Das BVG ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es regelt die berufliche Vorsorge (sogenannte „2. Säule“) im Schweizer Vorsorgesystem. Die 2. Säule ist als Ergänzung zur 1. Säule gedacht und richtet ergänzend im Alter und bei Invalidität oder im Todesfall Leistungen aus. Die Rente aus der…
Überobligatorium – das sind Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung, die über die gesetzlichen Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge hinausgehen. Während das Obligatorium also den BVG-Pflichtleistungsumfang umfasst, sind die überobligatorischen Leistungen ein Extra.
Die NZZ titelt „Viele Schweizer haben keine Ahnung von der Altersvorsorge“ und SRF 10vor10 berichtet von einem Pensionskassenmodell, dass zeitlich befristete Renten vorsieht – im Überobligatorium. Wir finden, es ist Zeit, die Pensionskasse etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn darauf kommt es an.