
Säule 3a nachzahlen ging lange nicht. Man musste im laufenden Jahr einzahlen, sonst war es vorbei. Das hat sich geändert, doch eine Regel kann dich trotzdem dauerhaft einen Teil deiner Lücke kosten, und zwar für immer. Entdecke, wie das Nachzahlen funktioniert und wie du keinen Franken Abzug verschenkst.
Säule 3a nachzahlen – aktuelle Rechtslage 2026
Bis Ende 2025 konntest du keine Säule 3a Beiträge nachzahlen. Das ist vorbei. Im Juni 2019 wurde die Motion Ettlin1 eingebracht. Diese wollte das nachträgliche Einzahlen in die Säule 3a ermöglichen. Leute mit einem AHV-Einkommen, die bisher nicht oder nur Teilbeträge in die Säule 3a gezahlt haben, sollten dies nachholen und den Betrag voll vom steuerbaren Einkommen im Jahr der Nachzahlung abziehen können.
Stand der Beratungen im Parlament: abgeschlossen
Der Bundesrat fand die Motion Ettlin nicht soo cool und hat diese im August 2019 ziemlich rasch versenkt. Aber im September 2019 hat der Ständerat die Motion angenommen und am 2. Juni 2020 der Nationalrat. Yay! 💪 Deshalb musste der Bundesrat einen Umsetzungsvorschlag machen. Das hat ein Weilchen gedauert.
Er hat dann einen Vorschlag gemacht, der stark von der Ursprungs-Idee abweicht. Die Nationalrats-Kommission hat ihn dafür am 16. August 2024 gerüffelt2 und die Umsetzung des ursprünglichen Vorschlags gefordert.3 Die Ständerats-Kommission stützte den Bundesrat. Am Ende hat der Bundesrat die Verordnung am 6. November 2024 beschlossen. Sie gilt seit 1. Januar 2025.
Ab wann ist ein nachträgliches Nachzahlen in die Säule 3a möglich?
Erstmals ab 1. Januar 2026 für das Kalenderjahr 2025. Denn der Bundesrat hat am 6. November 2024 die erforderlichen Änderungen der Verordnung4 über die steuerliche Abzugsberechtigung von 3a Beiträgen (BVV 3) gutgeheissen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Trotzdem kannst du erst ab 1. Januar 2026 in die Säule 3a rückwirkend nachzahlen. Denn du kannst nur Lücken für verpasste oder unvollständige Einzahlungen schliessen, die ab 2025 entstehen.
Welche Bedingungen gelten für das Nachzahlen in die Säule 3a?
Damit du nachträglich in die Säule 3a einzahlen kannst, musst du ziemlich viele Bedingungen erfüllen:
- Du kannst erst nachzahlen, nachdem du den ordentlichen Jahresbeitrag für das laufende Jahr vollständig gezahlt hast («Lücke auffüllen in zweiter Priorität»).
- du musst im Jahr der Nachzahlung in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben
- du konntest in einem der letzten 10 Kalenderjahre vor der Nachzahlung nicht den für dich maximal zulässigen 3a Beitrag einzahlen
- du hast im Jahr, für das du nachträglich Säule 3a einzahlen möchtest, ebenfalls ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gehabt
- du hast noch kein Geld aus der 3a für Pensionierung bezogen
- und BAM ‼️: Es geht nicht rückwirkend. Wirklich nicht. Das Nachzahlen in die Säule 3a geht NUR für Lücken, die ab 2025 entstehen. Nur diese kannst du schliessen. Für 2024 oder 2020 ist es also zu spät. Jo, Bro 🤷

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Wie viel kann ich in die Säule 3a rückwirkend einzahlen?
Zusätzlich zum ordentlichen 3a Beitrag kannst du pro Jahr höchstens den kleinen Maximalbetrag nachzahlen. Und hooray, Bonus! 🥳 Im Jahr der Nachzahlung kannst du die üblichen Jahresbeiträge steuerwirksam als Einzahlung leisten. Du kannst im Jahr der Nachzahlung also den ordentlichen Maximalbeitrag einzahlen und von den Steuern abziehen UND – falls du zum Nachzahlen berechtigt bist – zusätzlich noch den kleinen Maximalbetrag dieses Jahres nachzahlen.
Wichtig: die Nachzahlung ist nachrangig möglich zum ordentlichen Säule 3a Beitrag. In der Fachsprache «subsidiär», also nachgelagert. Es gilt also: erst Jahresbeitrag 3a einzahlen, erst danach nachzahlen.
Häufiges Missverständnis:
Für die Höhe deiner Nachzahlung zählt der kleine Maximalbetrag des Jahres, in dem du nachzahlst, nicht der Betrag des Lückenjahres. Im Jahr 2027 darfst du also bis zu 7’373 Franken nachzahlen, obwohl für 2025 und 2026 noch 7’258 Franken galten. Pro Lückenjahr kannst du aber nie mehr nachzahlen, als dort fehlt, höchstens also den Maximalbetrag dieses Lückenjahres. Ist der aktuelle Betrag höher, schöpfst du ihn nur aus, wenn du die Lücken mehrerer Jahre kombinierst. Den aktuellen Betrag findest du im Fachartikel «Säule 3a Maximalbetrag 2027 und 2026: alle Infos».
Wie lange kann ich in die Säule 3a nachzahlen?
Eine nachzahlbare Lücke kann erst ab 2025 entstehen, weil du entweder gar nicht oder nicht den Maximalbetrag einzahlst. Die entstandene Lücke darfst du maximal 10 Jahre danach schliessen; gezählt werden die Kalenderjahre vor dem Jahr der Nachzahlung. Ansonsten verfällt sie. Beispiel: du zahlst 2025 nur 3’600 Franken ein; es entsteht eine Lücke für 2025 von 3’658 Franken. Der letzte Zeitpunkt ist im Jahr 2035, um diesen Betrag nachzuzahlen.
Dürfen Selbstständige in die Säule 3a nachzahlen?
Ja. Auch Selbstständige dürfen verpasste Einzahlungen ab 2025 nachträglich in die Säule 3a einzahlen. Auch für sie ist das Nachzahlen gemäss Art. 7a BVV 3 auf den kleinen Maximalbetrag beschränkt, wie sich explizit aus der Erläuterung im erläuternden Bericht5 ergibt. Dies gilt auch dann, wenn die Lücke grösser als der kleine Maximalbetrag ist.
Kann ich in die Säule 3a rückwirkend nachzahlen, wenn ich schon Geld bezogen habe?
Das kommt drauf an, wofür du Geld bezogen hast. Falls du einen ordentlichen Bezug wegen Pensionierung gemacht hast, ist kein Nachzahlen in die Säule 3a mehr erlaubt. Dabei ist es egal, ob du ein oder mehrere Konten aufgelöst hast. Zur Erinnerung: Der ordentliche Bezug ist ja bereits bis 5 Jahre vor deinem Referenzalter möglich.
Mit der erstmaligen Auszahlung einer 3a ins Privatvermögen verzichtest du also auf weiteres Nachzahlen in die Säule 3a. Die Idee dahinter ist, dass du nicht Geld altershalber beziehen und zugleich durch steuermindernde Nachzahlungen deine Altersvorsorge weiter aufbauen darfst. Arbeitest du nach deinem Referenzalter weiter, kannst du noch bis fünf Jahre danach nachzahlen, solange du nichts bezogen hast.
Folgendes Vorgehen ist jedoch möglich: im selben Jahr ZUERST einen ordentlichen Beitrag leisten, DANN in die Säule 3a nachzahlen und so eine Lücke schliessen und schliesslich SPÄTER bei Vorliegen eines Bezugsgrunds das 3a Konto auflösen.
Da das Nachzahlen immer an eine Person gebunden ist, wird bei Ehepaaren die Planung des gestaffelten Bezugs wichtiger. Denn solange nur ein Ehepartner Säule 3a Konten auflöst, kann der andere noch weiter in die Säule 3a nachzahlen.
Beispiel zum Säule 3a nachzahlen
Claudia (*1995) arbeitet in einem Architekturbüro. Nach ihrer Lehre als Hochbauzeichnerin hat sie erst einmal nicht so viel verdient und konnte nicht viel in die Säule 3a zahlen. Dann hat sie eine Weiterbildung gemacht und im neuen Betrieb mehr Lohn erhalten. Nach Noemi’s Geburt hat sie zwei Jahre nicht gearbeitet, fand dann aber einen gut bezahlten Job in der Nähe. Sie und ihr Partner wohnen zur Miete und träumen von einer eigenen Wohnung. Darum hat sie auf ihrem Sparkonto gespart.
In ihrer Säule 3a liegen bisher 36’500 Franken. Auch im 2025 reicht es nicht für den vollen Maximalbetrag. Sie kann monatlich 300 Franken in die 3a sparen, also 3’600 Franken pro Jahr. Doch das ist kein Problem mehr: Claudia kann ihre 3a Lücke bis zum Jahr 2035 nachzahlen. Und zwar darf sie dann ihre Lücke (Maximalbetrag 2025 minus effektive Einzahlung) in die Säule 3a nachzahlen, Voraussetzung dafür ist, dass sie im Jahr der Nachzahlung arbeitet und zuerst den dannzumal gültigen Maximalbetrag vollständig einzahlt.

Was passiert, wenn ich eine Lücke nur teilweise nachzahle?
Das ist die Regel mit der grössten Wirkung. Für eine Jahreslücke ist nur eine einzige Nachzahlung zulässig. Mit einer Nachzahlung darfst du aber mehrere Jahreslücken gleichzeitig füllen. So steht es in Abs. 3 von Art. 7a BVV 3. Laut Erläuterungen des BSV soll das verhindern, dass Lücken «angespart» und Steuerprogressionen optimiert werden. Zahlst du eine Lücke nur zum Teil nach, gilt sie als erledigt. Der Rest verfällt, auch wenn er noch innerhalb der zehn Jahre läge.
Ein Beispiel aus der Sicht von 2027. Nora hat 2025 nur 5’258 Franken eingezahlt (Lücke 2’000 Franken) und 2026 nur 1’258 Franken (Lücke 6’000 Franken). Im Jahr 2027 zahlt sie zuerst ihren ordentlichen Maximalbetrag von 7’373 Franken ein und darf dann bis zu 7’373 Franken nachzahlen. Ihre Lücken ergeben zusammen 8’000 Franken, also reicht das Geld nicht für beide.
Variante A (der teure Fehler). Nora zahlt 2’000 Franken für 2025 und die restlichen 5’373 Franken für 2026 nach. Es fehlen noch 627 Franken. Weil für die Lücke 2026 ihre einzige Nachzahlung erfolgt ist, bleiben diese 627 Franken für immer offen. Den Steuerabzug darauf kann sie nie mehr geltend machen.
Variante B (der smarte Weg). Nora schliesst die Lücke 2025 mit 2’000 Franken vollständig und lässt die Lücke 2026 unberührt. Im Jahr 2028 zahlt sie die 6’000 Franken für 2026 in einem Zug nach. Am Ende sind beide Lücken zu und kein Franken Abzug ist verloren.
Unser Tipp:
👉 Schliesse eine Lücke immer vollständig oder gar nicht. Reicht das Geld nicht für alle Lücken, nimm die älteste zuerst, denn sie verfällt zuerst. Verteile dein Geld nie auf mehrere Lücken, wenn es für keine ganz reicht.
Übrigens darfst du die Lücke 2025 im Jahr 2027 und die Lücke 2026 im Jahr 2028 schliessen. Jede Lücke kannst du innerhalb der 10-Jahresfrist in einem beliebigen Jahr nachzahlen, aber nur ein einziges Mal.
Säule 3a nachzahlen – wer profitiert?
Viele Frauen und weitere Personengruppen profitieren davon, wenn sie künftig nachträglich Beiträge in die Säule 3a nachzahlen können. Gehörst du wie Claudia auch dazu?
- In jungen Jahren hast du wegen zu wenig Geld nicht in die 3a gezahlt? ✅
- Du bist selbstständig und es hat in den Startjahren einfach nicht für den vollen Säule 3a Beitrag gereicht? ✅
- Du arbeitest Teilzeit und hast aktuell nicht genug Geld, um den vollen Säule 3a Beitrag zu zahlen? ✅
- Du brauchst das Geld derzeit für die Tilgung deiner Hypotheken? ✅
Säule 3a nachzahlen oder Einkauf in die Pensionskasse? Weshalb Säule 3a nachzahlen besser ist
Für Claudia ist das Nachzahlen in die Säule 3a im Unterschied zu einem Einkauf in ihre Pensionskasse noch aus weiteren Gründen spannend.
- keine Umverteilung: in der Säule 3a spart sie für sich. Nur für sich. In der Pensionskasse laufen verschiedene, zwar vom Gesetzgeber nicht so gewollte, aber faktische und für sie ungünstige Umverteilungen ab: von jung zu alt, von Leuten mit höheren Einkommen zu Leuten mit tieferen Einkommen.
- keine Sperrfrist für Nachzahlungen: in der Säule 3a kann sie jedes Jahr einzahlen und wenn sie ihre Wohnung gefunden hat, auch das im laufenden Jahr eingezahlte Geld zur Wohneigentumsförderung beziehen. Das geht in der Pensionskasse nicht: Was du einzahlst, ist dort für 3 Jahre gesperrt.
- keine Rückzahlungspflicht für WEF-Bezüge: wenn sich Claudia ihre Wohnung kauft, kann sie dazu Geld aus der Säule 3a zur Finanzierung herausnehmen. Und sie darf im folgenden Jahr wieder in die Säule 3a einzahlen und diesen Beitrag bei den Steuern geltend machen. Anders in der Pensionskasse: wenn sie hier Gelder bezieht, um ihre Wohnung zu finanzieren, kann sie Einkäufe in die Pensionskasse erst dann wieder bei den Steuern abziehen, wenn sie ihren erfolgten PK-Vorbezug in der Höhe vollständig zurückgezahlt hat.
- kein Mindestbezug für WEF: wenn Claudia später einmal Geld für ihr Wohneigentum braucht, muss sie aus der Pensionskasse mindestens 20’000 Franken als Mindestbezug wählen. Anders bei der Säule 3a: hier kann sie später auch weniger als 20’000 Franken beziehen, um etwa kleinere Renovationen zu bezahlen, denn in der Säule 3a gibt es keinen Mindestbezug.
Ist das Nachzahlen in die Säule 3a Steuern sparen oder nur aufschieben?
Die Nachzahlung spart keine Steuern für immer, sie verschiebt sie. Du ziehst den Betrag im Jahr der Nachzahlung vom steuerbaren Einkommen ab. Bei der Auszahlung wird das Kapital dann besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz. Mit gestaffelten Bezügen kannst du die Steuer beim Bezug zusätzlich senken.
Wie beantrage ich die Nachzahlung in die Säule 3a?
Du musst die Nachzahlung vorher schriftlich bei deinem 3a Anbieter beantragen. Er prüft deine Angaben und gibt die Nachzahlung frei. Dazu füllst du ein Formular des Anbieters aus. Darin teilst du unter anderem mit,
- wie hoch deine Nachzahlung insgesamt ist,
- für welche(s) Beitragsjahr(e) du eine Beitragslücke in welcher Höhe mit deiner Nachzahlung schliessen willst.
- ob du in den Lücken-Jahren schon einen ordentlichen Beitrag in die gebundene Selbstvorsorge geleistet hast und falls ja, in welcher Höhe
- dass du im aktuellen Beitragsjahr den ordentlichen Maximalbeitrag bereits vollständig eingezahlt hast
Die 3a Anbieter speichern die Angaben zur Nachzahlung und übertragen sie beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Nach der Nachzahlung erhältst du eine Bescheinigung mit Datum, Betrag, geschlossenen Lückenjahren und früheren Beiträgen, die du der Steuererklärung beilegst. Die Steuerbehörden prüfen den Abzug; bei falschen Angaben drohen Nachsteuern und Bussen. Details regelt das Kreisschreiben Nr. 18a der ESTV.
Säule 3a nachzahlen – das kannst du jetzt tun
Die angepasste BVV3-Verordnung gilt seit 1. Januar 2025. Nachzahlen kannst du Lücken, die ab dann entstanden sind. Am besten vermeidest du, dass überhaupt Lücken entstehen, und schöpfst den jährlichen Säule 3a Beitrag aus. Sinnvolle Lösungen dazu sind Säule 3a mit Wertschriften, falls du einen längeren Anlagezeitraum hast.
Zusammenfassung Säule 3a nachzahlen
Säule 3a nachzahlen geht. Die Umsetzung weicht deutlich vom Auftrag der Motion Ettlin ab. Denn in die Säule 3a rückwirkend einzahlen geht nicht. Vielmehr kannst du nur Lücken nachzahlen, die ab 2025 neu entstehen. Die Höhe der Nachzahlung wird zudem auf den kleinen 3a Maximalbetrag des Jahres gedeckelt (auch für Selbständige) und du musst im Jahr der Nachzahlung zuerst den Maximalbetrag eingezahlt haben. Und obendrein musst du sowohl im Jahr der Nachzahlung als auch im Jahr der Lücke, die du schliessen willst, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben.
Aus einem grossen Schritt ist also ein Tippelschritt geworden. Der Bundesrat hat auf Druck der Räte gehandelt und eine zeitlich befristete Nachzahlung eingeführt statt einem echten Aufholen der Vorjahre, wie wir dies vom Pensionskasseneinkauf kennen. Trotzdem bietet die Neuerung Chancen für dich, wenn dein Budget derzeit noch zu knapp ist, um den Maximalbetrag einzuzahlen. Dann kannst du immerhin die nächsten 10 Jahre nachlegen, aber jede Lücke nur ein einziges Mal. Darum schliesse ich sie immer ganz.

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Häufige Fragen zum Säule 3a nachzahlen
Kann ich Säule 3a Lücken aus 2024 oder früher nachzahlen?
Nein. Nur Lücken, die ab 2025 entstehen, lassen sich nachzahlen.
Was passiert, wenn ich eine Lücke nur teilweise nachzahle?
Für eine Jahreslücke ist nur eine Nachzahlung zulässig. Der nicht nachgezahlte Rest verfällt für immer, auch innerhalb der zehn Jahre. Schliesse eine Lücke daher immer vollständig.
Darf ich im Jahr 2027 den höheren Betrag von 7’373 Franken für Lücken aus 2025 und 2026 verwenden?
Ja. Für die Höhe der Nachzahlung zählt der Betrag des Jahres, in dem du nachzahlst. Pro Lückenjahr kannst du aber nie mehr nachzahlen, als dort fehlt, höchstens also den Maximalbetrag dieses Lückenjahres. Für den vollen aktuellen Betrag musst du deshalb die Lücken mehrerer Jahre kombinieren.
Kann ich die Lücke 2025 im Jahr 2027 und die Lücke 2026 im Jahr 2028 schliessen?
Ja. Jede Lücke kannst du innerhalb der 10-Jahresfrist in einem beliebigen Jahr nachzahlen. Du musst sie dabei nicht ganz füllen, sondern kannst sie auch nur teilweise auffüllen. Dann ist aber der verbleibende Lückenrest verloren, denn für jede Lücke ist nur eine einzige Nachzahlung zulässig.
Muss ich die Nachzahlung vorher anmelden?
Ja. Du beantragst die Nachzahlung vorab schriftlich bei deinem Säule-3a-Anbieter. Er bescheinigt dir die Nachzahlung für die Steuererklärung.
Disclaimer
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschliesslich zu Weiterbildungszwecken. Er stellt keine Anlageberatung, Finanzempfehlungen oder Werbematerial dar.
Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, die im schlimmsten Fall zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen können.
- Motion Ettlin Link ↩︎
- Medienmitteilung 16.08.2024, Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, Link ↩︎
- Medienmitteilung 23.11.2023, Bundesrat will nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen, Link ↩︎
- Medienmitteilung 06.11.2024, Bundesrat führt nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein, Link zur BVV3-Verordnung ↩︎
- Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Einführung von Einkäufen in die Säule 3a, 6.11.2024, Link ↩︎
Last update: 10.10.2026 19:37


Thomas, du schreibst, dass folgendes Vorgehen möglich ist: im selben Jahr ZUERST einen ordentlichen Beitrag leisten, DANN in die Säule 3a nachzahlen und so Lücke schliessen und schliesslich am Jahresende ein 3a Konto auflösen. Warum bist du dir da so sicher, dass das klappt? Das Steueramt könnte die Optik einnehmen (Stichwort Steuerumgehung), dass der Bezug und die Nachzahlung im gleichen Jahr stattfanden, weshalb die Nachzahlung so gesehen nicht vor dem Bezug erfolgte, sondern eben gleichzeitig (also im selben Jahr). Und meine zweite Frage: Warum sagst du, dass die Kontoauflösung erst am Jahresende erfolgen darf? Wo ist das geregelt?
Ciao Martin,
Ein übliches Vorgehen im Jahr der Pensionierung ist, Anfangs Jahr noch den vollständigen Beitrag für das Jahr einzuzahlen und später das Konto (beim effektiven Pensionierungsdatum) aufzulösen. Aus den verlinkten Unterlagen geht hervor dass du erst den ordentlichen Beitrag einzahlen (musst), und erst dann Lücken schliessen kannst. Eine Nachzahlung in die 3a ist überdies nur möglich für Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Und eine Kontoauflösung ist möcglich, wenn ein Bezugsgrund vorliegt (etwa Pensionierung). ich habe diese missverständliche Formulierung „zum Jahresende“ im Beispiel angepasst.
Bitte beachte, dass wir bieten keine steuerliche Beratung anbieten. Bitte kläre Detailfragen mit deinem zuständigen Steueramt ab.
Liebe Grüsse, Thomas
Schön.
Hi, leider habe ich nur bis vor 10j. Gearbeitet, habe ca. 102000 3säule Betrag mit 53 j. Kann also nichts mehr nachzahlen, da ich nicht erwerbstätig bin…. lg sk