Die Steuer auf deinen Kapitalbezug soll in Zukunft deutlich steigen. Das schlägt der Bundesrat mit dem Entlastungspaket 27 vor. Smolio hat in einer Studie untersucht, wer betroffen ist und wie stark die Steuern steigen. Wir berücksichtigen die neuen Steuertarife gemäss der Medienkonferenz vom Juni 2025. Erfahre, was du jetzt tun kannst.
In einem anderen Fachartikel haben wir die geplante Erhöhung 📈 der Steuer auf Kapitalbezüge bereits umfassend beschrieben. In der vorliegenden Smolio-Studie untersuchen wir erstens, wer von der geplanten Erhöhung betroffen ist, zweitens, wie stark die Effekte sind und drittens, welche Handlungsmöglichkeiten du jetzt hast.
‼️Wichtiger Hinweis: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung Anpassungen an den geplanten Tarifen entschieden.1 Ziel dieser Anpassungen ist es, dass ein Kapitalbezug bis zu 100’000 Franken, wie er für Bezüge aus der Säule 3a typisch ist, steuerlich nicht schlechter behandelt wird als heute. Die neuen Tarife wurden in die vorliegende Studie eingearbeitet.
Warum plant der Bund eine Steuererhöhung auf Kapitalbezüge?
Die geplante Erhöhung der direkten Bundessteuer auf Kapitalbezüge ist Teil des Entlastungspakets 20272, mit dem der Bund auf die finanziellen Herausforderungen durch die Einführung der 13. AHV-Rente reagiert. Diese zusätzliche Rente führt zu erheblichen Mehrkosten, die gedeckt werden müssen. Die Steueranpassung soll dazu beitragen, das drohende Defizit in der Altersvorsorge zu vermeiden. Während auf der Ausgabenseite zahlreiche Massnahmen vorgeschlagen werden, gibt es auf der Einnahmeseite nur eine Massnahme: die stärkere Besteuerung von Kapitalleistungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge.
Welche Kapitalbezüge sind von der Steuererhöhung betroffen?
Viel mehr, als du zunächst denkst. 🫢 Die geplante Steueränderung betrifft Kapitalleistungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge, also vorwiegend (aber nicht nur) aus der Pensionskasse (Säule 2) und der Säule 3a. Gemäss Artikel 38 und Artikel 22 Art. 38 und Art. 22 DBG des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG)3 fallen darunter:
- Kapitalbezüge bei Pensionierung
- Leistungen aufgrund von Invalidität oder Todesfall
- Vorbezüge zur Wohneigentumsförderung
- Kapitalbezüge bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Zahlungen mit Vorsorgecharakter durch Arbeitgeber
💡 Wichtige Erkenntnis: Auch Kapitalleistungen aus privat abgeschlossenen Versicherungen für den Vorsorgefall sind von der Steuererhöhung betroffen.
Die Steuererhöhung betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. 🏛️ Die kantonalen und kommunalen Steuern bleiben davon zunächst unberührt – wobei es denkbar ist, dass einzelne Kantone ihre Regelungen später anpassen.
Vereinfacht gesagt: jedes Mal, wenn du Geld aus Pensionskasse, Freizügigkeitseinrichtung, Säule 3a oder von einer privat abgeschlossenen Versicherung mit Vorsorgecharakter als Kapital beziehst, betrifft dich die höhere Vorsorgesteuer. Da ist es also ganz egal, ob du das Geld wegen Pensionierung, Invalidität, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, zur Wohneigentumsförderung oder wegen Wegzug ins Ausland beziehst. Du wirst in diesen Fällen künftig mit einer höheren Steuerlast rechnen müssen.

Welche Änderungen gibt es bei der Steuer bei Kapitalbezug ab 2028?
Der Gegenüberstellung kannst du die Unterschiede zwischen aktueller und geplanter neuer Regelung entnehmen.
💡Wichtige Erkenntnis: Wir merken uns daraus drei Änderungen: erstens, der Tarif steigt mit der Höhe des Bezugs. Teurer wird’s ab 100’000 Franken Kapitalbezug. Zweitens gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Singles und verheirateten Paaren. 💑 Drittens entfällt die Zusammenrechnung von Bezügen von gemeinsam veranlagten Paaren. Das lässt sich als Schritt in Richtung Individualbesteuerung und Gleichstellung verschiedener Lebensformen interpretieren. Es folgt auch der Systematik bei den Einzahlungen in die Vorsorge, bei der Höchstbeträge (etwa in der 3a oder der zweiten Säule) auf Stufe der einzelnen Person festgelegt sind.
Aktuelle Regelung bis 31.12.2027
- Besteuerung der Kapitalbezüge gesondert vom übrigen Einkommen
- Steuersatz beträgt 1⁄5 des Tarifs der Einkommenssteuer
- maximaler Steuersatz für Kapitalbezug aus Vorsorge: 2.3 %
- unterschiedliche Tarife für Verheiratete und Alleinstehende
- Bezüge von Ehepaaren oder eingetragenen Partnern werden Bezüge im selben Kalenderjahr zusammengerechnet
Geplante Regelung ab 01.01.2028
- unverändert: Besteuerung der Kapitalbezüge gesondert vom übrigen Einkommen
- Steuersatz wird progressiv ausgestaltet
- maximaler Steuersatz für Kapitalbezug aus Vorsorge: 11.5 % (= Maximalsatz direkte Bundessteuer)
- Einheitlicher Tarif für Verheiratete und Alleinstehende
- Bezüge von Ehepaaren oder eingetragenen Partnern im selben Kalenderjahr werden nicht mehr zusammengerechnet
💡Wichtige Erkenntnis: Ausserdem sind keine Übergangsregelungen für bereits vorhandene Vermögenswerte in der Vorsorge vorgesehen. Es gibt keinerlei Bestandsschutz, vielmehr soll der höhere Steuertarif für jeglichen Bezug ab Inkrafttreten gelten.
Wie hoch fällt die Steuer auf Kapitalbezug ab 2028 aus?
Die Antwort darauf kannst du der folgenden Grafik entnehmen. Während nach aktueller Regelung bei der direkten Bundessteuer ein einheitlicher Tarif angewendet wird, soll der Tarif künftig mit der Höhe des Kapitalbezugs steigen. Er wird also progressiv ausgestaltet. 📈
Gemäss neuster Planung des Finanzdepartements vom Juni 2025 sind die Tarifstufen bis zur Schwelle von 100’000 Franken so ausgestaltet, dass die Steuerbelastung aus Kapitalleistungen der geltenden Regelung (Stand 2025) für Verheiratete entspricht. Hingegen führen die Tarifstufen über dieser Schwelle zu deutlich höheren Steuersätzen als das geltende Recht.

Wie hoch ist neu die Steuer auf meinen Kapitalbezug?
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Machen wir dazu ein Beispiel. Nehmen wir an, du beziehst innerhalb eines Jahres dein Guthaben von 250’000 Franken aus der Pensionskasse. So sieht die Steuerberechnung aus:
- Auf die ersten 29’700 Franken wird ein Steuertarif von 0.0 % angewendet
- auf die darauffolgenden 23’700 Franken ein Tarif von 0.2 %,
- auf die folgenden 7’900 Franken ein Tarif von 0.4 %,
- auf die folgenden 17’800 Franken ein Tarif von 0.6 %,
- auf die folgenden 15’800 Franken ein Tarif von 0.8 %
- auf die folgenden 5’100 Franken ein Tarif von 1.0 %
- und schliesslich auf die letzten 150’000 Franken ein Tarif von 3.0 %.
Du siehst in der Tabelle, dass die Steuersätze bereits für Bezüge von 100’000 bis 250’000 Franken mit 3 % höher liegen als nach der aktuellen Regelung.
💡 Wichtige Erkenntnis: Der nach aktueller Regelung geltende Maximalsatz für Kapitalbezüge aus Vorsorge (2.3 %) wird mit neuer Regelung bei einem Kapitalbezug von 280’000 Franken überschritten. Viele Versicherte haben in ihrer Pensionskasse Guthaben, die diesen Betrag übersteigen. Beziehen sie dies in Kapitalform, zahlen sie etwa bei einem Bezug von 350’000 Franken über 50 % mehr als heute.
Unser Tipp: unverändert bleiben Einzahlungen steuerfrei
Die Abzugsfähigkeit von Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufen in die Pensionskasse bleibt bestehen. Ebenso bleiben Guthaben von der Vermögenssteuer befreit.
Wer ist von der Erhöhung der Steuer auf Kapitalbezug betroffen?
Die geplante Steuererhöhung betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer und sieht eine progressive Ausgestaltung vor. Das bedeutet: Je höher dein Kapitalbezug, desto stärker steigt die Steuerlast. Während kleinere Bezüge nur moderat betroffen sind, könnten grössere Kapitalauszahlungen in deutlich höhere Steuerklassen fallen.
💡 Wichtige Erkenntnis: Von der geplanten Anpassung ist daher jeder betroffen, der mehr als 100’000 Franken Kapital aus Vorsorgevermögen bezieht, sei es aus einer Pensionskasse, aus einer Freizügigkeitseinrichtung, der Säule 3a oder aus einer privat abgeschlossenen Versicherung mit Vorsorgecharakter. Das Ausmass unterscheidet sich je nach Höhe des geplanten Bezugs.
- Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Max aus Bern hat jahrzehntelang als Angestellter gearbeitet. Er plant, 300’000 Franken aus seiner Pensionskasse und 100’000 Franken aus der Säule 3a zu beziehen. Nach der aktuellen Regelung würde er als Single rund 7’900 Franken an direkter Bundessteuer zahlen. Mit der neuen Regelung steigt seine Steuerlast auf etwa 12’400 Franken – ein Anstieg von rund 60 %.
- In besonderem Masse sind Selbstständige betroffen, die ihre Altersvorsorge auf die grosse Säule 3a aufgebaut haben. Bei ihnen liegt in der Regel ein grösseres Vermögen vor, das sie als Kapital beziehen müssen. Sie trifft die Steuererhöhung besonders. Lisa, eine alleinstehende selbstständige Unternehmerin aus Luzern, hat in ihrer Säule 3a ein Guthaben von 1 Million aufgebaut. Bezieht sie dies in einem Jahr, zahlt sie 84 % mehr Steuern (42’400 Franken statt bisher 23’000 Franken). Auch wenn sie ihren Bezug in fünf gleich grosse Tranchen verteilt, zahlt sie pro Tranche ca. 1’0000 Franken oder insgesamt rund 5’000 Franken mehr.
Wer profitiert von der Erhöhung der Steuer auf Kapitalbezug?
Von der geplanten Änderung in der Besteuerung von Kapitalbezügen können zwei Personengruppen profitieren.
So profitieren Ehepaare und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft, die bisher keine Planung für einen gestaffelten und damit steueroptimierten Bezug erstellt haben. Denn mit dem geplanten Wegfall der Zusammenrechnung der Bezüge von Ehepaaren und eingetragenen Partnern im gleichen Kalenderjahr könnten sie bei einer Individualbesteuerung günstiger fahren.
Ausserdem profitieren Alleinstehende oder Ehepaare mit weniger als 100’000 Franken Kapitalbezug. Denn durch die Umstellung auf den Einheitstarif bis 100’000 Franken ergibt sich für sie eine kleine Entlastung. Ein Bezug von 100’000 Franken kostet neu 368 Franken, zuvor 538 Franken. Das sind 170 Franken weniger.

Wie viel mehr Steuer auf Kapitalbezug fällt ab 2028 an?
Die Steuerbelastung hängt von der Höhe des Kapitalbezugs ab. In der Grafik kannst du für unterschiedlich hohe Bezüge ablesen, wie hoch die Steuern bisher ausfallen, wie viel Mehrbelastung infolge der geplanten Neuregelung dazukommt und wie hoch die Gesamtbelastung insgesamt ausfallen soll.
Du kannst dort etwa das Beispiel von Max nachvollziehen, der mit seinem Bezug von 400’000 Franken neu rund 12’400 Franken statt wie bisher 7’900 Franken bezahlen müsste. Die Grafik stellt den Betrag bisher (grün) und den Erhöhungsbetrag (violett) dar sowie die künftige Gesamtsumme dar.
Steuern von weniger als 25 Franken sollen gemäss Vernehmlassungsentwurf nicht erhoben werden. Der Verwaltungsaufwand dafür ist zu hoch. Verwechsle die Freigrenze jedoch nicht mit einem Freibetrag. Denn sobald der Steuerbetrag die Freigrenze übersteigt, wird der gesamte, gemäss Tarif berechnete Steuerbetrag in Rechnung gestellt.
Was kann ich gegen die geplante Erhöhung der Steuer auf Kapitalbezug machen?
Die geplante Steuererhöhung wirft die Frage auf: Gibt es Möglichkeiten, die höhere Steuerlast zu vermeiden oder zumindest abzumildern? Tatsächlich gibt es einige Strategien, die du in Betracht ziehen kannst, um deine finanzielle Planung anzupassen.
Tipp 1: Sich gegen die geplante Erhöhung wehren
Die Massnahme benötigt eine Gesetzesänderung, gegen die bereits Widerstand von der FDP angekündigt wurde. Du kannst dich wie bereits über 42’000 Stimmberechtigte ebenfalls einer Petition gegen die Vorsorgesteuer auf Säule 3a und PK-Bezug anschliessen.
Tipp 2: Kapital zu den alten Steuersätzen beziehen
Du könntest einen Kapitalbezug vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung in Erwägung ziehen. Besonders bei Vorbezügen zur Wohneigentumsförderung, etwa zur Tilgung von Hypotheken, kannst du die aktuell niedrigeren Steuersätze nutzen.
Aber: du verbaust dir damit die Möglichkeit eines späteren steuerwirksamen Einkaufs in die Pensionskasse. Der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz im Jahr des Einkaufs und Steuertarif beim Kapitalbezug dürfte für die meisten dennoch ausreichend gross sein, sodass ein Bezug aus der Pensionskasse zur Tilgung einer Hypothek vor der Rente gut überlegt sein will.
Anders sieht dies bei Kapitalbezügen aus der Säule 3a aus. Ein Bezug hindert dich nicht daran, im selben Jahr oder späteren Jahren erneut den Maximalbetrag einzuzahlen und den Steuerabzug zu beanspruchen.
Tipp 3: Finanzplanung für den Ruhestand anpassen
Falls die Steuererhöhung für dich besonders belastend ist, könntest du prüfen, ob eine Rentenlösung für dich sinnvoller wäre. Etwa, indem du 3a Guthaben in eine Pensionskassenlösung einbringst. Zwar verlierst du dadurch an Flexibilität für dein Kapital. Aber Rentenleistungen unterliegen einer anderen Besteuerung und decken dir auch das Langlebigkeitsrisiko ab.
Ausserdem solltest du deine Finanzplanung für die Zeit ab deinem Ruhestand überprüfen, weil aufgrund der erhöhten Steuern aus deinem Kapitalbezug weniger Geld als Liquidität zufliessen wird.
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Tipp 4: Kapitalbezüge strategisch planen
Die geplante Reform sieht vor, dass Kapitalbezüge weiterhin getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden und neu auch unabhängig von Bezügen deines Partners oder deiner Partnerin. Dies ermöglicht eine gezielte Planung: Durch gestaffelte Bezüge in verschiedenen Jahren kannst du die Progressionseffekte minimieren und deine Steuerlast reduzieren.
Wann tritt die Steuererhöhung in Kraft und was ist der Zeitplan?
Die Einführung der Steuererhöhung auf Kapitalbezüge ist für den 1. Januar 2028 geplant. Der Bundesrat hat die Regelungen im Rahmen des Entlastungspakets 2027 vorgeschlagen, doch der genaue Zeitplan hängt von weiteren politischen Prozessen im Parlament ab. Falls ein Referendum gegen die Reform eingeleitet wird, könnte sich die Einführung auf das Jahr 2028 oder später verschieben.

Was bedeutet die Steuererhöhung für die Zukunft des Schweizer Vorsorgesystems?
Die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge könnte das Schweizer Vorsorgesystem nachhaltig verändern. Die Neuregelung könnte dazu führen, dass weniger Menschen Kapitalbezüge wählen und stattdessen Rentenlösungen bevorzugen. Dies würde zwar die Flexibilität der Vorsorge einschränken, aber auch die steuerliche Belastung reduzieren. Gleichzeitig könnten die höheren Steuern dazu führen, dass Sparer ihre Beiträge in Säule 3a oder Pensionskasse überdenken. Zudem empfinden viele die plötzliche Änderung der Steuerregelungen ohne Übergangsfristen als unfair. Sie könnte langfristig das Vertrauen in das Vorsorgesystem untergraben.
Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat zusätzliche Massnahmen wie Freibeträge oder Übergangsregelungen einführt oder die geplante Änderung gar aus dem Entlastungspaket 27 streicht. Solche Anpassungen könnten helfen, das Vertrauen der Bevölkerung in das Vorsorgesystem langfristig zu stabilisieren.
Erkenntnisse der Smolio-Studie zur geplanten Erhöhung der Steuer auf Kapitalbezüge aus Vorsorge ab 2028
Der vorgesehene Einheitstarif für Singles, verheiratete Paare und eingetragene Paare sowie der Wegfall der Zusammenrechnung von Bezügen von gemeinsam veranlagten Paaren lassen sich als Schritt in Richtung Individualbesteuerung und Gleichstellung verschiedener Lebensformen interpretieren.
Auch Kapitalleistungen aus privat abgeschlossenen Vorsorgeverträgen (etwa für Todefasll und Invalidität) sind von der Steuererhöhung betroffen. Grund dafür ist, dass Artikel 38 und Artikel 22 Art. 38 und Art. 22 DBG diese einschliesst.
Der geltende Maximalsatz für Kapitalbezüge aus Vorsorge wird mit neuer Regelung bereits bei einem Kapitalbezug von 283’000 Franken überschritten. Viele Versicherte haben Guthaben in ihrer Pensionskasse, Freizügigkeit und/ oder der Säule 3a, die diesen Betrag übersteigen.
Selbstständige, die ihre Altersvorsorge über die grosse Säule 3a geregelt haben, trifft diese Anpassung besonders. Ihnen bleibt nur der Weg in die Solidargemeinschaft der Pensionskasse (die sie in der Regel bewusst vermieden haben) oder die Akzeptanz der höheren Besteuerung.
Die Einführung des progressiven Steuersatzes führt zu Mehrbelastungen für alle, nicht nur für Vermögende. Wer etwa ein Guthaben von 350’000 Franken bezieht, soll künftig über 50 % mehr direkte Bundessteuer bezahlen.
Zusammenfassung Steuer auf Kapitalbezug ab 2028
Der Bund will die Steuer auf Kapitalbezüge progressiv ausgestalten und damit die Einnahmen deutlich erhöhen – rund 240 Millionen Franken mehr Steuern pro Jahr gemäss Mitteilung des Finanzdepartements vom 25.Juni 2025. In den Medien wird der Eindruck erweckt, dass die Steuererhöhung nur die Gutverdienenden betrifft und ein Steuerschlupfloch für diese Gruppe schliesst. Das ist nicht korrekt. Es betrifft alle, die mehr als 100’000 Franken Kapital beziehen. Egal, wofür du dein erspartes Geld beziehst. Und anders als viele meinen, betrifft dies eben nicht nur die «Reichen».
Die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge ab 2028 wird das Schweizer Vorsorgesystem beeinflussen. Für viele Sparer bedeutet sie eine höhere finanzielle Belastung und möglicherweise eine Anpassung ihrer Altersvorsorgestrategie. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln und die eigenen Optionen zu prüfen. Was kannst du tun?
- Informiere dich: Erhalte News-Updates von uns und nutze Tools wie unseren Steuerrechner, um die Auswirkungen der Reform auf deine persönliche Situation zu verstehen.
- Wehre dich: Gegen die Steueränderungen kannst du dich mit deiner Stimme in einem allfälligen Referendum wehren. Zuvor kannst du die Online-Petition unterschreiben.
- Plane strategisch: Auf jeden Fall wird es für dich noch wichtiger, deinen Ruhestand und die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und Säule 3a gut zu planen und steuerlich optimal in Schritten zu beziehen. Auch eine Auszahlung vor Inkrafttreten der Gesetzesanpassung zu den alten «Konditionen» könnte allenfalls für dich sinnvoll sein.
- Nutze Beratung: Ziehe Experten hinzu, um die beste Lösung für deine Altersvorsorge zu finden und steuerliche Vorteile weiterhin optimal zu nutzen.
Die nächsten Monate werden entscheidend sein, da politische Diskussionen und mögliche Referenden die Einführung der Reform verzögern könnten. Bleib informiert und handle proaktiv, um deine finanzielle Zukunft zu sichern.

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Disclaimer
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
- Der Bundesrate (25.06.2025): Faktenblatt: Besteuerung Kapitalleistungen
aus Vorsorge Link ↩︎ - Der Bundesrat (29.01.2025): Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27 Link ↩︎
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 38 Kapitalleistungen aus Vorsorge Link ↩︎
Last update: 26.10.2025 15:31


Hallo Thomas. Danke schon mal für die Antwort auf meine Frage. Ich möchte an dieser Stelle mal ein grosses Lob an die vermittelten Informationen ausstellen. Man kann sich hier wirklich als interssierte Person ein sehr gutes Bild machen und sich bestens informieren.
Ich habe nun trotzdem noch eine Frage zur Grafik „Künftige Steuerlast auf Kapitalleistungen aus Vorsorge“
Dort wird nach meiner Interpretation und auch korrekt in Grün die bisherige Bundessteuerbelastung aufgezeigt. Mit der violetten Farbe sollte die neue Bundessteuerbelastung aufgezeigt werden.
Nun lässt die Grafik zu, dass der neue Gesamtbetrag der Bundessteuerbelastung dem Total der beiden Beträge entspricht was aus meiner Sicht falsch wäre. Dieser Rückschluss wird noch verstärkt als dass im entsprechenden Balken ja auch due Summe der beiden Beträge angezeigt wird. Habe ich das nun falsch verstanden oder ist da die Grafik etwas unglücklich gewählt?
Beste Grüsse
Edgar
Danke Edgar für dein Lob zu unserer Arbeit. Es freut und sehr, wenn unsere Beiträge ihren Zweck erreichen!
Merci für dein Feedback zur Grafik. Ich habe diese entsprechend überarbeitet. In der Tat war die Darstellung missverständlich. Das ist nun korrigiert.
Liebe Grüsse, Thomas
Im vorgängigen Artikel sind die Auswirkungen des geplanten Entlastungspakets auf Kapitalbezüge sehr detailliert und verständlich aufgezeigt. Allerdings ist mir trotzdem eine Unklarheit aufgefallen. Betreffend bisheriger Regelung wird der 31.12.2026 als Enddatum genannt und die neue Regelung sollte dann ab 1.1.2028 in Kraft treten. Welche Regelung gilt dann für das Jahr 2027? Oder konkret, wenn ich mein Freizügigkeitskapital aufgrund der Betragsgrösse zwingend nach bisheriger Regelung beziehen möchte, wäre wann der letzte mögliche Termin um den Bezug auszuführen?
Freundliche Grüsse
Edgar Schild
Danke Edgar für dein schönes Feedback!
Ich nehme an, du beziehst dich auf die Gegenüberstellung „Aktuelle Regelung / Neue Regelung ab 1.1.2028“?
Die aktuelle Regelung gilt bis zum Inkraftreten, also bis Ende 2027. Die Einführung der Steuererhöhung auf Kapitalbezüge ist für den 1. Januar 2028 geplant, doch der genaue Zeitplan hängt vom weiteren politischen Prozess ab. Falls ein Referendum gegen die Reform eingeleitet wird, könnte sich die Einführung verschieben.
Bei der aktuellen Regelung war ein Typo im Jahr drin, was zu der von dir sehr aufmerksam bemerkten Inkonsistenz geführt hat.
Lg Thomas