
Freizügigkeitskonto auflösen: Bis wann muss ich beziehen? Das ist eine zentrale Frage, wenn du deine Altersvorsorge richtig planen willst. Seit der AHV21-Reform im Jahr 2024 wurden die Regeln für den Bezug des Freizügigkeitskontos angepasst. Dabei geht es vor allem um den Zeitpunkt der Auszahlung und Möglichkeiten zum Aufschub. Erfahre, welche Fristen gelten, wie Übergangsregelungen bis 2029 wirken und was ab 2030 verbindlich wird.
Was heisst Freizügigkeitskonto auflösen?
Beim Freizügigkeitskonto auflösen wird dein Kapital aus der 2. Säule an dich ausbezahlt. Das Guthaben liegt dann nicht mehr bei der Freizügigkeitsstiftung, sondern fliesst auf dein eigenes Konto.
Die Auszahlung erfolgt einmalig als Kapitalleistung. Eine Rente ist nicht möglich. Du musst das gesamte Guthaben beziehen, einen Teilbezug erlaubt die heutige Rechtslage nicht. Mit dem Bezug verlierst du die steuerlichen Vergünstigungen. Deshalb fällt einmalig die direkte Kapitalauszahlungssteuer an.
Unser Tipp:
👉 Prüfe, ob du den Bezug mit anderen Vorsorgeleistungen staffeln kannst. So vermeidest du ein zu hohes Steueraufkommen durch mehrere Auszahlungen im gleichen Jahr.
Ab wann darf ich mein Freizügigkeitskonto beziehen?
Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter darfst du dein Freizügigkeitskonto auflösen. Seit 2024 liegt das Referenzalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 Jahren. Das heisst, ab deinem 60. Geburtstag kannst du das Freizügigkeitskonto auflösen.
Es gibt weitere Gründe für einen Bezug vor diesem Alter: eine selbstständige Arbeit, Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, Auswanderung in ein Drittland, Invalidität oder Tod.
Bis wann muss ich mein Freizügigkeitskonto auflösen?
Dein Freizügigkeitskonto musst du spätestens mit deinem Referenzalter von 65 Jahren beziehen. Für alle, die zwischen 2024 und 2029 65 Jahre alt werden, gilt eine Übergangsregelung: Du kannst die Auszahlung deines FZ-Guthabens ohne Erwerbstätigkeit bis spätestens 31. Dezember 2029 verzögern. Spätestens bis 31. Dezember 2029 musst du das Kapital beziehen, falls du nicht mehr arbeitest.
Mit der AHV21-Reform von 2024 wurde auch die Freizügigkeitsverordnung geändert. Sie schreibt nun vor (Art. 16 Abs. 1): «Altersleistungen von Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters ausbezahlt werden. Sie werden bei Erreichen des Referenzalters fällig. Weist die versicherte Person nach, dass sie weiterhin erwerbstätig ist, so kann sie den Leistungsbezug höchstens fünf Jahre über das Erreichen des Referenzalters hinaus aufschieben.»
Auch ein kleines Teilzeitpensum oder eine selbstständige Tätigkeit reicht, um den Bezug aufzuschieben. Ein Nachweis etwa mit Arbeitsvertrag, Lohnausweis oder Geschäftsdokumenten ist nötig.
Fallbeispiel: Martin aus Basel wird im März 2026 65. Er bezieht seine AHV-Rente, arbeitet aber nicht mehr. Da er zwischen 2024 und 2029 65 Jahre alt wird, darf er sein Freizügigkeitskonto bis 31. Dezember 2029 stehen lassen. Danach muss er es beziehen, auch ohne Antrag erfolgt dann die automatische Auszahlung.
Unser Tipp:
👉 Beachte die Frist für den Bezug. Plane frühzeitig, um steuerlich flexibel zu bleiben. Wenn du dein Kapital nicht brauchst, kannst du es in einem Freizügigkeitsdepot weiter anlegen.
Welche Regelung zum Bezug des Freizügigkeitskontos gilt ab 1. Januar 2030?
Ab 1. Januar 2030 musst du ohne Nachweis von Erwerbstätigkeit dein Guthaben spätestens mit 65 Jahren beziehen. Ein Aufschub ist nur noch erlaubt, wenn du weiterarbeitest.
Wer nach 65 nicht mehr arbeitet, darf das Konto nicht stehen lassen. Die Auszahlung erfolgt dann automatisch zum Referenzalter.
Diese Regel folgt der längeren Lebenserwartung und längerer Erwerbstätigkeit. Für Erwerbstätige bleibt der Bezug flexibel, der Nachweis ist verpflichtend.

Unter welchen Bedingungen lässt sich der Bezug nach 65 aufschieben?
Bis zum 31. Dezember 2029 kannst du auch ohne Bedingungen den Bezug deines Freizügigkeitskontos aufschieben, falls du bis dahin das Referenzalter erreicht hast.
Ab 1. Januar 2030 lässt sich der Bezug deines Freizügigkeitskontos nur dann über den 65. Geburtstag hinaus aufschieben, wenn du noch erwerbstätig bist. Auch ein kleines Teilzeitpensum reicht, um den Bezug hinauszuzögern.
Der Nachweis erfolgt über Arbeitsvertrag, Lohnausweis oder Arbeitgeberbestätigung. Selbstständige legen Geschäftskonten oder Steuerunterlagen vor. Ohne Nachweis wird das Guthaben automatisch ausbezahlt.
Lohnt es sich, den Bezug aufzuschieben?
Das Hinauszögern des Bezugs vom Freizügigkeitskonto kann Steuern sparen. Wenn du das Kapital gestaffelt mit anderen Vorsorgeleistungen (3a, Pensionskasse) beziehst, verteilst du die Steuerlast auf mehrere Steuerperioden. So profitierst du von niedrigeren Steuersätzen.
Ausserdem sind Erträge und Vermögen steuerfrei, solange dein Geld in der Freizügigkeit gebunden ist. Ob ein Aufschub finanziell tragbar und sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Welche Steuerfolgen hat die Auszahlung des Freizügigkeitskontos?
Die Auszahlung wird als Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert. Diese Steuer ist tiefer als die Einkommensteuer, aber höher als die Vermögenssteuer. Die Sätze unterscheiden sich kantonal. Auf Ebene Bund wird derzeit die Erhöhung dieser Steuer im Rahmen des Entlastungspakets 27 diskutiert.
Nach der Auszahlung gehört das Geld zu deinem privaten Vermögen. Ab dem Bezugsjahr versteuerst du das Vermögen und die Erträge in deiner Steuererklärung.

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Was passiert, wenn ich das Konto nicht rechtzeitig beziehe?
Wenn du dein Freizügigkeitskonto nicht rechtzeitig beziehst, wird das Guthaben automatisch fällig. Die Stiftung zahlt das Kapital ohne Antrag aus. So verlierst du deine Steueroptimierung.
Seit der AHV21-Reform gilt: Wer nicht mehr arbeitet, muss sein Guthaben spätestens am 31. Dezember 2029 beziehen, wenn das Referenzalter zwischen 2024 und 2029 erreicht wird. Ab 2030 erfolgt die Auszahlung bei Nicht-Arbeit spätestens mit 65 Jahren automatisch.

Zusammenfassung: Freizügigkeitskonto auflösen: bis wann muss ich beziehen?
Das Freizügigkeitskonto auflösen musst du spätestens bis zum Referenzalter von 65 Jahren. Für Personen, die zwischen 2024 und 2029 65 werden, gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen das Kapital auch ohne Erwerbstätigkeit bis Ende 2029 stehen lassen. Ab 2030 ist der Bezug ohne Erwerbstätigkeit strikt auf 65 Jahre begrenzt.
Ein Aufschub des Bezugs ist nur möglich, wenn du nachweist, dass du weiterhin erwerbstätig bist; auch kleine Nebenjobs zählen. So steuerst du den Bezug und nutzt steuerliche Vorteile durch gestaffelte Auszahlungen. Versäumst du den Bezug, erfolgt automatisch eine Auszahlung.
Die AHV21-Reform verschärft die Regeln für den Bezug, schafft aber mit der Übergangsfrist bis 2029 einen flexiblen Rahmen. Plane den Bezug deines Freizügigkeitskontos deshalb gut und halte die Fristen im Blick, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Last update: 14.09.2025 11:45