
Der Zoll-Freibetrag Einfuhr Schweiz ändert sich ab 2025 stark. Diese Neuerung der Zollfreigrenze betrifft dich, wenn du gerne im Ausland einkaufst. Der Freibetrag für Privatpersonen sinkt auf 150 Franken pro Person und Tag. Entdecke, was die neue Regel für dich bedeutet und wie du smart damit umgehst.
Was ändert sich zum 1. Januar 2025 beim Zoll-Freibetrag für Privatpersonen?
Ab 1. Januar 2025 gibt es eine wichtige Änderung beim Auslandseinkauf. Der Zoll-Freibetrag für die Einfuhr in die Schweiz wird halbiert. Du darfst dann Waren zum privaten Gebrauch nur noch bis 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei in die Schweiz einführen. Das Eidgenössische Finanzdepartements (EFD) hat den Bundesrat am 16.10.2024 darüber informiert, dass die «Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag» (SR 641.204) zum 1. Januar 2025 geändert wird. 1 Die Regelung wurde auf Druck von Parlament (zwei Standesinitiativen) und Grenzkantonen eingeführt.
Diese neue Regel der Zollfreigrenze betrifft dich, wenn du im Ausland einkaufst. 🛍️ Denk an Franca und ihren Partner René aus Zürich, die gerne samstags in Deutschland shoppen und ihren Wocheneinkauf erledigen. So haben sie ihr Haushaltsbudget entlastet. Bisher durften sie Einkäufe bis zu einem Warenwert von 600 Franken zollfrei mitbringen. Ab 2025 müssen sie genauer rechnen, um nicht über die neue Grenze zu kommen.
Warum wird die Zollfreigrenze 2025 für die Einfuhr in die Schweiz gesenkt?
Der Zoll-Freibetrag für die Einfuhr in die Schweiz sinkt aus zwei Gründen. Erstens will der Bundesrat den Einkaufstourismus bremsen. Zweitens soll die Steuergerechtigkeit besser werden.
Stell dir Thomas vor, einen Ladenbesitzer in Schaffhausen. Bisher sah er oft, wie Kunden im Ausland einkauften. Mit dem niedrigeren Freibetrag wird das nun weniger attraktiv. So soll der Schweizer Handel gestärkt werden. Denn Studien zufolge erleidet der Schweizer Einzelhandel durch den Einkaufstourismus Umsatzeinbussen von über 8 Milliarden Franken pro Jahr.
Auch die Steuergerechtigkeit spielt eine Rolle. Bisher konnten Einkäufer Waren bis 300 Franken pro Tag steuerfrei einführen. Das kostete die Schweiz viel Geld. Mit dem halbierten Freibetrag werden mehr Einkäufe in der Schweiz versteuert. Dadurch nimmt der Staat mehr ein.
Wie hoch ist der neue Zoll-Freibetrag pro Person?
Der neue Zoll-Freibetrag beträgt ab 1. Januar 2025 nur noch 150 Franken pro Person und Tag. Das heisst, du musst beim Auslandseinkauf genau rechnen. Sonst zahlst du Zoll und Schweizer Mehrwertsteuer. Der Freibetrag gilt für jeden Tag und jede Person. Reist du mit Familie oder Freunden, kann jeder Waren bis 150 Franken zollfrei mitbringen. Plane daher sorgfältig, um Überraschungen an der Grenze zu vermeiden. 🛃

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Wie wird der Warenwert meiner Einkäufe berechnet?
Relevant ist der Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, falls diese auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist. Preise in ausländischer Währung werden in Franken umgerechnet (Wechselkurstabelle Zoll). Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von der Anzahl Personen.
Machen wir ein Beispiel: du kaufst in Deutschland für 210 EUR ein. Darin sind 22 % deutsche Mehrwertsteuer (46.20 EUR) enthalten. Der Warenwert beträgt also 163.80 Franken. Dieser Warenwert wird mit dem tagesaktuellen Kurs in Franken umgerechnet. Der Wechselkurs EUR/CHF liegt Anfang November 2024 bei 0.95 CHF / EUR. Es ergibt sich ein Warenwert von 155.50 Franken. Sitzt du allein im Auto oder handelt es sich um eine einzelne Rechnung, trifft dich die reduzierte Zollfreigrenze von 150 Franken pro Person.
Übersteigt der Warenwert die Zollfreigrenze von 150 Franken, dann musst du für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen. In unserem Beispiel also auf die 155.50 Franken.
Welche Konsequenzen hat eine Überschreitung des Freibetrags Deutschland Schweiz?
Wenn du den Zoll-Freibetrag von 150 Franken überschreitest, zahlst du drauf. Du musst dann Zollgebühren und Mehrwertsteuer auf alle deine Waren zahlen. 😯 Die deutsche Mehrwertsteuer hast du bereits bezahlt.
Stell dir Max aus Basel vor. Er kauft in Deutschland Geräte für 250 Franken. Weil er über dem Freibetrag liegt, muss er nun noch Zoll und Steuern zahlen. Die Schweizer Mehrwertsteuer beträgt 8.1 %. Max zahlt also 20.25 Franken extra, plus Zollgebühren.
Die deutsche Mehrwertsteuer kann Max zurückbekommen. Dafür muss er die Ausfuhr anmelden und der Verkäufer muss mitmachen. Die Zollgebühren hängen von den Waren ab und können die Kosten weiter erhöhen.

Welche Waren muss ich bei der Einfuhr in die Schweiz anmelden?
Bei der Einreise in die Schweiz musst du grundsätzlich alle Waren anmelden. Es gibt aber Ausnahmen:
- Abgabenfreie Waren (ohne Zoll und Mehrwertsteuer)
- Waren, die du mit der QuickZoll-App verzollt hast
In diesen Fällen kannst du ohne formelle Anmeldung einreisen. Doch Achtung: Zollkontrollen gibt es auch im Landesinneren. Dort kannst du versäumte Anmeldungen nicht nachholen. Stell dir vor, deine zwei Kisten Piemonteser Wein passieren die Walliser Grenze. Freue dich dann nicht zu früh. Oft steht die Grenzwacht ein paar Kurven weiter. 🚓
Unser Tipp:
Wichtig: Du machst dich strafbar, wenn du verbotene, bewilligungs- oder abgabenpflichtige Waren falsch oder gar nicht anmeldest. Nutze am besten immer die App QuickZoll. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest Ärger bei Kontrollen.
Wie funktioniert die Selbstverzollung bei der Einfuhr in die Schweiz?
Ab 2025 musst du auf den neuen Zoll-Freibetrag von 150 Franken pro Person und Tag achten. Übersteigst du diesen Betrag, musst du deine Waren verzollen. Stell dir Anna aus Genf vor. Sie kommt von einem Shopping-Tag in Frankreich zurück. An der Grenze muss sie ihre Einkäufe anmelden. Liegt der Wert über 150 Franken, nutzt sie die QuickZoll-App. 📱 Mit dieser App kann Anna:
- Ihre Einkäufe vor der Einreise anmelden
- Die Gebühren berechnen lassen
- Die Zahlung gleich erledigen
So ist Anna gut vorbereitet und vermeidet Stress an der Grenze. Die App macht die Selbstverzollung einfach und schnell. Sie funktioniert ohne Registrierung, und du kannst dort auch direkt Zollabgaben und Mehrwertsteuer digital bezahlen.
In der App wird für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8.1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2.6 % wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.
Unser Tipp:
Tipp: Lade dir die QuickZoll-App schon vor deiner Reise herunter. Denn die Selbstverzollung ist deine Pflicht. Mit der App machst du es dir leichter und sparst Zeit an der Grenze.
Zusammenfassung: Zoll-Freibetrag Einfuhr Schweiz 2025 Privatpersonen
Der Zoll-Freibetrag für die Einfuhr in die Schweiz wird ab dem 1. Januar 2025 auf 150 Franken pro Person und Tag halbiert. Diese Änderung hat weitreichende Auswirkungen auf alle, die gerne im Ausland einkaufen.
Die Senkung des Freibetrags zielt darauf ab, den Einkaufstourismus einzudämmen und die Steuergerechtigkeit zu verbessern. Wenn du den Freibetrag überschreitest, musst du Zollgebühren und die Mehrwertsteuer von 8.1 % auf den Gesamtwert deiner Waren zahlen. Plane daher deine Einkäufe gut und behalte den Wert im Auge, damit du unter der Zollfreigrenze 2025 bleibst.
Die Selbstverzollung wird ein zentraler Aspekt beim Einkaufen im Ausland sein. Mit der QuickZoll-App kannst du den Prozess erleichtern und stellst sicher, dass du alle notwendigen Schritte befolgst.

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- Der Bundesrat, Medienmitteilung „Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 Franken pro Person gesenkt“, 16. Oktober 2024, Link ↩︎
Disclaimer
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
FAQs zum Freibetrag Deutschland Schweiz 2025
Ab wann gilt der neue Zoll-Freibetrag Deutschland Schweiz?
Der neue Zoll-Freibetrag von 150 Franken pro Person und Tag gilt ab dem 1. Januar 2025.
Wie nutze ich die QuickZoll-App für die Einfuhr in die Schweiz?
Die QuickZoll-App ermöglicht dir, deine Einkäufe vor der Einreise zu deklarieren und die entsprechenden Gebühren zu berechnen. So kannst du den Verzollungsprozess effizient gestalten.
Welche Waren sind vom Zoll-Freibetrag bei der Einfuhr betroffen?
Grundsätzlich gilt für alle Waren, die du für den persönlichen Gebrauch einführst, der Zoll-Freibetrag. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa bestimmte alkoholische Getränke und Tabakwaren.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Zollfreigrenze-Regelung?
Ja, es gibt spezielle Regelungen für bestimmte Warenkategorien, wie z.B. Alkohol und Tabak, bei denen andere Freigrenzen gelten.
Was passiert bei versehentlicher Überschreitung der Zollfreigrenze?
Zollfreigrenze Schweiz 2025 überschritten und nichts deklariert? Oops, nicht lässig. Denn beim Grenzübertritt gilt das Selbstdeklarationsprinzip. Das bedeutet, dass jede Person verpflichtet ist, alle mitgeführten Waren beim Grenzübertritt unaufgefordert anzumelden. Wenn du deine Ware(n) nicht oder nicht korrekt deklarierst, kannst du eine Busse von der Zollbehörde bekommen. In den meisten Fällen beträgt diese ein Vielfaches der geschuldeten Abgaben. Bei schwerem Verschulden kann auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Eine verpasste Zolldeklaration kannst du später noch mit einer Selbstanzeige bei deiner zuständigen Zollfandungsstelle reparieren. Du musst dann nur die Abgaben bezahlen, und der Zoll verzichtet auf eine Bestrafung.
Gilt die Zollfreigrenze Schweiz auch für Touristen?
Ja. Grundsätzlich unterliegen alle mitgeführten Waren der Zollfreigrenze, auch bei Touristen, die etwa mit ihrem Camper einreisen. Nicht eingerechnet werden deine persönlichen Gebrauchsgegenstände, dein Reiseproviant oder der Treibstoff in deinem Fahrzeugtank. Doch auch beim Reiseproviant gibt’s nur begrenzte Freimengen. Mehr dazu findest du hier.
Kann ich den Zollfreigrenze auch für meine Kinder beanspruchen?
Yep. Sie gilt auch für Kinder. Auch für sie kannst du die Zollfreigrenze pro Kind und pro Tag einmal in Anspruch nehmen.
Last update: 02.12.2024 20:37
Da die Freigrenze pro Person gilt, müssen dann jeweils auch Belege mit höchsten 150 Franken vorgewiesen werden, oder geht z. B. ein Einkaufsbeleg über 450 Franken für 3 Personen?
Ciao Robert,
für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte direkt an die Zollverwaltung. Bei mir war es (zu Zeiten der alten Freigrenze) so, dass du pro Person nur Einzelrechnungen bis insgesamt zur Höhe des Freibetrags (damals 300,-) abstempeln lassen konntest. Eine (1) Rechnung auf mehrere Personen aufteilen ging nicht.
Lg Thomas
Ich spare viel Geld mit der To good to go-App. Diese hat Angebote in der Schweiz zu 1/3 des Warenwertes. Nur ist es immer eine Überraschung was man bekommt. Aber viele Bestellungen kosten zwischen 4.90 und 6.90. Dafür habt Ihr für eine gute Portion Essen, Süsses oder Gemüse und Früchte, selten auch Pflanzen und Blumen. Aber immer zum schnellen Verzehr.
Was ihr hier spart, könnt Ihr euch dann die Sachen leisten, welche ihr auf diesem Weg nicht bekommt. PS hat nur ganz wenige Angebote in Deutschland, aber viele in der Schweiz.
Ich wohne an der Grenze und vieles ist in Deutschland nicht mehr günstiger. Ein Blick in den Läden und einen Vergleich lohnt sich.
Hallo
Ich habe noch eine Frage. Ich habe den App auf dem Handy meiner Tochter downgeladen. Der App will automatisch eine E-Mail-Adresse mit der Endung gmail. einfügen. Ich habe mal auf weiter gedrückt. Kann ich diese nun noch korrekt ergänzen. Vielen Dank.
Freundliche Grüsse
Ciao Franziska,
kann leider keinen App-Support für die Zoll-APP machen. Allenfalls ist da noch etwas im Cache deines Handys on einer vorherigen Registrierung? Einfach mal mit überschreiben probieren.
Viel Erfolg und lg Thomas
Das geht absolut zu weit, was müssen wir in Zukunft noch an Einschränkungen hinnehmen. Nicht jeder verdient so viel Geld. Es gibt genug Familien wie auch Singles oder Pensionäre die sich das Einkaufen in der Scheiz fast gar nicht leisten können. Die Schweiz verkommt immer mehr zu einem Land das von Ihren Bewohnern die in Pension gehen verlassen wird weil sie sich das Leben hier einfach nicht mehr leisten können.
Ist das Gesetz auch für Touristen gültig die zum Beispiel mit dem Camper in die Schweiz reisen wollen? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Das ist ein Rückschritt in der persönlichen Freiheit. Heute ist man ja ständig unterwegs auch mal ins Ausland und wenn man mal dort ist, will man doch auch etwas kaufen, wenn es einem gefällt und es in der Schweiz so nicht zu haben ist. Wir bezahlen in der Schweiz eh schon viel mehr für die gleichen Produkte. Diese Senkung ist nicht gerechtfertigt. Die Läden sollten sich was anderes einfallen lassen bezüglich Öffnungszeiten, Service etc. Auch ist die Rückforderung der Mehrwertsteuer mühsam und noch längst nicht alle machen dies. Wir sollten dagegen protestieren und uns dies nicht gefallen lassen.