Überobligatorium – das sind Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung, die über die gesetzlichen Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge hinausgehen. Während das Obligatorium also den BVG-Pflichtleistungsumfang umfasst, sind die überobligatorischen Leistungen ein Extra.
Die NZZ titelt “Viele Schweizer haben keine Ahnung von der Altersvorsorge” und SRF 10vor10 berichtet von einem Pensionskassenmodell, dass zeitlich befristete Renten vorsieht – im Überobligatorium. Wir finden es ist Zeit, die Pensionskasse etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn darauf kommt es an.