Pensionierung und Rente planenSteuern sparen

Individualbesteuerung und Altersvorsorge: Was Ehepaare jetzt wissen müssen

Individualbesteuerung und altersvorsorge schweiz
Lesedauer 11 Minuten

Sandra arbeitet 60 Prozent als Projektleiterin in Winterthur und verdient 45’000 Franken im Jahr. Ihr Partner Martin ist Vollzeit angestellt, sein Einkommen beträgt 150’000 Franken. Beide zahlen seit Jahren in die Säule 3a ein. Als am 8. März 2026 die Schweiz über die Individualbesteuerung abstimmte, stimmten sie Ja – für mehr Gleichstellung. Dass Individualbesteuerung und Altersvorsorge verbunden sind und letztere grundlegend verändern würde, hatten sie dabei nicht auf dem Radar. Das war ein Irrtum.

Individualbesteuerung und Vorsorge: Was wurde am 8. März 2026 in der Volksabstimmung entschieden?

Mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen hat das Schweizer Stimmvolk am 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Die sogenannte Heiratsstrafe wird damit abgeschafft. Künftig versteuert jede Person ihr Einkommen und Vermögen separat, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht.

Was ändert sich konkret? Heute reichen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ein. Die Einkommen beider Partner werden zusammengezählt, was wegen der Steuerprogression zu einer höheren Steuerbelastung führen kann als bei unverheirateten Paaren mit gleichem Gesamteinkommen. Dieses Phänomen heisst Heiratsstrafe. Ab der Einführung der Individualbesteuerung füllt jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung aus und wird separat veranlagt.

Drei Punkte sind für die Vorsorge besonders relevant. Erstens gilt ab der Reform ein einheitlicher Steuertarif für alle Personen, unabhängig vom Zivilstand. Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen sinken dabei, für hohe Einkommen steigen sie leicht. Zweitens werden Vermögen und Erträge nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Drittens macht jede Person ihre eigenen Abzüge geltend, also auch den Abzug für Säule-3a-Einzahlungen.

Die Reform tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Bund und Kantone haben bis dahin Zeit, ihre Steuergesetze, Tarife und Abzüge anzupassen. Viele kantonale Details sind heute noch offen. Was bereits jetzt feststeht: Wer die Übergangsphase bis 2032 nicht nutzt, verschenkt Steuervorteile. Für immer..

Wer gewinnt als Folge der Individualbesteuerung bei der Vorsorge und wer verliert?

Die Individualbesteuerung ist kein blosser Akt der Steuergerechtigkeit. Die Reform greift massiv in die Rentabilitätsrechnung der privaten Altersvorsorge ein. Je nachdem, wie das Einkommen im Haushalt verteilt ist, fällt dieser Eingriff sehr unterschiedlich aus.

Wer profitiert bei Individualbesteuerung und Altersvorsorge?

Doppelverdienerpaare mit ähnlich hohen Einkommen sind die klaren Gewinner. Heute werden ihre Einkommen zusammengezählt, was die Steuerprogression verschärft. Nach der Reform werden beide separat besteuert; die Progression wirkt nur noch auf das individuelle Einkommen. Auch Rentnerehepaare profitieren tendenziell, weil ihre Einkommen aus AHV und Pensionskasse meistens gleichmässiger verteilt sind als bei jüngeren Paaren.

Wer verliert bei Individualbesteuerung und Altersvorsorge?

Ehepaare mit stark ungleichen Einkommen stehen vor einer neuen Realität. Heute profitieren sie davon, dass der Steuerabzug auf Säule-3a-Einzahlungen und PK-Einkäufen vom gemeinsamen, höher besteuerten Einkommen abgezogen wird. Das erhöht die Wirkung jedes eingesetzten Frankens erheblich. Nach der Reform gilt dieser Effekt für den geringer verdienenden Partner nicht mehr. Der Steuerabzug wirkt nur noch auf das eigene tiefe Einkommen.

Auch klassische Einverdienerfamilien verlieren. Sie büssen ihren bisherigen Heiratsbonus ein. Dazu kommt: Bei der direkten Bundessteuer steigt der Kinderabzug zwar von 6’800 Franken auf 12’000 Franken pro Kind. Er wird aber hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Wer kein oder ein tiefes Einkommen hat, kann seinen Anteil steuerlich kaum nutzen.

Die entscheidende Frage für die Vorsorge lautet deshalb nicht: Bin ich verheiratet? Sondern: Wie sind die Einkommen in unserem Haushalt verteilt?

Individualbesteuerung und altersvorsorge schweiz

Lohnt sich die Säule 3a mit Individualbesteuerung noch?

Sandra zahlt jedes Jahr 7’258 Franken in die Säule 3a ein. Das tut sie, weil sie diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Genau dieses Motiv verändert sich mit der Individualbesteuerung grundlegend.

Wie funktioniert der Steuervorteil der Säule 3a heute?

Heute werden Sandras und Martins Einkommen gemeinsam besteuert. Das ergibt ein steuerbares Gesamteinkommen von 195’000 Franken und einen gemeinsamen Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent. Jeder Franken, den einer der beiden in die Säule 3a einzahlt, spart rund 30 Rappen Steuern. Das gilt für Martin genauso wie für Sandra, obwohl ihr Einkommen nur 45’000 Franken beträgt.

Nach der Umsetzung der Reform ändert sich das. Sandra wird nur noch auf ihr eigenes Einkommen von 45’000 Franken besteuert. Ihr Grenzsteuersatz sinkt dabei auf rund 12 Prozent. Jeder Franken, den sie in die Säule 3a einzahlt, spart neu nur noch rund 12 Rappen Steuern statt zuvor 30 Rappen.

Was bedeutet der Steuervorteil der Säule 3a Einzahlung in Franken?

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Angenommen, Sandra ist 55 Jahre alt und zahlt bis zur Pensionierung mit 65 jährlich den Maximalbetrag von 7’258 Franken ein. Die Bezugssteuer auf das angesparte Kapital beträgt rund 8 Prozent.

Heute (Grenzsteuersatz 30 %) in FrankenNach Reform (Grenzsteuersatz 12 %) in Franken
Einzahlung pro Jahr7’2587’258
Steuerersparnis pro Jahr2’177871
Steuerersparnis total (10 Jahre) 21’7748’710
Bezugssteuer bei Auflösung (8 %)5’8065’806
Nettovorteil15’9682’904
Annualisierte Rendite der 3a-Einzahlungen (Steuereffekt)~2.8 % p.a.~0.5 % p.a.

Dieses Beispiel gilt für eine 55-jährige Person in Winterthur mit einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent heute und 12 Prozent nach der Reform. Die konkreten Zahlen variieren je nach Kanton, Einkommen und Alter. Die Richtung aber ist klar: Für Sandra stellt sich nach 2032 ernsthaft die Frage, ob die Säule 3a noch das richtige Instrument ist, oder ob eine freie Anlage in ETFs ohne Kapitalbindung und ohne Bezugssteuer sinnvoller wäre. 💡

Merkblatt pensionskassengeld suchen

Merkblatt Grenzsteuersatz kennen und nutzen

Hole dir kostenlos unser Merkblatt zum Thema Grenzsteuersatz mit wertvollen Tipps und wie du diesen nutzen kannst um deine Steuern zu optimieren. Erfahre wie hoch der Grenzsteuersatz für Singles und Verheiratete in den Kantonshauptsorten ausfällt – und wie du deinen persönlichen Grenzsteuersatz bestimmst.

Was gilt in der Säule 3a mit Blick auf Individualbesteuerung und Altersvorsorge unverändert?

Einige Punkte bleiben nach der Reform unverändert. Erstens: Wer kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, darf nicht in die Säule 3a einzahlen. Wer Teilzeit arbeitet, darf dagegen den vollen Maximalbetrag einzahlen, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Zweitens: Der Steuerabzug gilt immer nur für die Person, die einzahlt, und nur in deren eigener Steuererklärung.

Und drittens, auch die Fünf-Konten-Regel gilt weiter, einfach künftig für jede Person einzeln. Wer mehrere Säule-3a-Konten aufbaut, kann beim Bezug die Progression brechen: Statt alles auf einmal zu beziehen, wird jedes Konto in einem separaten Steuerjahr aufgelöst. Diese Logik bleibt nach der Reform vollständig erhalten. Sie gilt nun einfach auf Stufe der einzelnen Person. Sandra baut ihre fünf Konten auf, Martin seine fünf Konten. Beide staffeln die Bezüge individuell. Die Reform ändert die Strategie nicht; sie macht sie aber noch persönlicher. 👉 Mehr dazu im Fachbeitrag.

Individualbesteuerung und altersvorsorge schweiz

Was bedeutet die Individualbesteuerung für den Pensionskasseneinkauf?

Wer Lücken in seiner Pensionskasse hat, kann diese durch freiwillige PK-Einkäufe schliessen. Das lohnt sich doppelt: Die Rente im Alter steigt, und der eingekaufte Betrag kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Genau bei diesem Steuereffekt greift die Individualbesteuerung, und zwar spürbar.

Wie funktioniert der Steuereffekt beim PK-Einkauf heute?

Sandra und Martin wohnen in Winterthur. Gemeinsam haben sie ein steuerbares Einkommen von 195’000 Franken. In Winterthur, mit einem Steuerfuss von 125 Prozent und damit einem der höchsten im Kanton Zürich, liegt ihr Grenzsteuersatz auf diesem Einkommensniveau bei rund 35 Prozent. Wer in die Pensionskasse einkauft, kann den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Einkaufspotenzial von 150’000 Franken kann die Steuerersparnis im heutigen System bis zu 52’500 Franken betragen. Der genaue Betrag hängt davon ab, in welche Progressionsstufen der Abzug fällt.

Was ändert sich nach der Reform?

Nach der Einführung der Individualbesteuerung werden Martin und Sandra separat veranlagt. Martins Grenzsteuersatz bleibt auf hohem Niveau; sein Einkommen von 150’000 Franken liegt weiterhin in einer hohen Progressionsstufe. Sandras Grenzsteuersatz sinkt dagegen auf rund 10 Prozent, weil ihr Einkommen von 45’000 Franken nun isoliert betrachtet wird.

Die Steuerersparnis auf Sandras Einkäufen schrumpft damit massiv. Die Steuerersparnis des Paares auf einen Einkaufsbetrag von 150’000 Franken sinkt auf rund 40’000 Franken; ein Verlust von rund 12’500 Franken. 😬

Individualbesteuerung und Altersvorsorge: Wer soll wann in die PK einkaufen?

Daraus ergibt sich eine klare Strategie für die Übergangsphase bis 2032, wenn die Einkommen sich deutlich unterscheiden:

  • Sandras Einkäufe sollten vor der Einführung der Individualbesteuerung getätigt werden. Solange die gemeinsame Besteuerung gilt, wirkt ihr Einkauf noch zum gemeinsamen Grenzsteuersatz. Nach 2032 ist ihr Grenzsteuersatz deutlich tiefer, ihr Steuervorteil eines Einkaufs schrumpft massiv.
  • Martins Einkäufe können dagegen auf die Zeit nach 2032 verschoben werden. Sein Grenzsteuersatz bleibt auf hohem Niveau; der Steuereffekt seiner Einkäufe bleibt substanziell, auch wenn Sandras Einkommen nicht mehr in der Steuererklärung dazukommt.

Haben beide Partner ein annähernd gleiches Einkommen, sieht die Rechnung anders aus. In diesem Fall sinkt der Grenzsteuersatz für beide nach der Reform; von heute rund 35 Prozent auf je rund 26 Prozent. Hier empfiehlt es sich, Einkäufe möglichst noch vor dem Systemwechsel zu tätigen.

Wichtiger Hinweis zur Sperrfrist: Wer plant, das eingekaufte Kapital bei der Pensionierung als Einmalkapital zu beziehen statt als Rente, muss die Sperrfrist beachten: Während der letzten drei Jahre vor der Pensionierung dürfen keine freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse geleistet werden. Wer diese Frist verletzt, muss die Steuerersparnis zurückzahlen.

Merkblatt pensionskassengeld suchen

Kostenloses Merkblatt Pensionskasseneinkauf

Hole dir kostenlos unser Merkblatt mit 10 wertvollen Tipps, wie du Einkäufe prüfst, Steuerersparnisse maximierst und Risiken wie Unterdeckung vermeidest. Verpasse nicht die Chance, deinen Einkauf rentabel zu machen – bevor es zu spät ist.

Welche Folgen hat die Individualbesteuerung für die Besteuerung des Vermögens zur Altersvorsorge?

Die Individualbesteuerung verändert nicht nur die Logik der Einzahlungen in die Vorsorge. Sie verändert auch, wie Vermögen und Vermögenserträge besteuert werden. Das ist für die Altersvorsorge relevant, weil Wertschriftendepots, Liegenschaften und andere Vermögenswerte oft eine zentrale Rolle in der Pensionierungsplanung spielen.

Wem wird Vermögen mit der Individualbesteuerung zugerechnet?

Ab der Einführung der Individualbesteuerung werden Vermögen und die daraus erzielten Erträge nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Das klingt technisch, hat aber praktische Konsequenzen: Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen werden künftig der Person zugerechnet, der das Vermögen gehört, und fliessen in deren individuelle Steuererklärung ein.

Wo besteht kein Handlungsbedarf?

Bei gemeinsam gehaltenen Liegenschaften ist die Situation in der Regel bereits klar. Beide Partner sind je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen und versteuern entsprechend je die Hälfte des Eigenmietwerts und der Hypothekarzinsen. Hier ändert sich durch die Reform nichts.

Wo besteht Handlungsbedarf?

Anders sieht es bei Wertpapierdepots aus. Liegt das Depot einseitig beim gut verdienenden Partner, landen alle Vermögenserträge steuerlich bei dieser Person. Das treibt deren individuelle Progression nach der Reform weiter hoch. Wer heute noch die Möglichkeit hat, Depots gleichmässiger auf beide Partner zu verteilen, sollte das prüfen, bevor 2032 die neue Logik greift.

Ein Beispiel: Martin hält das gemeinsame Wertschriftendepot allein auf seinen Namen. Nach der Reform versteuert er alle Dividenden und Zinserträge selbst, während Sandra keine Vermögenserträge deklarieren muss. Das erhöht Martins steuerbares Einkommen und damit seinen Grenzsteuersatz; genau dann, wenn auch seine Pensionskasseneinkäufe und 3a-Abzüge weniger wert sind als erhofft, weil die Abzüge von Sandra nicht mehr aus seinem Einkommen wirksam werden.

Eine gleichmässigere Verteilung des Vermögens auf beide Partner ist deshalb nicht nur aus Gerechtigkeits-, sondern auch aus Steuersparüberlegungen sinnvoll. Je ausgeglichener die Einkommens- und Vermögenssituation beider Partner, desto mehr profitieren sie vom neuen System. Doch können Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten rechtliche und steuerliche Konsequenzen haben; insbesondere bei Liegenschaften, wo Handänderungssteuern und Grundstückgewinnsteuern anfallen können. Wer grössere Umstrukturierungen plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen.

Bleibt die AHV-Heiratsstrafe bestehen?

Die Individualbesteuerung schafft die steuerliche Heiratsstrafe ab. Eine andere Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren bleibt jedoch bestehen: die Plafonierung der AHV-Rente.

Was bedeutet die AHV-Plafonierung?

Im AHV-System gilt für Ehepaare eine Obergrenze für ihre Renten. Wenn beide Rente beziehen, darf die Summe der Renten maximal 150 Prozent der maximalen Einzelrenten betragen. Die maximale AHV-Rente beträgt aktuell (Stand 2026) 2’520 Franken pro Monat. Für ein Ehepaar bedeutet das: Gemeinsam können sie höchstens 3’780 Franken pro Monat Rente erzielen. Dies gilt auch dann, wenn beide Partner während ihres gesamten Erwerbslebens vollständig in die AHV eingezahlt haben und einzeln die volle Maximalrente verdient hätten.

Unverheiratete Paare im Konkubinat sind von dieser Plafonierung nicht betroffen. Beide Partner erhalten die volle Maximalrente; zusammen also bis zu 5’040 Franken pro Monat. Die Heiratsstrafe ist in der AHV damit deutlich spürbarer als im Steuerrecht, das die Abstimmung vom 8. März adressiert hat.

Die Plafonierung betrifft rund 88 Prozent aller Schweizer Rentner-Ehepaare. Das sind nicht nur Paare mit hohen Einkommen; auch Durchschnittsverdiener mit vollständigen Beitragsjahren sind davon betroffen.

Mit der Annahme der Individualbesteuerung entsteht ein Widerspruch im System: Beim Steuern zahlen gilt künftig das Prinzip der Individualbesteuerung; jede Person zahlt für sich. Bei der AHV dagegen bleiben Ehepaare benachteiligt. Sie zahlen ein Leben lang individuelle Beiträge auf ihr volles Erwerbseinkommen, erhalten im Alter aber gemeinsam weniger als zwei Einzelpersonen im Konkubinat.

Dieser Widerspruch wird politisch nicht unbeantwortet bleiben. Die Mitte-Partei hat eine Volksinitiative eingereicht, die die AHV-Plafonierung abschaffen will. Wann darüber abgestimmt wird, ist noch offen; voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027.

Für Sandra und Martin bedeutet das: Die Reform hat ihre Steuersituation verändert, ihre AHV-Situation aber noch nicht. Wer heute plant, sollte die AHV-Plafonierung in die Pensionierungsplanung einbeziehen und die politische Entwicklung im Auge behalten. 👀

Was sollte ein Ehepaar mit Blick auf die Individualbesteuerung und Altersvorsorge jetzt konkret tun?

Die Individualbesteuerung tritt spätestens 2032 in Kraft. Das klingt weit weg; ist es aber nicht. Wer Pensionskasseneinkäufe plant, Säule-3a-Lücken schliessen will oder die Vermögensverteilung anpassen möchte, braucht Zeit. Manche Massnahmen wirken nur, wenn sie vor dem Systemwechsel getätigt werden.

Hier sind die konkreten Schritte, die Ehepaare mit ungleichen Einkommen jetzt angehen sollten.

1. Einkaufspotenzial in der Pensionskasse prüfen

Wer noch Einkaufspotenzial hat, sollte prüfen, in wessen Pensionskasse wann eingekauft werden soll. Die Faustregel: Einkäufe des geringer verdienenden Partners gehören vor 2032; solange der gemeinsame Grenzsteuersatz gilt. Einkäufe des gut verdienenden Partners können warten. Wer das Potenzial kennt, kann die verbleibenden Jahre bis 2032 gezielt nutzen. 👉 Wie du deinen Einkaufsspielraum berechnest, erklärt der Artikel zum Pensionskasseneinkauf.

2. Säule-3a-Lücken jetzt schliessen

Seit 2026 sind rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a möglich; bis zu zehn Jahre zurück, maximal 7’258 Franken pro Lückenjahr. Diese Nachzahlungen lohnen sich besonders vor der Einführung der Individualbesteuerung, solange der gemeinsame Grenzsteuersatz noch gilt. Wer Lücken aus den Jahren ab 2025 hat, sollte diese bis spätestens 2032 schliessen.

3. Fünf-Konten-Regel konsequent umsetzen; für jede Person einzeln

Wer noch kein oder zu wenige 3a-Konten hat, sollte jetzt damit beginnen. Nach der Reform gilt die Staffelungs-Logik individuell: Sandra plant ihre Bezüge, Martin seine. Je früher beide damit beginnen, desto mehr Flexibilität haben sie beim Bezug im Alter.

4. Vermögensverteilung prüfen

Liegt das Wertschriftendepot einseitig bei einem Partner? Dann lohnt es sich, die Verteilung zu überdenken. Eine ausgeglichenere Aufteilung reduziert nach der Reform die Steuerprogression beim gut verdienenden Partner. Wichtig: Vor grösseren Umstrukturierungen rechtliche und steuerliche Konsequenzen abklären.

5. Kapitalbezug neu planen

Nach der Einführung der Individualbesteuerung werden Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule pro Person separat besteuert. Das eröffnet Ehepaaren einen konkreten Vorteil: Die Anzahl der möglichen Bezugsjahre verdoppelt sich.

Heute werden Kapitalbezüge beider Partner im gleichen Kalenderjahr zusammengezählt. Sandra und Martin können ihre Bezüge heute über maximal 6 Jahre staffeln, wobei Bezüge im gleichen Jahr die Steuerprogression in die Höhe treiben. Nach der Reform beziehen beide unabhängig voneinander: Sandras Bezüge von Alter 60 bis 65, Martins Bezüge ebenfalls von Alter 60 bis 65. Zusammen stehen ihnen nun 12 statt 6 separate Bezugsjahre zur Verfügung. Das senkt die Steuerbelastung pro Bezugsjahr ohne gesonderte Planung erheblich.

Eine Abstimmung der Bezüge auf dasselbe Steuerjahr ist damit nicht mehr zwingend nötig. Wer plant, Vorsorgekapital sowohl vor als auch nach 2032 zu beziehen, sollte prüfen, welche Variante steuerlich günstiger ist. 👉 Mehr zur Kapitalauszahlungssteuer und wie du sie optimierst, findest du im entsprechenden Fachbeitrag.

Zusammenfassung: Individualbesteuerung und Altersvorsorge

Am 8. März 2026 hat die Schweiz die Individualbesteuerung angenommen. Ab spätestens 2032 versteuert jede Person ihr Einkommen und Vermögen separat, unabhängig vom Zivilstand. Im Abstimmungskampf stand die Gleichstellung im Vordergrund. Was viele nicht bedacht haben: Die Reform verändert die Spielregeln der Altersvorsorge grundlegend.

Für Ehepaare mit ungleichen Einkommen sinkt die Steuerrendite auf Säule-3a-Einzahlungen des geringer verdienenden Partners drastisch. Auch Pensionskasseneinkäufe werden für diesen Partner nach der Reform weniger attraktiv; die Steuerersparnis kann um mehrere zehntausend Franken sinken. Ob sich die Säule 3a für den geringer verdienenden Partner nach der Reform noch lohnt, hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab und muss neu beurteilt werden. Die Fünf-Konten-Regel bleibt sinnvoll und gilt neu konsequent für jede Person einzeln. Pensionskasseneinkäufe des geringer verdienenden Partners gehören vors Jahr 2032, solange der gemeinsame Grenzsteuersatz noch gilt. Die Vermögensverteilung zwischen den Partnern sollte geprüft werden, besonders bei einseitig gehaltenen Wertschriftendepots. Die AHV-Plafonierung bleibt vorerst bestehen; der Widerspruch zwischen individuellem Steuersystem und kollektiver AHV-Rente für Ehepaare ist politisch noch ungelöst.

Die Übergangsphase bis 2032 ist kürzer, als sie scheint. Wer jetzt plant, nutzt die verbleibenden Jahre unter dem heutigen System und sichert sich Steuervorteile, die danach nicht mehr verfügbar sind.

Smolio vorsorgecheck zeigt einkommen im ruhestand mit altersvorsorge 2020

Mach den ersten Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit

In einer Minute siehst du deine Vermögensentwicklung und dein Einkommen während der Rente.

Rentenrechner starten

Disclaimer

Der Inhalt dieses Artikels dient ausschliesslich zu Weiterbildungszwecken. Er stellt keine Anlageberatung, Finanzempfehlungen oder Werbematerial dar.

Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, die im schlimmsten Fall zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen können.

Häufige Fragen zu Individualbesteuerung und Altersvorsorge

Was ändert sich mit der Individualbesteuerung für die Säule 3a?

Mit der Individualbesteuerung kann jede Person den Säule-3a-Abzug nur noch in der eigenen Steuererklärung geltend machen. Der Steuervorteil der Einzahlung richtet sich künftig nach dem individuellen Grenzsteuersatz, nicht mehr nach dem Grenzsteuersatz des Ehepaares. Für den geringer verdienenden Partner sinkt dieser Grenzsteuersatz nach der Reform deutlich, was die Steuerrendite der Einzahlungen erheblich reduziert.

Wer darf nach der Individualbesteuerung in die Säule 3a einzahlen?

Daran ändert sich nichts. Wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, darf in die Säule 3a einzahlen. Wer kein Erwerbseinkommen hat, darf es nicht. Teilzeitarbeitende dürfen weiterhin den vollen Maximalbetrag einzahlen, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Der Maximalbetrag beträgt 2026 7’258 Franken pro Person und Jahr.

Was bedeutet die Individualbesteuerung für den Pensionskasseneinkauf bei Ehepaaren?

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Individualbesteuerung verändert jedoch, wie stark dieser Abzug wirkt. Für den geringer verdienenden Partner sinkt der Grenzsteuersatz nach der Reform, was die Steuerersparnis auf Einkäufen reduziert. Einkäufe dieses Partners sollten deshalb möglichst vor 2032 getätigt werden, solange der gemeinsame Grenzsteuersatz noch gilt.

Was passiert mit der AHV-Rente von Ehepaaren nach der Individualbesteuerung?

Die Individualbesteuerung ändert nichts an der AHV-Plafonierung. Ehepaare erhalten weiterhin gemeinsam höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente, also maximal 3’780 Franken pro Monat. Unverheiratete Paare im Konkubinat sind von dieser Begrenzung nicht betroffen. Die Mitte-Partei hat eine Volksinitiative eingereicht, die die Plafonierung abschaffen will. Wann darüber abgestimmt wird, ist noch offen.

Last update: 10.05.2026 17:02

Autor

Articles

Thomas hilft Menschen in der Schweiz, ihre Vorsorge wirklich zu verstehen – und das Maximum daraus zu machen. Als Partner von smolio.ch, Vizepräsident der Anlagekommission einer der grössten Schweizer Pensionskassen (über 13 Milliarden Franken Anlagevermögen) und promovierter Wirtschaftswissenschaftler bringt er über 30 Jahre Erfahrung als Privatanleger in fast allen Anlageklassen mit. Was seine Leserinnen und Leser schätzen: Er erklärt – ohne etwas zu verkaufen.
Ähnliche Beiträge
Behavioural Finance

Sparen oder leben: Wie du beides schaffst

Sparen oder leben? Beides geht. Behavioral Finance erklärt, warum wir Altersvorsorge aufschieben, und wie du mit einfacher Struktur heute anfängst.
Weiterlesen
Säule 3a anlegenfrankly reviews

frankly Gutscheincode 2026: 135 Franken

Wechsle bis 05. April 2026 deine Säule 3a mit dem Gutscheincode SMOLIO und profitiere als Neukunde von 135 CHF Gebührenrabatt. Erhalte mit Kontoeröffnung bis 31.12.2026 zusätzlich ein Los für die Verlosung von 1 x 1’000 Franken in bar.
Weiterlesen
Pensionierung und Rente planenSteuern sparen

Checkliste Pensionskassen-Einkauf: Dein Ratgeber 2026

Pensionskassen‑Einkauf leicht gemacht: Unsere Checkliste hilft dir, eine der wichtigsten Vorsorge-Entscheidungen systematisch zu treffen. Viele zahlen ein, ohne vorher entscheidende Faktoren zu prüfen. Die Folge: Der Einkauf rentiert sich nicht, oder es entstehen unangenehme Überraschungen. Finde heraus, welche Punkte du vor deinem Einkauf unbedingt klären musst.
Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert