den Partner?
Immer der Kontoinhaber. Beispiel: Du zahlst 3’000 Franken in die Säule 3a deiner Partnerin Lea → Lea bekommt den Steuerabzug, egal von welchem Konto das Geld kam. Das Steueramt kann aber die Zahlungsquelle prüfen, was Schenkungssteuer auslösen kann.
Partner im Konkubinat als 3a-Begünstigter eintragen?
Ja. Mit einer Begünstigungserklärung bei deiner 3a-Stiftung solltest du deinen Partner namentlich eintragen. Voraussetzung dafür: meist 5 Jahre Zusammenleben oder gemeinsames Kind. Ergänzend sinnvoll: Testament + Risiko-Lebensversicherung prüfen.
Zusammenfassung: Säule 3a für Partner einzahlen – die wichtigsten Punkte
Darfst du in die Säule 3a deines Partners einzahlen? Ja – technisch kannst du das problemlos tun, solange die formellen 3a-Regeln erfüllt sind und das Konto auf seinen Namen läuft. Der Steuerabzug bleibt immer beim Kontoinhaber. In der Ehe ist «Säule 3a für Partner einzahlen» steuerlich unproblematisch, da Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerfrei sind. Im Konkubinat können direkte Einzahlungen aber als Schenkung gelten – kantonal unterschiedlich besteuert. Besser: Dein Partner zahlt selbst ins 3a, du übernimmst mehr Haushaltskosten. Vergiss nicht die Absicherung im Todesfall mit einer klaren Begünstigungserklärung. Bei hohen Beträgen oder komplexen Fällen lohnt sich eine Rücksprache mit dem Steueramt oder einer Fachperson.

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Disclaimer
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Last update: 08.02.2026 18:16

