Der Koordinationsabzug ist der Teil deines AHV-pflichtigen Einkommens, auf den du in der beruflichen Vorsorge keinen Beitrag bezahlst. Er beträgt ⅞ der maximalen einfachen AHV-Jahresrente. Den Koordinationsabzug nutzt die Pensionskasse, um den bei ihr versicherten Lohn im Obligatorium zu berechnen. Die aktuellen Beträge findest du in diesem Fachartikel.
Wie viel von deinem Einkommen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichert ist, legt einerseits der obere BVG-Grenzbetrag für deinen Jahreslohn fest. Andererseits spielen da der Koordinationsabzug bzw. der minimale Koordinationsabzug rein.
- Der obere Grenzbetrag, auch maximal anrechenbarer BVG-Lohn genannt, ergibt sich immer aus der dreifachen maximalen AHV-Altersrente. Nur Einkommen unterhalb des oberen Grenzbetrags unterliegen im BVG den gesetzlichen Regelungen. Für Einkommensbestandteile darüber hinaus gilt das jeweilige Reglement deiner Vorsorgeeinrichtung.
- Damit Einkommensteile in AHV und beruflicher Vorsorge nicht doppelt versichert werden, wird in der obligatorischen 2. Säule von deinem Einkommen der Koordinationsabzug abgezogen. Der Koordinationsabzug beträgt immer ⅞ der maximalen AHV-Altersrente. Er ändert sich also nur, wenn der Bundesrat die AHV-Renten anpasst. Das prüft er alle zwei Jahre.
- Für Einkommen knapp oberhalb der BVG-Eintrittsschwelle bis zur maximalen AHV-Altersrente (= Koordinationsabzug + minimal versicherter Lohn) wird immer ein BVG-Mindestlohn versichert (auch: minimal versicherter Lohn genannt). Er beträgt ⅛ der maximalen AHV-Altersrente, die Eintrittsschwelle ¾. Wenn du also Teilzeit arbeitest und knapp über der Eintrittsschwelle liegst, bekommst du mindestens diesen Mindestlohn im BVG versichert. Übrigens gelten die Grenzbeträge und der Koordinationsabzug unabhängig von deinem Beschäftigungspensum.
Der versicherte Lohn (auch koordinierter Lohn genannt) ist eine der 4 wichtigen Grössen, die die Höhe deiner künftigen Rente bestimmen. Um dessen Höhe zu bestimmen, zieht die Vorsorgeeinrichtung den Koordinationsabzug von deinem jährlichen Bruttolohn ab. Denn nur auf dem versicherten Lohn musst du die BVG-Beiträge bezahlen. Der Abzug vermeidet also doppelte Beiträge für die Altersvorsorge. Falls dein Jahreslohn zwischen 75 % und 100 % der maximalen AHV-Einzelrente liegt, versichert dich die Pensionskasse mit dem BVG-Mindestlohn. Ansonsten kannst du dir merken, dass Jahreslohn minus Koordinationsabzug deinen versicherten Lohn ergeben.
Stand der Reform. Die BVG-Reform hätte den Koordinationsabzug durch einen Prozentsatz des Lohns ersetzt und den minimalen koordinierten Jahreslohn gestrichen. Das Stimmvolk hat die Reform am 22. September 2024 abgelehnt. Der Koordinationsabzug bleibt deshalb ein fester Betrag, der an die maximale AHV-Altersrente gekoppelt ist.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, kannst du den Beitrag zur «Vorsorgesprache» lesen.
Last update: 04.10.2026 21:26

