
Steuern zahlen wir entweder aufs Mal oder in festgelegten Steuerraten. Steuern vorauszahlen bedeutet, die voraussichtlich zu zahlenden Steuern freiwillig schon vorzeitig zu bezahlen. Entdecke, warum sich das für dich lohnen kann.
Erstens musst du deine Steuern ohnehin bezahlen und zweitens bezahlen dir viele Kantone bei Vorauszahlung einen vergleichsweise hohen Zins – mehr, als du auf einem gewöhnlichen Sparkonto erwirtschaften kannst. Also kann freiwilliges Steuern vorauszahlen für dich Sinn ergeben. Dazu schauen wir uns zunächst die vier relevanten Zinssätze an, von denen deine Entscheidung abhängt.
Bankzins, Vergütungszins, Ausgleichszins, Verzugszins, Vorauszahlungszins
Wenn du verstehst, welchen Zins du bekommst und welchen bezahlst und wie hoch diese sind, verstehst du schnell, ob sich Steuern vorauszahlen für dich lohnt. Unten findest du die Zusammenstellung auch tabellarisch.
- Bankzins ist der Zins, den du für dein Geld auf einem Lohnkonto oder Sparkonto bekommst. Trotz der gestiegenen Zinsen liegt dieser bei den allermeisten Banken auf einem Privatkonto immer noch bei rund 0 %.
- Vergütungszins (auch Ausgleichszins genannt) ist der Zins, den du von der Steuerverwaltung bekommst, wenn sich später herausstellt, dass sie dir zu hohe Steuern in Rechnung gestellt hat. Der Vergütungszins ist steuerfrei.
- Verzugszins ist der Zins, den du der Steuerverwaltung bezahlst, wenn du Steuern nicht fristgerecht bezahlst. Steuern werden mit der Rechnungszustellung fällig. Wenn du geschuldete Steuern trotz Mahnung nicht bezahlst, wirst du betrieben. Den Verzugszins kannst du in deiner Steuererklärung als Abzug bei Zinszahlungen anbringen.
- Vorauszahlungszins ist der Zins, den dir die Steuerverwaltung auf freiwillige Zahlungen vor Fälligkeit der Ratenrechnung bezahlt. Das funktioniert so: falls du auf deinem Vorauszahlungskonto bei der Steuerverwaltung ein Guthaben hast, werden davon die Ratenrechnungen gedeckt. Eine Verzinsung deines Guthabens erfolgt bis zu dieser Anrechnung. Übersteigt dein Vorauszahlungsguthaben die Ratenrechnungen, wird ein Überschuss bis höchstens zum Jahresende verzinst. Der Vorauszahlungszins ist steuerpflichtig.
Zinsart | Zins auf was? | Wer bezahlt wen? | Steuerpflichtig? |
---|---|---|---|
Bankzins | dein Konto-Guthaben | Bank → dich | ja |
Vergütungszins | auf zu hoch in Rechnung gestellte Steuern | Steueramt → dich | nein |
Verzugszins | auf nicht fristgerecht bezahlte Steuern | du → Steueramt | nein, aber abzugsfähig |
Vorauszahlungszins | auf Steuer-Zahlungen vor Fälligkeit | Steueramt → dich | ja |
Vorauszahlungszins 2025 in verschiedenen Kantonen
Die Bundessteuer ist übrigens jeweils per 31.03. des Folgejahres geschuldet, was schweizweit gilt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern legt jeder Kanton Zahlungstermine, Fristen und Zinsen selbst fest. Gemeinsam ist, dass auf die Zinseinkünfte keine Verrechnungssteuer einbehalten wird. Die Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden hat im Bezugsverfahren für die direkten Steuern u. a. zusammengestellt, wie Steuern von Bund oder Kanton erhoben, in Rechnung gestellt oder vergütet werden.
Steuern vorauszahlen funktioniert in den verschiedenen Kantonen deshalb ganz unterschiedlich. Hier spiegelt sich das föderale System wider. Der Vorauszahlungszins unterscheidet sich recht deutlich und ändert sich jährlich.
Welchen Vorauszahlungszins 2025 gibt es? Welchen Verzugszins 2025 muss ich bezahlen?
Für einige bevölkerungsreiche Kantone findest du den Vorauszahlungszins 2024 / 2025 und Verzugszins in der folgenden Tabelle. Mit der Zinswende haben einige Kantone erfreulicherweise ihre Zinsen für Vorauszahlungen erhöht, einige bereits wieder abgesenkt.
So auch der Bund. Der Bund zahlt 2025 einen tieferen Vorauszahlungszins (neu 0.75 %) und senkt den Verzugszins von 4.75 % auf 4,5 %. Zwar ist der Zins für Vorauszahlungen jetzt tiefer, aber in vielen Fällen dürfte dieser Zins über dem Zins liegen, den du auf einem gewöhnlichen Sparkonto bekommst.
Kanton | Vorauszahlungszins in % | Verzugszins in % | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
Aargau | 0.10 | 0.30 | 0.75 | 0.75 | 5.1 | 5.0 | 5.0 | 5.0 |
Basel-Stadt | 0.10 | 0.50 | 1.0 | 1.0 | 3.0 | 3.5 | 3.50 | 3.5 |
Basel-Land | 0.20 | 0.20 | 0.80 | 0.2 | 5.0 | 5.0 | 4.75 | 5.5 |
Bern | 0.00 | 0.25 | 0.75 | 0.75 | 3.0 | 3.0 | 1.0 | 1.0 |
Freiburg | 0.00 | 0.00 | 0.25 | 0.25 | 3.0 | 3.0 | 3.75 | 3.75 |
Graubünden | 0.00 | 0.00 | 0.75 | 0.25 | 4.0 | 4.0 | 4.0 | 4.0 |
Luzern | 0.00 | 0.00 | 1.25 | 0.75 | 3.5 | 3.5 | 4.75 | 4.5 |
St. Gallen | 0.25 | 0.25 | 0.25 | 0.75 | 4.0 | 4.0 | 4.0 | 4.0 |
Solothurn | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.0 | 3.0 | 3.0 | 3.5 | 3.5 |
Wallis | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.25 | 3.5 | 3.5 | 3.5 | 3.75 |
Zug | 0.00 | 0.00 | 2.00 | 2.0 | 4.0 | 4.0 | 4.0 | 4.0 |
Zürich | 0.25 | 0.25 | 1.00 | 1.0 | 4.5 | 4.5 | 4.5 | 4.5 |
Bund | 0.00 | 0.00 | 1.25 | 0.75 | 4.0 | 4.0 | 4.75 | 4.5 |
Wann ist die Steuer-Zahlung fällig?
Die Steuerverwaltung legt die Höhe und den Termin für die zu bezahlenden Steuern fest. Dabei unterscheiden sich die kantonalen Systeme für Steuerzahlungen, Anzahl und Termine der Ratenrechnungen sowie Vergütungsregelungen.
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Beispielsweise erhebt das Wallis fünf provisorische Raten, der Kanton Bern drei (20. Mai, 20. August, 20. November). Das Tessin erhebt zwar auch drei Raten, aber zu anderen Terminen (1. Mai, 1. Juli und 1. September). In Zürich gibt es einen allgemeinen Fälligkeitstermin zum 30. September. Auch im Aargau gibt es einen Fälligkeitstermin, dort ist der Bezugspunkt aber der 31. Oktober.

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Tipps rund ums Steuern vorauszahlen
Kanton hin oder her – es gibt für dein Steuergeld dennoch einige allgemeingültige Tipps.
Tipp 1: Pünktlich Steuern zahlen
Da du immer einen höheren Verzugszins bezahlst, als du Bankzins bekommst, lohnt es sich nicht, fällige Steuerraten aufzuschieben. Zahle pünktlich, um deine Finanzen zu optimieren.
Tipp 2: Steuern vorauszahlen, wenn es Vorauszahlungszins gibt
Die meisten Banken geben auf Privatkonten keinen Zins und auf Sparkonten immer noch mickrige Minimalzinsen. Falls du von der Steuerverwaltung einen Vorauszahlungszins bekommst, der über dem Bankzins liegt, macht Steuern vorauszahlen Sinn. Obwohl der Vorauszahlungszins in den meisten Kantonen tief ist, lohnt sich die kleine Optimierung. So holst du ein wenig mehr aus deinem Geld raus.

Tipp 3: Kantons- und Bundessteuer separat planen
Aus Sicht der Steuerverwaltung gehen Vorauszahlungen für Bund und Kanton auf verschiedene Konten. Plane deshalb die zu erwartende Steuer separat für Bund und Kanton. Falls du zu viel beim Bund und zu wenig beim Kanton einzahlst (oder umgekehrt) kann dies zu Verzugszinsen führen oder zur Nullverzinsung wegen Überzahlung. Mehr Steuern vorauszahlen, als insgesamt mutmasslich an Steuern anfallen wird, macht keinen Sinn.
Tipp 4: Quellenbesteuerte sollten nicht zu wenig bezahlen
Bei Quellenbesteuerten soll die abgezogene Quellensteuer im Idealfall die geschuldete Steuer abdecken. Wenn dir zu viel Quellensteuer abgezogen wurde, bekommst du eine Rückvergütung mit dem Vergütungszins. Wenn dir zu wenig abgezogen wurde, bekommst du eine Nachbelastung mit dem höheren Verzugszins. Achte deshalb darauf, dass du nicht zu wenig bezahlst, sonst wird’s teuer.
Neben Steuern vorauszahlen gibt es aber noch mehr Möglichkeiten, wie du durch frühzeitige Zahlungen deine Finanzen optimieren kannst. Weisst du, wie gross der Effekt eines Zahlungswechsels für die Säule 3a vom Jahresende auf den Jahresanfang hat?

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Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Last update: 22.03.2025 14:57
Welchen Betrag spare ich Steuern 11500 in Regensdorf 1% ?
Ciao Ado,
Regensdorf gehört zu Kanton Züri? Dann zahlt dir die Steuerverwaltung 1 % auf den bisher nicht fällig gestellten Betrag als Zins.
Beispiel: du zahlst 10’000 am Jahresanfang ein und nach 3 Monaten wird die erste Steuerrechnung über 40 % (4’000,-) fällig. Dann werden also 10k für 3 Monate mit 1 % verzinst (10k * 0.01 = 100 CHF p.a., auf 3 Monate also rund 25 CHF), die verbleibenden 6k bis zur Fälligkeit der nächsten Rechnung (30 %) ebenfalls mit 1 %, dein danach verbleibendes Restguthaben von 3k mit 1 % bis zur Fälligkeit der dritten und letzten Rate.
Lg Thomas