
Der Säule 3a Maximalbetrag steigt ab 1. Januar 2027 auf 7’373 Franken mit Pensionskasse und 36’864 Franken ohne Pensionskasse. Bis Ende 2026 gelten noch 7’258 bzw. 36’288 Franken. Entdecke im Artikel die Regeln und weitere wichtige Tipps zur 3a.
Wie hoch ist der Säule 3a Maximalbetrag?
Der Säule 3a Maximalbetrag hängt von der maximalen AHV-Rente ab. Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, die AHV-Renten per 1. Januar 2027 um 1,59 Prozent zu erhöhen. Die maximale AHV-Monatsrente steigt damit von 2’520 auf 2’560 Franken. Dadurch erhöht sich auch der Säule 3a Maximalbetrag. Das sind die beiden Werte im Überblick.
| Gültig | Mit Pensionskasse («kleine» Säule 3a) | Ohne Pensionskasse («grosse» Säule 3a) |
|---|---|---|
| Aktuell bis 31. Dezember 2026 | 7’258 Franken | 36’288 Franken (max. 20 % des Nettoerwerbseinkommens) |
| Ab nächstem Jahr, 1. Januar 2027 | 7’373 Franken | 36’864 Franken (max. 20 % des Nettoerwerbseinkommens) |
Aktuell gültig 2026
Bis 31. Dezember 2026 gilt der Maximalbetrag 2026. Mit Pensionskasse dürfen Erwerbstätige maximal 7’258 Franken einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 36’288 Franken.

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Ab nächstem Jahr
Ab 1. Januar 2027 gilt der höhere Maximalbetrag. Mit Pensionskasse darfst du maximal 7’373 Franken einzahlen, also 115 Franken mehr als 2026. Ohne Pensionskasse sind es bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 36’864 Franken, also 576 Franken mehr. Um den vollen Betrag auszuschöpfen, brauchst du ein Nettoerwerbseinkommen von mindestens 184’320 Franken.
Unser Tipp
👉 Der höhere Maximalbetrag gilt erst ab dem 1. Januar 2027. Bis 31. Dezember 2026 darfst du nicht mehr als den aktuellen Maximalbetrag von 7’258 bzw. 36’288 Franken einzahlen. Mehr ist nicht besser, denn der überzahlte Betrag wird steuerlich nicht als Abzug anerkannt.
Die Höchstabzüge sind zugleich das massgebliche Einzahlungslimit. Das bedeutet, dass du nicht mehr einzahlen und auch bei den Steuern nicht mehr als diesen Betrag abziehen darfst. Bei den Einzahlungen ist auch ein Aufrunden nicht zulässig. 😉
Nachfolgend gehe ich noch mal auf 2 bis 3 häufige Fälle ein, weil ich immer wieder danach gefragt werde.
- «Erwerbstätig sein» bedeutet, dass du AHV-pflichtigen Arbeitslohn ausgezahlt bekommst.
- Angestellte Teilzeitmitarbeitende dürfen den Maximalbetrag einzahlen, auch wenn sie nicht 100 % arbeiten.
- Bei Ehepaaren mit zwei Einkommen darf jede Person für sich den Maximalbetrag beanspruchen.
- Ja, wenn du in Pension gehst, darfst du im Jahr deiner Pensionierung den vollen Säule 3a Maximalbetrag einzahlen.
Mehr dazu findest du in unseren zahlreichen Fachartikeln zur Säule 3a.

Ich habe mehrere 3a Konten. Wie hoch ist der Maximalbetrag?
Nein, du bekommst nicht mehr 😢 Egal, ob du ein, drei, fünf oder zehn Konten führst, der 3a Maximalbetrag ändert oder erhöht sich dadurch nicht. Du kannst pro Jahr so viel einzahlen, wie du willst. Hauptsache, in Summe zahlst du nicht mehr als den aktuell gültigen 3a Maximalbetrag ein. Denn nur Einzahlungen bis zu dieser Höhe sind abzugsfähig.
Wie kann ich in die Säule 3a nachzahlen?
Seit 1. Januar 2026 kannst du fehlende Einzahlungen ab dem Beitragsjahr 2025 unter bestimmten Bedingungen nachholen. Alle Voraussetzungen und das genaue Vorgehen erklärt unser Fachartikel Säule 3a nachzahlen: Neu möglich ab 2026.
Wie wird der Säule 3a Maximalbetrag berechnet?
Der Bundesrat legt mindestens alle zwei Jahre die maximale AHV-Rente fest und berücksichtigt dabei die Preis- und Lohnentwicklung. 📈 Aus dieser Grösse leiten sich zahlreiche Vorsorgekennzahlen ab, so auch der maximale BVG-Jahreslohn. Er entspricht dem Dreifachen der maximalen AHV-Jahresrente. Nach Artikel 7 Abs. 1 BVV 3 sind pro Jahr Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen in Höhe von bis zu 8 Prozent bzw. 40 Prozent dieses Betrags abziehbar (vgl. Kreisschreiben Nr. 18 der EStV). Die Anpassung der AHV-Renten per 1. Januar 2027 hat der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026 bekannt gegeben.
Das führt zu folgenden Höchstabzügen in der Säule 3a.
Aktuell gültig (2026), maximaler BVG-Jahreslohn 90’720 Franken
- 8 % von 90’720 = 7’258 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a BVV 3)
- 40 % von 90’720 = 36’288 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b BVV 3)
Ab nächstem Jahr (2027), maximaler BVG-Jahreslohn 92’160 Franken
- 8 % von 92’160 = 7’373 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a BVV 3)
- 40 % von 92’160 = 36’864 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b BVV 3)
Die Ergebnisse werden auf ganze Franken gerundet. Der grosse Beitrag ist zusätzlich auf 20 % deines Nettoerwerbseinkommens begrenzt.
Unser Tipp Kostenlos an die Einzahlung erinnern lassen
👉 Mit dem Säule 3a Taktgeber verpasst du die Säule 3a Einzahlung nicht mehr. Wir erinnern dich kostenlos daran, in deine Säule 3a einzuzahlen. Trag unten einfach deine nächsten Schritte ein. Je nach gewähltem Erinnerungstakt schicken wir dir 30, 90 oder 365 Tage später deinen Texteintrag im Feld «Meine nächsten Schritte» zu. Und klar, in jedem Mail findest du auch einen Link, um dich wieder abzumelden 😉

Wie hat sich der Säule 3a Maximalbetrag entwickelt?
Die freiwillige Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde in der BVV3-Verordnung geregelt und ist am 1. Januar 1987 in Kraft getreten. Der Rahmen dafür steht in der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen («BVV 3»).
In der Regel wird der Säule 3a Maximalbetrag alle zwei Jahre angepasst, denn er ist an die Entwicklung der AHV-Rente gekoppelt. Die historische Entwicklung des Säule 3a Höchstbetrags kannst du dir in der folgenden Grafik anschauen. Sie zeigt dir, wie der historische Säule 3a Maximalbetrag in den vergangenen Jahrzehnten angewachsen ist. Er spiegelt damit das Wachstum der AHV‑Rente wider.
Bis wann muss ich den Maximalbetrag einzahlen?
Kurz gesagt: Deine Einzahlung muss im jeweiligen Kalenderjahr bei deinem Vorsorgeanbieter eintreffen, damit du im gleichen Steuerjahr den Abzug geltend machen kannst. Und sie muss dort verbucht sein. Für 2026 ist das der 31. Dezember 2026. Mehr dazu findest du im entsprechenden Fachbeitrag.
Zusammenfassung Säule 3a Maximalbetrag 2027
Der Säule 3a Maximalbetrag steigt per 1. Januar 2027, weil der Bundesrat die AHV-Renten um 1,59 Prozent erhöht. Bis 31. Dezember 2026 dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal 7’258 Franken einzahlen, ab 2027 sind es 7’373 Franken. Ohne Pensionskasse darfst du bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal aber 36’288 Franken (2026) bzw. 36’864 Franken (2027).

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Der Inhalt dieses Artikels dient ausschliesslich zu Weiterbildungszwecken. Er stellt keine Anlageberatung, Finanzempfehlungen oder Werbematerial dar.
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Last update: 06.10.2026 08:02

