Finanzlexikon

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug ist der Teil deines AHV-pflichtigen Einkommens, auf den du in der beruflichen Vorsorge keinen Beitrag bezahlst. Er beträgt ⅞ der maximalen einfachen AHV-Jahresrente. Den Koordinationsabzug nutzt die Pensionskasse, um den bei ihr versicherten Lohn im Obligatorium zu berechnen. Die aktuellen Beträge findest du in diesem Fachartikel.