Säule 3a kurz vor der Pensionierung: lohnt sich das überhaupt noch? Ja, in den allermeisten Fällen. Die Steuerersparnis tritt sofort ein und ist unabhängig von der Börse. Dazu kommt ein Denkfehler, den viele machen: Der Anlagehorizont endet nicht mit dem Bezug. Finde heraus, wie viel du noch einzahlen darfst, bis wann du beziehen musst, und wann sich auch Wertschriften lohnen.
Warum ist die Einzahlung in die Säule 3a kurz vor der Pensionierung für viele noch ein Thema?
Menschen gegen Ende ihres Berufslebens fragen sich irgendwann: Lohnt es sich überhaupt noch, Geld in die Säule 3a einzuzahlen? Der Anlagehorizont wirkt kurz. Die Pension rückt näher. Und das Geld ist ja gebunden.
In meinem Coaching tauchen deshalb immer wieder dieselben Fragen auf: Reicht der Anlagehorizont noch für ein Wertschriftenkonto? Soll ich überhaupt noch ein neues 3a-Konto eröffnen? Kann ich im Jahr meiner Pensionierung noch in die 3a einzahlen und wenn ja, wie viel? Und bis wann muss ich das Geld spätestens beziehen?
Diese Fragen sind berechtigt. Denn rund um die Säule 3a kurz vor der Pensionierung kursieren viele Halbwahrheiten. Manche Berater drängen Kunden in teure Versicherungspolicen, die in dieser Lebensphase wenig sinnvoll sind. 👎
Dieser Artikel räumt mit den häufigsten Missverständnissen auf. Du erfährst, wann sich die Einzahlung noch lohnt, wie viel du einzahlen darfst und was viele beim Anlagehorizont grundlegend falsch verstehen.
Lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a kurz vor der Pensionierung noch?
Die kurze Antwort lautet: ja, in den allermeisten Fällen. Der entscheidende Grund ist die Steuerersparnis. Sie tritt sofort ein, ist planbar und hängt nicht von der Börse ab.
Jeder Franken, den du in die Säule 3a einzahlst, mindert dein steuerbares Einkommen. Der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse liegt 2025 und 2026 bei 7’258 Franken. Wer diesen Betrag voll ausschöpft, spart je nach Wohnkanton und Steuersatz zwischen 1’500 und 2’800 Franken Steuern pro Jahr. 💰
Rechenbeispiel Anna: Anna ist 58 Jahre alt, wohnt in Bern, ist ledig und erzielt ein Nettoeinkommen von 90’000 Franken. Sie zahlt den Maximalbetrag von 7’258 Franken in die Säule 3a ein und macht diesen in ihrer Steuererklärung geltend. Ihre Steuerlast sinkt dadurch um rund 2’150 Franken. Effektiv kostet sie die Einzahlung also nur gut 5’100 Franken, den Rest übernimmt die Steuerverwaltung. Macht Anna das sieben Jahre lang konsequent, steht sie mit 65 Jahren rund 15’000 Franken besser da. Das gilt unabhängig davon, ob sie das Geld auf einem Sparkonto oder in Wertschriften anlegt.
«Die Steuerersparnis bei der Säule 3a ist sofort und sicher. Sie hängt nicht von der Börse ab. Das ist gerade kurz vor der Pensionierung ein starkes Argument.» — Thomas
Damit du und dein Partner beide vom Steuerabzug profitieren, lohnt es sich, die Einzahlungen in die Säule 3a kurz vor der Pensionierung so zu organisieren, dass ihr beide den Maximalbetrag ausschöpft. Mehr dazu im Fachbeitrag.

Der Denkfehler beim 3a Anlagehorizont
Viele sagen mir: «Ich habe ja nur noch fünf Jahre. Das reicht doch nicht für Wertschriften.» Das ist ein verbreiteter Denkfehler und er kostet Rendite.
Der Anlagehorizont endet nämlich nicht zwingend mit dem Bezug der Säule 3a. Viele Menschen brauchen das 3a-Guthaben bei der Pensionierung gar nicht sofort. AHV und Pensionskassenrente decken den Lebensunterhalt. Das 3a-Guthaben ist also eigentlich langfristiges Vermögen auch wenn es formell bezogen werden muss.
Was passiert nach dem Bezug? Viele lassen das Geld auf einem Sparkonto liegen. Doch oft ist es besser, das Geld direkt wieder in Wertschriften anzulegen, einfach ausserhalb der Säule 3a. Dabei spielt es keine Rolle, ob beim Bezug gerade ein Kursverlust aufgelaufen ist. Denn nach dem Bezug führst du das Geld in der freien Vorsorge weiter. Mit demselben Zeithorizont wie vorher.
Wer das Geld nicht für die Hypothekentilgung oder den Lebensunterhalt benötigt, hat faktisch auch nach der Pension oft noch einen langen Anlagehorizont. Ein 60/40-Portfolio aus Aktien und Obligationen ist in solchen Fällen also durchaus sinnvoll. Auch wenn die Pensionierung in fünf Jahren ansteht. 📈
«Der relevante Anlagehorizont ist nicht ‹bis zum 3a-Bezug›, sondern ‹bis ich das Geld wirklich brauche›. Das sind oft 10, 15 oder sogar 20 Jahre.» — Thomas Walke
Unser Tipp:
👉 Einige Anbieter ermöglichen beim Bezug den direkten Übertrag des 3a-Portfolios in eine freie Wertschriftenlösung ohne Verkauf der Fondsanteile. Descartes Finance bietet diesen gebührenfreien Übertrag an: Das Depot wird beim Bezug nahtlos von der 3a-Stiftung in die freie Anlagelösung überführt. Die Fonds bleiben dieselben, Transaktionsgebühren fallen keine an. Mehr dazu in diesem Fachbeitrag.
Säule 3a im Pensionierungsjahr einzahlen: Wie viel ist erlaubt?
Das Pensionierungsjahr ist ein Sonderfall. Die Antwort hängt davon ab, ob du nach der Pensionierung weiterarbeitest und ob du dabei noch aktiv in einer Pensionskasse versichert bist.
- Bis zur Pensionierung kannst du den ordentlichen Maximalbetrag von 7’258 Franken einzahlen (Stand 2026). Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
- Nach der Pensionierung im selben Jahr, wenn du reduziert weiterarbeitest und nicht mehr aktiv in einer Pensionskasse versichert bist, kannst du zusätzlich bis zu 20 % des nach der Pensionierung erzielten Erwerbseinkommens einzahlen. Als Obergrenze für das gesamte Pensionierungsjahr gilt der grosse 3a-Betrag (2026: 36’288 Franken).
- Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet und dabei weiterhin aktiv in einer Pensionskasse versichert bleibt, kann für das gesamte Jahr nur den kleinen Maximalbetrag einzahlen.
«Viele wissen nicht, dass sie im Pensionierungsjahr in den meisten Fällen noch den vollen Maximalbetrag einzahlen dürfen. Das überrascht meine Kunden regelmässig.» — Thomas Walke
Unser Tipp: per Ende Januar pensionieren lassen
👉 Daraus ergibt sich ein konkreter Tipp: Pensioniere dich wenn möglich per Ende Januar statt per Ende Dezember. So kannst du im Januar des Pensionierungsjahres nochmals den vollen Jahresbetrag einzahlen — und sparst noch einmal rund 2’000 Franken Steuern. 😊
‼️Wichtige Einschränkung: Der steuerliche Abzug ist auf dein tatsächliches Erwerbseinkommen begrenzt. Hast du dich beispielsweise per Ende Februar pensionieren lassen und in diesen zwei Monaten nur 6’000 Franken verdient, kannst du steuerlich auch nur 6’000 Franken (bzw. nach Abzug der Berufskosten eventuell noch weniger) geltend machen, auch wenn du technisch mehr in die Säule 3a einzahlen könntest. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Kanton: Einige lassen den Abzug in der Höhe des Bruttoerwerbseinkommens zu, andere ziehen zuerst die Berufskosten ab. ⚠️ Frag bei deiner kantonalen Steuerverwaltung nach, bevor du den Maximalbetrag einzahlst.

Wie viel darf ich nach der Pensionierung in die Säule 3a einzahlen?
Du bist pensioniert, arbeitest aber weiterhin. Teilzeit, als Selbstständiger oder mit einem Beratungsmandat. Dann kannst du die Säule 3a weiterführen und den Steuerabzug nutzen.
Die Einzahlung ist bis zu 20 % des Erwerbseinkommens möglich, höchstens bis zum grossen 3a-Maximalbetrag. Bist du dabei noch aktiv in einer Pensionskasse versichert, gilt der kleine Maximalbetrag.
Keine Einzahlung ist möglich, wenn du die Erwerbstätigkeit definitiv aufgegeben hast — etwa nach vollständiger Pensionierung ohne Weiterarbeit oder beim Bezug einer Überbrückungsrente des Arbeitgebers. Eine solche Rente gilt steuerlich nicht als Erwerbseinkommen. 🚫
Die Abzugsberechtigung endet spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters, also mit 70 Jahren. Auch wer danach noch ein Erwerbseinkommen erzielt, darf keine Beiträge mehr einzahlen (Art. 7 Abs. 3 BVV 3).
Ab Alter 60 gilt zudem keine Mindesthaltefrist mehr für ein 3a-Konto. Du kannst also ein neues Konto eröffnen und es noch im selben Jahr wieder auflösen. Das schafft nützliche Flexibilität: Wer bereits fünf Konten hat, kann ab 60 jährlich ein weiteres eröffnen und gleich wieder beziehen. So kannst du die Steuerprogression beim Bezug gezielt steuern.
Unser Tipp:
👉 Mehr zum optimalen Aufbau mehrerer Konten findest du im Beitrag zum 5-Konten-Modell der Säule 3a.
Bis wann muss ich die Säule 3a spätestens beziehen?
Frühester Bezug: ab 60 Jahren, also 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter von 65.
Spätester Bezug ohne Erwerbstätigkeit: grundsätzlich mit 65 Jahren. Für Männer hat sich durch die AHV-Reform 21 (in Kraft seit 1. Januar 2024) nichts geändert. Das Referenzalter war schon vorher 65. Für Frauen der Übergangsjahrgänge gelten folgende gestaffelte Fristen:
| Jahrgang | Bezug spätestens mit |
|---|---|
| 1960 | 64 Jahren |
| 1961 | 64 Jahren und 3 Monaten |
| 1962 | 64 Jahren und 6 Monaten |
| 1963 | 64 Jahren und 9 Monaten |
| 1964 | 65 Jahren |
Spätester Bezug mit Ende der Erwerbstätigkeit: Wer nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeitet, kann den Bezug bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben. Die jeweilige Bezugsfrist verlängert sich dann um bis zu 5 Jahre. Also bis maximal 70 Jahre. Das gilt auch für die Übergangsjahrgänge bei den Frauen.
Jedes 3a-Konto muss bei Bezug vollständig aufgelöst werden. Ein Teilbezug vom selben Konto ist nicht zulässig. Damit sich mehrere Konten gestaffelt auflösen lassen, empfehle ich das 5-Konten-Modell.
Hinweis zur Individualbesteuerung: Heute werden die 3a-Bezüge von Ehepaaren im selben Kalenderjahr zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Mit der geplanten Einführung der Individualbesteuerung — voraussichtlich spätestens ab 2032 — werden Bezüge von Ehepartnern separat veranlagt. Das ändert die optimale Bezugsstrategie für Paare grundlegend.

Säule 3a kurz vor der Pensionierung: Konto oder Wertschriften?
Die Antwort hängt davon ab, wann du das Geld brauchst. Und wofür.
Wer das 3a-Guthaben bei der Pensionierung zwingend benötigt, etwa um die Hypothek zu tilgen oder den Lebensunterhalt zu überbrücken, sollte das Risiko begrenzen. Ein Sparkonto oder eine konservative Lösung mit tiefem Aktienanteil ist dann sinnvoller. Das Geld darf nicht gerade dann in einem Kurstief stecken, wenn du es brauchst.
Wer das Geld hingegen nicht sofort benötigt, hat wie beschrieben einen längeren Anlagehorizont als gedacht. Zur Illustration: Max ist 60 Jahre alt, wohnt zur Miete und lebt genügsam. AHV und Pensionskassenrente decken seinen Lebensunterhalt vollständig. Deshalb legt er das 3a-Geld in einem 60/40-Wertschriftenportfolio an und lässt es über die Pensionierung hinaus weiterlaufen. In diesem Fall spricht wenig gegen einen moderaten Aktienanteil — auch mit 60 Jahren. 📊
Die Steuerersparnis fällt dabei unabhängig von der Anlageform an. Sie ist ohnehin sicher.
«Ich empfehle meinen Kunden, die Anlageentscheidung nicht vom Alter abhängig zu machen, sondern davon, wann sie das Geld wirklich brauchen. Das sind zwei verschiedene Fragen.» — Thomas Walke
Unser Tipp:
👉 Keine 3a-Policen bei Versicherungen abschliessen. Die Gebühren sind hoch, die Flexibilität gering. Kurz vor der Pensionierung rechnet sich das doppelt nicht. Besser: ein kostengünstiges 3a-Konto oder eine günstige Wertschriftenlösung. Den Vergleich der besten Anbieter findest du hier.
Zusammenfassung: Säule 3a kurz vor der Pensionierung
Die Säule 3a kurz vor der Pensionierung lohnt sich fast immer. Die Steuerersparnis ist sofort, planbar und unabhängig von der Börsenentwicklung. Wer den Maximalbetrag einzahlt, spart je nach Kanton bis zu 2’800 Franken Steuern pro Jahr. Über mehrere Jahre summiert sich das zu einem spürbaren Vorteil.
Der häufigste Denkfehler ist die Annahme, der Anlagehorizont ende mit dem Bezug. Das stimmt so nicht. Wer das Geld nach dem Bezug nicht sofort benötigt, legt es direkt wieder in freie Wertschriften an, mit demselben langen Zeithorizont wie vorher. Deshalb kann auch mit 60 Jahren ein moderater Aktienanteil sinnvoll sein.
Im Pensionierungsjahr lohnt sich ein genauer Blick auf Einzahlungszeitpunkt und Pensionskassenstatus. Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, kann sogar bis 70 in die Säule 3a einzahlen. Und wer seine Konten frühzeitig gestaffelt aufgebaut hat, profitiert beim Bezug von einer tieferen Steuerbelastung.
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Disclaimer
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
FAQ: Säule 3a kurz vor der Pensionierung
1. Lohnt sich die Säule 3a noch, wenn ich nur noch 3 Jahre bis zur Pensionierung habe?
Ja, in den allermeisten Fällen lohnt es sich. Die Steuerersparnis tritt sofort ein — unabhängig davon, wie viele Jahre bis zur Pensionierung noch bleiben. Wer den Maximalbetrag von 7’258 Franken einzahlt, spart je nach Kanton und Steuersatz bis zu 2’800 Franken Steuern pro Jahr. Über drei Jahre ergibt das einen sicheren Steuervorteil von bis zu 8’400 Franken.
2. Kann ich mit 63 noch ein neues 3a-Konto eröffnen?
Ja, das ist problemlos möglich. Voraussetzung ist, dass du erwerbstätig bist und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielst. Ab Alter 60 gibt es zudem keine Mindesthaltefrist mehr — du kannst ein neues Konto also auch noch im selben Jahr wieder auflösen. Das ist besonders nützlich, wenn du bereits fünf Konten hast und die Steuerprogression beim gestaffelten Bezug weiter optimieren möchtest.
3. Was passiert mit meiner Säule 3a, wenn ich mich frühzeitig pensionieren lasse?
Wer sich vor dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lässt und die Erwerbstätigkeit definitiv aufgibt, verliert die Berechtigung zur weiteren Einzahlung, auch wenn das Referenzalter noch nicht erreicht ist. Eine Überbrückungsrente des Arbeitgebers gilt dabei nicht als Erwerbseinkommen. Den Bezug des 3a-Guthabens kannst du ab 60 Jahren beantragen. Arbeitest du nach der Frühpensionierung noch teilweise weiter und erzielst ein AHV-pflichtiges Einkommen, kannst du weiterhin einzahlen.
4. Darf ich im Jahr meiner Pensionierung noch den vollen Maximalbetrag einzahlen?
Ja. Bis zum Zeitpunkt der Pensionierung kannst du den vollen Maximalbetrag. Arbeitest du danach im selben Jahr noch weiter und bist nicht mehr aktiv in einer Pensionskasse versichert, kannst du zusätzlich bis zu 20 % des nach der Pensionierung erzielten Erwerbseinkommens einzahlen.
Ein konkreter Tipp: Wer sich per Ende Januar statt per Ende Dezember pensionieren lässt, kann im Januar des Pensionierungsjahres nochmals den vollen Jahresbetrag einzahlen und spart so noch einmal Steuern. Zu beachten: Der steuerliche 3a-Abzug ist jedoch auf das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen begrenzt. Wer nur zwei Monate gearbeitet hat, kann auch nur entsprechend viel abziehen; die genauen Regeln variieren je nach Kanton.
5. Wie lange kann ich nach der Pensionierung noch in die Säule 3a einzahlen?
Solange du nach der Pensionierung noch erwerbstätig bist und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielst, kannst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Die Abzugsberechtigung endet spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters, also mit 70 Jahren. Danach sind keine Einzahlungen mehr möglich, auch wenn weiterhin ein Erwerbseinkommen erzielt wird.
6. Wann muss ich die Säule 3a spätestens auflösen?
Ohne Erwerbstätigkeit musst du die Säule 3a spätestens mit 65 Jahren beziehen. Für Frauen der Übergangsjahrgänge 1960–1963 gelten gestaffelte Fristen zwischen 64 Jahren und 64 Jahren und 9 Monaten. Wer nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeitet, kann den Bezug um bis zu 5 Jahre aufschieben, also bis maximal 70 Jahre. Jedes Konto muss dabei vollständig aufgelöst werden; ein Teilbezug ist nicht zulässig.
7. Kann ich die Säule 3a nach der Pensionierung in Wertschriften investiert lassen?
Grundsätzlich musst du das 3a-Guthaben beim Bezug vollständig auflösen. Die Fonds werden dabei verkauft und der Betrag ausbezahlt. Einige Anbieter ermöglichen jedoch den direkten Übertrag des Portfolios in eine freie Wertschriftenlösung, ohne dass die Fondsanteile zwingend verkauft werden müssen. Descartes Finance bietet diesen gebührenfreien Übertrag an: Das Depot wird beim Bezug nahtlos von der 3a-Stiftung in die freie Anlagelösung überführt. So bleibt das Geld investiert, einfach ausserhalb der Säule 3a. Dies geht in allen 3a-Anlagelösungen von Descartes. Mehr dazu im Beitrag.
8. Was ist besser bei der Säule 3a kurz vor der Pensionierung besser: 3a-Sparkonto oder Wertschriften?
Das hängt davon ab, wann du das Geld brauchst. Wer das 3a-Guthaben bei der Pensionierung zwingend benötigt — etwa für die Hypothekentilgung oder den Lebensunterhalt –, fährt mit einem Sparkonto oder einer konservativen Lösung sicherer. Wer das Geld hingegen nicht sofort benötigt, hat einen längeren Anlagehorizont als gedacht. In diesem Fall kann auch kurz vor der Pensionierung ein moderater Aktienanteil sinnvoll sein. Die Steuerersparnis bei der Einzahlung fällt dabei unabhängig von der Anlageform an.
9. Was passiert mit der Säule 3a, wenn ich nach der Pensionierung weiterarbeite?
Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann weiterhin in die Säule 3a einzahlen und den Steuerabzug nutzen. Zudem kann der Bezug des 3a-Guthabens bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufgeschoben werden, maximal bis 70 Jahre. Ab Alter 60 kannst du ausserdem jährlich ein neues Konto eröffnen und noch im selben Jahr wieder auflösen. Das schafft zusätzliche Flexibilität für die Steueroptimierung beim gestaffelten Bezug.
10. Lohnt sich die Säule 3a noch, wenn ich bereits fünf Konten habe?
Ja. Ab Alter 60 kannst du ein weiteres Konto eröffnen und es noch im selben Jahr wieder auflösen — ohne Mindesthaltefrist. Voraussetzung ist, dass du weiterhin erwerbstätig bist und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielst. So lässt sich die Steuerersparnis bei der Einzahlung weiterhin nutzen, und gleichzeitig bleibt die Steuerprogression beim Bezug tief. Wer das konsequent macht, kann also auch mit fünf bestehenden Konten jährlich einen weiteren Steuervorteil herausholen. Mehr dazu im Beitrag.
11. Kann ich im Jahr meiner Pensionierung noch in die Säule 3a einzahlen?
Ja. Bis zum Pensionierungszeitpunkt kannst du in die Säule 3a einzahlen. Die Einzahlungshöhe hängt davon ab, ob du bei einer Pensionskasse versichert bist (dann begrenzt auf den kleinen 3a Maximalbetrag) oder nicht (dann Einzahlung begrenzt auf den grossen 3a Maximalbetrag).
Last update: 13.03.2026 20:09

